Recht
Das Medizinalcannabisgesetz einfach erklärt: Was das MedCanG regelt
Mit dem Cannabisgesetz hat der Bundestag 2024 zwei Gesetze geschaffen, eines für den Freizeitkonsum und eines für die Medizin. Das Medizinalcannabisgesetz holt Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelrecht und stellt es unter Arzneimittelregeln mit eigener Kontrolle.

Was ist das Medizinalcannabisgesetz?
Nach dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wird Cannabis in Deutschland als Arzneimittel verschrieben, hergestellt, gehandelt und überwacht. Es wurde am 27. März 2024 als Teil des Cannabisgesetzes ausgefertigt und gilt seit 1. April 2024. Seitdem wurde es einmal geändert: Ein Gesetz vom 20. Juni 2024 passte die Strafvorschriften an.1
Bis März 2024 stand Cannabis im Betäubungsmittelgesetz. Zu medizinischen Zwecken ist es seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit eigenem Kontrollgesetz. Patientinnen und Patienten merken das vor allem daran, dass das gelbe Betäubungsmittelrezept entfallen ist. Nur der synthetische Wirkstoff Nabilon braucht es weiter, weil er im Betäubungsmittelgesetz geblieben ist.2
Wie ist das Gesetz aufgebaut?
Das MedCanG hat 31 Paragrafen in neun Kapiteln.1
| Kapitel | Inhalt |
|---|---|
| 1 (§§ 1, 2) | Anwendungsbereich und Begriffe |
| 2 (§ 3) | Verschreibung und Abgabe |
| 3 (§§ 4 bis 16) | Erlaubnis, Einfuhr und Ausfuhr, Handel, Aufzeichnungen |
| 4 (§§ 17 bis 23) | Überwachung und Jahresbericht an die Vereinten Nationen |
| 5 (§ 24) | Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum |
| 6 (§§ 25 bis 27) | Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften |
| 7 bis 9 (§§ 28 bis 31) | Einziehung, Führungsaufsicht, Abhängigkeit, Übergangsregel |
Nach § 2 fallen darunter Pflanzen, Blüten und Pflanzenteile aus staatlich kontrolliertem Anbau zu medizinischen Zwecken, außerdem der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) einschließlich Dronabinol und Zubereitungen daraus. Auch Cannabis für medizinisch wissenschaftliche Zwecke, etwa in klinischen Prüfungen, regelt das Gesetz.1
Wer darf Cannabis verschreiben?
Verschreiben, verabreichen oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen dürfen nach § 3 nur Ärztinnen und Ärzte. Zahnärzte und Tierärzte schließt das Gesetz ausdrücklich aus. Für das Rezept gilt die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend, es hat also dieselben Formvorschriften wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel.1
Eine bestimmte Fachrichtung schreibt das Gesetz nicht vor. Ob die Krankenkasse zahlt, regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch. Wie das abläuft, erklärt der Artikel Cannabis auf Rezept.
Wo bekommen Patienten ihr Cannabis?
An Endverbraucher abgegeben wird Medizinalcannabis nur in einer Apotheke und nur gegen Vorlage der Verschreibung. Eine eigene Erlaubnis des BfArM braucht die Apotheke dafür nicht, im Rahmen ihres Betriebs ist sie von der Erlaubnispflicht befreit. Das gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf Rezept erwerben, einschließlich des persönlichen Reisebedarfs.1
Arztpraxen und Apotheken überwachen die Landesbehörden. Für Anbau, Herstellung, Großhandel und Außenhandel ist das BfArM zuständig.1 Was die Apotheke im Einzelnen prüft und herstellt, steht im Artikel zur Rolle der Apotheke.
Wie funktioniert der Anbau unter Aufsicht des BfArM?
Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen, herstellen, damit handeln, es einführen oder ausführen will, braucht nach § 4 eine Erlaubnis des BfArM. Im Antrag sind unter anderem Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen, etwa mit Führungszeugnissen. Das BfArM kann die Erlaubnis befristen, mit Auflagen versehen oder widerrufen.1
Bis 2024 lief das anders. Der Anbau in Deutschland wurde über Ausschreibungen vergeben, und die Cannabisagentur beim BfArM kaufte die Ernte zentral auf. An die Stelle der Ausschreibung ist mit dem MedCanG ein reines Erlaubnisverfahren getreten: Unternehmen reichen ihre Unterlagen beim BfArM ein und müssen zeigen, dass sie die Voraussetzungen für Anbau, Herstellung und Handel erfüllen.3
Alle Erlaubnisinhaber müssen über Zugänge und Abgänge Buch führen, die Unterlagen drei Jahre aufbewahren und dem BfArM jedes Jahr bis 31. Januar melden.1 Nach § 23 schickt Deutschland jedes Jahr einen Bericht an die Vereinten Nationen, wie es die internationalen Suchtstoffübereinkommen verlangen.
Woher kommt das Cannabis in den Apotheken?
Überwiegend aus dem Ausland. Die Anbauflächen in Deutschland wachsen, doch nach einer Analyse der Kanzlei Gleiss Lutz vom April 2025 wird der Großteil des verordneten Medizinalcannabis weiterhin importiert.3 Für jede einzelne Einfuhr verlangt § 12 neben der Erlaubnis eine Genehmigung des BfArM.1
Seit 2024 sind die Einfuhrmengen stark gestiegen. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kamen 2023 zusammen 32.493 Kilogramm Blüten und Extrakte ins Land, 2024 waren es 72.850 Kilogramm. Für 2025 rechnet die ABDA mit rund 201.000 Kilogramm.4 Die Bundesregierung nennt in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG einen Anstieg der Blütenimporte um 170 Prozent vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024, während die Kassenverordnungen im selben Zeitraum nur um 9 Prozent zunahmen.5 Den Unterschied führt sie auf Privatrezepte über Telemedizinplattformen zurück. Welche Konsequenzen sie ziehen will, beschreibt der Artikel zur geplanten Änderung des MedCanG.
Was war die Begleiterhebung?
Die Begleiterhebung ist älter als das MedCanG. Sie begann 2017, als Cannabis erstmals auf Kassenrezept verordnet werden durfte, und verpflichtete Ärztinnen und Ärzte, dem BfArM anonymisierte Daten zu Kassenverordnungen zu melden. Von April 2017 bis März 2022 kamen 16.809 Datensätze zusammen. Den Abschlussbericht veröffentlichte das BfArM am 6. Juli 2022.6
In 76,4 Prozent der Fälle waren chronische Schmerzen der Grund für die Verordnung, es folgten Spastik mit 9,6 Prozent und Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust mit 5,1 Prozent. Eine Aussage zur Wirksamkeit lässt die Erhebung nicht zu, weil es keine Vergleichsgruppe gab und der Placeboeffekt nicht abgeschätzt werden kann.7 Auf die Ergebnisse stützte der Gemeinsame Bundesausschuss seine Regeln zur Kassenleistung. Eine neue Begleiterhebung sieht das MedCanG nicht vor, wohl aber Meldepflichten der Unternehmen an das BfArM.
Welche Strafen sieht das MedCanG vor?
Strafbar macht sich nach § 25, wer ohne Erlaubnis anbaut, herstellt, handelt oder einführt, wer sich mit falschen Angaben ein Rezept erschleicht oder wer entgegen den Regeln verschreibt oder abgibt. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.1
- In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei einer nicht geringen Menge, drohen drei Monate bis fünf Jahre.
- Für bestimmte schwere Taten sieht Absatz 5 mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe vor.
- Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu ein Jahr oder Geldstrafe.
- Ordnungswidrigkeiten kosten bis zu 30.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro, je nach Tatbestand (§ 27).
Kleine Mengen sind von der Strafbarkeit ausgenommen. Wer ohne Erlaubnis höchstens 30 Gramm außerhalb der Wohnung oder insgesamt 60 Gramm Medizinalcannabis besitzt, höchstens 25 Gramm am Tag oder 50 Gramm im Monat erwirbt oder bis zu drei Pflanzen anbaut, wird nach § 25 Absatz 2 nicht bestraft, kann aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bei Abhängigkeit gilt nach § 30 der Grundsatz Therapie statt Strafe aus dem Betäubungsmittelgesetz.1
Was unterscheidet MedCanG und KCanG?
Die beiden Gesetze schließen sich gegenseitig aus. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in der Begriffsbestimmung des Konsumcannabisgesetzes ausdrücklich ausgenommen.8 Für Medizinalcannabis gelten dessen Grenzen für Besitz und Anbau deshalb nicht, wie viel ein Patient besitzen darf, folgt aus der ärztlichen Verschreibung.
| Medizinalcannabisgesetz | Konsumcannabisgesetz | |
|---|---|---|
| Zweck | Behandlung einer Erkrankung | Freizeitkonsum Volljähriger |
| Bezug | Apotheke, nur mit Rezept | Eigenanbau oder Anbauvereinigung |
| Menge | Nach Verschreibung | Bis 25 Gramm unterwegs, 50 Gramm zu Hause, drei Pflanzen |
| Aufsicht | BfArM und Landesbehörden | Landesbehörden |
| Straßenverkehr | Ausnahme vom Grenzwert für THC bei bestimmungsgemäßer Einnahme | Grenzwert 3,5 ng/ml im Blutserum |
Beim Jugendschutz im öffentlichen Raum laufen beide Gesetze zusammen. Nach § 24 MedCanG gelten die Konsumverbote des KCanG, etwa in Sichtweite von Schulen und Spielplätzen, auch für das Inhalieren von Medizinalcannabis.1 Im Straßenverkehr stehen Patienten besser da, denn der Grenzwert für THC greift nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt.9 Wer sich ans Steuer setzt, muss trotzdem fahrtüchtig sein. Die Einzelheiten stehen im Artikel Cannabis und Führerschein, die Regeln für Freizeitkonsum im Artikel zum Konsumcannabisgesetz.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Medizinalcannabisgesetz?
Seit 1. April 2024. Als Teil des Cannabisgesetzes hat es die Regeln für medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst.
Brauche ich als Patient eine Erlaubnis des BfArM?
Nein. Wer Cannabis mit ärztlicher Verschreibung in der Apotheke erwirbt, ist von der Erlaubnispflicht befreit, auch für den persönlichen Reisebedarf.
Gelten für Patienten die 25 oder 50 Gramm aus dem KCanG?
Nein. Medizinalcannabis fällt nicht unter das Konsumcannabisgesetz, die erlaubte Menge folgt aus der ärztlichen Verschreibung.
Dürfen Zahnärzte Cannabis verschreiben?
Nein. Das MedCanG erlaubt die Verschreibung nur Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzte und Tierärzte sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Wird in Deutschland Medizinalcannabis angebaut?
Ja, unter Erlaubnis und Aufsicht des BfArM. Der größte Teil des verordneten Cannabis wird aber weiterhin importiert, jede Einfuhr braucht eine eigene Genehmigung.
Quellen
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vom 27. März 2024, zuletzt geändert am 20. Juni 2024, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
- Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
- Update Cannabislegalisierung nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen (24. April 2025), Gleiss Lutz
- Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis, ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061 (3. Dezember 2025), Deutscher Bundestag
- BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung
- BfArM-Begleiterhebung, Seite 2: Indikationen und Wirksamkeit (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz
- Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht (25. September 2024), Anwaltspraxis Magazin
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