CannaPharmaWissen zu medizinischem Cannabis

Lexikon

Fachbegriffe kurz erklärt, alphabetisch sortiert.

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es erteilt Erlaubnisse für Anbau, Herstellung, Import und Handel von Medizinalcannabis.

Cannabinoide

Wirkstoffe, die an die Cannabinoidrezeptoren im Körper binden. Aus der Pflanze stammen vor allem THC und CBD, der Körper bildet eigene, etwa Anandamid.

CBD (Cannabidiol)

Nicht berauschendes Cannabinoid. Als Arzneimittel ist ein CBD-Präparat für bestimmte seltene Epilepsieformen zugelassen.

Dronabinol

Internationale Bezeichnung für den Wirkstoff THC als Arzneistoff. Apotheken verarbeiten ihn zu Tropfen oder Kapseln.

Endocannabinoidsystem

Körpereigenes Signalsystem aus Cannabinoidrezeptoren, körpereigenen Cannabinoiden und Enzymen. Es ist unter anderem an Schmerz, Appetit und Bewegung beteiligt.

Extrakt

Aus Blüten gewonnene, eingestellte Zubereitung mit festgelegtem Wirkstoffgehalt. Standardisierte Extrakte bis 25 Prozent THC sind Kassenleistung.

Fertigarzneimittel

Industriell hergestelltes, zugelassenes Arzneimittel. Seit Juli 2026 haben sie bei neuen Kassenpatienten Vorrang vor Rezepturen.

Genehmigungsvorbehalt

Pflicht, vor der ersten Kassenverordnung die Zustimmung der Krankenkasse einzuholen. Für bestimmte Facharztgruppen entfällt sie seit Oktober 2024.

KCanG

Konsumcannabisgesetz. Regelt seit 1. April 2024 Besitz und Anbau von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken.

MedCanG

Medizinalcannabisgesetz. Regelt seit 1. April 2024 Verschreibung, Abgabe, Anbau und Handel von Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Nabilon

Synthetisches Cannabinoid, das THC ähnelt. Es unterliegt weiter dem Betäubungsmittelgesetz.

SAPV

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für schwerkranke Menschen zu Hause. Cannabis braucht hier keine Genehmigung der Kasse.

THC (Tetrahydrocannabinol)

Hauptwirkstoff der Cannabispflanze mit berauschender Wirkung. Als Arzneistoff heißt er Dronabinol.