- BfArM
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es erteilt Erlaubnisse für Anbau, Herstellung, Import und Handel von Medizinalcannabis.
- Cannabinoide
Wirkstoffe, die an die Cannabinoidrezeptoren im Körper binden. Aus der Pflanze stammen vor allem THC und CBD, der Körper bildet eigene, etwa Anandamid.
- CBD (Cannabidiol)
Nicht berauschendes Cannabinoid. Als Arzneimittel ist ein CBD-Präparat für bestimmte seltene Epilepsieformen zugelassen.
- Dronabinol
Internationale Bezeichnung für den Wirkstoff THC als Arzneistoff. Apotheken verarbeiten ihn zu Tropfen oder Kapseln.
- Endocannabinoidsystem
Körpereigenes Signalsystem aus Cannabinoidrezeptoren, körpereigenen Cannabinoiden und Enzymen. Es ist unter anderem an Schmerz, Appetit und Bewegung beteiligt.
- Extrakt
Aus Blüten gewonnene, eingestellte Zubereitung mit festgelegtem Wirkstoffgehalt. Standardisierte Extrakte bis 25 Prozent THC sind Kassenleistung.
- Fertigarzneimittel
Industriell hergestelltes, zugelassenes Arzneimittel. Seit Juli 2026 haben sie bei neuen Kassenpatienten Vorrang vor Rezepturen.
- Genehmigungsvorbehalt
Pflicht, vor der ersten Kassenverordnung die Zustimmung der Krankenkasse einzuholen. Für bestimmte Facharztgruppen entfällt sie seit Oktober 2024.
- KCanG
Konsumcannabisgesetz. Regelt seit 1. April 2024 Besitz und Anbau von Cannabis zu nicht medizinischen Zwecken.
- MedCanG
Medizinalcannabisgesetz. Regelt seit 1. April 2024 Verschreibung, Abgabe, Anbau und Handel von Cannabis zu medizinischen Zwecken.
- Nabilon
Synthetisches Cannabinoid, das THC ähnelt. Es unterliegt weiter dem Betäubungsmittelgesetz.
- SAPV
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für schwerkranke Menschen zu Hause. Cannabis braucht hier keine Genehmigung der Kasse.
- THC (Tetrahydrocannabinol)
Hauptwirkstoff der Cannabispflanze mit berauschender Wirkung. Als Arzneistoff heißt er Dronabinol.
Lexikon
Fachbegriffe kurz erklärt, alphabetisch sortiert.