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Recht

Cannabis im Straßenverkehr: Grenzwert, Strafen und was für Patienten gilt

Mit der Legalisierung hat der Gesetzgeber auch die Regeln für Cannabis am Steuer neu geschrieben. Es gibt jetzt einen festen Grenzwert, ein Verbot von Alkohol nach dem Kiffen und neue Vorgaben dafür, wann die Führerscheinbehörde eine MPU verlangen darf.

Welcher Grenzwert für THC gilt beim Autofahren?

Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug führt und dabei 3,5 Nanogramm oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum im Körper hat. So steht es seit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. August 2024 in § 24a Absatz 1a StVG.1 Gültig ist die Regel seit 22. August 2024.2 Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 zugestimmt.3

Den Wert hatte eine Expertengruppe vorgeschlagen, die das Konsumcannabisgesetz eigens dafür eingesetzt hatte. Sie hielt 3,5 ng/ml für vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. Darin stecken ein Abschlag für den Abbau bis zur Blutentnahme und ein Sicherheitszuschlag.1

Wie lange THC nach dem Konsum über dem Grenzwert bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von Menge, Häufigkeit und Konsumform ab. Fachleute auf dem Verkehrsgerichtstag 2025 wiesen darauf hin, dass Cannabis anders abgebaut wird als Alkohol und sich die Fahrtüchtigkeit deshalb schwer am Blutwert ablesen lässt.4

Welche Strafen drohen bei Cannabis am Steuer?

Wer den Grenzwert erreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit festen Regelsätzen. Die Berliner Bußgeldstelle nennt mit Stand Oktober 2026 folgende Beträge:5

VerstoßBußgeldFahrverbotPunkte
THC ab 3,5 ng/ml, erstmals500 Euro1 Monat2
mit einer Voreintragung1.000 Euro3 Monate2
mit mehreren Voreintragungen1.500 Euro3 Monate2
Fahranfänger oder unter 21 Jahren (§ 24c StVG)250 Eurokeins2

Der gesetzliche Höchstbetrag für einen reinen Verstoß gegen den Grenzwert liegt bei 3.000 Euro.1 Hinzu kommen Kosten für Blutprobe und Gutachten. Die Berliner Bußgeldstelle berechnet allein für die Untersuchung 240 Euro je Substanz.5

Strafbar wird es, wenn jemand unter Cannabis nicht mehr sicher fahren kann. Für eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch reicht der Blutwert allein nicht. Es müssen Ausfallerscheinungen dazukommen, etwa Fahrfehler. Je höher der Wert, desto weniger verlangen die Gerichte an solchen Auffälligkeiten.1

Warum ist Alkohol nach dem Kiffen verboten?

Seit August 2024 gilt ein eigenes Verbot für Mischkonsum. Nach § 24a Absatz 2a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter dem Einfluss von Cannabis Alkohol trinkt oder mit Alkoholwirkung fährt. Eine Alkoholwirkung nimmt das Gesetz ab 0,2 Promille im Blut oder 0,1 Milligramm je Liter Atemluft an.1

Die Regelgeldbuße beträgt beim ersten Mal 1.000 Euro, mit einer Voreintragung 1.500 Euro und mit mehreren 2.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000 Euro.1 Hintergrund ist das höhere Unfallrisiko. Kirstin Zeidler von der Unfallforschung der Versicherer verwies 2025 darauf, dass 2022 bei jedem zweiten tödlichen Unfall unter Drogeneinfluss Mischkonsum im Spiel war. Sie und andere Fachleute forderten, die Ausnahmen beim Mischkonsum weiter einzuschränken.4

Was gilt für Fahranfänger?

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt beim Cannabis dasselbe wie beim Alkohol: null Toleranz. Nach § 24c StVG darf in dieser Gruppe niemand Cannabis konsumieren und dann fahren oder unter Wirkung von Cannabis fahren. Das kostet 250 Euro und zwei Punkte, ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog nicht vor.51

Der Grenzwert von 3,5 ng/ml spielt hier keine Rolle. Maßgeblich ist der analytische Nachweiswert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum.3 Ein Verstoß allein gegen § 24c zählt nicht als wiederholte Zuwiderhandlung, die nach der Fahrerlaubnisverordnung eine MPU auslösen könnte.2

Dürfen Cannabispatienten Auto fahren?

Ja, unter Bedingungen. § 24a Absatz 4 StVG nimmt Fälle aus, in denen das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Arzneimittels stammt, das für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde. Das gilt seit April 2024 auch für Medizinalcannabis nach dem Medizinalcannabisgesetz.1 Die Ausnahme erfasst den Grenzwert und das Verbot von Alkohol nach Cannabiskonsum.3

Ein Freibrief ist das nicht. Bestimmungsgemäß heißt: so, wie es die Ärztin verordnet hat, in der verordneten Dosis und Darreichungsform. Wer zusätzlich Cannabis aus anderer Quelle nimmt oder deutlich mehr als verordnet, kann sich nicht auf die Ausnahme berufen. Außerdem gilt sie nur für die Ordnungswidrigkeit. Wer fahruntüchtig ist, macht sich unabhängig vom Rezept nach § 316 Strafgesetzbuch strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.1

Verkehrsrechtliche Ratgeber empfehlen, zu Beginn der Behandlung und nach jeder Änderung der Dosis auf das Fahren zu verzichten, bis sich der Zustand stabilisiert hat. Müdigkeit, Schwindel und eine verlangsamte Reaktion können die Fahrtüchtigkeit einschränken. Ein ärztliches Attest oder eine Kopie des Rezepts im Auto hilft, Missverständnisse bei einer Kontrolle zu vermeiden.6

Am besten bespricht man die Frage direkt mit der verordnenden Ärztin. Welche Nebenwirkungen auftreten können, steht im Artikel Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten im Artikel Wechselwirkungen.

Wann droht eine MPU?

Seit 1. April 2024 regelt ein eigener Paragraf, § 13a der Fahrerlaubnisverordnung, wann die Führerscheinbehörde bei Cannabis Gutachten verlangen darf. Vorher galt dafür die allgemeine Vorschrift für Betäubungsmittel.2

  • Ein ärztliches Gutachten ordnet die Behörde an, wenn Tatsachen für eine Cannabisabhängigkeit sprechen.
  • Eine MPU, also eine Begutachtung der Fahreignung durch Ärzte und Psychologen, ist vorgesehen, wenn ein ärztliches Gutachten keine Abhängigkeit, aber Anzeichen für Missbrauch zeigt oder andere Tatsachen auf Missbrauch hindeuten.
  • Ebenso bei wiederholten Verkehrsverstößen unter Cannabiseinfluss, wobei Verstöße nur gegen § 24c nicht mitzählen.
  • Außerdem, wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war oder geklärt werden muss, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr bestehen.

Missbrauch bedeutet in diesem Zusammenhang: Jemand kann Konsum und Fahren nicht sicher trennen. Das Verwaltungsgericht München hat im März 2025 entschieden, dass sich dieses Trennungsvermögen am Grenzwert von 3,5 ng/ml orientiert. Eine einmalige Fahrt mit 1,0 ng/ml rechtfertigt danach keine MPU, auch nicht in einem Fall, in dem die Behörde noch nach altem Recht ein Gutachten verlangt hatte.7

In der Praxis wird der Führerschein deshalb meist erst nach einem zweiten Verstoß entzogen. Das berichtete die Verkehrspsychologin Yvonne Muffert vor dem Verkehrsgerichtstag 2025. Sie und der ADAC forderten klarere Vorgaben für die Begutachtung.4 Geändert hat der Gesetzgeber § 13a seither nicht.2 Die Regeln zu Besitz und Konsum stehen im Artikel zum Konsumcannabisgesetz, die Rechtsgrundlage für Patienten im Artikel Das Medizinalcannabisgesetz einfach erklärt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grenzwert für THC beim Autofahren?

3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, geregelt in § 24a StVG und gültig seit 22. August 2024. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt praktisch null Toleranz.

Was kostet eine Fahrt mit zu viel THC?

Beim ersten Mal in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Mit Voreintragungen steigt das Bußgeld auf 1.000 oder 1.500 Euro mit drei Monaten Fahrverbot.

Darf ich als Cannabispatient Auto fahren?

Der Grenzwert gilt nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Fahrtüchtig muss man trotzdem sein, sonst droht eine Strafe nach § 316 StGB.

Darf ich nach dem Kiffen ein Bier trinken und fahren?

Nein. Wer unter Cannabiseinfluss Alkohol trinkt oder mit Alkoholwirkung fährt, begeht eine eigene Ordnungswidrigkeit. Die Regelgeldbuße liegt beim ersten Mal bei 1.000 Euro.

Führt ein einmaliger Verstoß automatisch zur MPU?

Nein. Nach § 13a FeV braucht es Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit oder wiederholte Verstöße. Eine einmalige Fahrt mit geringem Wert reicht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München nicht.

Quellen

  1. Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht (25. September 2024), Anwaltspraxis Magazin
  2. § 13a FeV: Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik, Fassungen, buzer.de
  3. Cannabis und Autofahren: Bundesrat billigt THC-Grenzwert am Steuer (5. Juli 2024), Legal Tribune Online
  4. Cannabis im Verkehr: Experten fordern schärfere Regeln (24. Januar 2025), beck-aktuell
  5. Bußgeldstelle: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (Stand 1. Oktober 2026), Polizei Berlin
  6. Cannabis am Steuer (Stand 7. März 2025), DAHAG Rechtsservices
  7. VG München, Urteil vom 17. März 2025, M 19 K 24.4224, Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de

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