CannaPharmaWissen zu medizinischem Cannabis

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Geschichte von Cannabis als Arznei: Von der Apotheke ins Verbot und zurück

Cannabis war ein gängiges Arzneimittel, wurde verboten und ist heute wieder verschreibungsfähig. In Deutschland lässt sich dieser Weg an Gesetzen und Verordnungen nachzeichnen, die bis in den Sommer 2026 reichen.

Seit wann wird Cannabis als Arznei genutzt?

Medizinisch beschrieben wird die Pflanze seit der Antike. Dioskurides im ersten und Galen im zweiten Jahrhundert nach Christus erwähnen ihre Wirkung in ihren Schriften. Im Mittelalter nennt Hildegard von Bingen (1098 bis 1179) Hanf schmerzstillend und verdauungsfördernd.1

In die moderne westliche Medizin kam Cannabis über Indien. Der Arzt William Brooke O'Shaughnessy stellte im Oktober 1839 in Kalkutta seine Versuche mit Zubereitungen aus Indischem Hanf vor, Ende 1839 erschien die Arbeit im Journal of the Asiatic Society of Bengal. Er hatte die Mittel erst an Tieren und dann an Patienten getestet, unter anderem bei Rheuma, Cholera und Tetanus.2 Der Rostocker Pharmakologe Burkhard Hinz fasst die damals beschriebenen Wirkungen als schmerzlindernd, krampflösend und muskelentspannend zusammen.3

Cannabis in den Apotheken des 19. Jahrhunderts

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts boten mehrere große Arzneimittelhersteller in Europa und den USA Fertigpräparate aus Cannabis an, darunter einer aus Darmstadt, der in den 1880er Jahren Cannabistinkturen anbot.31 In Deutschland unterlag Cannabis seit 1872 der Apothekenpflicht.1 Cannabistinkturen waren vor allem als Schmerz und Schlafmittel verbreitet, empfohlen wurden sie unter anderem gegen Rheuma, Migräne und Tetanus.4

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verlor Cannabis an Bedeutung. Der Wirkstoffgehalt der Präparate schwankte stark, und neue synthetische Schmerzmittel waren leichter zu dosieren.3

Wie kam es zum Verbot?

Den Ausschlag gaben internationale Verträge. Auf der zweiten Opiumkonferenz des Völkerbunds in Genf wurde Cannabis 1925 neben Heroin und Kokain international geächtet, vor allem auf Drängen Ägyptens und Südafrikas. Wie die Staaten Cannabis im eigenen Land behandelten, blieb ihnen allerdings überlassen.4

Deutschland setzte die Beschlüsse mit dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln vom 10. Dezember 1929 um, bekannt als Opiumgesetz. Danach durften Erzeugnisse aus Opium, Kokablättern und Hanf nur noch auf Rezept abgegeben werden.5 Das Opiumgesetz bestimmte die deutsche Drogenpolitik bis 1972 weitgehend unverändert.4

1941 verschwanden Cannabisprodukte aus dem amerikanischen Arzneibuch. Das Einheitsabkommen der Vereinten Nationen von 1961 stellte Hanf schließlich mit den Opiaten gleich.3 Das heutige Betäubungsmittelgesetz stammt vom 28. Juli 1981. Bis 2017 stand Cannabis dort in Anlage I und war damit weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig, abgesehen von den unten beschriebenen Ausnahmen.67

Dronabinol und die Ausnahmen bis 2017

Die Forschung kam in den 1960er Jahren wieder in Gang: 1964 isolierten Yechiel Gaoni und Raphael Mechoulam das THC und klärten seine Struktur auf.8 Wie der Körper auf diesen Stoff reagiert, beschreibt der Beitrag zum Endocannabinoidsystem.

In Deutschland öffnete sich der Rechtsrahmen schrittweise. Schon 1984 nahm eine Verordnung den synthetischen Wirkstoff Nabilon in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes auf. Mit der 10. Betäubungsmitteländerungsverordnung vom 20. Januar 1998 wurde dann Dronabinol, also THC, als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage III aufgenommen.6 Ein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel war Dronabinol damit noch nicht, Ärztinnen und Ärzte konnten es aber auf Betäubungsmittelrezept verschreiben.

Für Cannabisblüten blieb nur ein Umweg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. Mai 2005, dass die Behandlung einzelner schwer kranker Menschen mit Cannabis im öffentlichen Interesse liegen kann. Danach konnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ausnahmeerlaubnisse erteilen. Bis Februar 2015 gingen 698 Anträge ein, 424 wurden bewilligt. Am 27. Februar 2015 hatten 382 Menschen eine solche Erlaubnis.6 Am 6. April 2016 hielt das Bundesverwaltungsgericht in Ausnahmefällen sogar den Eigenanbau zu Therapiezwecken für denkbar.7

Was änderte sich 2011?

Die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung vom 11. Mai 2011 trat am 18. Mai 2011 in Kraft. Sie sollte die Entwicklung und Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis ermöglichen. Cannabis wurde dafür in Anlage III aufgenommen, aber nur für zugelassene Fertigarzneimittel.6 Solche Präparate waren damit sofort verkehrsfähig und verschreibungsfähig, ein zugelassenes gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.9

Am 1. Juli 2011 folgte die Zulassung eines Mundsprays mit Cannabisextrakt (Wirkstoff Nabiximols) zur Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose. Bis Anfang 2016 blieb es das einzige zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland.6 Seit 1. Oktober 2016 ist außerdem Cannabidiol ausdrücklich verschreibungspflichtig.10

Was brachte das Gesetz "Cannabis als Medizin" 2017?

Am 19. Januar 2017 beschloss der Bundestag das Gesetz einstimmig.11 Verkündet wurde es am 6. März 2017, in Kraft trat es am 10. März 2017.10 Erstmals konnten Ärztinnen und Ärzte getrocknete Blüten und Extrakte verschreiben, und die gesetzlichen Krankenkassen konnten die Kosten übernehmen, wenn andere Therapien nicht ausreichten. Das BfArM wurde als staatliche Cannabisagentur für den kontrollierten Anbau in Deutschland zuständig, bis dahin sollten Importe die Versorgung sichern.11

Ärztinnen und Ärzte mussten anonymisierte Behandlungsdaten an das BfArM melden. Der Abschlussbericht dieser Begleiterhebung erschien am 6. Juli 2022. Chronische Schmerzen waren in 76,4 Prozent der Fälle der Grund für die Verordnung. Eine Aussage zur Wirksamkeit lässt die Erhebung nicht zu, weil eine Vergleichsgruppe fehlte.12

Cannabisgesetz 2024 und Neuregelung 2026

Am 23. Februar 2024 beschloss der Bundestag das Cannabisgesetz.13 Seit 1. April 2024 regelt es den Umgang mit Cannabis in zwei Teilen: dem Konsumcannabisgesetz und dem Medizinalcannabisgesetz. Medizinisches Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und wird seitdem auf normalem Rezept verordnet. Nabilon bleibt die Ausnahme und braucht weiter ein Betäubungsmittelrezept.14 Seit 17. Oktober 2024 brauchen bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte vor der ersten Verordnung keine Genehmigung der Krankenkasse mehr.15

Die bisher letzte Änderung kam im Sommer 2026. Seit 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr, auch nicht für laufende Therapien. Extrakte und Dronabinol bleiben erstattungsfähig. Wer neu beginnt, muss zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes Fertigarzneimittel versuchen.16 Parallel berät der Bundestag eine Änderung des Medizinalcannabisgesetzes mit Pflicht zum persönlichen Arztkontakt vor der Erstverordnung und Versandverbot. Der Gesundheitsausschuss hörte dazu am 14. Januar 2026 Sachverständige an.17 Im September 2026 war das Gesetz noch nicht beschlossen. Den aktuellen Stand verfolgt der Beitrag zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes.

Zeitstrahl: Cannabis als Arznei in Deutschland

DatumEreignis
1839O'Shaughnessy veröffentlicht in Kalkutta Versuche mit Indischem Hanf
1872Apothekenpflicht für Cannabis in Deutschland
2. Hälfte 19. JahrhundertFertigpräparate aus Cannabis, auch von einem deutschen Hersteller
1925Zweite Opiumkonferenz in Genf ächtet Cannabis international
10. Dezember 1929Deutsches Opiumgesetz, Hanferzeugnisse nur noch auf Rezept
1961Einheitsabkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe
1964THC isoliert und Struktur aufgeklärt
28. Juli 1981Betäubungsmittelgesetz erlassen, Cannabis nicht verschreibungsfähig
1. September 1984Nabilon in Anlage III
20. Januar 1998Dronabinol wird verschreibungsfähig (Anlage III)
19. Mai 2005Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Ausnahmeerlaubnisse
18. Mai 2011Cannabis als zugelassenes Fertigarzneimittel verkehrsfähig
1. Juli 2011Erstes cannabishaltiges Fertigarzneimittel (Nabiximols) zugelassen
1. Oktober 2016Cannabidiol verschreibungspflichtig
10. März 2017Gesetz "Cannabis als Medizin": Blüten und Extrakte auf Kassenrezept
6. Juli 2022Abschlussbericht der Begleiterhebung des BfArM
1. April 2024Cannabisgesetz: Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr
17. Oktober 2024Genehmigungsvorbehalt entfällt für bestimmte Fachgruppen
30. Juli 2026Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr

Häufige Fragen

Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten?

Das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 stellte Erzeugnisse aus Hanf unter Rezeptpflicht. Im Betäubungsmittelgesetz von 1981 stand Cannabis in Anlage I und war damit weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig.

Seit wann gibt es Cannabis auf Rezept?

Dronabinol ist seit 1998 verschreibungsfähig, zugelassene Fertigarzneimittel seit Mai 2011. Blüten und Extrakte auf Rezept gibt es seit dem 10. März 2017.

Was hat das Cannabisgesetz 2024 für Patienten geändert?

Seit 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr und wird auf normalem Rezept verordnet. Geregelt ist es im Medizinalcannabisgesetz, nur Nabilon braucht weiter ein Betäubungsmittelrezept.

Was gilt seit Juli 2026?

Seit 30. Juli 2026 zahlen gesetzliche Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Extrakte und Dronabinol bleiben Kassenleistung, neue Patienten versuchen zuerst sechs Monate ein Fertigarzneimittel.

Quellen

  1. Cannabis in der Volksmedizin (12. März 2018), PTAheute
  2. W. B. O'Shaughnessy and the Introduction of Cannabis to Modern Western Medicine (19. April 2017), The Public Domain Review
  3. Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologische und historische Aspekte, Vortrag Prof. Dr. Burkhard Hinz (21. Juni 2016), ABDA, Bundesapothekerkammer
  4. Wie ein einziger Mann das weltweite Cannabis-Verbot durchsetzte (20. Oktober 2022), Spektrum der Wissenschaft
  5. 10. Dezember 1929: Opiumgesetz, Deutschlandmuseum Berlin
  6. Legale Anwendungsmöglichkeiten für Cannabis und Cannabis-Wirkstoffe zu medizinischen Zwecken in Deutschland, WD 9 - 3000 - 004/16 (26. Januar 2016), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
  7. Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht, Vortrag Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, AWMF, Arbeitskreis Ärzte und Juristen
  8. Endocannabinoide können mehr (7. Februar 2005), Pharmazeutische Zeitung
  9. Cannabispräparate sind verkehrsfähig (24. Mai 2011), Pharmazeutische Zeitung
  10. Die Verwendung von Cannabis zu therapeutischen und anderen Zwecken, WD 9 - 3000 - 041/19 (26. Juni 2019), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
  11. Gesetz "Cannabis als Medizin" einstimmig vom Bundestag beschlossen (19. Januar 2017), Bundesministerium für Gesundheit
  12. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung
  13. Bundestag beschließt Cannabisgesetz (23. Februar 2024), Pharmazeutische Zeitung
  14. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken (2. April 2024), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  15. Erstverordnung von Cannabis: Kein Genehmigungsvorbehalt mehr für bestimmte Fachgruppen (17. Oktober 2024), Kassenärztliche Bundesvereinigung
  16. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (19. August 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  17. Wortprotokoll der 25. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, öffentliche Anhörung zur Drucksache 21/3061 (14. Januar 2026), Deutscher Bundestag

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