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Recht

Zwei Jahre Legalisierung: Was die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt

Das Konsumcannabisgesetz schreibt eine wissenschaftliche Überprüfung in drei Stufen vor. Zwei davon liegen vor, und sie werden politisch sehr unterschiedlich gelesen.

Was ist EKOCAN?

EKOCAN ist das Forschungsprojekt, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Folgen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) untersucht. Die Projektleitung liegt beim Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf unter Jakob Manthey, beteiligt sind das Universitätsklinikum Düsseldorf und die Universität Tübingen. Das Projekt läuft vom 1. Januar 2025 bis 30. April 2028 und verbindet vorhandene Daten mit eigenen Befragungen von Behörden, Konsumierenden und Anbauvereinigungen.1

Die Arbeitsteilung folgt drei Fragen: Was bewirkt das Gesetz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, für den Gesundheitsschutz und für die Kriminalität rund um Cannabis? Das Institut für Kriminologie in Tübingen ist für den dritten Teil zuständig, also für organisierte Kriminalität, Schwarzmarkt und die Anwendung der neuen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften.2

Welche Berichte schreibt das Gesetz vor?

§ 43 KCanG legt drei Termine fest. Bis 1. Oktober 2025 war eine erste Auswertung fällig, wie sich das Konsumverbot im ersten Jahr auf den Jugendschutz auswirkt und wie die erlaubten Besitzmengen funktionieren. Bis 1. April 2026 folgte ein Zwischenbericht unter Beteiligung des Bundeskriminalamts, der auch die organisierte Kriminalität erfasst. Bis 1. April 2028 soll ein umfassender Abschlussbericht vorliegen.3

Vorgestellt wurde der erste Bericht am 29. September 2025 in der Bundespressekonferenz, der zweite am 1. April 2026, genau zwei Jahre nach Inkrafttreten.2 Beide verstehen sich ausdrücklich als vorläufig. Was das Gesetz regelt, erklärt der Artikel zum Konsumcannabisgesetz.

Was zeigte der erste Zwischenbericht?

Kurz gesagt: wenig Veränderung. Für den Bericht wertete das Team zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen aus. Danach haben 2024 schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumiert. Die Daten sprechen überwiegend nicht dafür, dass das Gesetz die Zahl jugendlicher oder erwachsener Konsumierender kurzfristig verändert hat. Der seit 2019 sinkende Anteil konsumierender Jugendlicher setzte sich fort. Etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden nimmt Cannabis täglich oder fast täglich.4

Ein Abwassermonitoring in elf Städten zeigte keinen sprunghaften Anstieg. Den gesamten Bedarf an Konsum und Medizinalcannabis für 2024 schätzt der Bericht auf 670 bis 823 Tonnen. Medizinalcannabis deckte in den ersten zwölf Monaten etwa 12 bis 14 Prozent davon, Anbauvereinigungen weniger als 0,1 Prozent.5

Zu den Besitzmengen kam der Bericht zu einem gemischten Bild. Die 25 Gramm im öffentlichen Raum schränken die meisten Konsumierenden nicht ein, ein Großteil der befragten Polizistinnen und Polizisten hält sie aber für zu hoch. Die 50 Gramm zu Hause passen nach Einschätzung der Forschenden nicht zur Erntemenge aus drei Pflanzen. Dringenden Handlungsbedarf sah das Team nicht.5 In der Kriminalstatistik 2024 standen im Cannabisbereich rund 100.000 Strafverfahren weniger als im Vorjahr.4

Was zeigte der zweite Zwischenbericht?

Der zweite Bericht vom 1. April 2026 stützt sich stärker auf eigene Erhebungen, etwa Interviews mit jungen Konsumierenden, Fachkräften der Suchthilfe und Strafverfolgern.6 Sein Kernbefund: Ein Konsumanstieg durch die Reform ist nicht erkennbar, und ein moderat wachsender Anteil des Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen.7

Hauptsächliche BezugsquelleAnteil der Konsumierenden
Eigenanbau, erstes Halbjahr 20245,4 Prozent
Eigenanbau, zweites Halbjahr 202521,4 Prozent
Freunde und Bekannte, zweites Halbjahr 202535,2 Prozent
Anbauvereinigungen, 2025höchstens 3,5 Prozent

Quelle der Tabelle: Pharmazeutische Zeitung nach dem zweiten Zwischenbericht.8 Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Konsumprävalenz stabil oder leicht rückläufig, die Wahrnehmung der Risiken ist nicht gesunken. Einen sprunghaften Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme konnte der Bericht nicht belegen.6

Zur organisierten Kriminalität legt sich der Bericht nicht fest, weil die neuesten Daten von Polizei und Justiz größtenteils das Einführungsjahr 2024 betreffen. In einer Befragung von über 2.000 Angehörigen der Kriminalpolizei überwog die Einschätzung, dass es schwieriger geworden ist, Akteure des Schwarzmarkts zur Rechenschaft zu ziehen.7 Weniger Menschen standen wegen Cannabisdelikten vor Gericht. Eine spürbare Entlastung der Justiz trat trotzdem nicht ein, unter anderem wegen der aufwendigen Amnestieregel für Altfälle.6

Warum spielen die Anbauvereinigungen kaum eine Rolle?

Weil es wenige gibt. Anbauvereinigungen sind seit Juli 2024 zulässig, bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 genehmigt. In weniger als der Hälfte der Landkreise gibt es überhaupt eine.9 Im April 2025 konnten nach dem ersten Bericht höchstens 2 Prozent der erwachsenen Konsumierenden Mitglied sein.5

Der Gesetzgeber hatte die Vereinigungen als wichtigste legale Bezugsquelle vorgesehen. Die Forschenden empfehlen deshalb, Genehmigung und Betrieb zu vereinfachen, eine Mitgliedschaft für alle erwachsenen Konsumierenden zu prüfen und eine bundesweite Liste genehmigter Vereinigungen zu veröffentlichen.9 Manthey sagte bei der Vorstellung, Anbau und Weitergabe in Anbauvereinigungen sollten gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung erreicht werden kann.7

Was sagt die Evaluation über Medizinalcannabis?

Hier fällt der zweite Bericht am deutlichsten aus. Die importierte Menge stieg von 2024 auf 2025 um 198 Prozent.7 2025 standen bis zu 200 Tonnen zur Verfügung, davon 2,6 Tonnen aus deutscher Produktion.9 Deutschland habe mit dem Medizinalcannabisgesetz den größten Cannabismarkt Europas geschaffen, der prinzipiell legal und kommerziell ist, sagte Manthey.7

Die Forschenden kritisieren Onlineplattformen, die verschreibungspflichtiges Cannabis auch an Freizeitkonsumierende vermarkten, teils unter Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Studien belegen die Wirksamkeit für ausgewählte Erkrankungen vor allem für standardisierte Präparate oder Blüten mit weniger als 10 Prozent THC. Verordnete Blüten haben im Schnitt einen Gehalt an THC von 25 Prozent, ihre Nutzung ist mit einem höheren Risiko für psychische Probleme verbunden. Empfohlen werden eine konsequente Rechtsdurchsetzung und eine Obergrenze für den Gehalt an THC in verschreibbaren Produkten.7 Wie die Bundesregierung das Medizinalcannabisgesetz ändern will, beschreibt der Artikel Änderung des MedCanG.

Was bedeutet das für den Jugendschutz?

Der Konsum Jugendlicher ist nicht gestiegen, aber der Zugang zu Hilfe ist schlechter geworden. Frühintervention und Beratung werden seit der Reform deutlich seltener genutzt, weil regelhafte Zuweisungen durch die Justiz entfallen sind und die Zuständigkeiten unklar sind. Auch junge Erwachsene mit Konsumproblemen nutzen die ambulante Suchthilfe etwas seltener.7 Die Forschenden empfehlen eine bessere Abstimmung zwischen Polizei, Ordnungsämtern, Jugendhilfe und Suchtberatung sowie eine auskömmliche Finanzierung der Suchthilfe.7 Mehr zu den Risiken für junge Menschen steht im Artikel Cannabis und Jugendliche.

Wie haben Politik und Fachgesellschaften reagiert?

Die Bundesregierung zieht andere Schlüsse als die Forschenden. Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken nannte die Teillegalisierung zu Genusszwecken am 1. April 2026 einen Fehler. Innenminister Alexander Dobrindt sprach von einem Fehlschlag, Familienministerin Karin Prien sieht dringenden Nachsteuerungsbedarf bei der Frühintervention. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck sieht beim Medizinalcannabis erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken.10 Konkrete Gesetzesänderungen nennt die Mitteilung nicht. Die Bundestagsfraktion der SPD begrüßte die Ergebnisse und kritisierte Länder wie Bayern, die Anbauvereinigungen ausbremsten.9

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) las schon den ersten Bericht als Hinweis auf keinen dramatischen Konsumanstieg. Zu Abhängigkeit und Folgeerkrankungen lasse sich wegen des kurzen Zeitraums noch nichts sagen. Sie forderte einheitliche Verfahren für die Frühintervention und dauerhaft finanzierte Prävention.11

Deutlich kritischer äußerten sich die Fachgesellschaften für Psychiatrie (DGPPN), für Suchtforschung (DG Sucht) und für Kinderpsychiatrie und Jugendpsychiatrie (DGKJP) am 10. April 2026. Die Aussagen zu stabilen Konsumtrends hielten sie für wenig belastbar, weil jährliche Daten fehlen und neue erst für 2027 erwartet werden. Schädlicher und abhängiger Konsum habe leicht zugenommen, vor allem bei jungen Erwachsenen mit Konsumerfahrung und bei 15 und 16 Jahre alten Schülern. Valide beurteilen lasse sich das Gesetz frühestens nach fünf, eher nach zehn Jahren. Für Medizinalcannabis verlangen die Gesellschaften einen persönlichen Arztkontakt, eine Begrenzung des Gehalts an THC und ein striktes Werbeverbot als Mindestbedingungen.12

Wer Hilfe bei problematischem Konsum sucht, findet in jeder Region eine Suchtberatungsstelle. Welche Angebote es gibt, erklärt der Artikel Cannabisabhängigkeit.

Häufige Fragen

Ist der Cannabiskonsum seit der Legalisierung gestiegen?

Nach beiden Zwischenberichten von EKOCAN ist kein Anstieg erkennbar, der auf die Reform zurückgeht. Psychiatrische Fachgesellschaften halten die Datenlage dafür aber noch für zu dünn.

Wie viele Anbauvereinigungen gibt es?

Bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 genehmigt. 2025 bezogen höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung.

Was kritisiert die Evaluation am Medizinalcannabis?

Den stark gewachsenen Markt, Onlineplattformen, die auch Freizeitkonsumierende ansprechen, und die Verordnung von Blüten mit sehr hohem Gehalt an THC. Empfohlen wird eine Obergrenze für THC.

Wann kommt der Abschlussbericht?

Nach § 43 KCanG bis 1. April 2028. Das Forschungsprojekt läuft bis 30. April 2028.

Wird das Konsumcannabisgesetz jetzt geändert?

Die Bundesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf, hat bis Anfang November 2026 aber keine Änderung des Konsumcannabisgesetzes beschlossen.

Quellen

  1. EKOCAN: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (Stand 4. März 2025), Bundesministerium für Gesundheit
  2. EKOCAN: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, Institut für Kriminologie, Universität Tübingen
  3. § 43 KCanG Evaluation, Bundesministerium der Justiz
  4. Pressemitteilung zum ersten EKOCAN-Zwischenbericht (29. September 2025), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über idw
  5. EKOCAN: Erster Zwischenbericht (September 2025), EKOCAN-Verbund (UKE, HHU, Universität Tübingen)
  6. KCanG-Evaluation: Was die Cannabis-Legalisierung brachte (April 2026), Haufe
  7. Pressemitteilung zum zweiten EKOCAN-Zwischenbericht (1. April 2026), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über idw
  8. Medizinalcannabis statt Social Clubs (1. April 2026), Pharmazeutische Zeitung
  9. Zwei Jahre Cannabis-Teillegalisierung: Evaluierung durch EKOCAN (31. März 2026), Legal Tribune Online
  10. Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2026), Bundesministerium für Gesundheit
  11. DHS-Statement zum EKOCAN-Zwischenbericht (29. September 2025), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  12. Stellungnahme zum zweiten Zwischenbericht EKOCAN (10. April 2026), DGPPN, DG-Sucht, DGKJP

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