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Risiken

Cannabis bei Jugendlichen: was im Gehirn passiert und was das Gesetz regelt

Seit April 2024 dürfen Erwachsene Cannabis besitzen, für Minderjährige bleibt es verboten. Die Forschung zeigt, warum: Wer früh und häufig konsumiert, hat ein höheres Risiko für Abhängigkeit, Psychosen und Probleme in Schule und Ausbildung.

Warum ist Cannabis für Jugendliche riskanter?

Cannabis trifft bei Jugendlichen auf ein Gehirn, das sich noch umbaut. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) nennt junge Jugendliche deshalb besonders gefährdet.1 Der Wirkstoff THC greift nach Einschätzung von Fachleuten bei Jugendlichen Strukturen an, die noch nicht ausgereift und daher besonders störanfällig sind.2

Bildgebende Studien liefern Hinweise darauf, was dabei passiert. Bei jugendlichen Konsumierenden fanden Forschende eine dickere Hirnrinde im vorderen Stirnhirn, die im Laufe der normalen Entwicklung eigentlich dünner wird. Sie deuten das als verlangsamte Reifung. Der Hippocampus, wichtig für das Gedächtnis, war vor allem bei starkem Konsum tendenziell kleiner.3 Eine Studie aus den USA mit 466 jungen Erwachsenen zeigte: Je jünger jemand beim ersten Konsum war, desto schlechter war die weiße Substanz entwickelt, also die Nervenbahnen zwischen den Hirnregionen. Besonders betraf das Menschen, die mit 14 Jahren oder früher begonnen hatten. Die Unterschiede waren gering, aber messbar.4

Solche Studien zeigen Zusammenhänge, keinen Beweis für Ursache und Wirkung. Experimente, in denen Jugendliche gezielt Cannabis bekommen, verbieten sich aus ethischen Gründen. Ob sich das Gehirn nach einer Pause vollständig erholt, ist nicht abschließend geklärt.3

Welche Risiken zeigen Studien?

Am deutlichsten belegt ist das höhere Risiko einer Abhängigkeit. Eine Übersicht im Deutschen Ärzteblatt nannte 2015 für alle Konsumierenden ein Lebenszeitrisiko von etwa 9 Prozent, bei Beginn im Jugendalter von 17 Prozent.5 Die neue S3-Leitlinie schätzt, dass etwa 2,5 Prozent der 12 bis 18 Jahre alten Jugendlichen die Kriterien einer cannabisbezogenen Störung erfüllen.6

Auch bei psychischen Erkrankungen zeigt sich ein Zusammenhang. Eine Kohortenstudie aus Kalifornien hat 463.396 Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren bis höchstens zum Alter von 25 Jahren verfolgt. Wer im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert hatte, erkrankte gut doppelt so häufig an einer psychotischen Störung (bereinigtes Risikoverhältnis 2,19) oder einer bipolaren Störung (2,01). Für Depressionen (1,34) und Angststörungen (1,24) war der Zusammenhang schwächer.7 Frühere psychische Erkrankungen und anderer Substanzkonsum waren herausgerechnet, der Konsum beruhte aber auf eigenen Angaben. Mehr dazu im Artikel Psychosen und Cannabis.

Für Leistungsfähigkeit und Bildung gibt es ebenfalls Hinweise. In einer Langzeitstudie aus Neuseeland hatten Menschen, die früh regelmäßig konsumiert hatten, mit 38 Jahren einen um acht Punkte niedrigeren Intelligenzquotienten als mit 13 Jahren. Eine Metaanalyse mit mehr als 6.000 Teilnehmenden fand bei Konsumbeginn vor dem 15. Lebensjahr ein erhöhtes Risiko, die Schule abzubrechen.5 Kritiker der Studie zum Intelligenzquotienten wenden ein, dass Benachteiligung in Bildung und Umfeld nicht ausreichend berücksichtigt wurde.3

Wie viele Jugendliche konsumieren Cannabis?

Das BIÖG befragt für die Drogenaffinitätsstudie regelmäßig junge Menschen. 2025 waren es 7.001 Personen zwischen 12 und 25 Jahren, befragt von April bis Juli.8

Konsum in den letzten 12 Monaten201520232025
Jungen, 12 bis 17 Jahre8,1 %7,4 %7,2 %
Mädchen, 12 bis 17 Jahre6,3 %6,1 %4,6 %
Junge Männer, 18 bis 25 Jahre20,6 %26,9 %31,6 %
Junge Frauen, 18 bis 25 Jahre9,7 %19,4 %18,8 %

Bei den Minderjährigen ist der Konsum also nicht gestiegen, bei den Mädchen liegt er 2025 niedriger als in den Vorjahren. Bei jungen Männern zeigt sich dagegen ein deutlicher Anstieg über zehn Jahre. Unter den Jugendlichen, die im letzten Jahr konsumiert hatten, zeigten 10,7 Prozent einen problematischen Konsum, bei jungen Erwachsenen 13,2 Prozent.8 Bezogen auf alle 12 bis 17 Jahre alten Jugendlichen sind das 0,6 Prozent.9

Wie leicht man an Cannabis kommt, hat sich für Minderjährige nicht signifikant verändert: 12,6 Prozent der Jungen und 9,5 Prozent der Mädchen meinten, sie könnten innerhalb von 24 Stunden welches bekommen. Bei jungen Erwachsenen stieg dieser Anteil deutlich, bei Männern auf 45,8 Prozent.8

Was regelt das Konsumcannabisgesetz zum Jugendschutz?

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt Besitz und Eigenanbau nur Volljährigen. Für Minderjährige bleibt der Umgang mit Cannabis verboten.10 Weitere Regeln sollen Kinder und Jugendliche schützen:

  • In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen darf nicht konsumiert werden.
  • Verboten ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Sichtweite davon. Die Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern Abstand.
  • In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten.
  • Anbauvereinigungen dürfen Minderjährigen keinen Zutritt gewähren und müssen eine Person für Prävention benennen, die ihre Kenntnisse nachweist.
  • Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren dürfen von Anbauvereinigungen nur Cannabis mit höchstens 10 Prozent THC erhalten, und weniger als Ältere.

Zentral ist § 7 KCanG. Erwischt die Polizei oder das Ordnungsamt Minderjährige mit Cannabis, informiert sie unverzüglich die Eltern. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls wird auch das Jugendamt eingeschaltet. Das Jugendamt soll dann darauf hinwirken, dass die Jugendlichen an einem Programm zur Frühintervention teilnehmen.10

Was sagt die Evaluation EKOCAN?

Das Gesetz wird von einem Forschungsverbund unter Leitung des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg (UKE) ausgewertet, das Projekt läuft bis April 2028.11 Nach dem ersten Zwischenbericht vom Herbst 2025 hat sich der Konsum Jugendlicher und Erwachsener kurzfristig nicht signifikant verändert. Gleichzeitig gingen suchtbezogene Beratungen Jugendlicher und Meldungen an Jugendämter zurück.9

Der zweite Zwischenbericht vom 1. April 2026 beschreibt den Konsum Jugendlicher als stabil bis leicht rückläufig. Die Maßnahmen zum Jugendschutz würden aber nicht ausreichend umgesetzt, und junge Menschen nähmen Programme zur Frühintervention seltener in Anspruch. Fachleute führen das vor allem darauf zurück, dass Polizei und Justiz Jugendliche kaum noch in solche Programme vermitteln. Die Suchtforscherin Eva Hoch verweist auf einen Anstieg problematischen Konsums bei 15 und 16 Jahre alten Schülerinnen und Schülern.12 Mehr steht im Artikel EKOCAN: Was die Evaluation zeigt.

Wie funktioniert die Frühintervention FreD?

FreD steht für Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten. Das Programm ist bei der Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbands Westfalen und Lippe (LWL) angesiedelt. Das Programm gibt es seit 2000. Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, in Einzelfällen bis 25, die wegen Drogen oder Alkohol aufgefallen sind, etwa in der Schule, im Betrieb oder bei der Polizei. Melden können sie sich auch selbst.13

  1. Einzelgespräch. Eine Kursleitung klärt mit der jungen Person die Situation und baut Vertrauen auf.
  2. Gruppenkurs. Mit etwa fünf bis zehn anderen geht es acht Stunden lang, verteilt auf zwei bis vier Abende, um den eigenen Konsum.
  3. Bescheinigung. Am Ende gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Ob sie an die vermittelnde Stelle geht, wird im Einzelfall entschieden.

Ziel ist, dass die Teilnehmenden ihren Konsum überdenken und verringern. Angeboten wird FreD von Präventions- oder Suchtberatungsstellen vor Ort, eine Standortsuche gibt es auf der Seite des LWL.13

Eltern, die sich Sorgen machen, müssen nicht auf die Polizei warten. FreD steht Jugendlichen auch ohne behördliche Auflage offen, und das Infotelefon des BIÖG nennt Beratungsstellen in der Nähe.

Hilfe und Beratung

  • Infotelefon zur Suchtvorbeugung des BIÖG 0221 892031: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, zum Preis eines Festnetzgesprächs. Es nennt Beratungsstellen vor Ort.14
  • Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf.15
  • Online: Chat und Beratung per E-Mail bei drugcom.de sowie das Onlineprogramm Quit the Shit zum Ausstieg aus dem Cannabiskonsum.16
  • Notruf 112 bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall oder akuter Gefahr.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist Cannabis erlaubt?

Besitz und Eigenanbau sind nach dem Konsumcannabisgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt. Zwischen 18 und 21 Jahren gelten in Anbauvereinigungen strengere Regeln, etwa höchstens 10 Prozent THC.

Was passiert, wenn mein Kind mit Cannabis erwischt wird?

Polizei oder Ordnungsamt informieren die Eltern. Bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt eingeschaltet, das auf die Teilnahme an einem Frühinterventionsprogramm hinwirken soll.

Schadet Cannabis dem jugendlichen Gehirn?

Studien finden bei jugendlichen Konsumierenden Veränderungen in Hirnrinde, Hippocampus und weißer Substanz, besonders bei frühem Beginn. Sie zeigen Zusammenhänge; dass Cannabis die Ursache ist, ist wahrscheinlich, aber nicht bewiesen.

Ist der Cannabiskonsum Jugendlicher seit 2024 gestiegen?

Bei den 12 bis 17 Jahre alten Jugendlichen nicht. Laut Drogenaffinitätsstudie 2025 lag der Anteil bei Jungen bei 7,2 und bei Mädchen bei 4,6 Prozent, etwas niedriger als 2023.

Was ist FreD?

Ein Kursprogramm für 14 bis 21 Jahre alte Menschen, die mit Drogen oder Alkohol aufgefallen sind. Es besteht aus einem Einzelgespräch und einem Gruppenkurs von acht Stunden.

Quellen

  1. Cannabiskonsum im Jugendalter: besondere Risiken, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
  2. Sonnenmoser M: Cannabiskonsum: Für Jugendliche besonders riskant (2008), Deutsches Ärzteblatt
  3. Cannabis stört die Hirnentwicklung Jugendlicher (Januar 2017), drugcom.de, BIÖG
  4. Alter beim ersten Cannabiskonsum könnte Hirnentwicklung beeinflussen (21. Oktober 2016), drugcom.de, BIÖG
  5. Hoch E et al.: Risiken bei nichtmedizinischem Gebrauch von Cannabis (2015), Deutsches Ärzteblatt
  6. S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen vorgelegt (11. Dezember 2025), Deutsches Ärzteblatt
  7. Cannabiskonsum bei Jugendlichen: Verdoppelung des Risikos für psychotische und bipolare Störungen (12. Mai 2026), Deutsches Ärzteblatt
  8. Drogenaffinitätsstudie 2025: Pressemitteilung (23. September 2025), Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
  9. Hoch E et al.: Cannabis, Jahrbuch Sucht 2026, Kapitel 2.6, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  10. Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG), Bundesministerium der Justiz
  11. Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN), Bundesministerium für Gesundheit
  12. EKOCAN: zweiter Zwischenbericht zur Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2026), Science Media Center Germany
  13. Was ist FreD?, LWL-Koordinationsstelle Sucht
  14. Infotelefon zur Suchtvorbeugung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
  15. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
  16. Beratungsangebote, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

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