Recht
Mit Medizinalcannabis ins Ausland: Was Patienten vor der Reise klären müssen
In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, in den meisten anderen Ländern schon. Auf Reisen braucht man deshalb Papiere und sollte wissen, was im Zielland gilt.

Warum brauche ich für Cannabis überhaupt eine Reisebescheinigung?
Weil Cannabis im Ausland meist noch als Betäubungsmittel gilt. In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, es fällt seither unter das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). In den meisten Schengenstaaten und vielen anderen Ländern ist es bei der alten Einstufung geblieben. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die etwa die Stadt Dortmund wiedergibt, ist deshalb bei Reisen im Schengenraum in der Regel weiterhin eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens nötig.1
Die Bescheinigung gilt nur für Cannabis, das nach dem MedCanG auf Rezept verordnet wurde. Für Konsumcannabis nach dem Konsumcannabisgesetz stellen die Behörden keine Bescheinigung aus.1 Wer privat erworbenes Cannabis über die Grenze bringt, hat also kein Formular, auf das er sich berufen könnte. Mehr zu den Regeln für den Freizeitkonsum steht im Artikel zum Konsumcannabisgesetz.
Was gilt bei Reisen in Schengenstaaten?
Innerhalb des Schengenraums dürfen Patientinnen und Patienten ihr verordnetes Cannabis bis zu 30 Tage lang mitnehmen, in einer Menge, die zur Reisedauer passt. Die verschreibende Ärztin füllt dafür das Formular nach Artikel 75 aus, und die Reisenden haben es während der ganzen Reise dabei. Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig, und für jedes verordnete Mittel braucht es eine eigene.2
Mitführen darf das Cannabis nur die Patientin oder der Patient selbst, nicht Angehörige oder andere beauftragte Personen.3 Umgekehrt gilt das ebenso für Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Schengenstaat, die mit ihren Medikamenten nach Deutschland kommen.4
Zum Schengenraum gehören neben den meisten Staaten der EU auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.2 Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 volle Mitglieder.5 Ältere Merkblätter, in denen die beiden Länder fehlen, sind in diesem Punkt überholt. Ob ein bestimmtes Land dazugehört, sollte man vor der Reise beim Gesundheitsamt erfragen.
Wer stellt die Bescheinigung aus und wer beglaubigt sie?
Ausfüllen muss sie die verschreibende Arztpraxis, beglaubigen die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine Stelle, die sie damit beauftragt hat.2 Fast überall ist das in der Praxis das örtliche Gesundheitsamt. Das BfArM beglaubigt nicht selbst, sondern stellt das Formular und eine Liste der zuständigen Stellen bereit.6
Das Verfahren regelt jedes Amt selbst, wie diese Beispiele aus geprüften Merkblättern zeigen.
| Gesundheitsamt | Was es verlangt |
|---|---|
| Region Hannover | Formular mindestens eine Woche vor der Reise einreichen; Termin vorab vereinbaren; Gebühr 12 Euro je Bescheinigung7 |
| Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen | Unterlagen mindestens 14 Tage vor Abreise; Bescheinigung im Original, letztes Rezept, Ausweis; Gebühr 5 Euro8 |
| Dortmund | Termin, Ausweis, vollständig ausgefülltes Formular; Gebühr 15 Euro1 |
| Landkreis Pfaffenhofen | Persönliches Erscheinen; zuständig ist das Amt am Praxissitz der verordnenden Ärztin; Gebühr 18 Euro9 |
Die letzte Zeile betrifft Menschen, die ihr Rezept aus einer Videosprechstunde haben. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen beglaubigt nur für Ärztinnen und Ärzte in seinem Bezirk und lehnt Rezepte telemedizinischer Anbieter aus anderen Bundesländern ausdrücklich ab.9 Ob andere Ämter es genauso halten, lässt sich nicht pauschal sagen. Nach einer Onlineverordnung lohnt deshalb vorher eine Nachfrage beim eigenen Amt und bei der verordnenden Praxis. Hintergründe zu Onlinerezepten stehen im Artikel Telemedizin und Onlinerezept.
Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare werden nicht beglaubigt.7 Die Mengenangaben müssen zur Reisedauer passen.8 Bei knapper Planung kann es passieren, dass man ohne Papiere abreisen muss.
Was gilt außerhalb des Schengenraums?
Außerhalb des Schengenraums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Es gilt das Recht des Ziellands und jedes Transitlands.2 Die Bundesopiumstelle empfiehlt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB). Darin stehen Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosis und Reisedauer, und auch sie muss die Landesgesundheitsbehörde beglaubigen. Ein verbindliches Formular gibt es nicht, das BfArM bietet ein Muster an.4
Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung, begrenzen die Menge oder verbieten die Einfuhr ganz.4 Dort nützt die Schengenbescheinigung nichts, Dortmund etwa weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für die Türkei nicht gilt.1 Zur Gültigkeit der mehrsprachigen Bescheinigung machen die Ämter unterschiedliche Angaben. Hannover nennt in der Regel höchstens 30 Tage, Pfaffenhofen spricht von meist drei Monaten bei einer Verordnung für höchstens 30 Tage.79
Ist die Mitnahme nicht erlaubt, können Patienten klären, ob sie vor Ort ein Arzneimittel verordnet bekommen. Der andere Weg ist eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung beim BfArM, ein aufwendiges Verfahren, das nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt wird.3
Wie erfahre ich, was im Reiseland gilt?
Verlässlich Auskunft geben Botschaft oder Konsulat des Ziellands in Deutschland. Auch das Auswärtige Amt und die Bundesopiumstelle informieren.8 Am besten fragt man schriftlich und nennt das konkrete Arzneimittel, also Blüten, Extrakt oder einen Wirkstoff wie Dronabinol. Die schriftliche Antwort kann man bei einer Kontrolle vorzeigen.
Selbst wo der Freizeitkonsum erlaubt ist, darf man nicht unbedingt einführen. In Kanada, Uruguay und einigen Bundesstaaten der USA ist Konsum legal, die Einfuhr aber nicht. In Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten drohen nach einem Bericht von apotheke adhoc hohe Strafen.2 Für einzelne Länder nennt dieser Artikel bewusst keine weiteren Regeln, weil sie sich ändern können und wir sie nicht für jedes Land selbst geprüft haben.
Was gilt im Flugzeug?
Arzneimittel, auf die man angewiesen ist, gehören ins Handgepäck, am besten in der Originalverpackung mit Beipackzettel. Für flüssige Arzneimittel gilt die übliche Grenze von 100 Millilitern je Behälter in einem durchsichtigen Beutel von höchstens einem Liter. Für größere Mengen, etwa bei Extrakten oder Dronabinol als Lösung, sollte man ein ärztliches Attest dabeihaben.10
Auf Inlandsflügen ist es seit 2024 einfacher. Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt teilte mit, dass aus Sicht der Luftsicherheit nichts gegen die Mitnahme von bis zu 25 Gramm Cannabis im Hand- oder Aufgabegepäck spricht. Der Zoll stellte klar, dass Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten und strafbar sind.11 Beides bezieht sich auf Konsumcannabis. Wer verordnetes Cannabis auf einen Auslandsflug mitnimmt, braucht die oben beschriebenen Bescheinigungen beim Abflug wie bei der Landung. Bei Umsteigeverbindungen zählt auch das Recht des Transitlands.
Checkliste vor der Abreise
- Rechtslage klären. Ziel- und Transitländer prüfen, bei Ländern außerhalb des Schengenraums schriftlich bei der Botschaft anfragen.
- Formular besorgen. Für Schengenstaaten das Formular nach Artikel 75, sonst die mehrsprachige Bescheinigung nach dem Muster des BfArM. Viele Gesundheitsämter stellen beide online bereit.
- Praxis ausfüllen lassen. Für jedes Arzneimittel ein eigenes Formular, die Menge passend zur Reisedauer.
- Beglaubigen lassen. Rechtzeitig beim zuständigen Gesundheitsamt, je nach Amt mit einer bis zwei Wochen Vorlauf.
- Richtig packen. Cannabis im Handgepäck, in der Apothekenverpackung, zusammen mit Bescheinigung, Rezeptkopie und Ausweis.
Häufige Fragen
Brauche ich für Medizinalcannabis im Schengenraum noch eine Bescheinigung?
In der Regel ja. In Deutschland ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, in den meisten Schengenstaaten aber schon, deshalb braucht man weiter die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens.
Wer beglaubigt die Schengenbescheinigung?
Die Arztpraxis füllt sie aus, beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle, meist dem Gesundheitsamt. Viele Ämter verlangen einen Termin und eine bis zwei Wochen Vorlauf.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Höchstens 30 Tage, und für jedes verordnete Arzneimittel braucht man eine eigene.
Darf ich Konsumcannabis mit ins Ausland nehmen?
Nein. Für Konsumcannabis gibt es keine Reisebescheinigung, und nach Auskunft des Zolls sind Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und strafbar.
Was mache ich, wenn das Reiseland die Einfuhr verbietet?
Dann kann man prüfen, ob vor Ort ein Arzneimittel verordnet werden kann. Eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung des BfArM ist aufwendig zu bekommen und wird nur selten erteilt.
Quellen
- Reisen mit Betäubungsmitteln (BtM): Schengener Abkommen, Stadt Dortmund, Gesundheitsamt
- Cannabis auf Reisen nur mit Bescheinigung (17. Juni 2024), apotheke adhoc
- BtM im Urlaub: Was muss beachtet werden? (18. Juli 2026), apotheke adhoc
- Auslandsreisen: Mit BtM und Cannabis unterwegs (18. September 2024), Pharmazeutische Zeitung
- Bulgarien und Rumänien feiern Schengen-Mitgliedschaft (1. Januar 2025), euronews
- Reisen mit Cannabis und Betäubungsmitteln: Was ist zu beachten? (20. Juni 2024), PTAheute
- Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Region Hannover, Gesundheitsamt
- Merkblatt Reisen mit Betäubungsmitteln (Stand Januar 2026), Gesundheitsamt Essen für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
- Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen (Stand Juli 2025), Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Gesundheitsamt
- Reisen mit Medikamenten: Was darf im Flugzeug ins Handgepäck? (27. August 2026), AOK
- Cannabis darf auf deutschen Inlandsflügen mit an Bord (15. April 2024), aeroTELEGRAPH
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