# CannaPharma: Volltext aller Artikel > Unabhängiges Magazin zu medizinischem Cannabis in Deutschland. Stand der Datei: 03.11.2026. Die Inhalte sind allgemeine Information, keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. --- # Cannabis bei ADHS, Schlafstörungen, Angst und Depression: Was Studien und Leitlinien sagen URL: https://cannapharma.org/medizin/adhs-schlaf-angst Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Für ADHS, Schlafstörungen, Angst und Depression ist der Nutzen von Cannabis nicht belegt. Ein Cochrane Review mit 537 Teilnehmenden fand bei Schlafstörungen keine klinisch bedeutsame Verbesserung, die S3 Leitlinien zu Insomnie und Angst nennen Cannabis nicht als Behandlung. Bekannte Risiken sind Abhängigkeit, Psychosen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Das Wichtigste: - Eine Metaanalyse von 83 Studien fand 2019 bei psychischen Störungen nur eine geringe Besserung der Symptome und mehr Nebenwirkungen als unter Placebo. - Ein Cochrane Review mit 9 Studien und 537 Teilnehmenden fand bei Schlafstörungen keine klinisch bedeutsame Verbesserung des Schlafs. - Die S3 Leitlinie Insomnie empfiehlt als erste Behandlung die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie, Cannabis zählt sie nicht zu den empfohlenen Mitteln. - In der Begleiterhebung des BfArM betrafen 5.582 von 16.809 Datensätzen eine psychiatrische Diagnose, behandelt wurden meist Schmerzen. - Bei regelmäßigem Konsum wird nach Angaben der DGPPN jede dritte Person abhängig. ## Hilft Cannabis bei psychischen Erkrankungen? Ein Nutzen von Cannabis bei Depression, Angststörungen, ADHS oder Schlafstörungen ist bislang nicht belegt. 2019 legte das National Drug and Alcohol Research Centre in Sydney eine große Metaanalyse vor, für die das Team 83 Studien aus den Jahren 1980 bis 2018 fand, 40 davon randomisiert und kontrolliert. Im Schnitt besserten sich die Symptome um ein Viertel einer Standardabweichung. Das ist wenig. Die Evidenz für einen Nutzen stuften die Forschenden als niedrig ein. Unter Cannabis traten mehr Nebenwirkungen auf, weshalb auch mehr Teilnehmende abbrachen, und bei Psychosen verschlechterten sich die Symptome teilweise. Wie wenig geprüft einzelne Diagnosen sind, zeigt die Aufschlüsselung derselben Arbeit: Diagnose | Studien insgesamt | davon randomisiert und kontrolliert | Depression | 42 | 23 | Angststörungen | 31 | 17 | Posttraumatische Belastungsstörung | 12 | 1 | Psychosen | 11 | 6 | Tourette-Syndrom | 8 | 2 | ADHS | 3 | 1 | Was über ADHS und posttraumatische Belastungsstörung bekannt ist, stammt also aus jeweils einer einzigen kontrollierten Studie. Die Forschenden halten weitere randomisierte Studien für nötig. ## Was ist über Cannabis bei ADHS bekannt? Zu ADHS gibt es eine einzige kleine randomisierte Studie. 2017 behandelte ein Team des King's College London 30 Erwachsene entweder mit Placebo oder mit einem Mundspray, das THC und CBD zu gleichen Teilen enthält (Nabiximols). In einer Auswertung besserten sich Hyperaktivität und Impulsivität, die kognitive Leistung dagegen nicht. Für Unaufmerksamkeit ergab sich eine Tendenz, die statistisch nicht signifikant war. Die Leitungsgruppe des zentralen adhs-netzes wertet dieselbe Studie strenger: Auf die zuvor festgelegten Hauptzielgrößen habe Cannabis keinen positiven Effekt gehabt. Das Netz, eine bundesweite Plattform von Fachleuten für ADHS, rät davon ab, Cannabis bei diagnostizierter ADHS als Therapeutikum einzusetzen. Nach seiner Einschätzung überwiegen die Risiken den Nutzen eindeutig. Genannt werden Konsumstörungen, psychotische Symptome, Depression und beeinträchtigte kognitive Leistungen. Für Erwachsene gebe es gut belegte medikamentöse Alternativen. Eine systematische Übersicht von 2023 mit 20 Studien hielt die Datenlage für nicht ausreichend. Wer häufiger konsumierte, hatte dort eher stärkere Symptome der ADHS und ein erhöhtes Risiko für eine Cannabisgebrauchsstörung. Gut beschrieben ist, dass Menschen mit ADHS häufiger Cannabis konsumieren. Fachleute deuten das zum Teil als Versuch der Selbstbehandlung, was über die Wirksamkeit allerdings nichts aussagt. ## Verbessert Cannabis den Schlaf? Nach der besten verfügbaren Auswertung nicht in einem Maß, das Betroffene spüren würden. Über den Cochrane Review berichtete die Pharmazeutische Zeitung im Oktober 2026. Er schloss neun Studien mit 537 Erwachsenen zwischen 18 und 76 Jahren ein, die meisten mit primärer Insomnie. Schlafqualität, Schlafdauer, Zufriedenheit mit dem Schlaf und Leistungsfähigkeit am Tag verbesserten sich unter Cannabis gegenüber Placebo nicht klinisch bedeutsam, Mundtrockenheit und Schwindel kamen deutlich häufiger vor. Wie vertrauenswürdig diese Evidenz ist, bewerteten die Autoren mit sehr gering. Die aktualisierte S3 Leitlinie Insomnie bei Erwachsenen von 2025, federführend erstellt von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), empfiehlt allen Betroffenen als erste Behandlung die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie (KVT-I), mit dem höchsten Empfehlungsgrad. Medikamente kommen an zweiter Stelle. Cannabis steht laut Pharmazeutischer Zeitung nur in der Liste der Optionen, die künftig stärker untersucht werden könnten, denn eine solide empirische Basis fehlt. ## Was sagen die Leitlinien zu Angst und Depression? Sie erwähnen Cannabis als Behandlung gar nicht. Die S3 Leitlinie zur Behandlung von Angststörungen (Stand April 2021) empfiehlt bei Panikstörung, generalisierter Angststörung und sozialer Phobie mit dem höchsten Empfehlungsgrad kognitive Verhaltenstherapie sowie bestimmte Antidepressiva aus den Gruppen der SSRI und SNRI. Cannabis, Cannabidiol oder andere Cannabinoide kommen darin nicht vor. In den geprüften Abschnitten der Nationalen Versorgungsleitlinie Unipolare Depression (Version 3.2) tauchen Cannabinoide ebenfalls nicht als Therapie auf. Substanzbezogene Störungen beschreibt sie als häufige Begleiterkrankung, die das Ansprechen auf die Behandlung verschlechtert und Rückfälle wahrscheinlicher macht. Die Fachinformation eines Fertigarzneimittels mit Nabilon nennt nach einer Übersicht der Bundesärztekammer psychische Erkrankungen einschließlich Depression sogar als Gegenanzeige. Wer wegen Angst, Depression oder Schlafproblemen an Cannabis denkt, sollte zuerst klären lassen, ob die Behandlungen mit dem höchsten Empfehlungsgrad schon versucht wurden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Cannabis ohnehin nur, wenn es keine geeignete Standardtherapie gibt. ## Was zeigen die Verordnungsdaten des BfArM? In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte kamen psychiatrische Diagnosen häufiger vor, als die bekannten Hauptzahlen vermuten lassen. Fachleute des BfArM waren an einer Auswertung beteiligt, die 2024 in der Fachzeitschrift Psychiatrische Praxis erschien. Sie analysierte 16.809 Datensätze aus der Zeit vom 30. März 2017 bis 31. Dezember 2021, von denen 5.582 eine psychiatrische Diagnose betrafen. Rund 80 Prozent dieser Fälle entfielen auf somatoforme Störungen, also körperliche Beschwerden ohne ausreichende organische Erklärung. Auch bei den übrigen psychischen Erkrankungen zielte die Behandlung meist auf Schmerzen. In mehr als der Hälfte der Fälle wurde Dronabinol verordnet. Mindestens 75 Prozent der Fälle bewerteten die behandelnden Ärztinnen und Ärzte als gebessert. Für psychiatrische Indikationen bleibe die Evidenz aus kontrollierten Studien aber schwach, betonen die Autoren. Die Aussagekraft dieser ärztlichen Einschätzung ist begrenzt. Die Begleiterhebung hatte keine Vergleichsgruppe und keine Messinstrumente für Symptome, außerdem erfasste sie nur Kassenpatienten, Privatversicherte und Selbstzahler fehlten. Bei ADHS wurden besonders oft Blüten verordnet. Menschen mit Blütentherapie waren im Schnitt 45,5 Jahre alt und zu 32,5 Prozent Frauen, die Gesamtgruppe dagegen 57 Jahre alt und zu 54 Prozent weiblich. Seit 30. Juli 2026 zahlen die gesetzlichen Kassen keine Blüten mehr, mehr dazu unter Cannabis und Krankenkasse. ## Welche Risiken hat Cannabis bei psychischen Erkrankungen? Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen wiegen einige Risiken schwerer als bei anderen. Für ein Mundspray mit THC und CBD nennt die Fachinformation eine Schizophrenie oder andere Psychose in der eigenen oder familiären Vorgeschichte als Gegenanzeige, und bei Psychosen raten Fachleute von einer Verordnung ab. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sieht übereinstimmende Befunde für ein erhöhtes Psychoserisiko bei frühem Konsum und weist darauf hin, dass die Hirnreifung erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts abgeschlossen ist. Mehr dazu unter Cannabis und Psychose. Dazu kommt die Gefahr einer Abhängigkeit, die nach Angaben der DGPPN bei regelmäßigem Konsum jede dritte Person trifft. In Deutschland missbrauchen schätzungsweise 1,5 Prozent der Erwachsenen und etwa 2,5 Prozent der Jugendlichen Cannabis oder sind davon abhängig. Zur Behandlung einer Cannabisabhängigkeit empfiehlt die S3 Leitlinie motivierende Gespräche und kognitive Verhaltenstherapie; Fertigarzneimittel mit THC oder CBD empfiehlt sie dafür ausdrücklich nicht. Menschen mit ADHS konsumieren ohnehin häufiger Cannabis. Zu den häufigen Nebenwirkungen in der Begleiterhebung gehörten Müdigkeit, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, euphorische Stimmung und ausgerechnet Depression. Wer Antidepressiva, Beruhigungsmittel oder Stimulanzien nimmt, sollte jede Kombination mit Cannabis ärztlich besprechen, siehe Wechselwirkungen. ## Wo gibt es Hilfe bei problematischem Konsum? Das Portal drugcom.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, früher BZgA) bietet anonyme Beratung per Chat und E-Mail. Wer den Cannabiskonsum reduzieren oder beenden will, kann dort das Onlineprogramm Quit the Shit nutzen oder nach Suchtberatungsstellen vor Ort suchen. Bei akuten Krisen, Suizidgedanken oder psychotischen Symptomen ist der ärztliche Notdienst oder die nächste psychiatrische Klinik die richtige Anlaufstelle. ## Häufige Fragen Frage: Bekommt man Cannabis bei ADHS auf Rezept? Antwort: Rechtlich darf jede Ärztin und jeder Arzt Cannabis verordnen. Fachleute des zentralen adhs-netzes raten bei ADHS aber davon ab. Die Kasse zahlt nur, wenn keine geeignete Standardtherapie zur Verfügung steht. Frage: Hilft Cannabis beim Einschlafen? Antwort: Ein Cochrane Review mit 537 Teilnehmenden fand keine klinisch bedeutsame Verbesserung von Schlafqualität oder Schlafdauer. Die S3 Leitlinie empfiehlt als erste Behandlung die kognitive Verhaltenstherapie für Insomnie. Frage: Hilft CBD gegen Angst? Antwort: Für Angststörungen gibt es keine ausreichenden Belege. Die S3 Leitlinie Angststörungen nennt Cannabinoide nicht, sie empfiehlt Verhaltenstherapie und bestimmte Antidepressiva. Frage: Kann Cannabis eine Depression verschlimmern? Antwort: In der Begleiterhebung des BfArM gehörte Depression zu den häufigen Nebenwirkungen, und die Fachinformation eines Fertigarzneimittels mit Nabilon nennt Depression als Gegenanzeige. Ob Cannabis eine bestehende Depression verschlechtert, ist im Einzelfall ärztlich zu beurteilen. Frage: Wo finde ich Hilfe, wenn ich vom Cannabis nicht loskomme? Antwort: Das Portal drugcom.de des BIÖG bietet anonyme Beratung per Chat und E-Mail sowie das Programm Quit the Shit. Über das Portal findet man auch Suchtberatungsstellen vor Ort. ## Quellen 1. Medizinisches Cannabis: Kein sicherer Nutzen bei psychischen Erkrankungen (9. November 2019), apotheke adhoc 2. Klinische Studie zur Wirksamkeit von Cannabinoiden bei ADHS, zu Cooper et al., Eur Neuropsychopharmacol 2017;27(8):795-808, DocCheck 3. Stellungnahme des zentralen adhs-netzes zum Einsatz von Cannabis als ADHS-Medikation (3. November 2017), zentrales adhs-netz 4. Dhamija D et al.: Evaluation of Efficacy of Cannabis Use in Patients With Attention Deficit Hyperactivity Disorder: A Systematic Review. Cureus 2023;15(6):e40969 (26. Juni 2023), Cureus 5. Wenig Evidenz für Cannabis bei Insomnie (13. Oktober 2026), Pharmazeutische Zeitung 6. S3-Leitlinie Insomnie bei Erwachsenen, Update 2025, AWMF-Register-Nr. 063-003 (April 2025), Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin, AWMF 7. S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Version 2, AWMF-Register-Nr. 051-028, Kurzfassung (April 2021), AWMF 8. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung, Version 3.2 (2022, geändert 2023), Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien 9. FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin (Stand Mai 2017), Bundesärztekammer 10. Wülfing F, Schmidt-Wolf G, Cremer-Schaeffer P, Priebe K, Schoofs N: Cannabinoid Drugs in the Treatment of Psychiatric Disorders: Data from the German Federal Institute for Drugs and Medical Devices. Psychiatr Prax 2024;51(6):315-320, Psychiatrische Praxis (PubMed) 11. Begleiterhebung zu medizinischem Cannabis: Bedingt aussagekräftig (Ausgabe 29-30/2022), Deutsches Ärzteblatt 12. Stellungnahme der DGPPN zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (2. November 2023), DGPPN, Deutscher Bundestag 13. Was tun bei Cannabis-Konsumstörung? (12. Dezember 2025), Pharmazeutische Zeitung 14. drugcom.de: Informations- und Beratungsportal, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) --- # Cannabis bei Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust: Krebs, HIV und Palliativmedizin URL: https://cannapharma.org/medizin/appetitlosigkeit-gewichtsverlust Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Cannabinoide regen bei manchen Menschen den Appetit an, ein Gewichtszuwachs ist aber kaum belegt. In der größten Vergleichsstudie mit 469 Krebspatienten steigerte Dronabinol den Appetit bei 49 Prozent, das Hormonpräparat Megestrolacetat bei 75 Prozent. Die S3 Leitlinie Komplementärmedizin spricht weder für noch gegen Cannabinoide bei Appetitverlust eine Empfehlung aus. Das Wichtigste: - In der BfArM Begleiterhebung war Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust in 5,1 Prozent der Fälle der Grund für die Verordnung. - In einer Studie mit 469 Krebspatienten steigerte Dronabinol den Appetit seltener als Megestrolacetat (49 gegenüber 75 Prozent). - Eine Metaanalyse von 2022 fand bei Tumorkachexie keinen Vorteil von Cannabinoiden für Appetit oder Gewicht. - Für Menschen mit HIV sieht der Cochrane Review keine ausreichenden Belege für Wirksamkeit und Sicherheit. - Die S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Onkologie gibt zu Cannabinoiden bei Appetitverlust keine Empfehlung ab. ## Wann kommt Cannabis bei Appetitverlust infrage? Vor allem bei Krebs, HIV und in der Palliativversorgung. Fachleute trennen reine Appetitlosigkeit von der Kachexie, bei der Fett und Muskelmasse verloren gehen und das Gewicht deutlich sinkt. Auslöser ist meist eine schwere Grunderkrankung wie Krebs, Herzschwäche oder Nierenschwäche, COPD oder AIDS, die eine Entzündungsreaktion im ganzen Körper in Gang setzt. Mehr essen allein hält diesen Prozess deshalb oft nicht auf. In der Versorgung ist das Thema eher klein. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) war Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust (Anorexie und Wasting) in 5,1 Prozent der ausgewerteten Fälle der Grund für die Verordnung. Mehr Appetit und eine Gewichtszunahme wurden dort häufig als Nebenwirkung gemeldet, teils war das auch so gewollt. ## Was ist Dronabinol und wie wird es verordnet? Dronabinol ist der Wirkstoff THC in reiner Form. In Deutschland stellt ihn meist die Apotheke als Rezeptur her, etwa als ölige Tropfen oder Kapseln. Der Palliativmediziner Andreas Lübbe beschrieb 2015, dass Dronabinol Appetit und Geschmackserleben anregen und Übelkeit mildern kann. Seit 1. April 2024 reicht dafür ein normales Rezept. Auch nach den Änderungen vom Juli 2026 ist Dronabinol weiter Kassenleistung. Wie das abläuft, steht unter Cannabis auf Rezept. Die häufigste Nebenwirkung ist nach derselben Quelle Schwindel, der mehr als zehn Prozent der Behandelten betrifft. Daneben kommen Müdigkeit, Gedächtnislücken, Sprechstörungen und Stimmungsschwankungen vor. Bei Psychosen, Panikattacken, Depressionen oder Krampfanfällen in der Vorgeschichte gilt Dronabinol als ungeeignet. ## Hilft Dronabinol bei Appetitverlust durch Krebs? Ein wenig beim Appetit, kaum beim Gewicht. Die größte direkte Vergleichsstudie erschien 2002 und stammt von der Mayo Clinic. Darin erhielten 469 Menschen mit unheilbarer Krebserkrankung und Appetitverlust oder Gewichtsverlust Dronabinol, das Hormonpräparat Megestrolacetat oder beides. Behandlung | Appetit gesteigert | Gewicht um 10 Prozent gestiegen | Megestrolacetat | 75 Prozent | 11 Prozent | Dronabinol | 49 Prozent | 3 Prozent | Beides kombiniert | 66 Prozent | 8 Prozent | Dronabinol schnitt signifikant schlechter ab als Megestrolacetat, und die Kombination brachte keinen Zusatznutzen. Allerdings fehlte der Studie ein klares Studienende, und warum Teilnehmende abbrachen, blieb offen. Weil es keine Placebogruppe gab, zeigt sie allein auch nicht, wie viel Dronabinol im Vergleich zu gar keiner Behandlung bringt. Dafür braucht es Übersichtsarbeiten. Eine Metaanalyse von 2022 im Journal of Cachexia, Sarcopenia and Muscle wertete zehn Studien zur Tumorkachexie aus, darunter vier randomisierte. Für den Appetit fand sie keinen Vorteil gegenüber der Kontrollgruppe (Evidenz sehr gering), für das Gewicht ebenfalls keinen (Evidenz gering). Die Lebensqualität war unter Cannabinoiden etwas schlechter, hier war die Evidenz moderat. Ähnlich fiel 2017 eine chilenische Auswertung von zehn Reviews aus. Danach haben Cannabinoide vermutlich keinen Effekt auf den Appetit, ob sie das Gewicht steigern, ist unklar, und unerwünschte Wirkungen sind wahrscheinlich häufig. Viele Betroffene berichten, dass sie unter Cannabis mehr Hunger haben, und Beobachtungsstudien ohne Vergleichsgruppe zeigen das auch. Kontrollierte Studien konnten es bisher nicht sicher bestätigen. ## Wie sieht es bei HIV und AIDS aus? Die Daten sind wenige und alt. Der Cochrane Review zu Cannabis bei HIV und AIDS fand sieben kurze randomisierte Studien, die 21 bis 84 Tage dauerten. Nur eine davon prüfte Dronabinol. Von ihren 139 Teilnehmenden waren 88 auswertbar, sie nahmen unter Dronabinol im Mittel 0,1 Kilogramm zu und unter Placebo 0,4 Kilogramm ab. Eine Zunahme um mindestens zwei Kilogramm war unter Dronabinol etwa doppelt so wahrscheinlich, statistisch gesichert war dieser Unterschied aber nicht. Für Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabis und Cannabinoiden fehlen in diesem Bereich Belege, halten die Autorinnen und Autoren fest, auch wenn manche Arzneimittelbehörden Dronabinol zugelassen haben. Langzeitdaten zu Erkrankung und Sterblichkeit gebe es nicht. Nach der deutschen Zusammenfassung des Reviews stammt der mögliche Gewichtsvorteil aus einer einzigen kleinen Studie, die noch vor der breiten Verfügbarkeit antiretroviraler Therapien lief. Auf die heutige Behandlung lässt sich das nur begrenzt übertragen. ## Warum gehen die Einschätzungen so weit auseinander? Weil Erfahrung am Krankenbett und Studienergebnisse hier nicht zusammenpassen. Lübbe sprach 2015 von einer hohen Evidenz für Dronabinol beim Kachexiesyndrom und forderte mehr Mut zum Einsatz in der Palliativmedizin, ohne konkrete Studien zu nennen. Systematische Übersichtsarbeiten, die alle verfügbaren kontrollierten Studien zusammenführen, bewerten die Evidenz dagegen als sehr gering bis gering und finden keinen sicheren Vorteil. Die Begleiterhebung löst den Widerspruch nicht auf. Rund drei Viertel der Behandelten berichteten dort von besseren Beschwerden, doch ohne Vergleichsgruppe sieht auch das BfArM darin keinen Wirksamkeitsbeleg. Bei einem Symptom wie Appetit, das stark von Stimmung, Erwartung und Tagesform abhängt, wiegt der fehlende Placebovergleich besonders schwer. ## Was sagen die Leitlinien? Sie bleiben zurückhaltend. Im Leitlinienprogramm Onkologie bekam die S3 Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer Patienten 2024 ein eigenes Kapitel zu Cannabinoiden. Für Appetitverlust und Kachexie spricht sie weder eine Empfehlung für noch gegen THC allein oder THC mit CBD aus. Bei Übelkeit unter Chemotherapie und bei Tumorschmerz formuliert sie dagegen eine vorsichtige Kannempfehlung, mehr dazu unter Übelkeit bei Chemotherapie. Die S3 Leitlinie Palliativmedizin und die Onkopedia Leitlinie zur Tumorkachexie konnten wir für diesen Beitrag nicht im Wortlaut einsehen, ihre Empfehlungen zu Cannabinoiden geben wir deshalb nicht wieder. Beide sind über das Leitlinienprogramm Onkologie und die Fachgesellschaft DGHO zu finden. ## Für wen kann ein Versuch trotzdem sinnvoll sein? Studienlage und Einzelfall sind hier auseinanderzuhalten. Geht es in der Palliativversorgung um etwas mehr Freude am Essen und weniger um Gewichtszunahme, kann ein zeitlich begrenzter Versuch eine Überlegung wert sein. Lübbe beschreibt Cannabinoide als einen Baustein der medikamentösen Behandlung von Appetitlosigkeit. In kontrollierten Studien belegt ist ein solcher Nutzen nicht, und die Metaanalyse von 2022 fand schlechtere Werte zur Lebensqualität, was zur Vorsicht mahnt. Vorher sollte mit dem Behandlungsteam feststehen, woran sich ein Erfolg zeigen soll. Bleibt er aus, sollte die Behandlung enden. Ältere und geschwächte Menschen vertragen Schwindel und Müdigkeit besonders schlecht, weil damit das Sturzrisiko steigt. Hinweise zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten finden Sie unter Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. ## Häufige Fragen Frage: Macht Cannabis bei Krebs wieder Appetit? Antwort: Bei manchen Menschen ja, in Studien aber seltener als erwartet. In einer Studie mit 469 Krebspatienten berichteten 49 Prozent unter Dronabinol von mehr Appetit, unter Megestrolacetat 75 Prozent. Frage: Nimmt man mit Dronabinol zu? Antwort: Kaum messbar. In der genannten Studie legten nur 3 Prozent unter Dronabinol zehn Prozent an Gewicht zu, und Übersichtsarbeiten fanden keinen sicheren Gewichtsvorteil gegenüber Placebo. Frage: Hilft Cannabis bei Gewichtsverlust durch HIV? Antwort: Belege fehlen. Der Cochrane Review fand nur wenige kurze Studien, in der Studie zu Dronabinol war der Gewichtsunterschied zu Placebo statistisch nicht gesichert. Frage: Empfehlen Leitlinien Cannabis gegen Appetitlosigkeit? Antwort: Die S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Onkologie spricht zu Cannabinoiden bei Appetitverlust weder eine Empfehlung dafür noch dagegen aus. Eine klare Empfehlung für Cannabis ist uns aus deutschen Leitlinien nicht bekannt. Frage: Zahlt die Krankenkasse Dronabinol? Antwort: Dronabinol ist weiterhin Kassenleistung, wenn die Voraussetzungen nach § 31 Absatz 6 SGB V erfüllt sind. Ausgeschlossen wurden im Juli 2026 nur Cannabisblüten. ## Quellen 1. Cannabinoide gegen Anorexie (1. April 2015), Pharmazeutische Zeitung 2. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 3. Cannabis als Medizin: Ergebnisse der Begleiterhebung des BfArM (Ausgabe 10/2022), Der Arzneimittelbrief 4. Jatoi et al. 2002: Dronabinol versus Megestrolacetat bei krebsassoziierter Anorexie, Studienzusammenfassung, CAMIH, Universitätsklinikum Jena 5. Simon et al.: Cannabinoid interventions for improving cachexia outcomes in cancer (Februar 2022), Journal of Cachexia, Sarcopenia and Muscle 6. Are cannabinoids an alternative for cachexia-anorexia syndrome in patients with advanced cancer? (2017), Medwave, Epistemonikos 7. The medical use of cannabis for reducing morbidity and mortality in patients with HIV/AIDS, Abstract (2013), Cochrane Library 8. Medizinischer Einsatz von Cannabis bei Menschen mit HIV/AIDS, deutsche Zusammenfassung, Cochrane 9. S3-Leitlinie Komplementärmedizin: Leitlinie mit vier neuen Themen (17. Juni 2024), Pharmazeutische Zeitung --- # Cannabis bei chronischen Schmerzen: Was Studien und Leitlinien sagen URL: https://cannapharma.org/medizin/cannabis-chronische-schmerzen Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Chronische Schmerzen sind mit 76,4 Prozent der häufigste Grund für eine Cannabisverordnung in Deutschland. Die Studienlage ist dünner, als viele erwarten. Ein Cochrane Review vom Januar 2026 fand bei Nervenschmerzen keine belastbaren Belege dafür, dass der Nutzen den Schaden überwiegt, und Leitlinien sehen Cannabinoide nur als Versuch im Einzelfall, wenn Standardtherapien versagt haben. Das Wichtigste: - In der Begleiterhebung des BfArM waren chronische Schmerzen in 76,4 Prozent der Fälle der Grund für die Verordnung. - Der Cochrane Review zu Nervenschmerzen vom Januar 2026 (21 Studien, 2.187 Teilnehmende) fand keine belastbaren Belege, dass der Nutzen den Schaden überwiegt. - Bei Tumorschmerzen trotz Opioiden war ein Mundspray mit THC und CBD laut Cochrane wahrscheinlich nicht besser als Placebo. - Die Leitlinie zum Fibromyalgiesyndrom rät von Cannabinoiden ab. - Fast jede dritte Cannabistherapie in der Begleiterhebung endete vor Ablauf eines Jahres, am häufigsten wegen fehlender Wirkung. ## Wie oft wird Cannabis gegen Schmerzen verordnet? Schmerz ist mit großem Abstand der häufigste Anlass. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die von 2017 bis 2022 lief, wurden 76,4 Prozent der ausgewerteten Patientinnen und Patienten wegen chronischer Schmerzen behandelt. Am häufigsten kam Dronabinol zum Einsatz (62,2 Prozent), gefolgt von Blüten (16,5 Prozent) und Extrakten (13 Prozent). Die Betroffenen waren im Schnitt 57 Jahre alt und wegen ihrer Beschwerden bereits rund acht Jahre in Behandlung. Ob Cannabis wirkt, geht aus diesen Zahlen zum Versorgungsalltag nicht hervor. Dafür braucht es Studien mit Vergleichsgruppe. Die wichtigsten fassen Übersichtsarbeiten der Cochrane Collaboration zusammen, und deren Ergebnisse fallen je nach Schmerzart deutlich verschieden aus. ## Hilft Cannabis bei Nervenschmerzen? Belastbar belegt ist das nicht. Am 19. Januar 2026 erschien der aktualisierte Cochrane Review zu chronischen neuropathischen Schmerzen. Er wertete 21 Studien mit 2.187 Erwachsenen aus, die zwei bis 26 Wochen dauerten und zu zwei Dritteln von Pharmaunternehmen finanziert waren. - Bei Präparaten mit überwiegend THC ist unklar, ob mehr Menschen eine Schmerzlinderung um mindestens 30 oder 50 Prozent erreichen. Schwindel und ähnliche Wirkungen auf das Nervensystem nehmen möglicherweise leicht zu. - Kombinationen aus THC und CBD erhöhen möglicherweise leicht den Anteil derer, deren Schmerzen um mindestens 30 Prozent nachlassen. Es brechen möglicherweise aber auch mehr Menschen die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab. - Für Präparate mit überwiegend CBD ist kein Effekt bekannt. Das Vertrauen in diese Ergebnisse bewerten die Autorinnen und Autoren als gering bis sehr gering. Ob cannabisbasierte Medikamente bei Nervenschmerzen mehr nutzen oder schaden, sei unklar. In der Mitteilung zum Review heißt es, die kleinen Verbesserungen unter THC und CBD seien für Betroffene zu gering, um spürbar ins Gewicht zu fallen. Mitautor Winfried Häuser fordert größere Studien mit mindestens zwölf Wochen Behandlungsdauer. Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie zu neuropathischen Schmerzen (Stufe S2k, Fassung von 2019) empfiehlt Cannabinoide nicht allgemein, weil sie eher gering wirken und häufig Nebenwirkungen haben. Haben andere Schmerztherapien versagt, kann im Einzelfall ein Einsatz außerhalb der Zulassung in einem multimodalen Konzept erwogen werden. Als erste Wahl nennt die Leitlinie bestimmte Antikonvulsiva und Antidepressiva. Gültig war sie laut Angabe bis April 2024. Eine überarbeitete Fassung haben wir bis Redaktionsschluss nicht gefunden. ## Was bringt Cannabis bei Tumorschmerzen? Nach heutiger Studienlage wenig, wenn Opioide nicht ausreichen. Der Cochrane Review zu Krebsschmerzen vom Juni 2023 umfasst 14 Studien mit 1.823 Personen, keine davon zu Cannabisblüten. Am besten untersucht ist ein Mundspray mit THC und CBD bei Menschen, deren Schmerzen trotz Opioiden mittelstark bis stark blieben. Mit dem Spray besserten sich die Schmerzen bei 32 von 100 Personen stark, mit Placebo bei 23 von 100. Wegen Nebenwirkungen brachen 19 von 100 mit Spray ab und 16 von 100 mit Placebo. Die Autoren halten das Spray für wahrscheinlich nicht besser als Placebo und haben moderates Vertrauen in diese Evidenz. Für CBD als Zusatz zur Palliativversorgung fand sich möglicherweise kein Nutzen. Etwas offener ist die Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Onkologie (Stufe S3), die 2024 ein Kapitel zu Cannabinoiden bekam. Danach können THC und CBD bei Patientinnen und Patienten unter Standardtherapie ergänzend erwogen werden, Krebsschmerzen, die nicht auf Opioide ansprechen, lindern sie allein aber nicht. ## Wie sieht die Lage bei Fibromyalgie aus? Hier ist die Datenbasis besonders schmal. Der Cochrane Review von 2016 fand nur zwei Studien mit zusammen 72 Erwachsenen. Beide prüften vier bis sechs Wochen lang den synthetischen Wirkstoff Nabilon, der Schmerz, Schlafprobleme und Erschöpfung nicht besser linderte als Placebo oder das Antidepressivum Amitriptylin. Wegen Nebenwirkungen brachen unter Nabilon mehr Teilnehmende ab. Das Vertrauen in diese Ergebnisse ist sehr gering. Die Leitlinie der AWMF zum Fibromyalgiesyndrom spricht deshalb im starken Konsens eine negative Empfehlung aus, Cannabinoide sollten also nicht empfohlen werden. Winfried Häuser, Sprecher der Leitliniengruppe, hat erläutert, dass sich eine negative Empfehlung auf die Mehrheit bezieht und nicht jeden Einzelfall ausschließt. Bei schweren Verläufen mit ausgeschöpften Standardtherapien hält er einen individuellen Heilversuch für vertretbar. ## Gibt es Belege bei chronischen Rückenschmerzen? Seit 2025 gibt es eine große Studie mit positivem Ergebnis. In dieser Studie der Phase III, erschienen in Nature Medicine, erhielten 820 Erwachsene mit chronischem Kreuzschmerz zwölf Wochen lang einen oralen Vollspektrumextrakt aus Cannabis oder ein Placebo. Auf einer Skala von 0 bis 10 sanken die Schmerzen unter dem Extrakt im Mittel um 1,9 Punkte, unter Placebo um 0,6 Punkte. Nebenwirkungen meldeten 83,3 Prozent der Teilnehmenden mit Extrakt und 67,3 Prozent mit Placebo, meist leicht bis mittelschwer, etwa Schwindel, Schläfrigkeit und Übelkeit. Hinweise auf Missbrauch, Abhängigkeit oder Entzugssymptome fanden die Forschenden nicht. Unabhängige Fachleute lobten die Qualität der Studie und wiesen darauf hin, dass sie eine einzelne Untersuchung ist. Im Juni 2026 wurde das Präparat in Deutschland als Fertigarzneimittel gegen chronische Kreuzschmerzen zugelassen. Für andere Cannabisarzneimittel wie Blüten lässt die Studie keine Schlüsse zu. ## Warum brechen viele Patienten die Therapie ab? Meist, weil die Wirkung ausbleibt. Im Abschlussbericht der Begleiterhebung endeten 31,6 Prozent der Behandlungen vor Ablauf eines Jahres. Als Gründe nannten die Ärztinnen und Ärzte fehlende Wirkung (38,5 Prozent), Nebenwirkungen (25,9 Prozent) und den Tod der Patientin oder des Patienten (20,2 Prozent). Ähnlich sah es in einer Zwischenauswertung von 2019 aus, die nur Schmerzpatienten betrachtete. Von 3.138 Betroffenen hatten 1.179 abgebrochen, 44,8 Prozent davon wegen unzureichender Wirkung und 31 Prozent wegen Nebenwirkungen. Häufigste Nebenwirkungen bei Schmerzpatienten (Zwischenauswertung 2019) | Anteil | Müdigkeit | 16,3 Prozent | Schwindel | 12,5 Prozent | Übelkeit | 7,4 Prozent | Schläfrigkeit | 7 Prozent | Aufmerksamkeitsstörungen | 6,4 Prozent | Mundtrockenheit | 5,9 Prozent | Laut Abschlussbericht sahen die Behandelnden in rund 75 Prozent der Fälle eine Verbesserung der Beschwerden. Einen Wirksamkeitsbeleg leitet das BfArM daraus nicht ab, weil sich der Placeboeffekt ohne Vergleichsgruppe nicht einschätzen lässt. Die Deutsche Schmerzgesellschaft hält die Erhebung für nicht repräsentativ, weil 52 Prozent der Daten von Anästhesisten kamen und Hausärzte als Hauptverordner unterrepräsentiert waren. Mehr zu typischen Nebenwirkungen und zum Risiko einer Abhängigkeit lesen Sie unter Nebenwirkungen und Abhängigkeit. ## Wie ordnen Fachgesellschaften das ein? 2021 stellte die Deutsche Schmerzgesellschaft fest, hochwertige Studien hätten nach wie vor keinen sicheren Wirkungsnachweis erbracht, und sprach sich gegen einen breiten Einsatz aus. Nach dem Abschlussbericht der Begleiterhebung forderte sie 2022, dass spezialisierte Ärztinnen und Ärzte Cannabis bei ausgewählten Schmerzpatienten und in der Palliativmedizin ohne bürokratische Hürden verschreiben können. Eine Ausweitung der Indikationen solle über die üblichen Zulassungsverfahren laufen. Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) bewertete die Studien in ihrer Praxisleitlinie von 2018 deutlich positiver und ordnete chronischen, neuropathischen und Tumorschmerz dem höchsten Evidenzgrad A zu. Das widerspricht den späteren Cochrane Reviews, die für dieselben Schmerzarten nur geringe Evidenz sehen. Das liegt vor allem an der Methodik, denn Cochrane bewertet zusätzlich, wie verlässlich und klinisch bedeutsam die Effekte sind. Sind etablierte Behandlungen ausgeschöpft, kann ein Therapieversuch sinnvoll sein. Er sollte zeitlich begrenzt sein, und Ärztin oder Arzt sollten ihn gemeinsam mit den Betroffenen anhand klarer Kriterien bewerten. Wie die Verordnung abläuft, erklärt der Beitrag Cannabis auf Rezept. ## Häufige Fragen Frage: Ist Cannabis bei chronischen Schmerzen wirksam? Antwort: Das hängt von der Schmerzart ab. Bei Nervenschmerzen, Tumorschmerz und Fibromyalgie ist ein Nutzen laut Cochrane nicht belastbar belegt. Für chronischen Kreuzschmerz zeigte eine große Studie von 2025 einen messbaren Effekt eines oralen Extrakts. Frage: Empfehlen Leitlinien Cannabis gegen Schmerzen? Antwort: Nur eingeschränkt. Die neurologische Leitlinie zu Nervenschmerzen sieht Cannabinoide als Versuch im Einzelfall, wenn andere Therapien versagt haben, die Fibromyalgieleitlinie rät ab. Frage: Warum brechen so viele Schmerzpatienten die Cannabistherapie ab? Antwort: In der Begleiterhebung des BfArM endeten 31,6 Prozent der Behandlungen vor Ablauf eines Jahres. Der häufigste Grund war fehlende Wirkung, gefolgt von Nebenwirkungen. Frage: Hilft CBD allein gegen Schmerzen? Antwort: Belege dafür fehlen. Der Cochrane Review zu Nervenschmerzen fand für Präparate mit überwiegend CBD keinen bekannten Effekt, bei Krebsschmerzen brachte CBD als Zusatz zur Palliativversorgung möglicherweise keinen Nutzen. Frage: Beweist die Begleiterhebung, dass Cannabis wirkt? Antwort: Nein. Ohne Vergleichsgruppe lässt sich der Placeboeffekt nicht abschätzen, und das BfArM selbst sieht in der Erhebung keinen Wirksamkeitsbeleg. ## Quellen 1. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 2. Cannabis-basierte Arzneimittel bei chronischen neuropathischen Schmerzen bei Erwachsenen (19. Januar 2026), Cochrane 3. No clear evidence that cannabis-based medicines relieve chronic nerve pain (19. Januar 2026), Cochrane 4. Stufenbasiert therapieren: Leitlinie neuropathische Schmerzen (30. Oktober 2019), Pharmazeutische Zeitung 5. S2k-Leitlinie Diagnose und nicht interventionelle Therapie neuropathischer Schmerzen (Version 2019, AWMF 030/114), Deutsche Gesellschaft für Neurologie, AWMF 6. Cannabis-basierte Medikamente gegen Krebsschmerzen (5. Juni 2023), Cochrane 7. S3-Leitlinie Komplementärmedizin: Leitlinie mit vier neuen Themen (17. Juni 2024), Pharmazeutische Zeitung 8. Cannabis-Produkte für Patienten mit Fibromyalgie (18. Juli 2016), Cochrane 9. Cannabis: Keine Empfehlung bei Fibromyalgiesyndrom (22. August 2018), Ärzte Zeitung 10. Cannabis-Extrakt punktet gegen Rückenschmerzen (29. September 2025), Pharmazeutische Zeitung 11. Cannabis-Extrakt punktet gegen Rückenschmerzen, Seite 2 (29. September 2025), Pharmazeutische Zeitung 12. Cannabis-Medikament gegen Rückenschmerzen erhält Zulassung (11. Juni 2026), Pharmazeutische Zeitung 13. BfArM: Cannabis enttäuscht viele Patienten (6. Juni 2019), apotheke adhoc 14. Pressemitteilung: Cannabis in der Medizin (8. Juli 2022), Deutsche Schmerzgesellschaft 15. Wie gut hilft Cannabis bei chronischen Schmerzen? (20. Oktober 2021), Pharmazeutische Zeitung 16. Praxisleitlinie Cannabis: Diese Indikationen sind möglich (12. März 2018), Ärzte Zeitung --- # Cannabidiol bei Epilepsie: Was das zugelassene Arzneimittel kann und was nicht URL: https://cannapharma.org/medizin/cbd-epilepsie Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Cannabidiol ist in der EU seit 19. September 2019 als Arzneimittel zugelassen, und zwar für Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene mit Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom (zusammen mit Clobazam) sowie mit Tuberöser Sklerose. In den Studien gingen die Anfälle stärker zurück als unter Placebo, anfallsfrei wurden aber nur wenige. Frei verkäufliche Produkte mit CBD ersetzen das Arzneimittel nicht. Das Wichtigste: - Die EU hat Cannabidiol am 19. September 2019 als Arzneimittel zugelassen, als Lösung mit 100 mg Wirkstoff pro Milliliter. - Zugelassen ist es ab zwei Jahren bei Lennox-Gastaut-Syndrom und Dravet-Syndrom (zusätzlich zu Clobazam) sowie bei Tuberöser Sklerose. - In den Zulassungsstudien sank die Zahl der Anfälle im Mittel um 37 bis 49 Prozent, unter Placebo um 13 bis 27 Prozent. - Am häufigsten wurde die Behandlung wegen erhöhter Leberwerte abgebrochen, die vor allem zusammen mit Valproat oft ansteigen. - Der Gemeinsame Bundesausschuss sah 2024 in keinem der drei Anwendungsgebiete einen Zusatznutzen als belegt an. ## Wofür ist Cannabidiol bei Epilepsie zugelassen? Cannabidiol ist in der Europäischen Union für drei seltene Epilepsieformen zugelassen, jeweils ab einem Alter von zwei Jahren. Beim Lennox-Gastaut-Syndrom und beim Dravet-Syndrom wird es zusätzlich zu dem Antiepileptikum Clobazam gegeben, bei Anfällen im Rahmen einer Tuberösen Sklerose zusammen mit anderen Antiepileptika. Die Zulassung gilt seit 19. September 2019 in der gesamten EU. Das Arzneimittel ist eine Lösung zum Einnehmen mit 100 Milligramm Cannabidiol pro Milliliter. Es ist als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) eingestuft. Beginnen und überwachen soll die Behandlung eine Ärztin oder ein Arzt mit Erfahrung in der Epilepsiebehandlung. Alle drei Erkrankungen beginnen meist im Kindesalter und gelten als schwer behandelbar. Gezählt wurden in den Studien beim Lennox-Gastaut-Syndrom vor allem Sturzanfälle, beim Dravet-Syndrom Krampfanfälle. Für andere Epilepsien, etwa die häufigen fokalen Formen bei Erwachsenen, ist Cannabidiol nicht zugelassen. ## Was zeigen die Zulassungsstudien? In den Zulassungsstudien sank die Zahl der Anfälle unter Cannabidiol deutlich stärker als unter Placebo. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) stützte sich auf fünf randomisierte Studien mit zusammen mehr als 900 Teilnehmenden, in denen die Anfälle nach 14 bis 16 Wochen Behandlung ausgewertet wurden. Die Fachinformation nennt die mittlere (mediane) Abnahme der Anfälle gegenüber dem Ausgangswert: Erkrankung und gezählte Anfälle | Cannabidiol | Placebo | Lennox-Gastaut-Syndrom, Sturzanfälle (zwei Studien) | 37 bis 44 Prozent weniger | 17 bis 22 Prozent weniger | Dravet-Syndrom, Krampfanfälle (zwei Studien) | 39 bis 49 Prozent weniger | 13 bis 27 Prozent weniger | Tuberöse Sklerose, alle gezählten Anfälle (eine Studie) | 49 Prozent weniger | 27 Prozent weniger | Der Placeboeffekt war stark, auch ohne Wirkstoff gingen die Anfälle um bis zu einem Viertel zurück. Der eigentliche Vorteil von Cannabidiol liegt deshalb bei etwa 17 bis 30 Prozentpunkten. In der Studie zur Tuberösen Sklerose wurde zusätzlich eine doppelt so hohe Tagesdosis geprüft. Weil sie mehr Nebenwirkungen brachte, ist die niedrigere Dosis die zugelassene Höchstdosis. ## Werden Kinder damit anfallsfrei? Nur selten. 2018 erschien im Journal of Neurology, Neurosurgery and Psychiatry eine systematische Übersichtsarbeit zu sechs placebokontrollierten Studien mit 555 Teilnehmenden. Unter Cannabidiol wurden 7,8 Prozent anfallsfrei, unter Placebo 0,7 Prozent. Bei 43,5 Prozent halbierten sich die Anfälle, unter Placebo bei 25,0 Prozent. Schwere unerwünschte Ereignisse traten in derselben Arbeit bei 18,9 Prozent der behandelten Personen auf, unter Placebo bei 6,8 Prozent. Die meisten Studien finanzierte ein einziger Hersteller. Fast alle Teilnehmenden waren Kinder und Jugendliche mit seltenen Epilepsien, auf häufigere Epilepsieformen lassen sich die Ergebnisse daher nicht übertragen. Vor den großen Zulassungsstudien war die Lage noch dünner. Ein Cochrane Review von 2014 fand nur vier kleine Studien niedriger Qualität mit 48 Patientinnen und Patienten, eine verlässliche Aussage zur Wirksamkeit sei nicht möglich. Für die drei zugelassenen Syndrome haben die späteren Studien diese Lücke geschlossen, für andere Epilepsien ist sie geblieben. ## Wie bewertet der G-BA den Nutzen? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Mai 2024 für alle drei Anwendungsgebiete festgestellt, dass ein Zusatznutzen nicht belegt ist. Wirkungslos ist Cannabidiol damit nicht, der G-BA bemängelte vielmehr die Vergleichsgruppe. Die Teilnehmenden bekamen in den Studien Placebo zu ihrer bisherigen Medikation, obwohl sie weiter Anfälle hatten, und eine Anpassung der übrigen Antiepileptika war nicht vorgesehen. So fehlte der Vergleich mit einer bestmöglichen Standardtherapie. Zur neuen Bewertung kam es, weil der Umsatz die Grenze von 30 Millionen Euro überschritten hatte. Ab dieser Grenze brauchen auch Orphan Drugs ein vollständiges Nutzendossier. Im Einzelfall könne Cannabidiol trotzdem eine relevante Therapieoption sein, hält der G-BA fest. ## Warum müssen die Leberwerte kontrolliert werden? Cannabidiol kann die Leberenzyme ansteigen lassen, was in den Studien der häufigste Grund für einen Abbruch war. Das Risiko hängt stark von der übrigen Medikation ab. Laut Fachinformation stieg der Leberwert ALT auf mehr als das Dreifache der Obergrenze: - bei 23 Prozent der Patienten, die zugleich Valproat und Clobazam nahmen, - bei 19 Prozent mit Valproat ohne Clobazam, - bei 3 Prozent mit Clobazam ohne Valproat und ebenso bei 3 Prozent ohne beide Mittel. Auch die Dosis wirkt sich aus. Bei den höheren geprüften Tagesdosen lag die Rate bei 15 Prozent, bei der niedrigsten bei 3 Prozent. Transaminasen und Bilirubin müssen deshalb vor Beginn bestimmt werden, dann nach einem, drei und sechs Monaten und später regelmäßig. Wer Valproat nimmt oder schon erhöhte Werte hat, wird engmaschiger kontrolliert. Steigen die Transaminasen auf mehr als das Dreifache und das Bilirubin auf mehr als das Doppelte der Norm, muss Cannabidiol abgesetzt werden. ## Welche Wechselwirkung gibt es mit Clobazam? Cannabidiol erhöht die Konzentration eines wirksamen Abbauprodukts von Clobazam, des N-Desmethylclobazams, auf das Dreifache bis Vierfache. Das kann die Wirkung gegen Anfälle verstärken, ebenso die Müdigkeit. In den Studien waren 43 Prozent der Patienten mit Clobazam schläfrig, ohne Clobazam 14 Prozent. Werden Kinder stark schläfrig oder benommen, sieht die Fachinformation vor, die Dosis von Clobazam zu verringern. Weitere sehr häufige Nebenwirkungen sind verminderter Appetit, Durchfall, Fieber, Müdigkeit und Erbrechen. Wie bei anderen Antiepileptika weist die Fachinformation auf ein mögliches Risiko für Suizidgedanken hin, das die vorliegenden Daten nicht ausschließen. Angehörige sollen auf Stimmungsänderungen achten. Cannabidiol wird über Leberenzyme abgebaut, die auch viele andere Medikamente verarbeiten. Jedes neue Arzneimittel sollte deshalb vorher mit Praxis oder Apotheke abgesprochen werden. Mehr dazu im Beitrag Wechselwirkungen. ## Was unterscheidet das Arzneimittel von frei verkäuflichen Ölen mit CBD? Das zugelassene Arzneimittel enthält eine geprüfte, gleichbleibende Menge Cannabidiol, frei verkäufliche Öle und Kapseln tun das nicht verlässlich. Als Arzneimittel ist Cannabidiol seit 1. Oktober 2016 verschreibungspflichtig, unabhängig von Dosis oder Anwendungsweg. Weil es nicht berauscht, ist es kein Betäubungsmittel. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung brauchen Produkte mit Cannabidiol laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food). Solche Zulassungen gibt es bislang nicht. Die Verbraucherzentralen halten die Produkte deshalb für nicht verkehrsfähig und raten vom Verzehr ab. Als vorläufige Obergrenze für Erwachsene nennt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit 0,0275 Milligramm Cannabidiol pro Kilogramm Körpergewicht und Tag, bei 70 Kilogramm also etwa 2 Milligramm. Weil noch Daten fehlen, ist ein Sicherheitsabschlag eingerechnet. Die Dosen in der Epilepsiebehandlung richten sich ebenfalls nach dem Körpergewicht, liegen aber um ein Vielfaches höher, mit den beschriebenen Folgen für die Leber. Hinzu kommen Qualitätsprobleme. 2019 ließ die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg 49 Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit Hanf oder CBD untersuchen. Wegen zu viel THC galten 17 Proben als nicht zum Verzehr geeignet und 11 als gesundheitsschädlich. 29 Proben stufte die Behörde als nicht zugelassene neuartige Lebensmittel ein. Wer solche Öle neben Antiepileptika einnimmt, riskiert dieselben Wechselwirkungen wie mit dem Arzneimittel, nur ohne Kontrolle der Dosis und der Leberwerte. Antiepileptika nie eigenmächtig reduzieren oder durch frei verkäufliche Öle ersetzen. Über einen Wechsel oder eine Ergänzung entscheidet die behandelnde Epilepsieambulanz oder Fachpraxis. Wie sich Cannabidiol und THC grundsätzlich unterscheiden, erklärt der Beitrag THC und CBD. Einen Überblick über alle Arzneiformen bietet Darreichungsformen von Medizinalcannabis. ## Häufige Fragen Frage: Für welche Epilepsien ist Cannabidiol zugelassen? Antwort: Für das Lennox-Gastaut-Syndrom und das Dravet-Syndrom, jeweils zusätzlich zu Clobazam, und für Anfälle bei Tuberöser Sklerose. Die Zulassung gilt ab einem Alter von zwei Jahren. Frage: Wird man mit Cannabidiol anfallsfrei? Antwort: Selten. In einer Übersichtsarbeit von 2018 wurden 7,8 Prozent der behandelten Personen anfallsfrei, unter Placebo 0,7 Prozent. Öfter nehmen die Anfälle deutlich ab. Frage: Warum werden bei Cannabidiol die Leberwerte kontrolliert? Antwort: Cannabidiol kann die Leberenzyme erhöhen, besonders zusammen mit Valproat. Die Fachinformation schreibt Kontrollen vor Beginn und nach einem, drei und sechs Monaten vor. Frage: Kann ich statt des Arzneimittels ein frei verkäufliches Öl mit CBD nehmen? Antwort: Davon raten Behörden und Verbraucherzentralen ab. Frei verkäufliche Produkte sind nicht für die Epilepsiebehandlung geprüft und haben keinen verlässlichen Gehalt, die Wechselwirkungen mit Antiepileptika gibt es trotzdem. Frage: Zahlt die Krankenkasse Cannabidiol bei Epilepsie? Antwort: Das zugelassene Fertigarzneimittel ist in seinen Anwendungsgebieten verordnungsfähig. Die Streichung der Cannabisblüten aus der Kassenleistung im Juli 2026 betrifft es nicht. ## Quellen 1. Epidyolex (Cannabidiol): Übersicht über Epidyolex und warum es in der EU zugelassen ist (EPAR), Europäische Arzneimittel-Agentur 2. Epidyolex: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation, EPAR Produktinformation), Europäische Arzneimittel-Agentur 3. Cannabis derivative may reduce seizures in some severe drug-resistant epilepsies, but adverse events increase (26. Juni 2018), zu Stockings et al., J Neurol Neurosurg Psychiatry 2018;89:741-753, National Institute for Health and Care Research 4. Cannabinoide bei Epilepsie (Cochrane Review CD009270, 5. März 2014), Cochrane 5. Tragende Gründe zum Beschluss: Cannabidiol, Dravet-Syndrom, D-1015 (16. Mai 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 6. Tragende Gründe zum Beschluss: Cannabidiol, Lennox-Gastaut-Syndrom, D-1016 (16. Mai 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 7. Tragende Gründe zum Beschluss: Cannabidiol, Tuberöse Sklerose, D-1017 (16. Mai 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 8. Die Verwendung von Cannabis zu therapeutischen und anderen Zwecken, WD 9 - 3000 - 041/19 (26. Juni 2019), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 9. Vorsicht bei Lebensmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) (Stand 18. Oktober 2023), Verbraucherzentrale Bundesverband 10. EFSA: Vorläufige Sicherheitsgrenze für Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel (27. Februar 2026), ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 11. Verbraucherschutzbericht: Großteil der CBD-Produkte mangelhaft (6. August 2020), apotheke adhoc --- # Darreichungsformen von Medizinalcannabis: Blüten, Extrakte, Dronabinol, Nabilon, Nabiximols und Cannabidiol URL: https://cannapharma.org/medizin/darreichungsformen Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Medizinalcannabis gibt es als Blüten, als standardisierte Extrakte, als Rezeptur mit Dronabinol und als zugelassene Fertigarzneimittel mit Nabilon, Nabiximols oder Cannabidiol. Seit 30. Juli 2026 zahlen die gesetzlichen Kassen keine Blüten mehr. Extrakte bis 25 Prozent THC, Dronabinol und Fertigarzneimittel bleiben verordnungsfähig, wobei Neupatienten in der Regel mit einem Fertigarzneimittel beginnen. Rechtsstand 2026-11-02: Seit 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr. Ob Extrakte über 25 Prozent THC verordnungsfähig sind und wie weit der Vorrang der Fertigarzneimittel reicht, ist zwischen KBV und GKV-Spitzenverband teilweise offen; eine Anpassung der Arzneimittelrichtlinie ist in Arbeit. Das Wichtigste: - Verordnungsfähig sind nach dem Sozialgesetzbuch Extrakte in standardisierter Qualität, Dronabinol, Nabilon und zugelassene Fertigarzneimittel; Blüten seit 30. Juli 2026 nicht mehr. - Rezepturen stellt die Apotheke selbst her, Fertigarzneimittel haben eine Zulassung, eine festgelegte Zusammensetzung und eine Fachinformation. - In der Begleiterhebung des BfArM war Dronabinol mit 65 Prozent der Datensätze das am häufigsten verordnete Cannabisarzneimittel. - Nabilon ist die einzige Form, die weiterhin ein Betäubungsmittelrezept braucht. - Reine Rezepturen mit Cannabidiol fallen nicht unter die Cannabisregel der Kassen, das zugelassene Fertigarzneimittel nur in seinen Anwendungsgebieten. ## Welche Darreichungsformen gibt es? Medizinisches Cannabis gibt es in sechs Grundformen, nämlich getrocknete Blüten, Extrakte aus der Pflanze, Dronabinol, Nabilon, Nabiximols und Cannabidiol. Das Fünfte Sozialgesetzbuch nennt als Leistung der Krankenkassen getrocknete Blüten oder Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. In der Apotheke bekommt man sie als Blüten, Tropfen, Kapseln oder Spray, und viele Zubereitungen stellen Apotheken selbst her. Form | Was es ist | Wie es abgegeben wird | Cannabisblüten | Getrocknete Blüten der Cannabispflanze | Als Rezeptur aus der Apotheke | Cannabisextrakte | Aus der Pflanze gewonnener Auszug in standardisierter Qualität | Als Rezeptur, ein Dickextrakt auch als Fertigarzneimittel | Dronabinol | THC als Einzelstoff, synthetisch hergestellt | Meist als Rezeptur | Nabilon | Synthetisch hergestellter Abkömmling von THC | Als Fertigarzneimittel, mit Betäubungsmittelrezept | Nabiximols | Extrakt mit THC und CBD im Verhältnis 1:1 | Als Fertigarzneimittel (Mundspray) | Cannabidiol | CBD als Einzelstoff, ohne Rauschwirkung | Als Fertigarzneimittel (Lösung zum Einnehmen) oder als Rezeptur | Worin sich die Wirkstoffe THC und CBD unterscheiden, erklärt der Beitrag THC und CBD. Wie man die einzelnen Formen anwendet, steht unter Anwendung: inhalieren, Tropfen, Spray. ## Was unterscheidet Rezeptur und Fertigarzneimittel? Eine Rezeptur stellt die Apotheke für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten nach ärztlicher Verordnung selbst her, ein Fertigarzneimittel kommt fertig verpackt vom Hersteller. Bei einem Fertigarzneimittel hat eine Behörde Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität für ein Anwendungsgebiet geprüft, und Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen stehen in der Fachinformation. Das Merkblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nennt drei zugelassene Fertigarzneimittel mit THC: eines mit Nabilon gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie, eines mit Nabiximols zur Zusatzbehandlung der Spastik bei Multipler Sklerose und eines mit einem Cannabisdickextrakt gegen chronische Kreuzschmerzen mit Ausstrahlung ins Bein (radikuläre Komponente). Dazu kommt ein Fertigarzneimittel mit Cannabidiol für drei seltene Epilepsieformen, mehr dazu unter Cannabidiol bei Epilepsie. Blüten, Extrakte und Dronabinol werden dagegen meist als Rezeptur abgegeben. Die Apotheke prüft die Ausgangsstoffe, bereitet sie zu und kennzeichnet sie, viele stellen solche Zubereitungen selbst her. Mehr dazu unter Die Rolle der Apotheke. ## Warum kommt es auf Standardisierung an? Eine Dosis lässt sich nur verlässlich wiederholen, wenn der Gehalt an Wirkstoff feststeht. Deshalb verlangt das Gesetz Extrakte in standardisierter Qualität. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ziehen als Maßstab hilfsweise die Monografien des Arzneibuchs heran, die höchstens 25 Prozent THC vorsehen. Im Anhörungsverfahren zur Arzneimittelrichtlinie merkten Stellungnehmende an, dass die Formulierung in der Praxis oft nur auf die Extrakte nach dem Deutschen Arzneibuch (DAB) bezogen wird. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lag die mittlere Tagesdosis bei Blüten bei 249 Milligramm THC, bei Extrakten, Nabiximols und Dronabinol unter 15 Milligramm. Direkt vergleichen lassen sich die Werte wegen der unterschiedlichen Anwendung nicht, der Abstand ist trotzdem groß. Dronabinol, Nabilon und Cannabidiol liegen als reine Einzelstoffe vor, Schwankungen sind bei ihnen kaum ein Thema. Beim Wechsel zwischen zwei Extrakten kommt es dagegen auf das Verhältnis von THC zu CBD an. Eine neue Genehmigung der Krankenkasse braucht es dafür nicht, solange beide Extrakte höchstens 25 Prozent THC haben. Wer etwa von Dronabinol auf einen Extrakt wechselt, braucht sie schon. Die Dosis legt die Ärztin oder der Arzt fest. Allgemein gilt: niedrig beginnen, langsam steigern, Wirkung und Nebenwirkungen dokumentieren. Eine Umstellung zwischen zwei Formen gehört in ärztliche Hand, weil sich die Dosis nicht einfach übertragen lässt. ## Welche Formen werden am häufigsten verordnet? Auf Kassenrezept war Dronabinol bislang die häufigste Form. Eine Zwischenauswertung der Begleiterhebung im Bundesgesundheitsblatt (2021) zählte bei 10.010 Datensätzen: - Dronabinol: 65 Prozent, - Cannabisblüten: 18 Prozent, - Nabiximols: 13 Prozent, - Cannabisextrakte: 4 Prozent, - Nabilon: 0,3 Prozent. Außerhalb der gesetzlichen Kassen sieht es anders aus. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stieg die Einfuhr von Blüten und Extrakten von 4.480 Kilogramm im Jahr 2018 auf 201.092 Kilogramm im Jahr 2025, vor allem wegen der Privatrezepte. ## Was zahlt die Krankenkasse seit 30. Juli 2026? Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr, auch nicht für Menschen, die schon damit behandelt wurden. Für die übrigen Formen gilt nach Merkblatt und Praxisinformation der KVBW (Stand September und Oktober 2026): Darreichungsform | Kassenleistung seit 30. Juli 2026 | Hinweis | Cannabisblüten | Nein | Nur Privatrezept, keine Übergangsregel | Rezepturen mit Blüten als Ausgangsstoff | Nein | Auch wenn daraus ein Extrakt unter 25 Prozent THC entsteht | Standardisierte Extrakte bis 25 Prozent THC | Ja | Laufende Genehmigungen gelten weiter | Extrakte über 25 Prozent THC | Strittig | KBV, GKV-Spitzenverband und einzelne Kassen halten sie für nicht verordnungsfähig | Dronabinol | Ja | Laufende Genehmigungen gelten weiter | Nabilon (Fertigarzneimittel) | Ja | Weiterhin Betäubungsmittelrezept | Nabiximols und Cannabisdickextrakt (Fertigarzneimittel) | Ja | Im Anwendungsgebiet ohne Genehmigung | Cannabidiol als Fertigarzneimittel | Ja, im Anwendungsgebiet | Bei Lennox-Gastaut-Syndrom, Dravet-Syndrom, Tuberöser Sklerose | Cannabidiol als Rezeptur | Nicht nach der Cannabisregel | Kostenübernahme vorher mit der Kasse klären | Neu ist der Vorrang der Fertigarzneimittel. Wer erstmals Cannabis auf Kassenrezept bekommen soll, probiert zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes cannabishaltiges Fertigarzneimittel aus. Wirkt es nicht oder wird es nicht vertragen, ist ein direkter Wechsel auf Dronabinol oder einen Extrakt möglich, ohne den Umweg über ein zweites Fertigarzneimittel. Laufende Behandlungen mit Dronabinol oder Extrakten müssen nicht umgestellt werden. KBV und GKV-Spitzenverband sind sich nicht einig, ob der Vorrang auch außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete gilt. In unklaren Fällen empfiehlt die KVBW, vor der Verordnung eine Genehmigung einzuholen. Formal gibt es für Extrakte und Dronabinol keine festen Höchstmengen, die verordnete Menge muss aber wirtschaftlich sein. Alle Einzelheiten zur Kostenübernahme stehen unter Cannabis und Krankenkasse. ## Welches Rezept braucht welche Form? Für Blüten, Extrakte, Dronabinol, Nabiximols und Cannabidiol reicht seit 1. April 2024 ein normales Rezept, bei gesetzlich Versicherten als eRezept. Nabilon steht weiter im Betäubungsmittelgesetz und braucht ein Betäubungsmittelrezept. Cannabidiol ist als Arzneimittel seit Oktober 2016 verschreibungspflichtig. Frei verkäufliche Öle mit CBD sind deshalb keine Arzneimittel. Als Lebensmittel bräuchten sie eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Für die Fertigarzneimittel nennen die Fachinformationen jeweils eigene Gegenanzeigen. Eine Übersicht der Bundesärztekammer führt für das Nabilonpräparat Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie psychische Erkrankungen einschließlich Depression auf, für das Spray mit Nabiximols eine Psychose in der eigenen oder familiären Vorgeschichte sowie die Stillzeit. Welche Risiken alle Formen gemeinsam haben, steht unter Nebenwirkungen. ## Häufige Fragen Frage: Was ist der Unterschied zwischen Dronabinol und Cannabisextrakt? Antwort: Dronabinol ist reines THC als Einzelstoff. Ein Extrakt wird aus der Pflanze gewonnen und enthält THC, CBD und weitere Pflanzenstoffe in einem festgelegten Verhältnis. Frage: Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten? Antwort: Nein. Seit 30. Juli 2026 sind Blüten keine Kassenleistung mehr, auch nicht als Ausgangsstoff einer Rezeptur. Extrakte bis 25 Prozent THC, Dronabinol und zugelassene Fertigarzneimittel bleiben verordnungsfähig. Frage: Welche Cannabisarzneimittel sind in Deutschland zugelassen? Antwort: Zugelassen sind Fertigarzneimittel mit Nabilon, mit Nabiximols, mit einem Cannabisdickextrakt und mit Cannabidiol, jeweils für bestimmte Anwendungsgebiete. Blüten, Extrakte und Dronabinol werden meist als Rezeptur in der Apotheke hergestellt. Frage: Brauche ich für Nabilon ein Betäubungsmittelrezept? Antwort: Ja. Nabilon steht weiterhin im Betäubungsmittelgesetz. Alle anderen Cannabisarzneimittel werden seit April 2024 auf einem normalen Rezept verordnet. Frage: Muss ich als Neupatient mit einem Fertigarzneimittel beginnen? Antwort: Auf Kassenrezept in der Regel ja, zuerst kommen sechs Monate mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel. Wirkt es nicht oder wird es nicht vertragen, ist ein Wechsel auf Dronabinol oder einen Extrakt möglich. ## Quellen 1. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung von medizinischem Cannabis, Gemeinsamer Bundesausschuss 2. Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis, ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 3. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 4. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (19. August 2026, aktualisiert 30. Oktober 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 5. Zusammenfassende Dokumentation: Arzneimittel-Richtlinie § 4a, Abschnitt N §§ 44 bis 46, Cannabisarzneimittel (16. März 2023), Gemeinsamer Bundesausschuss 6. Begleiterhebung zu medizinischem Cannabis: Bedingt aussagekräftig (Ausgabe 29-30/2022), Deutsches Ärzteblatt 7. Schmidt-Wolf G, Cremer-Schaeffer P: 3 Jahre Cannabis als Medizin, Zwischenergebnisse der Cannabisbegleiterhebung. Bundesgesundheitsbl 2021;64:368-377, Bundesgesundheitsblatt 8. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 9. Welche Cannabidiol-Produkte sind wirklich erlaubt? (16. Mai 2019), PTA heute 10. FAQ-Liste zum Einsatz von Cannabis in der Medizin (Stand Mai 2017), Bundesärztekammer --- # Cannabis bei Spastik durch Multiple Sklerose: Zulassung, Studien und Grenzen URL: https://cannapharma.org/medizin/ms-spastik Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Für Spastik bei Multipler Sklerose ist in Deutschland seit 2011 ein Mundspray mit dem Wirkstoff Nabiximols zugelassen. Es wird zusätzlich gegeben, wenn andere Antispastika nicht reichen. Nach vier Wochen wird geprüft, ob sich die Spastik um mindestens 20 Prozent gebessert hat, und nur dann geht die Behandlung weiter. Das Wichtigste: - Ein Mundspray mit Nabiximols ist seit 2011 in Deutschland zur Zusatzbehandlung mittelschwerer bis schwerer Spastik bei MS zugelassen. - Die Behandlung wird nach vier Wochen überprüft und nur fortgesetzt, wenn die Spastik um mindestens 20 Prozent nachgelassen hat. - Laut Cochrane (25 Studien, 3.763 Menschen mit MS) verbessert Nabiximols die Spastik wahrscheinlich. - Abbrüche wegen Nebenwirkungen sind unter Cannabinoiden etwas häufiger als unter Placebo. - Auf den Verlauf der Multiplen Sklerose selbst hat Cannabis nach bisherigen Studien keinen Einfluss. ## Ist Cannabis gegen Spastik bei MS zugelassen? Ja, in Form eines Mundsprays mit dem Wirkstoff Nabiximols. Der Extrakt aus der Cannabispflanze enthält THC und Cannabidiol (CBD) in etwa gleichen Anteilen. Im Juli 2011 kam das Spray in Deutschland auf den Markt, nachdem eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Mai 2011 Cannabis in zugelassenen Fertigarzneimitteln verschreibungsfähig gemacht hatte. Die Zulassung ist eng gefasst. Laut Fachinformation (Stand April 2026) ist das Spray für Erwachsene mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von MS gedacht, die auf andere antispastische Arzneimittel nicht ausreichend angesprochen haben. Außerdem müssen sie in einem Anfangstherapieversuch eine klinisch erhebliche Besserung zeigen. Das Spray kommt also zur Standardtherapie hinzu. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) war Spastik mit 9,6 Prozent der zweithäufigste Grund für eine Cannabisverordnung. Wie andere Cannabisarzneimittel wird das Spray seit 1. April 2024 auf normalem Rezept verordnet, als Fertigarzneimittel bleibt es Kassenleistung. Mehr dazu unter Cannabis auf Rezept. ## Was empfiehlt die Leitlinie? Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zur Multiplen Sklerose sieht Nabiximols als nächsten Schritt nach den klassischen Mitteln vor. Eine Zusammenfassung der Fassung von 2021 beschreibt dieses Stufenschema: - Physiotherapie, zwei bis drei Mal pro Woche, dazu tägliche Übungen zu Hause. - Orale Antispastika wie Baclofen oder Tizanidin, vorsichtig eindosiert. - Reicht das nicht, wird das Mundspray mit Nabiximols ergänzt. - Bei Unverträglichkeit oder anhaltenden Beschwerden können andere Cannabinoide erwogen werden. - Für örtlich begrenzte oder sehr schwere Spastik folgen Verfahren wie Botulinumtoxin oder Baclofen über eine Pumpe ins Nervenwasser. Inzwischen wird die Leitlinie als lebende Leitlinie fortlaufend aktualisiert, zuletzt zum vierten Mal im Mai 2026. Uns lagen nur Berichte über Neuerungen in anderen Kapiteln vor, ob sich am Spastikkapitel etwas geändert hat, konnten wir deshalb nicht prüfen. Das Krankheitsbezogene Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS) und die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) sprachen sich im März 2023 dafür aus, bei Spastik durch MS das wissenschaftlich erprobte Mundspray anderen Cannabisprodukten vorzuziehen. Im Einzelfall sollten Dronabinol, Nabilon und Vollextrakte möglich sein. Zu Blüten raten beide nur zurückhaltend, unter anderem wegen der Missbrauchsgefahr und möglicher Schäden an der Lunge. ## Was bedeutet das Responderkonzept? Weil nicht jeder auf das Spray anspricht, gibt es einen festen Prüfpunkt. Nach vier Wochen Behandlung soll die Ärztin oder der Arzt das Ansprechen bewerten. Betroffene schätzen ihre Spastik dafür selbst auf einer Skala von 0 bis 10 ein, und die Besserung muss mindestens 20 Prozent betragen. Sonst soll die Behandlung enden. Die Schwelle stammt aus den Zulassungsstudien. Nach einer nachträglichen Auswertung sagt eine Besserung um 20 Prozent nach vier Wochen gut vorher, wer später eine Besserung um mindestens 30 Prozent erreicht. Nach Angaben aus der Fachliteratur erfüllt etwa die Hälfte der Behandelten dieses Kriterium. Durch den Vierwochentest muss niemand, der nicht profitiert, monatelang Nebenwirkungen ohne Nutzen tragen. Wer ansprach, profitierte in den Studien auch in den folgenden Wochen. ## Was zeigen die Studien? Wie gut das Spray abschnitt, hing stark vom Aufbau der Studie ab. Die Fachinformation fasst die Zulassungsstudien zusammen: Studie | Ergebnis | Phase III, 6 Wochen, alle Teilnehmenden | Unterschied zu Placebo 0,5 bis 0,6 Punkte auf der Skala von 0 bis 10. Mindestens 30 Prozent Besserung: 40 Prozent mit Spray, 22 Prozent mit Placebo. | Phase III, 14 Wochen, alle Teilnehmenden | Unterschied zu Placebo 0,2 Punkte, kein relevanter Effekt. | Phase III mit Vorlaufphase: 572 Teilnehmende, 241 Responder randomisiert | Unter Spray blieb die Besserung stabil, unter Placebo kehrten die Beschwerden zurück. Unterschied 0,84 Punkte. Mindestens 30 Prozent Besserung in Woche 16: 74 Prozent mit Spray, 51 Prozent mit Placebo. | Der Cochrane Review von 2022 bündelt 25 Studien mit 3.763 Menschen mit MS, 13 davon zum Mundspray. Nach moderat vertrauenswürdiger Evidenz erhöhen Cannabinoide wahrscheinlich die Zahl der Betroffenen, die eine deutliche Abnahme ihrer Spastik wahrnehmen (5 Studien, 1.143 Personen). Hochwertige Evidenz fanden die Autoren nicht, und 15 der Studien hatten Pharmaunternehmen finanziert. Auch das allgemeine Wohlbefinden besserte sich wahrscheinlich, die Lebensqualität dagegen kaum oder nicht. In einer Metaanalyse aus dem Jahr 2023 verringerte die Zusatzbehandlung mit Nabiximols die Spastik gegenüber Placebo um 0,8 bis 1,0 Punkte. Statistisch sei das signifikant, klinisch aber von begrenzter Bedeutung, schreiben die Autoren. Ein Schweizer Fachbeitrag weist darauf hin, dass sich in mehreren Studien die Selbsteinschätzung der Betroffenen verbesserte, die ärztlich gemessene Muskelspannung (Ashworth Skala) aber nicht. ## Welche Nebenwirkungen sind bekannt? Laut Fachinformation sind Schwindel und Müdigkeit sehr häufig, betreffen also mehr als eine von zehn behandelten Personen, vor allem in der Eindosierungsphase. Häufig sind unter anderem Schläfrigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Geschmacksstörungen, Übelkeit, Mundtrockenheit und Stürze. Laut Cochrane brechen unter Cannabinoiden etwas mehr Menschen die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab als unter Placebo (21 Studien, 3.110 Personen). Störungen des Nervensystems und psychiatrische Störungen kommen häufiger vor, bei schwerwiegenden Schäden zeigte sich kaum ein Unterschied. Auch das Fahrvermögen kann leiden. Fachleute nennen Suizidgedanken, Schwangerschaft und schwere psychiatrische Erkrankungen als Gründe, auf Präparate mit THC zu verzichten. Einzelheiten stehen unter Nebenwirkungen und Cannabis und Führerschein. ## Wo liegen die Grenzen? Cannabis lindert Symptome, auf die Krankheit selbst wirkt es nach bisherigen Daten nicht. Eine Studie, die über 300 Menschen 36 Monate lang mit Dronabinol behandelte, fand keinen Einfluss auf das Fortschreiten der MS. Zu Schmerzen bei MS gibt es wenig Daten. Ein möglicher Vorteil bei Nervenschmerzen beruht laut Cochrane auf einer einzigen Studie mit 48 Personen. Ungeklärt ist auch, wie Blüten oder Vollextrakte im Vergleich zum zugelassenen Spray abschneiden, weil direkte Vergleichsstudien fehlen. KKNMS und DMSG fordern deshalb randomisierte Studien und Patientenregister. Wer Cannabis gegen Spastik bei MS erwägt, sollte mit der Neurologin oder dem Neurologen klären, ob die Standardtherapie ausgeschöpft ist und wie der Vierwochentest dokumentiert wird. ## Häufige Fragen Frage: Welches Cannabismedikament ist bei Spastik durch MS zugelassen? Antwort: Ein Mundspray mit dem Wirkstoff Nabiximols, einem Extrakt mit THC und CBD in etwa gleichen Anteilen. Es ist seit 2011 als Zusatztherapie für mittelschwere bis schwere Spastik zugelassen. Frage: Was passiert, wenn das Spray nach vier Wochen nicht wirkt? Antwort: Dann soll die Behandlung laut Fachinformation beendet werden. Als Schwelle gilt eine Besserung der Spastik um mindestens 20 Prozent auf einer Skala von 0 bis 10. Frage: Kann ich das Spray statt Baclofen nehmen? Antwort: Nein, es ist nur als Zusatz zugelassen. Voraussetzung ist, dass andere antispastische Mittel nicht ausreichend gewirkt haben. Frage: Bremst Cannabis den Verlauf der Multiplen Sklerose? Antwort: Nein. Eine dreijährige Studie mit Dronabinol fand keinen Einfluss auf das Fortschreiten der Krankheit, Cannabinoide wirken nur auf die Symptome. Frage: Zahlt die Krankenkasse das Spray? Antwort: Als zugelassenes Fertigarzneimittel ist es weiter erstattungsfähig. Der Ausschluss seit Juli 2026 betrifft nur Cannabisblüten. ## Quellen 1. Cannabinoide gegen MS-Spastik (30. Mai 2011), Pharmazeutische Zeitung 2. Fachinformation Nabiximols Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 3. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 4. MS-induzierte Spastik: leitliniengerechte Therapie (Stand 13. Juli 2021), Gelbe Liste 5. Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Multiplen Sklerose aktualisiert (5. Mai 2026), Deutsches Ärzteblatt 6. Hintergrundinformationen zu Cannabis bei MS, Pressetext KKNMS und DMSG (27. März 2023), Krankheitsbezogenes Kompetenznetz Multiple Sklerose 7. Cannabis in der Behandlung der Spastik und anderer Symptome der Multiplen Sklerose (Ausgabe 5/2023), Psychiatrie + Neurologie, Rosenfluh 8. Cannabis und Cannabinoide für Menschen mit Multipler Sklerose (5. Mai 2022), Cochrane 9. Cannabinoide bei Multipler Sklerose: Was können sie bewirken? (10. Mai 2022), Cochrane Österreich 10. Nabiximols is Efficient as Add-On Treatment for Patients with Multiple Sclerosis Spasticity Refractory to Standard Treatment (25. September 2023), Current Neuropharmacology --- # Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie: Stellenwert von Nabilon, Dronabinol und THC URL: https://cannapharma.org/medizin/uebelkeit-chemotherapie Rubrik: Medizin Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Bei Übelkeit durch Chemotherapie sind Cannabinoide ein Reservemittel für Fälle, in denen die Standardmittel nicht reichen. Seit Januar 2017 ist in Deutschland Nabilon für Erwachsene zugelassen, bei denen andere Antiemetika nicht ausreichend wirken. Laut Cochrane wirken Cannabinoide besser als Placebo, älteren Standardmitteln sind sie nicht klar überlegen, und mit modernen Antiemetika wurden sie kaum direkt verglichen. Das Wichtigste: - Nabilon ist seit Januar 2017 in Deutschland für Erwachsene mit chemotherapiebedingter Übelkeit zugelassen, wenn andere Antiemetika nicht ausreichen. - Nabilon braucht als einziges Cannabinoid weiterhin ein Betäubungsmittelrezept. - Laut Cochrane (23 Studien aus den Jahren 1975 bis 1991) waren Cannabinoide wirksamer als Placebo, aber nicht klar besser als das ältere Antiemetikum Prochlorperazin. - Mit Cannabinoiden brachen mehr Menschen die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab, Schwindel und Sedierung waren häufiger. - Die S3 Leitlinie Komplementärmedizin hält THC mit CBD für erwägenswert, wenn übliche Antiemetika nicht ausreichend wirken. ## Wie wird Übelkeit bei Chemotherapie heute behandelt? Vorbeugend und nach dem Risiko der jeweiligen Chemotherapie. Nach der Onkopedia Leitlinie zur Antiemese kombinieren Ärztinnen und Ärzte bei stark brechreizauslösenden Infusionen drei Wirkstoffgruppen, nämlich einen NK1 Rezeptorantagonisten, einen 5HT3 Rezeptorantagonisten und Dexamethason, optional ergänzt um Olanzapin. Bei geringem Risiko wird meist nicht vorgebeugt, Medikamente gibt es dann bei Bedarf. Cannabinoide stehen in diesem Schema nicht an erster Stelle. Gestützt auf die Onkopedia Leitlinie zählt die Pharmazeutische Zeitung sie wie das Antihistaminikum Dimenhydrinat zu den Reserveantiemetika. Sie kommen also infrage, wenn die leitliniengerechte Vorbeugung nicht reicht. Laut einem Kongressbericht der Ärzte Zeitung trifft das auf knapp 20 Prozent der Patientinnen und Patienten unter stark brechreizauslösender Therapie zu. Unter den Verordnungen von Cannabis machen solche Fälle wenig aus. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) waren Übelkeit und Erbrechen nur in 2,2 Prozent der Fälle der Grund für die Verordnung. ## Was ist Nabilon und für wen ist es zugelassen? Nabilon ist ein vollsynthetischer Abkömmling von THC und seit Januar 2017 in Deutschland als Fertigarzneimittel auf dem Markt. Die Zulassung gilt für erwachsene Krebspatienten mit Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie, die auf andere Antiemetika nicht ausreichend ansprechen. Neue Zulassungsstudien brauchte es dafür nicht, denn in Ländern wie Österreich, Großbritannien und den USA war Nabilon schon lange im Einsatz. Anders als andere Cannabisarzneimittel steht Nabilon weiter im Betäubungsmittelgesetz und braucht ein Betäubungsmittelrezept. Weil es missbraucht werden kann, soll die Behandlung nur so lange dauern wie nötig, meist wenige Tage rund um die Chemotherapie. Eine Toleranz kann sich rasch entwickeln, klingt aber wieder ab. Dronabinol, also reines THC, gibt es in Deutschland nicht als zugelassenes Fertigarzneimittel gegen Übelkeit. Verordnet wird es als Rezeptur, bei Übelkeit unter Chemotherapie in der Regel höher dosiert als zur Appetitanregung. Nabilon und Dronabinol bleiben Kassenleistung, denn die Änderungen vom Juli 2026 betreffen nur Blüten. Einzelheiten unter Cannabis auf Rezept. ## Wie gut wirken Cannabinoide im Vergleich? Besser als Placebo, gegenüber älteren Standardmitteln aber ohne klaren Vorteil. Der Cochrane Review von 2015 wertete 23 randomisierte Studien aus, die fast alle aus den Jahren 1975 bis 1991 stammen. Mit heute üblichen Mitteln wie Ondansetron verglich keine davon die Cannabinoide. Vergleich | Ergebnis laut Cochrane | Cannabinoide gegen Placebo | Häufiger frei von Übelkeit und Erbrechen (3 Studien, 288 Personen, moderate Evidenz). Häufiger frei von Erbrechen (geringe Evidenz). | Cannabinoide gegen Prochlorperazin, ein älteres Antiemetikum | Kein klarer Unterschied bei Übelkeit, Erbrechen oder beidem. | Cannabinoide zusätzlich zu einem Antiemetikum | Kein Unterschied in zwei kleinen Studien mit 141 Personen. | Bevorzugung durch Betroffene | In mehreren Studien zogen Teilnehmende Cannabinoide vor (geringe Evidenz). | Nach Ansicht der Autoren könnten Cannabinoide bei Übelkeit helfen, die auf Standardmittel nicht anspricht. Methodische Schwächen und veraltete Therapieschemata machten diesen Schluss aber unsicher, und neuere Forschung dürfte ihn ändern. ## Was ist über Dronabinol aus der Praxis bekannt? Es gibt vor allem Beobachtungsdaten. 2008 stellte der österreichische Palliativmediziner Rudolf Likar eine Beobachtungsstudie mit 70 Krebspatienten vor, die trotz starker Opioide und mindestens zwei Antiemetika unter Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit litten. Nach zehn Tagen mit Dronabinol sank der Anteil mit starker morgendlicher Übelkeit von 25 auf 10 Prozent, der Anteil mit starkem Erbrechen von 15 auf 5 Prozent. Zum Abend hin ließ die Wirkung der Morgendosis nach, und der Effekt auf die abendliche Übelkeit war statistisch nicht gesichert. Ein Wirksamkeitsnachweis sind solche Zahlen aus dem Alltag nicht. Ohne Vergleichsgruppe lässt sich nicht trennen, was Dronabinol bewirkt hat und was sich auch so gebessert hätte. Außerdem ging es um Übelkeit in der Palliativsituation, die nicht ausschließlich von einer Chemotherapie kam. ## Gibt es neuere Studien? Wenige, darunter eine australische Studie mit einer Kapsel aus THC und CBD im Verhältnis eins zu eins. In der Pilotphase bekamen 81 Krebspatienten, denen in früheren Zyklen trotz Vorbeugung übel gewesen war, zusätzlich zur Standardprophylaxe das Präparat oder Placebo. Ganz ohne Übelkeit und Erbrechen blieben 25 Prozent mit dem Extrakt und 14 Prozent mit Placebo. Sediert waren 19 gegenüber 4 Prozent, schwindlig 14 gegenüber 1 Prozent. Die Ergebnisse erschienen 2020 in Annals of Oncology. Eine größere Phase III mit 152 Teilnehmenden ist abgeschlossen, ihre Ergebnisse konnten wir nicht prüfen. Der Effekt war also vorhanden, aber begrenzt. Etwa eine von zehn behandelten Personen bekam ihre Beschwerden so zusätzlich in den Griff, die Mehrheit profitierte nicht vollständig. ## Was empfehlen die Leitlinien? Die S3 Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Behandlung onkologischer Patienten, 2024 um ein Kapitel zu Cannabinoiden erweitert, formuliert vorsichtig. THC mit CBD könne erwogen werden, wenn übliche Antiemetika bei Chemotherapie nicht ausreichend wirken. Das passt zur Zulassung von Nabilon und mit der Einordnung als Reservemittel in der Onkopedia Leitlinie. Die S3 Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen Patienten aus dem Leitlinienprogramm Onkologie behandelt Übelkeit und Erbrechen durch Tumortherapie ausführlich. Den genauen Wortlaut ihrer Empfehlung zu Cannabinoiden und den Empfehlungsgrad konnten wir für diesen Beitrag nicht einsehen, deshalb geben wir sie nicht wieder. ## Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen? Vor allem mit Wirkungen auf Kopf und Kreislauf. Im Cochrane Review traten unter Cannabinoiden häufiger Schwindel, Sedierung, Dysphorie und Euphorie auf als unter Prochlorperazin. Gegenüber Placebo kam ein Rauschgefühl deutlich häufiger vor, und mehr Menschen brachen wegen Nebenwirkungen ab. Für Nabilon nennt die Pharmazeutische Zeitung Schläfrigkeit, Schwindel, Euphorie oder Dysphorie, Konzentrationsstörungen, Sehstörungen und Gangunsicherheit. Manche Wirkungen halten bis zu 72 Stunden nach der letzten Einnahme an. Oft sinkt der Blutdruck, und der Puls kann steigen. Ältere Menschen und Menschen mit Bluthochdruck oder Herzerkrankungen brauchen deshalb besondere Vorsicht und vor allem bei der ersten Einnahme eine enge Überwachung. Nach der Einnahme von Cannabinoiden ist die Fahrtüchtigkeit oft eingeschränkt. Mehr dazu unter Cannabis und Führerschein sowie Nebenwirkungen. ## Häufige Fragen Frage: Hilft Cannabis gegen Übelkeit bei Chemotherapie? Antwort: In Studien wirkten Cannabinoide besser als Placebo. Sie gelten aber als Reservemittel, wenn die Standardvorbeugung mit modernen Antiemetika nicht ausreicht. Frage: Welches Cannabinoid ist gegen Übelkeit bei Chemotherapie zugelassen? Antwort: Nabilon, ein synthetischer Abkömmling von THC, seit Januar 2017. Es ist für Erwachsene zugelassen, die auf andere Antiemetika nicht ausreichend ansprechen, und braucht ein Betäubungsmittelrezept. Frage: Sind Cannabinoide besser als normale Mittel gegen Übelkeit? Antwort: Nach dem Cochrane Review nicht klar. Gegenüber dem älteren Antiemetikum Prochlorperazin zeigte sich kein eindeutiger Unterschied, mit heutigen Standardmitteln wurden sie kaum direkt verglichen. Frage: Welche Nebenwirkungen haben Nabilon und Dronabinol? Antwort: Häufig sind Schwindel, Schläfrigkeit, Stimmungsveränderungen und ein niedriger Blutdruck. Bei Nabilon können manche Wirkungen bis zu 72 Stunden anhalten. Frage: Kann ich Cannabis zusätzlich zur normalen Vorbeugung nehmen? Antwort: In einer australischen Studie wurde eine Kapsel mit THC und CBD zusätzlich zur Standardprophylaxe gegeben und wirkte etwas besser als Placebo. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet das onkologische Behandlungsteam. ## Quellen 1. Übelkeit und Erbrechen verhindern, Seite 3 (23. April 2025), Pharmazeutische Zeitung 2. Warum Cannabinoide zur Antiemese bei Krebs (11. Oktober 2019), Ärzte Zeitung 3. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 4. Arzneistoffdaten Nabilon (Stand 30. April 2019), Pharmazeutische Zeitung 5. Neueinführungen: Cannabinoid gegen Übelkeit (3. Februar 2017), apotheke adhoc 6. Cannabinoide gegen Anorexie (1. April 2015), Pharmazeutische Zeitung 7. Cannabinoide bei Chemotherapie induzierter Nausea und Emesis bei erwachsenen Krebspatienten (12. November 2015), Cochrane 8. Dronabinol hilft gegen Übelkeit und Erbrechen (28. März 2008), Ärzte Zeitung 9. Chemotherapy-induced nausea and vomiting trial, NSW Government, Australien 10. Cannabis chemotherapy trial: encouraging phase II results (ASCO 2020), The Limbic 11. S3-Leitlinie Komplementärmedizin: Leitlinie mit vier neuen Themen (17. Juni 2024), Pharmazeutische Zeitung 12. S3-Leitlinie zur supportiven Therapie bei onkologischen PatientInnen vorgestellt (Dezember 2016), idw Informationsdienst Wissenschaft --- # Wie wird medizinisches Cannabis angewendet? Verdampfen, Tropfen, Kapseln und Mundspray im Vergleich URL: https://cannapharma.org/therapie/anwendung-inhalieren-tropfen Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Medizinisches Cannabis wird verdampft und inhaliert, als Tropfen oder Kapsel geschluckt oder als Spray in die Mundschleimhaut gegeben. Inhaliert wirkt es nach 5 bis 10 Minuten für 2 bis 4 Stunden, geschluckt nach 30 bis 60 Minuten für 4 bis 6 Stunden. Rauchen gilt pharmazeutisch nicht als Darreichungsform, weil dabei giftige Verbrennungsprodukte entstehen. Das Wichtigste: - Inhaliertes THC wirkt nach 5 bis 10 Minuten, die Wirkung hält 2 bis 4 Stunden an. - Geschluckte Kapseln oder Tropfen wirken nach 30 bis 60 Minuten, dafür 4 bis 6 Stunden lang. - Für die Inhalation empfehlen Fachleute elektrische Verdampfer, die als Medizinprodukt zugelassen sind. - Beim Rauchen verbrennt etwa ein Drittel der Cannabinoide, und es entstehen Teer und weitere Schadstoffe. - Seit 30. Juli 2026 zahlt die Kasse keine Blüten mehr; Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel bleiben erstattungsfähig. ## Welche Anwendungsformen gibt es? Medizinisches Cannabis kommt auf drei Wegen in den Körper: über die Lunge (Verdampfen von Blüten oder Extrakten), über den Magen (Tropfen, Öl, Kapseln) und über die Mundschleimhaut (Spray). Verordnet werden getrocknete Blüten, standardisierte Extrakte, Dronabinol als Tropfen oder Kapseln sowie zugelassene Fertigarzneimittel wie ein Mundspray mit Nabiximols oder Kapseln mit Nabilon. Welche Form infrage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt zusammen mit der Patientin. Seit 30. Juli 2026 kommt die Kostenfrage hinzu, denn Blüten zahlt die gesetzliche Kasse nicht mehr, Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel schon. Alle Präparate stellt unser Artikel zu den Darreichungsformen vor. ## Wie schnell und wie lange wirken die einzelnen Formen? Inhaliert wirkt THC am schnellsten, geschluckt am längsten. Die Apotheker Mario Wurglics und Christian Ude haben 2020 in der Fachzeitschrift Psychopharmakotherapie die pharmakokinetischen Daten der Darreichungsformen zusammengestellt: Form | Wirkeintritt | Wirkdauer | Blüten, verdampft | 5 bis 10 Minuten | 2 bis 4 Stunden | Dronabinol, Kapseln zum Schlucken | 30 bis 60 Minuten | 4 bis 6 Stunden | Mundspray mit Nabiximols | 15 bis 40 Minuten | 2 bis 4 Stunden | Die Barmer nennt für die Inhalation einen spürbaren Effekt nach 1 bis 2 Minuten, das Maximum nach etwa 15 Minuten und eine Dauer von bis zu 4 Stunden. Für die orale Einnahme gibt sie 30 bis 90 Minuten bis zum Wirkeintritt an, das Maximum nach 2 bis 3 Stunden und ein Abklingen nach 4 bis 8 Stunden. Die Spannen weichen voneinander ab, weil Menschen THC sehr unterschiedlich aufnehmen; welche Form im Einzelfall passt, klärt deshalb die Praxis. ## Wie funktioniert das Verdampfen mit dem Vaporizer? Ein Vaporizer erhitzt Blüten oder Extrakt so stark, dass die Cannabinoide verdampfen, ohne dass das Material verbrennt. Die Barmer nennt Temperaturen von 180 bis 210 Grad Celsius; die Glut einer Zigarette erreicht 500 bis 600 Grad. Wurglics und Ude bezeichnen elektrische Verdampfer als einzige empfehlenswerte Methode der Inhalation. Als Medizinprodukt zugelassen sind nur wenige Geräte, darunter Tischgeräte, die den Dampf in einen Ballon leiten, und tragbare Geräte; nicht jedes eignet sich für Flüssigextrakte oder Dronabinol. Günstige Geräte aus dem Freizeitbereich hält die Barmer für medizinische Zwecke nicht für empfehlenswert. Bei einem Arzneimittel zählt, dass ein zugelassenes Gerät gleichmäßiger erhitzt und sich reproduzierbar bedienen lässt. Die Bedienung erklärt die Apotheke bei der Abgabe, mehr dazu im Artikel zur Rolle der Apotheke. Verdampfen ist nicht automatisch schwächer als Rauchen. In einer Studie der Johns Hopkins University mit 17 gelegentlichen Konsumierenden, veröffentlicht im Fachjournal JAMA, führte verdampftes Cannabis bei gleicher Menge THC zu höheren Blutspiegeln und stärkeren Effekten als gerauchtes, auch zu mehr Herzrasen und Angstgefühlen. Wer umsteigt, sollte das mit der Praxis besprechen. ## Warum wird vom Rauchen abgeraten? Beim Verbrennen geht Wirkstoff verloren, und es entstehen Schadstoffe. Nach den Angaben der Barmer verbrennt beim Rauchen etwa ein Drittel der Cannabinoide, 40 bis 50 Prozent entweichen mit dem Rauch, der nicht eingeatmet wird, und nur 20 bis 30 Prozent werden tatsächlich inhaliert. Beim Verdampfen gehen je nach Temperatur etwa 50 Prozent der Cannabinoide in den Dampf über, davon erreichen rund zwei Drittel den Blutkreislauf. Oft kommt Tabak dazu, der Teer und weitere Giftstoffe mitbringt. Aus pharmazeutischer Sicht ist ein Joint keine verordnungsfähige Darreichungsform. Wurglics und Ude lehnen ihn wegen der giftigen Begleitstoffe ab. Der Darmstädter Apotheker Christian Ude hatte schon 2018 auf einem Fortbildungskongress das Rauchen ebenso abgelehnt wie Wasserpfeifen und Gebäck; für Blüten nannte er Verdampfen und Tee als pharmazeutisch vertretbare Wege. Wie Cannabis die Lunge und andere Organe belastet, beschreibt unser Beitrag zu den Nebenwirkungen. ## Was ist bei Tropfen und Öl zu beachten? Tropfen und Öle werden geschluckt oder unter die Zunge gegeben und über den Magen und Darm aufgenommen. Dronabinol ist in diesen Zubereitungen THC in gelöster Form, standardisierte Extrakte enthalten einen festgelegten Gehalt an Wirkstoff. Die Wirkung setzt verzögert ein und hält länger an als beim Inhalieren. Die Verzögerung verleitet zum Nachlegen. Wer nach einer halben Stunde nichts spürt und eine zweite Gabe nimmt, erlebt später die volle Wirkung beider Gaben gleichzeitig. Fachleute raten deshalb, niedrig zu beginnen, langsam zu steigern und jede Änderung ärztlich abzusprechen. Konkrete Mengen legt allein die verordnende Praxis fest. Tee aus Blüten geht auch, bringt aber wenig. Die Barmer beziffert die Ausbeute an THC auf etwa 5 Prozent; eine Kochzeit von 60 statt 15 Minuten erhöht sie nur um das Eineinhalbfache. ## Wie wirken Kapseln und Mundspray? Kapseln wirken wie Tropfen, enthalten aber pro Einheit eine fest vorgegebene Menge. Bei Dronabinolkapseln wird der höchste Blutspiegel nach etwa 30 bis 60 Minuten erreicht, bei Nabilon nach Angaben von Christian Ude nach 60 bis 90 Minuten. Nabilon ist ein synthetischer Wirkstoff und das einzige Cannabinoid, das weiterhin ein Betäubungsmittelrezept braucht. Das Mundspray mit Nabiximols wird in die Mundhöhle gesprüht und über die Schleimhaut aufgenommen. Es wirkt etwas schneller als Kapseln, erreicht aber deutlich niedrigere Blutspiegel als die Inhalation. Zugelassen ist es für die Spastik bei Multipler Sklerose; außerhalb dieses Anwendungsgebiets wird es nur im Einzelfall verordnet. Mehr zur Studienlage steht in unserem Artikel zu MS und Spastik. ## Welche Form passt zu wem? Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Neben Wirkeintritt und Wirkdauer zählt Praktisches, etwa ob jemand mit einem Verdampfer umgehen kann, ob die Lunge vorbelastet ist, ob jemand schlecht schlucken kann. Für Menschen, die bisher Blüten auf Kassenrezept bekamen, steht seit Juli 2026 meist der Wechsel auf einen Extrakt oder Dronabinol an. Nach Auffassung von KBV und GKV-Spitzenverband müssen sie vorher nicht sechs Monate ein Fertigarzneimittel ausprobieren. Was beim Wechsel mit der Krankenkasse zu klären ist, beschreibt unser Artikel Zahlt die Krankenkasse für Cannabis? Ob ein Extrakt zum Einnehmen eine Blütentherapie gleichwertig ersetzt, ist umstritten. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken bezweifelt das mit Blick auf den langsameren Wirkeintritt; das schnellste Fertigarzneimittel auf dem deutschen Markt brauche mindestens 20 Minuten. Vergleichsstudien dazu gibt es bisher nicht. ## Häufige Fragen Frage: Wie schnell wirkt inhaliertes Cannabis? Antwort: Nach Fachangaben innerhalb weniger Minuten, meist nach 5 bis 10 Minuten. Die Wirkung hält etwa 2 bis 4 Stunden an. Frage: Warum soll man medizinisches Cannabis nicht rauchen? Antwort: Beim Verbrennen gehen Wirkstoffe verloren, und es entstehen Teer und weitere Schadstoffe. Pharmazeutisch gilt ein Joint nicht als Darreichungsform; empfohlen wird ein elektrischer Verdampfer. Frage: Wirken Cannabistropfen schwächer als Inhalieren? Antwort: Sie wirken später, nach 30 bis 60 Minuten, und dafür länger, etwa 4 bis 6 Stunden. Wer zu früh nachdosiert, riskiert eine zu starke Wirkung. Frage: Brauche ich einen speziellen Vaporizer? Antwort: Für medizinische Zwecke werden Geräte empfohlen, die als Medizinprodukt zugelassen sind. Sie erhitzen gleichmäßig und lassen sich reproduzierbar bedienen. Die Apotheke erklärt die Anwendung. Frage: Zahlt die Kasse noch für Cannabis zum Inhalieren? Antwort: Für Blüten nicht mehr, seit 30. Juli 2026. Extrakte, Dronabinol und zugelassene Fertigarzneimittel bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen erstattungsfähig. ## Quellen 1. Cannabis vaporisieren, Barmer 2. Wurglics M, Ude C: Cannabis und Cannabinoide als legale Arzneimittel. Psychopharmakotherapie 2020;27:98-104, Psychopharmakotherapie 3. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 4. Cannabis: Inhalation stärker wirksam als Rauchen (6. Dezember 2018), apotheke adhoc 5. Kein Joint aus der Apotheke (6. Juni 2018), Pharmazeutische Zeitung 6. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (August 2026, aktualisiert Oktober 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 7. Keine Cannabisblüten mehr auf Kassenrezept: was das für Patienten bedeutet (5. August 2026, aktualisiert 20. Oktober 2026), Apotheken Umschau --- # Cannabis auf Rezept: So läuft die Verordnung ab URL: https://cannapharma.org/therapie/cannabis-auf-rezept Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Medizinisches Cannabis verordnen Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung auf einem normalen Rezept, seit April 2024 ohne Betäubungsmittelrezept. Gesetzlich Versicherte bekommen es nur bei schwerwiegender Erkrankung von der Kasse bezahlt, meist nach vorheriger Genehmigung. Seit 30. Juli 2026 gilt das nicht mehr für Blüten: Sie gibt es nur noch auf Privatrezept. Rechtsstand 2026-11-02: Die Regeln zu Blüten gelten seit 30. Juli 2026. Eine weitere Änderung des Medizinalcannabisgesetzes mit Präsenzpflicht und Versandverbot liegt im Bundestag; im September 2026 war sie nicht beschlossen. Das Wichtigste: - Verordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte jeder Fachrichtung. Zahnärzte und Tierärzte dürfen es nicht. - Seit 1. April 2024 reicht ein normales Rezept, das Betäubungsmittelrezept ist entfallen. Ausnahme: Nabilon. - Seit 30. Juli 2026 zahlen gesetzliche Kassen keine Cannabisblüten mehr. Extrakte und Dronabinol bleiben Kassenleistung. - Vor der ersten Kassenverordnung prüft meist die Krankenkasse. Bestimmte Fachärzte sind von dieser Genehmigung befreit. - Wer neu beginnt, probiert in der Regel zuerst sechs Monate ein zugelassenes Fertigarzneimittel. ## Wer Cannabis verordnen darf Das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) regelt seit 1. April 2024, wie Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben und abgegeben wird. Verschreiben dürfen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen. Abgegeben wird ausschließlich in Apotheken und nur gegen Rezept. Eine bestimmte Fachrichtung schreibt das Gesetz nicht vor. Hausärztinnen dürfen genauso verordnen wie Schmerztherapeuten. Auf die Fachrichtung kommt es erst an, wenn die gesetzliche Krankenkasse bezahlen soll (dazu weiter unten). ## Welches Rezept gilt Bis März 2024 lief jede Verordnung über das gelbe Betäubungsmittelrezept. Mit dem Cannabisgesetz fiel Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz. Seitdem verordnen Praxen gesetzlich Versicherten Cannabis über das elektronische Kassenrezept (eRezept), Privatversicherte und Selbstzahler erhalten ein Privatrezept. Ausgenommen ist Nabilon. Der synthetische Wirkstoff steht weiter in der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes und braucht deshalb nach wie vor ein Betäubungsmittelrezept. ## Wann die Krankenkasse zahlt Ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten trägt, steht in § 31 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Vier Bedingungen müssen zusammenkommen: - Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, also eine lebensbedrohliche oder eine, die die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt. - Eine allgemein anerkannte Standardtherapie gibt es nicht, oder sie kommt im Einzelfall nicht infrage. Das beurteilt die Ärztin oder der Arzt nach Abwägung der Nebenwirkungen. - Es besteht eine spürbare Aussicht, dass Cannabis den Verlauf oder schwere Symptome verbessert. - In den ersten drei Monaten wird die Behandlung engmaschig überprüft und dokumentiert, danach in regelmäßigen Abständen. In der Praxis geht es meist um Schmerzen. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die bis 2022 lief, waren chronische Schmerzen in 76,4 Prozent der ausgewerteten Fälle der Grund für die Verordnung. Mit weitem Abstand folgten Spastik (9,6 Prozent) und Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust (5,1 Prozent). Wirksamkeit belegt die Erhebung allerdings nicht, weil sie keine Vergleichsgruppe hatte. ## Was sich seit Juli 2026 geändert hat Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung hat der Gesetzgeber Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog gestrichen. Seit dem 30. Juli 2026 zahlen die Kassen dafür nicht mehr. Eine Übergangsregel für Menschen, die schon mit Blüten behandelt wurden, sieht der Beschluss nicht vor. Sie können Blüten nur noch auf Privatrezept bekommen. Darreichungsform | Kassenleistung seit 30. Juli 2026 | Cannabisblüten, auch als Rezeptur | Nein, nur Privatrezept | Standardisierte Extrakte bis 25 Prozent THC | Ja | Extrakte über 25 Prozent THC | Umstritten, Kassen und KBV halten sie für nicht verordnungsfähig | Dronabinol | Ja | Nabilon und andere zugelassene Fertigarzneimittel | Ja | Neu ist auch der Vorrang der Fertigarzneimittel. Wer zum ersten Mal Cannabis auf Kassenrezept bekommen soll, probiert in der Regel zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes Fertigarzneimittel. Wirkt es nicht oder wird es nicht vertragen, kann die Ärztin das dokumentieren und auf Dronabinol oder einen Extrakt umstellen. Ob dieser Vorrang nur innerhalb oder auch außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete gilt, sehen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband unterschiedlich. Wer schon mit Dronabinol oder einem Extrakt behandelt wird, ist davon nicht betroffen und braucht keine neue Genehmigung. ## Die Genehmigung der Krankenkasse Vor der ersten Verordnung auf Kassenrezept muss die Krankenkasse grundsätzlich zustimmen. Den Antrag stellt die Patientin oder der Patient, die Praxis legt eine ärztliche Stellungnahme bei. Ablehnen darf die Kasse nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Seit 17. Oktober 2024 entfällt diese Pflicht für Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Qualifikationen. Sie dürfen auch ohne vorherige Zustimmung verordnen, eine Genehmigung freiwillig einholen können sie trotzdem. Ohne Genehmigungspflicht verordnen dürfen | Fach oder Zusatzbezeichnung | Fachärztinnen und Fachärzte für | Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin (mit oder ohne Schwerpunkt), Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Frauenheilkunde mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie | Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung | Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin, Spezielle Schmerztherapie | In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung | Alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte | Eine neue Genehmigung braucht es beim Wechsel auf ein anderes Cannabisarzneimittel, etwa von Dronabinol auf einen Extrakt, und wenn jemand die Krankenkasse wechselt. Eine reine Änderung der Dosis ist dagegen nicht genehmigungspflichtig. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand September 2026) hat die Kasse zwei Wochen Zeit für ihre Entscheidung, vier Wochen, wenn sie den Medizinischen Dienst einschaltet. Geht es um die Fortsetzung einer Therapie aus dem Krankenhaus oder um die allgemeine ambulante Palliativversorgung, sind es drei Tage. Antwortet die Kasse nicht rechtzeitig, gilt der Antrag als genehmigt. ## Privatrezept: wenn niemand anderes zahlt Ein Privatrezept stellen Ärztinnen und Ärzte aus, wenn die Voraussetzungen für die Kassenleistung fehlen, wenn Blüten verordnet werden oder wenn jemand privat versichert ist. Die Kosten trägt dann die Patientin oder der Patient. Ob eine private Krankenversicherung erstattet, hängt vom Tarif ab und lässt sich vor Therapiebeginn schriftlich anfragen. Wie groß dieser Markt geworden ist, zeigen die Einfuhren. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stieg die Menge importierter Blüten und Extrakte von 32.493 Kilogramm im Jahr 2023 auf 72.850 Kilogramm im Jahr 2024. Für 2025 rechnet die ABDA mit gut 201.000 Kilogramm und führt den Anstieg auf die wachsende Zahl von Privatrezepten zurück. ## Telemedizin und Onlinerezepte Ein großer Teil der Privatrezepte entsteht über Onlineplattformen mit Videosprechstunde oder Fragebogen. Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 entschieden, dass eine solche Plattform gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn sie Laien Behandlungen mit Medizinalcannabis anpreist (Az. I ZR 74/25). Außerdem will die Bundesregierung das Medizinalcannabisgesetz ändern. Der Entwurf (Bundestagsdrucksache 21/3061) verlangt für die Erstverordnung einen persönlichen Arztkontakt und verbietet den Versand von Blüten. Er liegt seit Dezember 2025 im Bundestag, im September 2026 war er noch nicht beschlossen. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage. ## Der Ablauf Schritt für Schritt - Ärztliches Gespräch. Am Anfang steht die Frage, ob eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und welche Therapien schon versucht wurden. Arztbriefe und Medikamentenpläne helfen bei der Einschätzung. - Entscheidung über das Präparat. Für die Kasse gilt: zuerst ein Fertigarzneimittel, dann Dronabinol oder ein Extrakt. Blüten sind nur noch privat möglich. - Antrag bei der Krankenkasse. Er entfällt, wenn die Praxis zu den befreiten Fachrichtungen gehört. Bei Unsicherheit stellen viele Praxen ihn trotzdem. - Rezept und Apotheke. Das eRezept löst jede Apotheke ein, die Cannabisarzneimittel führt oder bestellt. Viele stellen Zubereitungen selbst her. - Kontrolltermine. In den ersten drei Monaten folgen engere Kontrollen. Wirkung und Nebenwirkungen werden dokumentiert. ## Häufige Fragen Frage: Brauche ich für Cannabis noch ein Betäubungsmittelrezept? Antwort: Nein. Seit 1. April 2024 wird medizinisches Cannabis auf einem normalen Rezept verordnet, bei gesetzlich Versicherten als eRezept. Nur Nabilon braucht weiterhin ein Betäubungsmittelrezept. Frage: Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten? Antwort: Nein. Seit 30. Juli 2026 gehören Blüten nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, auch nicht für Menschen, die schon damit behandelt wurden. Extrakte bis 25 Prozent THC, Dronabinol und zugelassene Fertigarzneimittel bleiben erstattungsfähig. Frage: Darf meine Hausärztin Cannabis verordnen? Antwort: Ja. Jede Ärztin und jeder Arzt darf Cannabis verordnen. Fachärzte für Allgemeinmedizin brauchen seit Oktober 2024 auch keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse mehr. Frage: Wie lange hat die Krankenkasse Zeit für die Genehmigung? Antwort: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Stand September 2026) zwei Wochen, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes vier Wochen und in der ambulanten Palliativversorgung drei Tage. Antwortet die Kasse nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt. ## Quellen 1. MedCanG: Was das Medizinal-Cannabisgesetz regelt, juravendis 2. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung von medizinischem Cannabis, Gemeinsamer Bundesausschuss 3. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 4. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 5. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 6. Krankenkassen zahlen nicht mehr für Cannabisblüten (4. August 2026), krankenkasseninfo.de 7. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (August 2026, aktualisiert Oktober 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 8. Erstverordnung von Cannabis: Kein Genehmigungsvorbehalt mehr für bestimmte Fachgruppen (17. Oktober 2024), Kassenärztliche Bundesvereinigung 9. Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis, ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 10. BGH: Werbung für Behandlungen mit Cannabis über Onlineportal unzulässig (I ZR 74/25), beck-aktuell 11. Cannabis-Rezept online verboten? Stand der MedCanG-Novelle, medicanova --- # Zahlt die Krankenkasse für Cannabis? Antrag, Ablehnung und Widerspruch URL: https://cannapharma.org/therapie/cannabis-krankenkasse Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Cannabisextrakte, Dronabinol und Nabilon, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und die Voraussetzungen aus § 31 Absatz 6 SGB V erfüllt sind. Cannabisblüten sind seit 30. Juli 2026 keine Kassenleistung mehr. Gegen eine Ablehnung können Versicherte innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und danach kostenfrei vor dem Sozialgericht klagen. Rechtsstand 2026-11-02: Seit 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr. Wie der Vorrang der Fertigarzneimittel auszulegen ist, sehen KBV und GKV-Spitzenverband unterschiedlich; eine Klarstellung durch das Bundesgesundheitsministerium stand Ende Oktober 2026 aus. Erste Eilverfahren von Blütenpatienten sind gescheitert, Hauptsacheverfahren laufen. Das Wichtigste: - Die Kasse darf eine Cannabistherapie nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. - Für den Widerspruch gilt ein Monat ab Zugang des Bescheids, ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr. - Klagen vor dem Sozialgericht sind für Versicherte gerichtskostenfrei, einen Anwalt schreibt die erste Instanz nicht vor. - Bisherige Blütenpatienten können auf einen Extrakt umsteigen, ohne zuvor sechs Monate ein Fertigarzneimittel auszuprobieren. - Die private Krankenversicherung braucht keine vorherige Genehmigung, sie prüft die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall. ## Wann zahlt die Krankenkasse für Cannabis? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, eine anerkannte Standardtherapie fehlt oder im Einzelfall nicht infrage kommt und eine spürbare positive Wirkung zu erwarten ist. So steht es in § 31 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Erstattet werden standardisierte Extrakte, Dronabinol und Nabilon; Blüten gehören seit 30. Juli 2026 nicht mehr dazu. Wie die Verordnung grundsätzlich abläuft, erklärt unser Artikel Cannabis auf Rezept; hier geht es darum, was passiert, wenn die Kasse nicht zahlen will. Eine Genehmigung bestätigt übrigens nur, dass die Voraussetzungen vorliegen. Sie sagt nichts darüber, ob die Verordnung wirtschaftlich ist. Produkt, Darreichungsform und Menge verantwortet weiter die Praxis. ## Was gilt als schwerwiegende Erkrankung? Schwerwiegend ist eine Erkrankung, die lebensbedrohlich ist oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt. Das Bundessozialgericht hat am 10. November 2022 in vier Verfahren präzisiert, was das bedeutet (unter anderem B 1 KR 28/21 R). Die Erkrankung muss sich von durchschnittlichen Erkrankungen abheben. Mehrere leichtere Leiden können zusammen reichen, wenn sie zu einer vergleichbar schweren Beeinträchtigung führen. Als Orientierung nannte das Gericht einen Grad der Behinderung von 50; förmlich festgestellt sein muss er nicht. Zu früherem Konsum stellte das Gericht klar, dass eine Abhängigkeit oder Cannabiserfahrung in der Vergangenheit eine Verordnung nicht automatisch ausschließt. Abwägen muss die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. ## Woran scheitern Anträge am häufigsten? Meist an der ärztlichen Begründung. In drei der vier Verfahren von 2022 wies das Bundessozialgericht die Klagen ab, überwiegend weil sich die Ärzte nicht ausreichend mit anderen Therapien auseinandergesetzt hatten. Die sogenannte begründete Einschätzung muss nach dem Urteil enthalten: - den Krankheitszustand vollständig dokumentiert, mit Behandlungsziel, - welche anderen Therapien versucht wurden, mit welchem Ergebnis und welchen Nebenwirkungen, - eine Abwägung dieser Erfahrungen gegen mögliche Nebenwirkungen von Cannabis. Die Kasse darf dann nur prüfen, ob diese Einschätzung vollständig und nachvollziehbar ist und ob das Ergebnis nicht völlig unplausibel ausfällt. Eine eigene medizinische Bewertung an die Stelle der ärztlichen setzen darf sie nicht. Bei der Darreichungsform und der Menge hat die Praxis dagegen keinen Spielraum: Gibt es mehrere gleich geeignete Präparate, besteht nur Anspruch auf das günstigste. Oft schaltet die Kasse den Medizinischen Dienst ein. Er wertet die Unterlagen der Praxis, Angaben der Kasse und die Schilderung der Versicherten aus und gibt eine Empfehlung ab; entscheiden muss die Kasse selbst. Schmerztagebücher können hier helfen. ## Wie lange darf die Kasse sich Zeit lassen? Zwei Wochen ab Eingang des Antrags, vier Wochen, wenn der Medizinische Dienst beteiligt ist. Drei Tage gelten in der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung und wenn eine im Krankenhaus begonnene Therapie fortgesetzt wird. Lässt die Kasse die Frist verstreichen, ohne zu entscheiden, gilt der Antrag als genehmigt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg kann sie zwar nachträglich noch entscheiden, trägt bis dahin aber das Kostenrisiko. Die Verordnung muss dann genau dem entsprechen, was im Antrag zu Mittel und Dosierung stand. ## Wie lege ich Widerspruch gegen eine Ablehnung ein? Schriftlich und innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids. Ein Anruf oder eine einfache Mail reicht nicht; die Verbraucherzentrale empfiehlt ein Einschreiben. Eine Begründung muss nicht sofort dabei sein. Der Widerspruch muss sich aber auf den konkreten Bescheid und dessen Aktenzeichen beziehen. - Frist sichern. Kurz und formlos widersprechen, Begründung ankündigen. Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. - Akte anfordern. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes zeigt, woran der Antrag gescheitert ist. - Begründung nachreichen. Mit der Praxis die Punkte ergänzen, die das Gutachten vermisst: frühere Therapien, Nebenwirkungen, Verlauf. - Entscheidung abwarten. Die Kasse hilft entweder ab oder erlässt einen Widerspruchsbescheid. Entscheidet sie nicht innerhalb von drei Monaten, ist eine Untätigkeitsklage möglich. ## Wann lohnt sich die Klage vor dem Sozialgericht? Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats beim Sozialgericht geklagt werden. Für Versicherte fallen dort keine Gerichtskosten an, und in der ersten Instanz wie vor dem Landessozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Die Klage lässt sich schriftlich einreichen oder bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts zu Protokoll geben. Anwaltskosten entstehen nur, wenn man sich vertreten lässt; wer sie nicht tragen kann, beantragt Prozesskostenhilfe. Beratung bieten Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Fachanwälte für Sozialrecht. Ein Eilverfahren ist möglich, wenn ohne schnelle Entscheidung gesundheitliche Schäden drohen. Das Gericht prüft dann nur vorläufig. Wird die Leistung so bewilligt und geht das Hauptverfahren verloren, kann sie zurückgefordert werden. ## Was können Bestandspatienten mit Blüten jetzt tun? Seit 30. Juli 2026 gibt es Blüten nur noch auf Privatrezept, auch für Menschen mit einer älteren Genehmigung. Rezepturen mit Blüten als Ausgangsstoff sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin schätzt die Zahl der Betroffenen auf etwa 65.000. Drei Wege zeichnen sich ab. ### Umstellung auf Extrakt oder Dronabinol Wer bisher Blüten bekam, gilt nicht als Neupatient. Nach gemeinsamer Auffassung von KBV und GKV-Spitzenverband greift der sechsmonatige Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel für diese Gruppe nicht. Für den Wechsel braucht es allerdings grundsätzlich eine neue Genehmigung, außer die Praxis gehört zu den befreiten Fachgruppen. Die KBV rät, den Grund des Wechsels genau zu dokumentieren und bei Unsicherheit vorab die schriftliche Zustimmung der Kasse einzuholen. Die KVBW weist darauf hin, dass vor jeder Umstellung zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Cannabistherapie weiterhin vorliegen. Wie sich Extrakt, Tropfen und Verdampfen im Alltag unterscheiden, beschreibt unser Beitrag zur Anwendung. ### Selbst zahlen Wer bei Blüten bleiben will, zahlt sie vollständig. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken nennt Kosten von bis zu 1.700 Euro im Monat; die Zahl stammt von einem Interessenverband und ist nicht amtlich. ### Rechtsweg Die bisherigen Eilverfahren sind gescheitert. Das Sozialgericht Frankfurt lehnte am 21. August 2026 einen Eilantrag ab und sah für weitere Eilanträge wenig Aussicht, solange keine Lebensgefahr besteht. Das Sozialgericht Leipzig wies im September 2026 einen Patienten ab, der seit 2018 Blüten erhalten hatte. Die frühere Genehmigung habe unter dem Vorbehalt einer Rechtsänderung gestanden, eine Umstellung auf ein Extrakt zum Einnehmen sei möglich. Beide Beschlüsse waren bei Redaktionsschluss nicht rechtskräftig. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ob Hauptsacheverfahren anders ausgehen, ist offen. ## Zahlt die private Krankenversicherung? Grundsätzlich ja, wenn die Behandlung im Einzelfall medizinisch notwendig ist. Der Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt, dass Cannabisarzneimittel nach den Musterbedingungen wie andere Arzneimittel erstattet werden; eine vorherige Genehmigung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Leichte Beschwerden rechtfertigen eine Cannabistherapie nach Darstellung des Verbands nicht. Die Blütenregel des Sozialgesetzbuchs gilt für private Versicherer nicht, für sie zählen die Tarifbedingungen. Lehnt der Versicherer ab, entscheidet am Ende ein Zivilgericht. Das Landgericht Hamburg verurteilte am 1. August 2025 eine private Krankenversicherung, einem Schmerzpatienten rund 19.758 Euro zu erstatten (Az. 337 O 109/22). Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass Standardtherapien zuvor erfolglos oder unzumutbar waren. Eine lückenhafte Studienlage stehe dem nicht entgegen, es komme auf die Eignung im Einzelfall an. Es handelt sich um die Einzelentscheidung eines Landgerichts; gefestigte Rechtsprechung gibt es dazu nicht. ## Häufige Fragen Frage: Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch gegen die Krankenkasse? Antwort: Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt ein Jahr. Der Widerspruch muss schriftlich eingehen, eine Begründung kann nachgereicht werden. Frage: Kostet eine Klage vor dem Sozialgericht Geld? Antwort: Gerichtskosten fallen für Versicherte nicht an, und in der ersten Instanz ist kein Anwalt vorgeschrieben. Kosten entstehen nur, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen; dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Frage: Ich bekam bisher Blüten von der Kasse. Muss ich jetzt sechs Monate ein Fertigarzneimittel probieren? Antwort: Nein. Nach Auffassung von KBV und GKV-Spitzenverband gilt der Therapieversuch nur für Neupatienten. Für den Wechsel auf einen Extrakt braucht es aber in der Regel eine neue Genehmigung, außer die Praxis ist davon befreit. Frage: Was passiert, wenn die Kasse nicht rechtzeitig antwortet? Antwort: Dann gilt der Antrag als genehmigt. Die Frist beträgt zwei Wochen, mit Medizinischem Dienst vier Wochen und in der ambulanten Palliativversorgung drei Tage. Frage: Brauche ich in der privaten Krankenversicherung eine Genehmigung? Antwort: Eine Genehmigungspflicht wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Erstattet wird, wenn die Therapie medizinisch notwendig ist und der Tarif Arzneimittel abdeckt. Sinnvoll ist eine schriftliche Anfrage vor Beginn. ## Quellen 1. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 2. BSG: Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept (11. November 2022), beck-aktuell 3. Hohe Hürden für Cannabisverordnung auf Kassenkosten (10. November 2022), Deutsches Ärzteblatt 4. FAQ Cannabinoide (Stand April 2024), Medizinischer Dienst Bund 5. Krankenkasse lehnt Antrag auf Leistungen ab: Das können Sie tun, Verbraucherzentrale 6. Widerspruch, Klage, Berufung, betanet 7. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (August 2026, aktualisiert Oktober 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 8. Keine Cannabisblüten mehr auf Kassenrezept: was das für Patienten bedeutet (5. August 2026, aktualisiert 20. Oktober 2026), Apotheken Umschau 9. Cannabis: Neubewertung von KBV und GKV-Spitzenverband (18. August 2026), Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 10. Cannabisblüten: Sozialgericht weist Patientenklage ab (17. September 2026), apotheke adhoc 11. Erstattet die PKV die Kosten für eine Cannabis-Therapie?, Verband der Privaten Krankenversicherung 12. LG Hamburg: Private Krankenversicherung muss Medizinalcannabis zahlen (25. November 2025), beck-aktuell --- # Cannabis ohne Genehmigung der Kasse: Welche Ärztinnen und Ärzte direkt verordnen dürfen URL: https://cannapharma.org/therapie/genehmigung-fachaerzte Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Seit 17. Oktober 2024 dürfen Ärztinnen und Ärzte mit einer von 16 Facharztbezeichnungen oder Schwerpunktbezeichnungen oder einer von 5 Zusatzbezeichnungen Cannabis auf Kassenrezept verordnen, ohne vorher die Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Dazu gehören Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin, Neurologie und Psychiatrie. Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Wirtschaftlichkeitsgebot gelten für sie unverändert. Rechtsstand 2026-11-02: Die Befreiung vom Genehmigungsvorbehalt gilt seit 17. Oktober 2024 unverändert. Seit 30. Juli 2026 sind Blüten keine Kassenleistung mehr, und für Neupatienten gilt ein Vorrang der Fertigarzneimittel, dessen Reichweite KBV und GKV-Spitzenverband unterschiedlich auslegen. Das Wichtigste: - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die befreiten Qualifikationen am 18. Juli 2024 beschlossen, in Kraft seit 17. Oktober 2024. - Befreit sind 16 Facharztbezeichnungen und Schwerpunktbezeichnungen und 5 Zusatzbezeichnungen, aufgeführt in Anlage XI der Arzneimittelrichtlinie. - Kinder- und Jugendmedizin gehört nicht dazu, obwohl sie in der Begleiterhebung 1,3 Prozent der Verordnungen ausmachte. - Eine Genehmigung schützt nicht vor einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, sie kann das Regressrisiko aber verringern. - Wer ohne nötige Genehmigung verordnet, haftet nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. März 2025 für die vollen Kosten. ## Was bedeutet der Genehmigungsvorbehalt? Der Genehmigungsvorbehalt verlangt, dass die gesetzliche Krankenkasse einer Cannabistherapie zustimmt, bevor die erste Verordnung auf Kassenrezept ausgestellt wird. Er steht in § 31 Absatz 6 SGB V und gilt grundsätzlich weiter. Ablehnen darf die Kasse nur in begründeten Ausnahmefällen. Wie Antrag, Fristen und Widerspruch laufen, beschreibt unser Artikel Zahlt die Krankenkasse für Cannabis? Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt festzulegen, für welche Qualifikationen dieser Vorbehalt entfällt. Der G-BA hat das am 18. Juli 2024 beschlossen. In Kraft trat die Änderung am 17. Oktober 2024. ## Welche Fachärzte brauchen keine Genehmigung mehr? Befreit sind Ärztinnen und Ärzte mit einer der Qualifikationen aus Anlage XI der Arzneimittelrichtlinie. Die Liste umfasst 16 Facharztbezeichnungen und Schwerpunktbezeichnungen und 5 Zusatzbezeichnungen. Art der Qualifikation | Bezeichnungen laut Anlage XI | Facharzt | Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Innere Medizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie | Innere Medizin mit Schwerpunkt | Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie | Frauenheilkunde | Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie | Zusatzbezeichnung (jede Fachrichtung) | Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin, Spezielle Schmerztherapie | Eine der Qualifikationen genügt. Wer etwa Fachärztin für Orthopädie ist und die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie führt, ist ebenfalls befreit. Weitere Zusatzqualifikationen verlangt der G-BA für die genannten Fachärzte nicht. Es gelten die Bezeichnungen der Musterweiterbildungsordnung von 2018. Ist eine Zusatzweiterbildung Teil der Facharztweiterbildung, zählt der Inhalt zum Zeitpunkt, an dem der Facharzttitel erworben wurde. Für Ärztinnen und Ärzte in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entfiel die Genehmigung schon vorher. ## Warum gerade diese Fachrichtungen? Der G-BA hat sich an der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte orientiert. Nach den Tragenden Gründen des Beschlusses stammten 52,5 Prozent der erfassten Verordnungen aus der Anästhesiologie, 15 Prozent aus der Allgemeinmedizin, 12,7 Prozent aus der Neurologie, 8,4 Prozent aus der Inneren Medizin und 4 Prozent aus der Physikalischen und Rehabilitativen Medizin. Kriterium war, ob eine Fachgruppe die Voraussetzungen in den meisten Fällen abschließend beurteilen kann. Die Kinder- und Jugendmedizin (1,3 Prozent der Verordnungen) nahm der G-BA unter anderem mit Blick auf die Hirnentwicklung, die bis etwa zum 25. Lebensjahr andauert, nicht auf. Gestrichen wurden im Verfahren außerdem die Zusatzbezeichnungen Sozialmedizin und Suchtmedizinische Grundversorgung. Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, erwartete, dass sich der bürokratische Aufwand ohne Einbußen bei der Patientensicherheit erheblich verringert. ## Was ändert sich für Patientinnen und Patienten? Bei einer befreiten Praxis entfällt der Antrag und damit die Wartezeit von zwei bis vier Wochen. An den Voraussetzungen ändert sich nichts: schwerwiegende Erkrankung, keine geeignete Standardtherapie, spürbare Aussicht auf Wirkung, engmaschige Kontrolle in den ersten drei Monaten. Die Praxis muss diese Punkte selbst prüfen und dokumentieren, statt sie von der Kasse bestätigen zu lassen. Hat die Krankenkasse Zweifel, ob sie vorliegen, entscheidet sie nach der Richtlinie selbst darüber. Seit 30. Juli 2026 gilt auch für befreite Praxen, dass Blüten nur noch auf Privatrezept verordnet werden können und Neupatienten zunächst sechs Monate ein Fertigarzneimittel erhalten. Wie weit dieser Vorrang reicht, legen KBV und GKV-Spitzenverband unterschiedlich aus. Die KBV empfiehlt bei Unsicherheit, vorab die schriftliche Genehmigung einzuholen. ## Wann ist trotz Befreiung ein Antrag nötig? Die Befreiung hängt an der Person, die verordnet. Übernimmt eine Ärztin ohne befreite Qualifikation die Behandlung, gilt für sie der Vorbehalt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg nennt vier Situationen, in denen Ärzte mit Genehmigungsvorbehalt zwingend eine Genehmigung brauchen: - bei der Erstverordnung, - in der Vertretung, wenn die Therapie zuvor bei einer befreiten Ärztin lief, - beim Wechsel auf ein anderes Cannabisarzneimittel, etwa von Dronabinol auf einen Extrakt, - wenn die Patientin die Krankenkasse wechselt. Keinen neuen Antrag braucht es bei einer reinen Dosisänderung oder beim Wechsel zwischen standardisierten Extrakten. Bei der Weiterbehandlung durch andere Ärzte sind die Quellen nicht ganz deckungsgleich: Nach den Tragenden Gründen des G-BA bleibt der Anspruch bestehen, wenn eine befreite Ärztin erstverordnet hat, auch wenn danach andere verordnen; eine solche Verordnung sei einer genehmigten gleichgestellt. Die KVBW rät in Vertretungsfällen dagegen zur Genehmigung. Wer unsicher ist, fragt bei der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung nach. ## Wozu dient eine freiwillige Genehmigung? Sie hilft, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Befreite Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin einen Antrag stellen. Der G-BA weist selbst darauf hin, dass Krankenkassen die Voraussetzungen anders beurteilen können als die Praxis, und nennt die Genehmigung ein Mittel gegen spätere Rückforderungen. Die KBV empfiehlt sie in unklaren Fällen, ausdrücklich auch für weiterbehandelnde Ärzte, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung lief. Eine Genehmigung bestätigt nur die Voraussetzungen. Ob ein günstigeres Präparat genauso geeignet gewesen wäre, prüft die Kasse im Genehmigungsverfahren nicht, und deshalb schützt die Genehmigung auch nicht vor einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. ## Welches Regressrisiko tragen Praxen? Praxen tragen zwei verschiedene Risiken. Das erste entsteht, wenn sie ohne nötige Genehmigung verordnen. Das Bundessozialgericht hat am 25. März 2025 entschieden, dass dann kein Leistungsanspruch besteht und die Praxis die Kosten ersetzen muss (Az. B 6 KA 2/24 R). Ein Allgemeinmediziner hatte 2020, also vor der Befreiung, Blüten ohne Genehmigung verordnet und sollte rund 6.920 Euro zurückzahlen. Das Gericht bestätigte die Forderung in voller Höhe. Der Einwand, die Kasse hätte bei korrekter Verordnung ähnliche Kosten gehabt, zählt nicht, weil das Gericht die Verordnung als unzulässig einstufte; eine bloß unwirtschaftliche Verordnung wird anders berechnet. Das zweite betrifft die Wirtschaftlichkeit. Gibt es mehrere gleich geeignete Präparate, besteht nur Anspruch auf das günstigste; diese Linie stützt der G-BA auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. November 2022 (B 1 KR 28/21 R). Die Kosten von Cannabisarzneimitteln fließen nach Angaben der KVBW nicht in die statistische Prüfung nach Durchschnittswerten ein. Kassen können aber Einzelfallprüfungen beantragen. Für Extrakte und Dronabinol gibt es formal keine Höchstmengen; die AOK Baden-Württemberg orientiert sich laut KVBW an der früheren Grenze von 1.000 Milligramm in 30 Tagen. Wer mehr verordnet, sollte das in der Akte begründen. Wie verbreitet die Sorge vor Rückforderungen ist, lässt sich mit Zahlen schwer belegen. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken berichtete im Juli 2024 aus Gesprächen mit Ärzten von Zurückhaltung trotz Befreiung und forderte eine Friedenspflicht bei Regressen. Eine Erhebung dazu ist uns nicht bekannt. ## Häufige Fragen Frage: Darf meine Hausärztin Cannabis ohne Antrag bei der Kasse verordnen? Antwort: Ja, wenn sie Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin ist. Beide Fachrichtungen stehen seit 17. Oktober 2024 in Anlage XI der Arzneimittelrichtlinie. Praktische Ärzte ohne diese Facharztbezeichnung sind nicht automatisch befreit. Frage: Sind Kinderärzte vom Genehmigungsvorbehalt befreit? Antwort: Nein. Der G-BA hat die Kinder- und Jugendmedizin unter anderem wegen der Hirnentwicklung bis etwa zum 25. Lebensjahr nicht aufgenommen. Kinderärzte brauchen weiter eine Genehmigung, außer sie führen eine befreiende Zusatzbezeichnung wie Palliativmedizin. Frage: Brauche ich beim Arztwechsel eine neue Genehmigung? Antwort: Das hängt davon ab, ob die neue Praxis befreit ist und ob das Präparat gewechselt wird. Ein Wechsel des Arzneimittels oder der Krankenkasse löst nach Angaben der KV Baden-Württemberg bei Ärzten mit Genehmigungsvorbehalt einen neuen Antrag aus. Frage: Schützt eine Genehmigung die Praxis vor Regress? Antwort: Nur teilweise. Sie bestätigt die medizinischen Voraussetzungen, prüft aber nicht, ob ein günstigeres Präparat genauso geeignet wäre. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt möglich. ## Quellen 1. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 2. Medizinisches Cannabis: Wann der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen entfällt (18. Juli 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 3. Anlage XI: Anforderungen an die Qualifikationen der verordnenden ärztlichen Person, Beschlüsse, Gemeinsamer Bundesausschuss 4. Erstverordnung von Cannabis: Kein Genehmigungsvorbehalt mehr für bestimmte Fachgruppen (17. Oktober 2024), Kassenärztliche Bundesvereinigung 5. Beschluss: AM-RL Abschnitt N § 45 und Anlage XI, Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel (18. Juli 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 6. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (August 2026, aktualisiert Oktober 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 7. Tragende Gründe zum Beschluss AM-RL Abschnitt N § 45 (18. Juli 2024), Gemeinsamer Bundesausschuss 8. Cannabis: Neubewertung von KBV und GKV-Spitzenverband (18. August 2026), Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein 9. BSG, Urteil vom 25. März 2025, B 6 KA 2/24 R, gesetze.co (Urteilsdatenbank) 10. Cannabis: Ärzte haben Angst vor Regressen (23. Juli 2024), apotheke adhoc --- # Was macht die Apotheke bei medizinischem Cannabis? Prüfung, Rezeptur und Beratung URL: https://cannapharma.org/therapie/rolle-der-apotheke Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Medizinisches Cannabis darf nur eine Apotheke abgeben, und nur gegen Rezept. Sie prüft das Rezept, kontrolliert die Identität der Blüten oder Extrakte, stellt daraus Rezepturen her und berät zur Anwendung. 2025 gaben Apotheken rund 473.000 Cannabisrezepturen zulasten der gesetzlichen Kassen ab. Ein geplantes Versandverbot für Blüten ist Stand November 2026 nicht beschlossen. Rechtsstand 2026-11-02: Derzeit dürfen Apotheken mit Versanderlaubnis Cannabis versenden. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes (BT-Drs. 21/3061) sieht ein Versandverbot für Blüten vor; im September 2026 war er nicht beschlossen. Das Wichtigste: - Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur in Apotheken und nur gegen Rezept abgegeben werden; eine gesonderte Erlaubnis des BfArM brauchen Apotheken dafür nicht. - Vor jeder Verarbeitung muss die Apotheke die Identität der Blüten oder Extrakte prüfen. - 2025 gaben Apotheken nach Angaben der ABDA rund 473.000 Cannabisrezepturen zulasten der gesetzlichen Kassen ab. - Ein bestimmtes Präparat darf die Apotheke nicht eigenmächtig gegen ein anderes austauschen, auch nicht bei gleichem Wirkstoffgehalt. - Der Gesetzentwurf 21/3061 würde den Versand von Blüten verbieten, der Botendienst der Apotheken bliebe erlaubt. ## Wer darf medizinisches Cannabis abgeben? Ausschließlich Apotheken. Das Medizinalcannabisgesetz erlaubt die Abgabe nur im Rahmen des Apothekenbetriebs und nur gegen Vorlage einer Verschreibung. Eine eigene Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte brauchen Apotheken dafür nicht. Seit 1. April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, die betäubungsmittelrechtliche Dokumentation für Blüten und Extrakte ist entfallen. Nabilon bleibt die Ausnahme und wird weiter auf Betäubungsmittelrezept verordnet. Nach Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gaben Apotheken zulasten der gesetzlichen Kassen 2024 rund 420.000 Rezepturen mit Cannabis ab, 2025 rund 473.000. Bei den Fertigarzneimitteln waren es etwa 96.000 und 95.000 Packungen. Wie viele Menschen dahinterstehen, lässt sich aus den Daten nach Angaben der ABDA nicht ableiten. ## Was prüft die Apotheke am Rezept? Zuerst, ob das Rezept formal vollständig ist: Name und Anschrift der Praxis, das verordnete Präparat, Menge und Gebrauchsanweisung. Eine reine Wirkstoffverordnung reicht nicht. Verordnet werden muss ein konkretes Produkt, also eine bestimmte Blüte, ein bestimmter Extrakt oder eine Dronabinolzubereitung. Die Apotheke darf das verordnete Präparat nicht durch ein anderes ersetzen, auch wenn es denselben Gehalt an THC und CBD hat. Will sie wechseln, etwa weil eine Sorte nicht lieferbar ist, muss sie mit der Praxis sprechen, und es braucht ein neues Rezept. Bei Verdacht auf Missbrauch hält die Apotheke vor der Abgabe Rücksprache mit der verordnenden Ärztin. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt seit 30. Juli 2026 an der Darreichungsform: Blüten gehen nur noch auf Privatrezept, Extrakte, Dronabinol und Nabilon weiter auf Kassenrezept. ## Wie prüft die Apotheke, ob das Cannabis echt ist? Bevor ein Ausgangsstoff verarbeitet wird, muss die Apotheke seine Identität prüfen. Das schreibt § 11 der Apothekenbetriebsordnung vor. Bei Cannabis kontrolliert sie zum einen das Prüfzertifikat des Lieferanten, also ob Prüfmethode, Ergebnisse und die prüfende Stelle angegeben sind. Zum anderen prüft sie selbst, klassischerweise mit einer Dünnschichtchromatographie nach Deutschem Arzneibuch oder Deutschem Arzneimittelcodex (DAC). Seit 2024 ist die Prüfung einfacher. Liegt ein Prüfzertifikat vor, reicht eine Identitätsprüfung; das Verfahren kann nach Arzneibuch oder nach überarbeiteten alternativen Methoden des DAC/NRF erfolgen. Bei Blüten entfällt dabei das zweistündige Erhitzen in der Probenvorbereitung, die gepulverte Droge wird stattdessen fünf Minuten in Methanol gerührt. Rechtlich stützen sich solche Alternativen auf § 6 der Apothekenbetriebsordnung, der sie erlaubt, wenn sie dieselben Ergebnisse liefern wie die Arzneibuchmonographie. ## Was passiert bei der Rezepturherstellung? Viele Verordnungen sind Rezepturen, die erst in der Apotheke entstehen. Sie zerkleinert und portioniert Blüten, füllt Extrakte ab oder stellt Dronabinoltropfen und Kapseln her. Grundlage sind Vorschriften im Deutschen Arzneimittelcodex (DAC) und im Neuen Rezepturformularium (NRF). Abgerechnet werden Rezepturen nach Anlage 10 der Hilfstaxe. Für die Herstellung verlangt die Aufsicht einen Hygieneplan, eigene Geräte und einen abgegrenzten Arbeitsplatz. Auch die Gefäße, in die abgefüllt wird, werden geprüft. Originalbehälter der Blüten gibt die Apotheke nicht an Patientinnen weiter. Diese Anforderungen beschreibt ein Pharmazierat in der Pharmazeutischen Zeitung bereits für 2020, also noch zur Zeit des Betäubungsmittelrechts. Einzelne Punkte, etwa die Lagerung im Betäubungsmitteltresor, gelten seit dem Cannabisgesetz nicht mehr in dieser Form. ## Welche Beratung gehört zur Abgabe? Die Apotheke erklärt, wie das Arzneimittel angewendet, aufbewahrt und entsorgt wird. Bei Blüten gehört die Bedienung des Verdampfers dazu, bei Tropfen der Hinweis auf den verzögerten Wirkeintritt. Mehr dazu steht in unserem Artikel zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln. Die Apotheke achtet außerdem auf andere Medikamente, die jemand einnimmt; welche Kombinationen kritisch sind, beschreibt der Beitrag zu Wechselwirkungen. Auch die Bundesregierung setzt auf diese Beratung. Nach der Begründung zum Gesetzentwurf 21/3061 sollen Aufklärung über Suchtrisiken, Anwendung, Nebenwirkungen, Aufbewahrung, Entsorgung und die Gefahr des Missbrauchs, etwa durch Jugendliche, im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke stattfinden. Rückgegebene Blüten können nach Darstellung der Pharmazeutischen Zeitung zerkleinert, mit Kaffeesatz oder Teeresten vermischt und über den Hausmüll entsorgt werden. ## Wie lange dauert es, bis das Cannabis da ist? Verlässliche Zahlen zu Lieferzeiten gibt es nicht. Jede Apotheke kann Cannabisblüten über den Großhandel bestellen; darauf weist die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs hin. Nicht jede Apotheke hält aber jede verordnete Sorte oder jeden Extrakt vorrätig. Muss bestellt und danach geprüft und verarbeitet werden, vergeht Zeit. Eine kurze Anfrage vorab, ob das verordnete Produkt verfügbar ist, spart Wege. Engpässe gibt es auch auf höherer Ebene. Im September 2025 ruhten die Importgenehmigungen des BfArM, weil die beim Internationalen Suchtstoffkontrollrat gemeldete Höchstmenge von 122 Tonnen ausgeschöpft war. Nach einer Anpassung wurden ab Oktober wieder Genehmigungen erteilt. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken berichtete schon 2024 von Lieferengpässen bei Rezepturen. ## Was würde das geplante Versandverbot ändern? Blüten dürften nicht mehr per Post an Patientinnen und Patienten verschickt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. Dezember 2025 schließt für Blüten die Abgabe an Endverbraucher im Weg des Versands aus. Erlaubt bliebe der Botendienst der Apotheken; die Begründung verweist für Menschen, die nicht mobil sind, ausdrücklich darauf. Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel wären vom Verbot nicht erfasst. Begründet wird das Vorhaben mit Zahlen des BfArM: Vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 stiegen die Importe von Blüten um 170 Prozent, die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Kassen nur um 9 Prozent. Die Regierung schließt daraus, dass vor allem Selbstzahler mit Privatrezepten den Anstieg tragen. Nach Angaben der ABDA stieg die Importmenge von etwa 73 Tonnen 2024 auf etwa 200 Tonnen 2025. Position | Haltung zum Versandverbot | ABDA (Stellungnahme vom 8. Januar 2026) | Unterstützt das Verbot und regt an, es auf Extrakte auszuweiten, weil der Zweck am Wirkstoff und nicht an der Darreichungsform ansetze. | Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen | Sieht viele kleine Apotheken vor Ort mit Versanderlaubnis bedroht und warnt vor schlechterer Versorgung auf dem Land. | Juristische Kritik (laut beck-aktuell) | Bezweifelt die Verhältnismäßigkeit; belastbare Belege für ein höheres Risiko allein durch den Versand fehlten. | Für Apotheken hätte das Verbot gegenläufige Folgen. Apotheken, die Cannabisrezepte bisher bundesweit versenden, könnten Blüten nur noch im eigenen Einzugsgebiet abgeben. Ausländische Versandapotheken dürfen nach Darstellung des Branchenverbands schon heute nicht liefern, das Verbot träfe also deutsche Apotheken mit Versanderlaubnis. Apotheken vor Ort und ihre Botendienste würden wichtiger, mit mehr Beratung am Tresen und mehr Bestellungen über den Großhandel. Ob und in welcher Fassung das Gesetz kommt, ist offen; den Stand des Verfahrens beschreibt unser Artikel zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes. Der Entwurf wurde der Europäischen Kommission vorgelegt; eine Stellungnahme von dort lag im Dezember 2025 nicht vor. ## Häufige Fragen Frage: Kann jede Apotheke medizinisches Cannabis besorgen? Antwort: Ja. Jede Apotheke kann Cannabisblüten und Extrakte über den Großhandel bestellen, eine Sondererlaubnis braucht sie nicht. Nicht jede hat aber alle Produkte vorrätig, eine Nachfrage vorab lohnt sich. Frage: Darf die Apotheke eine andere Sorte abgeben als verordnet? Antwort: Nein, auch nicht bei gleichem Gehalt an THC und CBD. Für einen Wechsel braucht es Rücksprache mit der Praxis und ein neues Rezept. Frage: Warum dauert die Abgabe einer Cannabisrezeptur länger? Antwort: Die Apotheke muss die Identität des Ausgangsstoffs prüfen und die Rezeptur herstellen, also zerkleinern, abfüllen oder Tropfen zubereiten. Ist das Produkt nicht vorrätig, kommt die Bestellung beim Großhandel hinzu. Frage: Darf ich mir Cannabisblüten noch nach Hause schicken lassen? Antwort: Derzeit ja, von Apotheken mit Versanderlaubnis. Der Gesetzentwurf 21/3061 würde den Versand von Blüten verbieten, der Botendienst der Apotheke bliebe erlaubt. Beschlossen ist das Stand November 2026 nicht. ## Quellen 1. MedCanG: Was das Medizinal-Cannabisgesetz regelt, juravendis 2. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 3. Faktenblatt Rezepturarzneimittel Cannabis (Stand August 2026), ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 4. Worauf der Pharmazierat bei Cannabis in der Apotheke achtet (19. Februar 2020), Pharmazeutische Zeitung 5. Cannabis: Erleichterungen bei Identitätsprüfung (13. September 2024), apotheke adhoc 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061 (3. Dezember 2025), Deutscher Bundestag 7. Verschärfung des MedCanG stößt auf Kritik (17. Dezember 2025), beck-aktuell 8. Cannabis: Ärzte haben Angst vor Regressen (23. Juli 2024), apotheke adhoc 9. Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Ersten MedCanG-Änderungsgesetzes (8. Januar 2026), ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände --- # Cannabis per Videosprechstunde und Onlinerezept: Was erlaubt ist und worauf Sie achten sollten URL: https://cannapharma.org/therapie/telemedizin-onlinerezept Rubrik: Therapie Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Ein Onlinerezept für Cannabis nach Videosprechstunde ist Stand November 2026 nicht verboten. Nach der ärztlichen Berufsordnung ist eine ausschließliche Fernbehandlung aber nur im Einzelfall erlaubt, und die Bundesärztekammer hält für Cannabis in der Regel ein persönliches Gespräch für nötig. Ein reiner Fragebogen reicht nach ihrer Einschätzung nicht. Der Gesetzentwurf 21/3061 würde für Blüten einen persönlichen Arztkontakt vorschreiben. Rechtsstand 2026-11-02: Ein gesetzliches Verbot der Fernverordnung gibt es derzeit nicht. Der Gesetzentwurf 21/3061 mit Präsenzpflicht für die Erstverordnung von Blüten liegt seit Dezember 2025 im Bundestag und war im September 2026 nicht beschlossen. Der BGH hat am 26. März 2026 Laienwerbung einer Vermittlungsplattform untersagt. Das Wichtigste: - Seit dem Ärztetag 2018 ist eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die Sorgfalt gewahrt bleibt. - Die Bundesärztekammer sieht für Cannabis keinen Standard, der auf persönlichen Kontakt verzichten lässt; ein Fragebogen allein reiche nicht. - Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 entschieden, dass eine Vermittlungsplattform nicht bei Laien für Cannabisbehandlungen werben darf (I ZR 74/25). - Der Gesetzentwurf 21/3061 verlangt für Blüten einen persönlichen Kontakt vor der Erstverordnung und mindestens einmal in vier Quartalen. - Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel wären von Präsenzpflicht und Versandverbot nicht erfasst. ## Ist ein Cannabisrezept nach Videosprechstunde erlaubt? Ja, ein ausdrückliches gesetzliches Verbot gibt es derzeit nicht. Das Medizinalcannabisgesetz verlangt eine ärztliche Verschreibung und die Abgabe in der Apotheke, schreibt aber nicht vor, dass Ärztin und Patient sich vorher in der Praxis gesehen haben. Seit 1. April 2024 genügt ein normales Rezept, was Onlineverordnungen deutlich vereinfacht hat. Wie die Verordnung grundsätzlich abläuft, beschreibt unser Artikel Cannabis auf Rezept. Die Grenzen ziehen heute andere Regeln: das ärztliche Berufsrecht, das Heilmittelwerbegesetz und für gesetzlich Versicherte die Regeln der Videosprechstunde. Das Rheinische Ärzteblatt beschrieb Anfang 2025, wie Onlineanbieter nach der Teillegalisierung Privatrezepte vermitteln und die Importe im dritten Quartal 2024 deutlich anstiegen. ## Was sagt das ärztliche Berufsrecht zur Fernbehandlung? Eine ausschließliche Fernbehandlung ist nur im Einzelfall erlaubt. Das steht in § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte. Das frühere absolute Fernbehandlungsverbot hat der Deutsche Ärztetag 2018 gestrichen. Seitdem darf eine Ärztin ausschließlich per Video oder Telefon beraten und behandeln, wenn das ärztlich vertretbar ist und die nötige ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt. Für Cannabis legt die Bundesärztekammer diese Regel streng aus. Nach ihrer Einschätzung gibt es für die Verordnung von Cannabis keinen anerkannten fachlichen Standard, der auf einen persönlichen Kontakt verzichten lässt. Eine sorgfältige Indikationsstellung setze in der Regel ein persönliches Gespräch voraus. Das bloße Ausfüllen eines Fragebogens ohne Kontakt zwischen Arzt und Patient reiche nicht. Wer Verordnungen allein auf Wunsch und ohne medizinische Voraussetzungen ausstellt, begeht nach Auffassung der Bundesärztekammer einen erheblichen Verstoß gegen das Berufsrecht. Durchsetzen müssen das die Kammern der Länder. Das ist schwierig, wenn Rezepte von Ärzten aus anderen Kammerbezirken oder aus dem Ausland stammen. Das Bundesgesundheitsministerium sah die Verantwortung Ende 2024 bei den Heilberufen selbst und den Überwachungsbehörden der Länder. ## Gilt das auch für Kassenpatienten? Für die Videosprechstunde in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine zusätzliche Regel. Nach § 11 Absatz 2 der Anlage 31c zum Bundesmantelvertrag sollen Arzneimittel mit Suchtpotenzial bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis unbekannt sind, nicht per Video verordnet werden. Darauf verweist die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Für Kassenpatienten sind Onlinerezepte ohnehin weniger bedeutsam, weil Blüten seit 30. Juli 2026 keine Kassenleistung mehr sind und vor der ersten Kassenverordnung meist eine Genehmigung nötig ist. Die Onlineverordnung betrifft deshalb vor allem Privatrezepte und Selbstzahler. ## Was hat der Bundesgerichtshof entschieden? Der Bundesgerichtshof hat am 26. März 2026 einer Plattform untersagt, bei Laien für Behandlungen mit medizinischem Cannabis zu werben (Az. I ZR 74/25). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Betreiberin eines Portals, über das Interessierte Termine bei Ärzten buchen konnten, die für die Vermittlung bezahlten. Zum selben Konzern gehörten ein Großhändler für Medizinalcannabis und ein Marktplatz für Versandapotheken. Die Richter sahen einen Verstoß gegen § 10 Absatz 1 des Heilmittelwerbegesetzes, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise verbietet. Unerheblich war, dass die Seiten keine Produktnamen nannten. Es genügte, dass medizinisches Cannabis und Anwendungsgebiete genannt wurden. Weil die Vorteile der Behandlung isoliert herausgestellt wurden, handele es sich nicht um sachliche, umfassende Information. Es bestehe die Gefahr, dass Patienten beim Arzt auf das Mittel drängen. Das Urteil bestätigte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Das Urteil betrifft die Werbung, die Telemedizin selbst verbietet es nicht. Ob eine Fernverordnung im Einzelfall zulässig war, richtet sich nach dem Berufsrecht und nicht nach dem Heilmittelwerbegesetz. Die Bundesärztekammer verweist für Werbung mit Fernbehandlung zusätzlich auf § 9 Heilmittelwerbegesetz, der sie nur erlaubt, wenn nach anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt nötig ist. ## Was würde die geplante Gesetzesänderung ändern? Für Blüten würde ein persönlicher Arztkontakt Pflicht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 3. Dezember 2025 (Bundestagsdrucksache 21/3061) erlaubt die Verschreibung von Blüten nur nach einem persönlichen Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Eine Behandlung ausschließlich per Videosprechstunde wäre ausgeschlossen. Regel im Entwurf | Inhalt | Erstverordnung von Blüten | Nur nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch | Folgeverordnung | Ohne neuen Besuch nur, wenn ein persönlicher Kontakt in den letzten vier Quartalen einschließlich des laufenden stattfand | Vertretung | Kontakt bei einer anderen Ärztin derselben Praxis genügt | Versand | Abgabe von Blüten per Versand verboten, Botendienst der Apotheke erlaubt | Extrakte, Dronabinol | Von Präsenzpflicht und Versandverbot nicht erfasst | Die Begründung bezieht sich ausdrücklich auf das Berufsrecht: Für Blüten sei die nötige Sorgfalt bei rein schriftlicher Anamnese oder ausschließlicher Fernbehandlung in der Regel nicht gegeben. Die Bundesregierung stützt sich auf Zahlen des BfArM, nach denen die Importe von Blüten vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent stiegen, die Kassenverordnungen nur um 9 Prozent. Der Entwurf ist umstritten. Carmen Wegge, Abgeordnete der SPD, nannte ihn in der ersten Lesung nicht zustimmungsfähig, die Grünen lehnten die Verschärfung ab. Juristen äußerten verfassungsrechtliche Bedenken und schlugen mildere Mittel vor, etwa eine verpflichtende Videosprechstunde vor der Verschreibung. Der Entwurf wurde nach der Anhörung im Januar 2026 nicht verabschiedet; im September 2026 lag weiter kein Beschluss vor. Den Stand verfolgen wir im Artikel zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes. ## Woran erkennen Patientinnen und Patienten ein seriöses Angebot? Vor allem am ärztlichen Vorgehen. Aus den Maßstäben von Bundesärztekammer, Berufsordnung und Rechtsprechung lassen sich Prüffragen ableiten: - Spricht eine namentlich genannte Ärztin oder ein Arzt mit Ihnen, per Video oder vor Ort, oder bleibt es beim Fragebogen? - Werden Vorerkrankungen, bisherige Therapien, andere Medikamente und psychische Erkrankungen in der Familie abgefragt und besprochen? - Werden Befunde oder Arztbriefe verlangt, die eine schwerwiegende Erkrankung belegen? - Gibt es eine Aufklärung über Nebenwirkungen, Abhängigkeit und Fahrtüchtigkeit und einen Plan für Kontrolltermine? - Ist das Rezept frei in jeder Apotheke einlösbar, oder werden Sie an eine bestimmte Versandapotheke gelenkt? - Wirbt das Angebot mit Sorten, schneller Zusage oder Rabatten? Das deutet eher auf Absatzförderung als auf Behandlung hin. Ein Anbieter, der ohne Gespräch, ohne Unterlagen und innerhalb von Minuten ein Rezept ausstellt, erfüllt die Maßstäbe der Bundesärztekammer nicht. Treten Nebenwirkungen oder Probleme auf, fehlt Patientinnen und Patienten dann eine Ärztin, die den Verlauf kennt. Wer Cannabis dauerhaft braucht, ist mit einer Praxis in der Nähe meist besser versorgt. Welche Risiken eine Therapie birgt, beschreiben unsere Beiträge zu Nebenwirkungen und Abhängigkeit. ## Häufige Fragen Frage: Ist ein Cannabisrezept aus der Videosprechstunde gültig? Antwort: Ja. Ein von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestelltes Rezept ist gültig, egal ob nach Praxisbesuch oder Videotermin. Ob die Fernbehandlung berufsrechtlich vertretbar war, ist eine andere Frage, die die Ärztekammern prüfen. Frage: Reicht ein Onlinefragebogen für ein Cannabisrezept? Antwort: Nach Einschätzung der Bundesärztekammer nicht. Sie hält für Cannabis in der Regel ein persönliches Gespräch für nötig; ein Fragebogen ohne Kontakt zwischen Arzt und Patient genüge nicht. Frage: Hat der BGH Onlinerezepte für Cannabis verboten? Antwort: Nein. Der BGH hat am 26. März 2026 entschieden, dass eine Vermittlungsplattform nicht bei Laien für Cannabisbehandlungen werben darf. Über die Zulässigkeit der Fernverordnung selbst hat er nicht entschieden. Frage: Wann kommt die Präsenzpflicht für Cannabis? Antwort: Das ist offen. Der Gesetzentwurf 21/3061 liegt seit Dezember 2025 im Bundestag, im September 2026 war er nicht beschlossen. Bis dahin gilt die bisherige Rechtslage. Frage: Gilt die geplante Präsenzpflicht auch für Cannabisöl? Antwort: Nach dem Entwurf nicht. Präsenzpflicht und Versandverbot beziehen sich nur auf Blüten. Die ABDA hat angeregt, die Regeln auf Extrakte auszuweiten. ## Quellen 1. MedCanG: Was das Medizinal-Cannabisgesetz regelt, juravendis 2. Gerst T: Cannabis auf Privatrezept online. Rheinisches Ärzteblatt 1/2025, S. 18, Ärztekammer Nordrhein 3. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061 (3. Dezember 2025), Deutscher Bundestag 4. Merkblatt Cannabisverordnung in der GKV (Stand September 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 5. BGH: Werbung für Behandlungen mit Cannabis über Onlineportal unzulässig (I ZR 74/25), beck-aktuell 6. Verschärfung des MedCanG stößt auf Kritik (17. Dezember 2025), beck-aktuell --- # Cannabis am Arbeitsplatz: Was für Konsum und was für Therapie gilt URL: https://cannapharma.org/recht/cannabis-arbeitsplatz Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Auch mit Rezept gilt § 15 der DGUV Vorschrift 1. Danach darf sich niemand bei der Arbeit durch berauschende Mittel oder Medikamente in einen Zustand versetzen, der ihn selbst oder andere gefährdet. Die Diagnose müssen Beschäftigte in der Regel nicht offenlegen, bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wie Fahren oder Maschinenbedienung aber eine Einschränkung melden. Rechtsstand 2026-11-02: Höchstrichterliche Urteile speziell zu Medizinalcannabis am Arbeitsplatz haben wir nicht gefunden. Die Darstellung stützt sich auf Arbeitsschutzrecht, Fachbeiträge und Rechtsprechung zu Drogen und Medikamenten allgemein. Das Wichtigste: - Nach § 15 Absatz 2 und 3 DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Beschäftigte weder durch Drogen noch durch Medikamente in einen gefährdenden Zustand versetzen. - Wer erkennbar nicht sicher arbeiten kann, darf nach § 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1 mit dieser Arbeit nicht beschäftigt werden. - Gesundheit ist grundsätzlich Privatsache. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen Beschäftigte eine mögliche Beeinträchtigung durch Medikamente aber melden. - Ein betriebliches Cannabisverbot ist in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 und 7 Betriebsverfassungsgesetz. - Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber bei einer Eignungsuntersuchung nur geeignet oder nicht geeignet mitteilen, keine Diagnose. ## Macht es einen Unterschied, ob ich Cannabis auf Rezept nehme? Rechtlich ja, für den Arbeitsschutz kaum. Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen seit dem 1. April 2024 Besitz und Konsum in Grenzen, das Medizinalcannabisgesetz regelt die ärztliche Verordnung. Bei der Arbeit gilt in beiden Fällen dieselbe Grundregel aus § 15 der DGUV Vorschrift 1, der Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Versicherte dürfen sich danach durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können. Absatz 3 dehnt das ausdrücklich auf die Einnahme von Medikamenten aus. Wer ärztlich verordnetes Cannabis nimmt, behandelt allerdings eine Krankheit. Nach Ansicht von Reinhard Künzl, früher Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München, muss medizinisches Cannabis auch während der Arbeitszeit eingenommen werden dürfen, wenn es dann gebraucht wird. Ist keine Beeinträchtigung zu erwarten, kann die Person weiterarbeiten, sonst darf sie die betreffenden Tätigkeiten nicht ausüben. Ein Verbot, das auf Freizeitkonsum zielt, lässt sich also nicht ohne Weiteres auf eine laufende Therapie übertragen. ## Was verlangt der Arbeitsschutz von Beschäftigten und Arbeitgebern? Beschäftigte müssen sicher arbeiten können, Arbeitgeber dürfen niemanden einsetzen, der dazu erkennbar nicht in der Lage ist. Diese Pflicht des Unternehmers steht in § 7 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) spricht von einem relativen Suchtmittelverbot. Es richtet sich gegen den gefährdenden Zustand und gilt unabhängig davon, ob der Konsum während der Arbeitszeit oder davor stattfand. Ein fahrlässiger Verstoß gegen § 15 Absatz 2 ist nach § 209 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Arbeitgeber müssen Gefährdungen durch Cannabis in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Für ein Beschäftigungsverbot im Einzelfall braucht es konkrete Anhaltspunkte, und Auffälligkeiten sollen möglichst mit einer zweiten Person dokumentiert werden. Kann jemand nicht sicher nach Hause fahren, soll der Arbeitgeber etwa ein Taxi rufen oder Angehörige verständigen. Ein Unfall unter Cannabiseinfluss kostet nicht automatisch den Schutz der Unfallversicherung. Der Schutz entfällt nach Darstellung der DGUV aber, wenn die Person zu einer ernsthaften betrieblichen Tätigkeit nicht mehr fähig war oder der Cannabiseinfluss die rechtlich wesentliche Ursache des Unfalls war. ## Muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich Cannabis auf Rezept nehme? In den meisten Jobs nicht. Nach Auskunft des Fachanwalts für Arbeitsrecht Michael Fuhlrott ist Gesundheit grundsätzlich Privatsache, und ein Arbeitgeber hat in der Regel keinen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Medikamente jemand nimmt. Wer im Büro arbeitet und sich durch ein Medikament etwas müder fühlt, muss das der Vorgesetzten demnach nicht melden. Anders ist es bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Wer Maschinen bedient oder Fahrzeuge fährt und ein Medikament nimmt, das die Sicherheit beeinträchtigen kann, muss das nach Fuhlrott in jedem Fall mitteilen. Wer es verschweigt und dadurch jemand anderen schädigt, riskiert die Kündigung und unter Umständen ein Strafverfahren, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Diagnose muss man dafür nicht zwingend nennen. Mitzuteilen ist, dass die Einsatzfähigkeit für bestimmte Aufgaben eingeschränkt sein kann. Im Zweifel ist die verordnende Ärztin die erste Ansprechpartnerin. Sie muss über die Wirkung aufklären und kann arbeitsunfähig schreiben, wenn sich Medikament und Tätigkeit nicht vertragen. In der Einstellungsphase, solange die richtige Dosis noch gesucht wird, gehört diese Frage ins Arztgespräch. Welche Nebenwirkungen auftreten können, beschreibt der Artikel Nebenwirkungen von Cannabis. ## Was darf der Betriebsarzt weitergeben? Keine Diagnose. Auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind fachlich weisungsfrei. Bei einer Eignungsuntersuchung im Auftrag des Arbeitgebers darf der Betriebsarzt nur mitteilen, ob jemand für eine Tätigkeit geeignet oder nicht geeignet ist. Die Gründe bleiben vertraulich, und selbst diese Mitteilung braucht die Einwilligung der untersuchten Person. Patientinnen und Patienten kann der Weg über den Betriebsarzt deshalb helfen. Er beurteilt Therapie und konkrete Tätigkeit zusammen und kann dem Arbeitgeber sagen, welche Arbeit möglich ist, ohne den Namen des Medikaments zu nennen. ## Welche Tätigkeiten gelten als sicherheitsrelevant? Eine gesetzliche Liste gibt es nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung nennt als Beispiele Straßenverkehr, Maschinenbedienung, Arbeit mit Werkzeugen und Sportunterricht. Problematisch sind aus ihrer Sicht vor allem Aufgaben, bei denen verzögertes Handeln oder Nichthandeln Dritte gefährdet. Die AOK ergänzt die Patientenversorgung. Einzelne Berufe haben eigene Verbote, so dürfen nach § 4a Luftverkehrsgesetz dürfen Piloten nicht unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen fliegen. Für Cannabis gibt es keinen Messwert, ab dem jemand sicher beeinträchtigt ist. Laut Positionspapier der Unfallversicherung fehlt eine gesicherte Beziehung zwischen Dosis und Wirkung und damit auch ein Wert für absolute Fahruntüchtigkeit. Urintests und Speicheltests zeigen nur, ob THC vorhanden ist. Wie viel, lässt sich erst mit einer Blutprobe bestimmen. Für den Weg zur Arbeit mit dem Auto gelten eigene Regeln, die im Artikel Cannabis und Führerschein stehen. ## Darf der Arbeitgeber Cannabis im Betrieb verbieten? Ja, aber in Betrieben mit Betriebsrat nicht allein. Ein allgemeines Drogenverbot ist nach § 87 Absatz 1 Nummer 1 (Ordnung im Betrieb) und Nummer 7 (Gesundheitsschutz) Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, entscheidet die Einigungsstelle. Die DGUV empfiehlt Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen mit klaren Regeln und einem Stufenplan für Verdachtsfälle. In eine solche Vereinbarung können nach einer Aufstellung der Kanzlei CMS Regeln zum Umgang mit legalen und illegalen Drogen, zum Verhalten bei Verdacht, zu Beschäftigungsverboten, Drogentests, ärztlichen Untersuchungen und Mitwirkungspflichten gehören. Patienten sollten nachsehen, ob ihre Betriebsvereinbarung etwas zu ärztlich verordneten Medikamenten sagt. Fehlt eine solche Regel, kann der Betriebsrat weiterhelfen. Für Drogentests gelten enge Grenzen. Im laufenden Arbeitsverhältnis sind Tests ohne Anlass nicht ohne Weiteres zulässig. Ein berechtigtes Interesse besteht im Zweifel nur bei konkretem Verdacht oder bei sicherheitskritischen Tätigkeiten, und freiwillig muss der Test auch dann sein. ## Wann droht eine Kündigung? Wer gegen ein betriebliches Cannabisverbot verstößt oder wegen Cannabis seine Arbeit nicht ordentlich oder sicher erledigen kann, verletzt seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Darauf kann eine Abmahnung folgen, im Wiederholungsfall die Kündigung. In sicherheitskritischen Bereichen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung in Betracht kommen. Bei Fahrberufen urteilen Gerichte streng, etwa das Bundesarbeitsgericht am 20. Oktober 2016 (Az. 6 AZR 471/15). Ein Lastwagenfahrer hatte in seiner Freizeit Amphetamin und Methamphetamin genommen und war danach gefahren. Seine fristlose Kündigung war wirksam, eine konkrete Fahruntüchtigkeit musste nicht nachgewiesen werden. Eigenständig ins Gewicht fiel, dass er dem Arbeitgeber einen positiven Drogentest verschwiegen hatte. Um Medikamente ging es in dem Fall nicht, und ob Gerichte das Urteil auf ärztlich verordnetes Cannabis übertragen würden, ist offen. Ein Urteil speziell zu Cannabispatienten am Arbeitsplatz haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Wer in einem sicherheitsrelevanten Job arbeitet und eine Cannabistherapie beginnt, sollte die Einsatzfähigkeit vorher mit Ärztin und Betriebsarzt klären und nicht darauf hoffen, dass niemand nachfragt. ## Häufige Fragen Frage: Darf ich Medizinalcannabis während der Arbeitszeit einnehmen? Antwort: Grundsätzlich ja, wenn die Therapie es erfordert und keine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Ist eine Gefährdung möglich, dürfen die betreffenden Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 1 nicht ausgeübt werden. Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber meine Diagnose nennen? Antwort: In der Regel nicht, Gesundheit ist Privatsache. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen Beschäftigte aber mitteilen, dass ein Medikament die Sicherheit beeinträchtigen kann. Frage: Darf mein Arbeitgeber Cannabis im Betrieb verbieten? Antwort: Ja. Ein allgemeines Verbot ist aber nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig, in Betrieben mit Betriebsrat muss er diesen also beteiligen. Frage: Was erfährt der Arbeitgeber vom Betriebsarzt? Antwort: Bei einer Eignungsuntersuchung nur, ob jemand geeignet oder nicht geeignet ist, und auch das nur mit Einwilligung. Diagnosen und Medikamente fallen unter die Schweigepflicht. Frage: Kann ich wegen Medizinalcannabis gekündigt werden? Antwort: Die Therapie allein ist kein Kündigungsgrund. Riskant wird es, wenn jemand beeinträchtigt arbeitet oder in einem sicherheitsrelevanten Job eine Beeinträchtigung verschweigt. ## Quellen 1. DGUV Vorschrift 1, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 2. Cannabis im Job: Was erlaubt ist und was nicht (30. April 2024), betriebsrat.de, ifb 3. Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zur Cannabisfreigabe (November 2023), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 4. Cannabis bei der Arbeit (Juli 2025), Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 5. Medikamente im Job: Was Arbeitnehmer offenlegen müssen (4. Dezember 2025), Deutsche Handwerks Zeitung 6. Ärztliche Schweigepflicht: Das gilt auch für Betriebsärzte (2. September 2024), Haufe 7. Cannabis am Arbeitsplatz (2. April 2026), AOK Baden-Württemberg 8. Because I got high: Cannabiskonsum am Arbeitsplatz (9. April 2024), CMS Deutschland 9. Handlungshilfe Cannabis (24. Mai 2024), Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte 10. Urteil vom 20. Oktober 2016, 6 AZR 471/15, Bundesarbeitsgericht --- # Cannabis im Straßenverkehr: Grenzwert, Strafen und was für Patienten gilt URL: https://cannapharma.org/recht/cannabis-fuehrerschein Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Seit 22. August 2024 gilt am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum (§ 24a StVG). Wer ihn erreicht, zahlt in der Regel 500 Euro und bekommt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Fahranfänger und Fahrer unter 21 dürfen überhaupt nicht unter Cannabis fahren. Patienten, die ein verschriebenes Cannabisarzneimittel bestimmungsgemäß einnehmen, sind vom Grenzwert ausgenommen. Rechtsstand 2026-11-02: Dargestellt sind § 24a und § 24c StVG in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (gültig seit 22. August 2024) und § 13a FeV. Bußgeldbeträge nach Angaben der Berliner Bußgeldstelle, Stand 1. Oktober 2026. Das Wichtigste: - Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum und gilt seit 22. August 2024. - Beim ersten Verstoß drohen in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Kommt Alkohol hinzu, sind es 1.000 Euro. - In der Probezeit und unter 21 Jahren ist Fahren unter Cannabis ganz verboten, das kostet 250 Euro und zwei Punkte. - Für Patienten mit ärztlich verschriebenem Cannabis gilt der Grenzwert nicht, wenn sie es bestimmungsgemäß einnehmen. - Eine MPU darf die Behörde nach § 13a FeV vor allem bei Hinweisen auf Missbrauch oder wiederholten Verstößen anordnen. ## Welcher Grenzwert für THC gilt beim Autofahren? Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Das steht seit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. August 2024 in § 24a Absatz 1a StVG. Die Regel gilt seit 22. August 2024, der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 zugestimmt. Vorgeschlagen hatte den Wert eine Expertengruppe, die das Konsumcannabisgesetz eigens dafür eingesetzt hatte. Nach ihrer Einschätzung sind 3,5 ng/ml mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar, eingerechnet sind ein Abschlag für den Abbau bis zur Blutentnahme und ein Sicherheitszuschlag. Wie lange THC nach dem Konsum über dem Grenzwert bleibt, lässt sich nicht pauschal sagen, weil es von Menge, Häufigkeit und Konsumform abhängt. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2025 wiesen Fachleute darauf hin, dass Cannabis anders abgebaut wird als Alkohol und sich die Fahrtüchtigkeit deshalb schwer am Blutwert ablesen lässt. ## Welche Strafen drohen bei Cannabis am Steuer? Für das Erreichen des Grenzwerts gibt es feste Regelsätze. Die Berliner Bußgeldstelle nennt mit Stand Oktober 2026 diese Beträge: Verstoß | Bußgeld | Fahrverbot | Punkte | THC ab 3,5 ng/ml, erstmals | 500 Euro | 1 Monat | 2 | mit einer Voreintragung | 1.000 Euro | 3 Monate | 2 | mit mehreren Voreintragungen | 1.500 Euro | 3 Monate | 2 | Fahranfänger oder unter 21 Jahren (§ 24c StVG) | 250 Euro | keins | 2 | Der gesetzliche Höchstbetrag für einen reinen Verstoß gegen den Grenzwert liegt bei 3.000 Euro. Dazu kommen Kosten für Blutprobe und Gutachten, bei der Berliner Bußgeldstelle allein für die Untersuchung 240 Euro je Substanz. Strafbar wird es, wenn jemand unter Cannabis nicht mehr sicher fahren kann. Für eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch reicht der Blutwert allein nicht, es müssen Ausfallerscheinungen wie Fahrfehler dazukommen. Je höher der Wert ist, desto weniger solcher Auffälligkeiten verlangen die Gerichte. ## Warum ist Alkohol nach dem Kiffen verboten? Seit August 2024 gilt ein eigenes Verbot für Mischkonsum. Nach § 24a Absatz 2a StVG handelt ordnungswidrig, wer unter dem Einfluss von Cannabis Alkohol trinkt oder mit Alkoholwirkung fährt. Von einer Alkoholwirkung geht das Gesetz ab 0,2 Promille im Blut oder 0,1 Milligramm je Liter Atemluft aus. Die Regelgeldbuße beträgt beim ersten Mal 1.000 Euro, mit einer Voreintragung 1.500 Euro und mit mehreren 2.000 Euro, höchstens sind 5.000 Euro möglich. Begründet wird das Verbot mit dem höheren Unfallrisiko. Kirstin Zeidler von der Unfallforschung der Versicherer verwies 2025 darauf, dass 2022 bei jedem zweiten tödlichen Unfall unter Drogeneinfluss Mischkonsum im Spiel war. Gemeinsam mit anderen Fachleuten forderte sie, die Ausnahmen beim Mischkonsum weiter einzuschränken. ## Was gilt für Fahranfänger? Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt bei Cannabis wie bei Alkohol null Toleranz. Nach § 24c StVG darf in dieser Gruppe niemand Cannabis konsumieren und dann fahren oder unter Wirkung von Cannabis fahren. Ein Verstoß kostet 250 Euro und zwei Punkte, ein Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog nicht vor. Für sie gilt statt des Grenzwerts von 3,5 ng/ml der analytische Nachweiswert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Ein Verstoß allein gegen § 24c zählt nicht als wiederholte Zuwiderhandlung, die nach der Fahrerlaubnisverordnung eine MPU auslösen könnte. ## Dürfen Cannabispatienten Auto fahren? Ja, unter bestimmten Bedingungen. § 24a Absatz 4 StVG nimmt Fälle aus, in denen das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines Arzneimittels stammt, das für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben wurde. Seit April 2024 fällt darunter auch Medizinalcannabis nach dem Medizinalcannabisgesetz. Die Ausnahme betrifft den Grenzwert und das Verbot von Alkohol nach Cannabiskonsum. Bestimmungsgemäß bedeutet, dass das Arzneimittel so eingenommen wird, wie die Ärztin es verordnet hat, also in der verordneten Dosis und Darreichungsform. Wer zusätzlich Cannabis aus anderer Quelle nimmt oder deutlich mehr als verordnet, kann sich nicht auf die Ausnahme berufen. Sie gilt außerdem nur für die Ordnungswidrigkeit. Wer fahruntüchtig ist, macht sich unabhängig vom Rezept nach § 316 Strafgesetzbuch strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Verkehrsrechtliche Ratgeber empfehlen, zu Beginn der Behandlung und nach jeder Änderung der Dosis auf das Fahren zu verzichten, bis sich der Zustand stabilisiert hat. Müdigkeit, Schwindel und eine verlangsamte Reaktion können die Fahrtüchtigkeit einschränken. Mit einem ärztlichen Attest oder einer Kopie des Rezepts im Auto lassen sich Missverständnisse bei einer Kontrolle vermeiden. Ob und wann man fahren kann, bespricht man am besten direkt mit der verordnenden Ärztin. Welche Nebenwirkungen auftreten können, steht im Artikel Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten im Artikel Wechselwirkungen. ## Wann droht eine MPU? Seit 1. April 2024 regelt ein eigener Paragraf, § 13a der Fahrerlaubnisverordnung, wann die Führerscheinbehörde bei Cannabis Gutachten verlangen darf. Vorher galt die allgemeine Vorschrift für Betäubungsmittel. - Ein ärztliches Gutachten ordnet die Behörde an, wenn Tatsachen für eine Cannabisabhängigkeit sprechen. - Eine MPU, also eine Begutachtung der Fahreignung durch Ärzte und Psychologen, ist vorgesehen, wenn ein ärztliches Gutachten keine Abhängigkeit, aber Anzeichen für Missbrauch zeigt oder andere Tatsachen auf Missbrauch hindeuten. - Ebenso bei wiederholten Verkehrsverstößen unter Cannabiseinfluss, wobei Verstöße nur gegen § 24c nicht mitzählen. - Außerdem, wenn die Fahrerlaubnis aus einem dieser Gründe entzogen war oder geklärt werden muss, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr bestehen. Missbrauch heißt hier, dass jemand Konsum und Fahren nicht sicher trennen kann. Im März 2025 entschied das Verwaltungsgericht München, dass sich dieses Trennungsvermögen am Grenzwert von 3,5 ng/ml orientiert. Eine einmalige Fahrt mit 1,0 ng/ml rechtfertigt danach keine MPU, auch nicht in einem Fall, in dem die Behörde noch nach altem Recht ein Gutachten verlangt hatte. Vor dem Verkehrsgerichtstag 2025 berichtete die Verkehrspsychologin Yvonne Muffert, dass der Führerschein in der Praxis deshalb meist erst nach einem zweiten Verstoß entzogen wird. Sie und der ADAC forderten klarere Vorgaben für die Begutachtung. Der Gesetzgeber hat § 13a seither nicht geändert. Die Regeln zu Besitz und Konsum stehen im Artikel zum Konsumcannabisgesetz, die Rechtsgrundlage für Patienten im Artikel Das Medizinalcannabisgesetz einfach erklärt. ## Häufige Fragen Frage: Wie hoch ist der Grenzwert für THC beim Autofahren? Antwort: 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum, geregelt in § 24a StVG und gültig seit 22. August 2024. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt praktisch null Toleranz. Frage: Was kostet eine Fahrt mit zu viel THC? Antwort: Beim ersten Mal in der Regel 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Mit Voreintragungen steigt das Bußgeld auf 1.000 oder 1.500 Euro mit drei Monaten Fahrverbot. Frage: Darf ich als Cannabispatient Auto fahren? Antwort: Der Grenzwert gilt nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Fahrtüchtig muss man trotzdem sein, sonst droht eine Strafe nach § 316 StGB. Frage: Darf ich nach dem Kiffen ein Bier trinken und fahren? Antwort: Nein. Wer unter Cannabiseinfluss Alkohol trinkt oder mit Alkoholwirkung fährt, begeht eine eigene Ordnungswidrigkeit. Die Regelgeldbuße liegt beim ersten Mal bei 1.000 Euro. Frage: Führt ein einmaliger Verstoß automatisch zur MPU? Antwort: Nein. Nach § 13a FeV braucht es Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit oder wiederholte Verstöße. Eine einmalige Fahrt mit geringem Wert reicht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München nicht. ## Quellen 1. Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht (25. September 2024), Anwaltspraxis Magazin 2. § 13a FeV: Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik, Fassungen, buzer.de 3. Cannabis und Autofahren: Bundesrat billigt THC-Grenzwert am Steuer (5. Juli 2024), Legal Tribune Online 4. Cannabis im Verkehr: Experten fordern schärfere Regeln (24. Januar 2025), beck-aktuell 5. Bußgeldstelle: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (Stand 1. Oktober 2026), Polizei Berlin 6. Cannabis am Steuer (Stand 7. März 2025), DAHAG Rechtsservices 7. VG München, Urteil vom 17. März 2025, M 19 K 24.4224, Bayerische Staatskanzlei, gesetze-bayern.de --- # Zwei Jahre Legalisierung: Was die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes zeigt URL: https://cannapharma.org/recht/ekocan-evaluation Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Die beiden Zwischenberichte des Forschungsverbunds EKOCAN vom September 2025 und vom 1. April 2026 finden keinen Konsumanstieg, der sich auf die Reform zurückführen ließe. 2025 versorgten Anbauvereinigungen höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden. Kritisch sehen die Forschenden den stark gewachsenen Markt für Medizinalcannabis und dass Jugendliche seltener eine Frühintervention bekommen. Rechtsstand 2026-11-02: Ausgewertet sind der erste Zwischenbericht (September 2025) und der zweite Zwischenbericht (1. April 2026). Der Abschlussbericht ist gesetzlich bis 1. April 2028 fällig. Eine Änderung des Konsumcannabisgesetzes hat die Bundesregierung bis zum Redaktionsschluss nicht beschlossen. Das Wichtigste: - EKOCAN ist ein Verbund aus Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Universität Düsseldorf und Universität Tübingen, beauftragt vom Bundesgesundheitsministerium nach § 43 KCanG. - Für 2024 schätzt der erste Zwischenbericht den gesamten Bedarf an Cannabis auf 670 bis 823 Tonnen; Anbauvereinigungen deckten davon weniger als 0,1 Prozent. - Bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 Anbauvereinigungen genehmigt. - Die importierte Menge an Medizinalcannabis stieg nach dem zweiten Zwischenbericht von 2024 auf 2025 um 198 Prozent. - Jugendliche nutzen Frühintervention und Suchtberatung seit der Reform deutlich seltener, weil Zuweisungen durch Polizei und Justiz weitgehend entfallen sind. ## Was ist EKOCAN? EKOCAN ist das Forschungsprojekt, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Folgen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) untersucht. Geleitet wird es von Jakob Manthey am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, beteiligt sind das Universitätsklinikum Düsseldorf und die Universität Tübingen. Vom 1. Januar 2025 bis 30. April 2028 werten die Teams vorhandene Daten aus und befragen selbst Behörden, Konsumierende und Anbauvereinigungen. Untersucht wird, was das Gesetz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, für den Gesundheitsschutz und für die Kriminalität rund um Cannabis bewirkt. Den Teil zur Kriminalität übernimmt das Institut für Kriminologie in Tübingen, also organisierte Kriminalität, Schwarzmarkt und die Anwendung der neuen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften. ## Welche Berichte schreibt das Gesetz vor? § 43 KCanG legt drei Termine fest. Bis 1. Oktober 2025 war eine erste Auswertung dazu fällig, wie sich das Konsumverbot im ersten Jahr auf den Jugendschutz auswirkt und wie die erlaubten Besitzmengen funktionieren. Bis 1. April 2026 folgte unter Beteiligung des Bundeskriminalamts ein Zwischenbericht, der auch die organisierte Kriminalität erfasst. Der umfassende Abschlussbericht soll bis 1. April 2028 vorliegen. Vorgestellt wurde der erste Bericht am 29. September 2025 in der Bundespressekonferenz, der zweite am 1. April 2026, genau zwei Jahre nach Inkrafttreten. Beide sind ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet. Was das Gesetz regelt, erklärt der Artikel zum Konsumcannabisgesetz. ## Was zeigte der erste Zwischenbericht? Er fand wenig Veränderung. Das Team wertete zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen aus, nach denen 2024 schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumiert haben. Dass das Gesetz die Zahl jugendlicher oder erwachsener Konsumierender kurzfristig verändert hat, legen die Daten überwiegend nicht nahe. Der Anteil konsumierender Jugendlicher sinkt seit 2019 und ging weiter zurück. Etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden nimmt Cannabis täglich oder fast täglich. Ein Abwassermonitoring in elf Städten zeigte keinen sprunghaften Anstieg. Für 2024 schätzt der Bericht den gesamten Bedarf an Konsum und Medizinalcannabis auf 670 bis 823 Tonnen. Davon deckte Medizinalcannabis in den ersten zwölf Monaten etwa 12 bis 14 Prozent, Anbauvereinigungen weniger als 0,1 Prozent. Bei den Besitzmengen ist das Bild gemischt. Die 25 Gramm im öffentlichen Raum schränken die meisten Konsumierenden nicht ein, ein Großteil der befragten Polizistinnen und Polizisten hält sie aber für zu hoch. Zur Erntemenge aus drei Pflanzen passen die 50 Gramm zu Hause nach Einschätzung der Forschenden nicht. Dringenden Handlungsbedarf sah das Team nicht. In der Kriminalstatistik 2024 standen im Cannabisbereich rund 100.000 Strafverfahren weniger als im Vorjahr. ## Was zeigte der zweite Zwischenbericht? Der zweite Bericht vom 1. April 2026 stützt sich stärker auf eigene Erhebungen, etwa Interviews mit jungen Konsumierenden, Fachkräften der Suchthilfe und Strafverfolgern. Ein Konsumanstieg durch die Reform ist danach nicht erkennbar, und ein moderat wachsender Anteil des Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen. Hauptsächliche Bezugsquelle | Anteil der Konsumierenden | Eigenanbau, erstes Halbjahr 2024 | 5,4 Prozent | Eigenanbau, zweites Halbjahr 2025 | 21,4 Prozent | Freunde und Bekannte, zweites Halbjahr 2025 | 35,2 Prozent | Anbauvereinigungen, 2025 | höchstens 3,5 Prozent | Quelle der Tabelle: Pharmazeutische Zeitung nach dem zweiten Zwischenbericht. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Konsumprävalenz stabil oder leicht rückläufig, und sie nehmen die Risiken nicht geringer wahr als vorher. Einen sprunghaften Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme konnte der Bericht nicht belegen. Bei der organisierten Kriminalität legt sich der Bericht nicht fest, denn die neuesten Daten von Polizei und Justiz betreffen größtenteils das Einführungsjahr 2024. Von über 2.000 befragten Angehörigen der Kriminalpolizei meinte die Mehrheit, Akteure des Schwarzmarkts seien schwieriger zur Rechenschaft zu ziehen. Wegen Cannabisdelikten standen weniger Menschen vor Gericht, spürbar entlastet wurde die Justiz trotzdem nicht, unter anderem wegen der aufwendigen Amnestieregel für Altfälle. ## Warum versorgen Anbauvereinigungen so wenige Konsumierende? Weil es wenige gibt. Seit Juli 2024 sind Anbauvereinigungen zulässig, bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 genehmigt, und weniger als die Hälfte der Landkreise hat überhaupt eine. Im April 2025 konnten nach dem ersten Bericht höchstens 2 Prozent der erwachsenen Konsumierenden Mitglied sein. Vorgesehen hatte der Gesetzgeber die Vereinigungen als wichtigste legale Bezugsquelle. Die Forschenden empfehlen deshalb, Genehmigung und Betrieb zu vereinfachen, eine Mitgliedschaft für alle erwachsenen Konsumierenden zu prüfen und eine bundesweite Liste genehmigter Vereinigungen zu veröffentlichen. Bei der Vorstellung sagte Manthey, Anbau und Weitergabe in Anbauvereinigungen sollten gestärkt werden, damit der Schwarzmarkt wie beabsichtigt verdrängt werden kann. ## Was sagt die Evaluation über Medizinalcannabis? Bei diesem Thema wird der zweite Bericht am deutlichsten. Von 2024 auf 2025 stieg die importierte Menge um 198 Prozent. 2025 standen bis zu 200 Tonnen zur Verfügung, davon 2,6 Tonnen aus deutscher Produktion. Mit dem Medizinalcannabisgesetz habe Deutschland den größten Cannabismarkt Europas geschaffen, prinzipiell legal und kommerziell, sagte Manthey. Die Forschenden kritisieren Onlineplattformen, die verschreibungspflichtiges Cannabis auch an Freizeitkonsumierende vermarkten, teils unter Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Belegt sei die Wirksamkeit bei ausgewählten Erkrankungen vor allem für standardisierte Präparate oder Blüten mit weniger als 10 Prozent THC. Verordnete Blüten enthalten im Schnitt 25 Prozent THC, und wer sie nutzt, hat ein höheres Risiko für psychische Probleme. Die Forschenden empfehlen, das Recht konsequent durchzusetzen und den Gehalt an THC in verschreibbaren Produkten zu begrenzen. Wie die Bundesregierung das Medizinalcannabisgesetz ändern will, beschreibt der Artikel Änderung des MedCanG. ## Was bedeutet das für den Jugendschutz? Jugendliche konsumieren nicht mehr als vorher, kommen aber schwerer an Hilfe. Frühintervention und Beratung werden seit der Reform deutlich seltener genutzt, weil die regelhaften Zuweisungen durch die Justiz entfallen und die Zuständigkeiten unklar sind. Auch junge Erwachsene mit Konsumproblemen nutzen die ambulante Suchthilfe etwas seltener. Die Forschenden empfehlen eine bessere Abstimmung zwischen Polizei, Ordnungsämtern, Jugendhilfe und Suchtberatung sowie eine auskömmliche Finanzierung der Suchthilfe. Mehr zu den Risiken für junge Menschen steht im Artikel Cannabis und Jugendliche. ## Wie haben Politik und Fachgesellschaften reagiert? Die Bundesregierung zieht andere Schlüsse als die Forschenden. Am 1. April 2026 nannte die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken die Teillegalisierung zu Genusszwecken einen Fehler, Innenminister Alexander Dobrindt sprach von einem Fehlschlag. Familienministerin Karin Prien sieht bei der Frühintervention dringenden Nachsteuerungsbedarf, der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck beim Medizinalcannabis erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken. Konkrete Gesetzesänderungen nennt die Mitteilung nicht. Die Bundestagsfraktion der SPD begrüßte die Ergebnisse und kritisierte Länder wie Bayern, die Anbauvereinigungen ausbremsten. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sah schon im ersten Bericht keinen Hinweis auf einen dramatischen Konsumanstieg. Über Abhängigkeit und Folgeerkrankungen lasse sich nach so kurzer Zeit aber noch nichts sagen. Sie forderte einheitliche Verfahren für die Frühintervention und dauerhaft finanzierte Prävention. Deutlich kritischer äußerten sich die Fachgesellschaften für Psychiatrie (DGPPN), für Suchtforschung (DG Sucht) und für Kinderpsychiatrie und Jugendpsychiatrie (DGKJP) am 10. April 2026. Die Aussagen zu stabilen Konsumtrends hielten sie für wenig belastbar, weil es keine jährlichen Daten gibt und neue erst für 2027 erwartet werden. Schädlicher und abhängiger Konsum habe leicht zugenommen, vor allem bei jungen Erwachsenen mit Konsumerfahrung und bei 15 und 16 Jahre alten Schülern. Valide beurteilen lasse sich das Gesetz frühestens nach fünf, eher nach zehn Jahren. Als Mindestbedingungen für Medizinalcannabis verlangen die Gesellschaften einen persönlichen Arztkontakt, eine Begrenzung des Gehalts an THC und ein striktes Werbeverbot. Wer Hilfe bei problematischem Konsum sucht, findet in jeder Region eine Suchtberatungsstelle. Welche Angebote es gibt, erklärt der Artikel Cannabisabhängigkeit. ## Häufige Fragen Frage: Ist der Cannabiskonsum seit der Legalisierung gestiegen? Antwort: Nach beiden Zwischenberichten von EKOCAN ist kein Anstieg erkennbar, der auf die Reform zurückgeht. Psychiatrische Fachgesellschaften halten die Datenlage dafür aber noch für zu dünn. Frage: Wie viele Anbauvereinigungen gibt es? Antwort: Bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 genehmigt. 2025 bezogen höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden ihr Cannabis aus einer Anbauvereinigung. Frage: Was kritisiert die Evaluation am Medizinalcannabis? Antwort: Sie kritisiert den stark gewachsenen Markt, Onlineplattformen, die auch Freizeitkonsumierende ansprechen, und die Verordnung von Blüten mit sehr hohem Gehalt an THC. Die Forschenden empfehlen eine Obergrenze für THC. Frage: Wann kommt der Abschlussbericht? Antwort: Nach § 43 KCanG bis 1. April 2028. Das Forschungsprojekt läuft bis 30. April 2028. Frage: Wird das Konsumcannabisgesetz jetzt geändert? Antwort: Die Bundesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf, hat bis Anfang November 2026 aber keine Änderung des Konsumcannabisgesetzes beschlossen. ## Quellen 1. EKOCAN: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (Stand 4. März 2025), Bundesministerium für Gesundheit 2. EKOCAN: Evaluation des Konsumcannabisgesetzes, Institut für Kriminologie, Universität Tübingen 3. § 43 KCanG Evaluation, Bundesministerium der Justiz 4. Pressemitteilung zum ersten EKOCAN-Zwischenbericht (29. September 2025), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über idw 5. EKOCAN: Erster Zwischenbericht (September 2025), EKOCAN-Verbund (UKE, HHU, Universität Tübingen) 6. KCanG-Evaluation: Was die Cannabis-Legalisierung brachte (April 2026), Haufe 7. Pressemitteilung zum zweiten EKOCAN-Zwischenbericht (1. April 2026), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf über idw 8. Medizinalcannabis statt Social Clubs (1. April 2026), Pharmazeutische Zeitung 9. Zwei Jahre Cannabis-Teillegalisierung: Evaluierung durch EKOCAN (31. März 2026), Legal Tribune Online 10. Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2026), Bundesministerium für Gesundheit 11. DHS-Statement zum EKOCAN-Zwischenbericht (29. September 2025), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 12. Stellungnahme zum zweiten Zwischenbericht EKOCAN (10. April 2026), DGPPN, DG-Sucht, DGKJP --- # Das Konsumcannabisgesetz: Was beim Besitz, Anbau und Konsum erlaubt ist URL: https://cannapharma.org/recht/konsumcannabisgesetz Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Seit 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen und zu Hause bis zu 50 Gramm besitzen sowie drei Pflanzen anbauen. Gemeinsam anbauen dürfen Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern. Der Verkauf bleibt verboten, für Minderjährige auch jeder andere Umgang mit Cannabis. Rechtsstand 2026-11-02: Die Mengen und Regeln sind seit 1. April 2024 unverändert. Die letzte Änderung vom 22. Oktober 2026 betraf nur Verweise in § 2. Politiker der Union fordern niedrigere Besitzmengen, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu gab es bis Redaktionsschluss nicht. Das Wichtigste: - Erwachsene dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm und am Wohnsitz insgesamt bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen. - Am Wohnsitz sind höchstens drei lebende Pflanzen erlaubt, der Ertrag darf nicht weitergegeben werden. - Anbauvereinigungen haben höchstens 500 Mitglieder und geben höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat ab, an Mitglieder unter 21 Jahren höchstens 30 Gramm im Monat mit maximal 10 Prozent THC. - Öffentlicher Konsum ist in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und Sportstätten verboten, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. - Bis 31. Oktober 2025 waren bundesweit 366 Anbauvereinigungen genehmigt. ## Was regelt das Konsumcannabisgesetz? Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt, wie Erwachsene in Deutschland legal mit Cannabis zum Eigenkonsum umgehen dürfen. Es gilt seit 1. April 2024 als Teil des Cannabisgesetzes. Aufgebaut ist es ungewöhnlich. Jeder Umgang mit Cannabis bleibt grundsätzlich verboten, und für Volljährige gibt es eng begrenzte Ausnahmen, etwa den Besitz kleiner Mengen, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Handel, Verkauf, Einfuhr und Ausfuhr bleiben verboten, ebenso Werbung und Sponsoring für Cannabis und für Anbauvereinigungen. Cannabis zu medizinischen Zwecken fällt nicht unter das KCanG, sondern unter das Medizinalcannabisgesetz. Ein erstes Mal geändert wurde das KCanG im Juni 2024. Mit der jüngsten Änderung vom 22. Oktober 2026, enthalten im Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, wurden nur Verweise in § 2 angepasst. ## Wie viel Cannabis darf man besitzen? Erwachsene dürfen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Wer in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält, darf am Wohnsitz bis zu 50 Gramm haben, dazu bis zu drei lebende Pflanzen. Zusammengerechnet sind höchstens 50 Gramm erlaubt, wobei bei Blüten und Pflanzenmaterial das Gewicht nach dem Trocknen zählt. Die Grenze zur Straftat liegt höher. Nach § 34 droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wer mehr als 30 Gramm an einem Ort außerhalb des Wohnsitzes oder insgesamt mehr als 60 Gramm besitzt oder mehr als drei Pflanzen hat. Dazwischen liegt eine Ordnungswidrigkeit. Situation | Erlaubt | Strafbar ab | Unterwegs, im öffentlichen Raum | bis 25 Gramm | mehr als 30 Gramm | Am Wohnsitz, insgesamt | bis 50 Gramm | mehr als 60 Gramm | Lebende Pflanzen am Wohnsitz | bis 3 | mehr als 3 | Samen dürfen Erwachsene kaufen und besitzen, solange sie nicht für unerlaubten Anbau bestimmt sind. Für den Eigenanbau dürfen Samen nur aus Mitgliedstaaten der EU eingeführt werden. ## Welche Regeln gelten für den Eigenanbau? Volljährige dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gleichzeitig höchstens drei Pflanzen anbauen. Die Ernte darf nicht an andere gehen, auch nicht als Geschenk. Nach § 10 müssen Pflanzen und Ernte vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Wie dieser Schutz aussehen muss, legt das Gesetz nicht fest. Schon der erste Bericht der wissenschaftlichen Evaluation wies auf einen Widerspruch hin. Drei Pflanzen bringen meist mehr als 50 Gramm, wer sie erntet, überschreitet also leicht die zu Hause erlaubte Menge. Dringenden Handlungsbedarf sahen die Forschenden trotzdem nicht, weil solche Verstöße selten verfolgt werden. Der zweite Bericht zeigt, wie stark der Eigenanbau zugenommen hat. Im ersten Halbjahr 2024 nannten ihn 5,4 Prozent der Konsumierenden als Hauptbezugsquelle, im zweiten Halbjahr 2025 waren es 21,4 Prozent. ## Wie funktionieren Anbauvereinigungen? Anbauvereinigungen sind nicht gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander weitergeben. Jede Vereinigung braucht eine Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antrag entscheiden. - Höchstens 500 Mitglieder, alle mindestens 18 Jahre alt und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. - Jede Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein, die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate. - Die Mitglieder müssen beim Anbau aktiv mitwirken. - Vorgeschrieben sind ein geschulter Präventionsbeauftragter und ein Konzept zum Schutz von Gesundheit und Jugend. Die Vereinigung gibt nur getrocknete Blüten oder Haschisch ab, und zwar an anwesende Mitglieder, deren Mitgliedsausweis und amtlichen Lichtbildausweis sie kontrolliert hat. Erwachsene ab 21 Jahren bekommen höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Kalendermonat. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren sind es höchstens 30 Gramm im Monat, der Gehalt an THC darf dann 10 Prozent nicht übersteigen. Versand und Lieferung sind verboten. Verpackt wird neutral, dazu gibt es einen Informationszettel, der unter anderem Gewicht, Erntedatum und durchschnittlichen Gehalt an THC und CBD nennt. Pro Person und Monat dürfen die Vereinigungen höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge weitergeben. Als Alternative zum Schwarzmarkt fallen die Vereinigungen bisher kaum ins Gewicht. Bis 31. Oktober 2025 waren 366 genehmigt, in weniger als der Hälfte aller Landkreise gibt es eine. Im Jahr 2025 konnten sich höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden über eine Anbauvereinigung versorgen. ## Wo ist Kiffen verboten? Nach § 5 darf niemand in unmittelbarer Nähe von Kindern oder Jugendlichen konsumieren. Im öffentlichen Raum ist der Konsum außerdem verboten: - in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und in öffentlich zugänglichen Sportstätten, jeweils auch in deren Sichtweite, - in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, - in Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite, - in militärischen Bereichen der Bundeswehr. Als außer Sichtweite gilt nach dem Gesetz, wer mehr als 100 Meter vom Eingangsbereich entfernt ist. Patientinnen und Patienten, die ihr Cannabis inhalieren, sind nach dem Medizinalcannabisgesetz an dieselben Verbote gebunden. Für Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen können Kommunen und Länder weitere Verbote erlassen. Laut Evaluation halten Polizei und Ordnungsämter die Regeln für schwer kontrollierbar. ## Was gilt für Kinder und Jugendliche? Minderjährigen ist jeder Umgang mit Cannabis verboten. Trifft die Polizei Jugendliche mit Cannabis an, informiert sie nach § 7 die Eltern. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung wird das Jugendamt eingeschaltet, das auf die Teilnahme an einem Frühinterventionsprogramm hinwirken soll. Wer als Erwachsener über 21 gewerbsmäßig an Minderjährige abgibt, muss nach § 34 mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Die Evaluation sieht beim Jugendschutz eine Schwachstelle: Seit der Reform nehmen Jugendliche Frühintervention und Beratung deutlich seltener in Anspruch, weil Polizei und Justiz kaum noch jemanden dorthin vermitteln. Den Konsum unter Jugendlichen beschreibt der zweite Zwischenbericht als stabil oder leicht rückläufig. Mehr dazu, auch zu Hilfsangeboten, im Artikel Cannabis und Jugendliche. ## Wie steht es um die politische Debatte 2026? Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das Gesetz ergebnisoffen zu evaluieren, eine Rücknahme steht dort nicht. Seit dem zweiten Zwischenbericht vom 1. April 2026 gibt es trotzdem Streit über Änderungen. Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nannte die Legalisierung zum Freizeitkonsum einen Fehler, Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht von einem gescheiterten Gesetz. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat konkrete Vorschläge gemacht. Die erlaubten Besitzmengen hält er für viel zu hoch, die Polizei soll mehr Befugnisse bekommen. Eine Abschaffung sei mit der SPD nicht machbar, sagt er. Die SPD sieht die Reform durch die Evaluation bestätigt und kritisiert, dass Bayern und andere Länder Anbauvereinigungen ausbremsen. Die Forschenden empfehlen, die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu erleichtern, statt das Gesetz zurückzunehmen. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum KCanG gab es bis Anfang November 2026 nicht. Im Bundestag liegt ein Entwurf der Grünen zum Nutzhanf, über den der Landwirtschaftsausschuss am 14. Oktober 2026 Sachverständige angehört hat. Er würde den erlaubten Gehalt an THC im Nutzhanf von 0,3 auf 1 Prozent anheben, die Regeln für Konsumcannabis aber nicht berühren. Beim Medizinalcannabis ist eine Verschärfung weit fortgeschritten, darüber berichtet der Artikel zur Änderung des MedCanG berichtet. Der Abschlussbericht der Evaluation ist bis 1. April 2028 fällig. Was bisher vorliegt, steht im Artikel EKOCAN. ## Häufige Fragen Frage: Wie viel Cannabis darf ich in der Öffentlichkeit dabeihaben? Antwort: Bis zu 25 Gramm. Strafbar wird es erst bei mehr als 30 Gramm, dazwischen liegt eine Ordnungswidrigkeit. Frage: Darf ich Cannabis aus meinem Eigenanbau an Freunde weitergeben? Antwort: Nein. Die Weitergabe von selbst angebautem Cannabis an Dritte ist verboten, auch unentgeltlich. Weitergeben dürfen nur Anbauvereinigungen an ihre eigenen Mitglieder. Frage: Ab wann darf man Mitglied in einer Anbauvereinigung werden? Antwort: Ab 18 Jahren, wenn man in Deutschland wohnt oder sich gewöhnlich hier aufhält. Bis 21 Jahre gelten niedrigere Abgabemengen und eine Obergrenze von 10 Prozent THC. Frage: Wird das Konsumcannabisgesetz 2026 zurückgenommen? Antwort: Bisher nicht. Der Koalitionsvertrag sieht eine ergebnisoffene Evaluation vor. Politiker der Union fordern Nachschärfungen, ein Gesetzentwurf der Bundesregierung lag bis Anfang November 2026 nicht vor. Frage: Gelten die Besitzgrenzen auch für Cannabispatienten? Antwort: Nein. Medizinalcannabis fällt unter das Medizinalcannabisgesetz, dort bestimmt die ärztliche Verschreibung die Menge. ## Quellen 1. Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 2. KCanG: Fassungen und Änderungen, buzer.de 3. § 3 KCanG: Erlaubter Besitz von Cannabis, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 4. § 34 KCanG: Strafvorschriften, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 5. Zwischenbericht zur Teillegalisierung des Cannabiskonsums (5. November 2025), Anwaltspraxis Magazin 6. KCanG-Evaluation: Was die Cannabis-Legalisierung brachte (20. April 2026), Haufe 7. § 19 KCanG: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 8. Zwei Jahre Teillegalisierung: Was die Evaluierung zeigt (31. März 2026), Legal Tribune Online 9. § 5 KCanG: Konsumverbote, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 10. Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2026), Bundesministerium für Gesundheit 11. Update Cannabislegalisierung nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen (24. April 2025), Gleiss Lutz 12. Streeck will Cannabisgesetz verschärfen (2. Juli 2026), dts Nachrichtenagentur 13. Anhörung zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes (14. Oktober 2026), Deutscher Bundestag --- # Änderung des Medizinalcannabisgesetzes: Was geplant ist und wo das Verfahren steht URL: https://cannapharma.org/recht/medcang-aenderung Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arztkontakt verschrieben und nicht mehr versendet werden. Der Entwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes (Drucksache 21/3061) liegt seit Dezember 2025 im Bundestag. Bis zum 21. Oktober 2026 gab es weder eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses noch eine abschließende Lesung, also gilt weiter das bisherige Recht. Rechtsstand 2026-11-02: Der Gesetzentwurf ist nicht beschlossen. Letzter belegter Stand (21. Oktober 2026): keine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, kein Termin für die 2. und 3. Lesung. Telemedizinische Verordnung und Versand von Blüten bleiben bis zu einer Änderung zulässig. Das Wichtigste: - Der Gesetzentwurf trägt die Bundestagsdrucksache 21/3061 vom 3. Dezember 2025. - Blüten sollen nur nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschrieben werden, danach mindestens einmal in vier Quartalen. - Der Versand von Blüten an Patienten soll verboten werden, der Botendienst der Apotheken bliebe erlaubt. - Die erste Lesung war am 18. Dezember 2025, die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 14. Januar 2026. - Bis Ende Oktober 2026 hat der Bundestag nicht abgestimmt, weil Union und SPD uneins sind. ## Was soll sich am Medizinalcannabisgesetz ändern? Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten sollen an zwei Stellen strenger werden, beim Arztkontakt und beim Versand. So steht es im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes, Bundestagsdrucksache 21/3061 vom 3. Dezember 2025. - Blüten dürfen nur verschrieben werden, wenn die Ärztin oder der Arzt die Patientin vorher persönlich gesehen hat, in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Eine Videosprechstunde allein genügt nicht. - Für Folgerezepte muss innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Kontakt stattgefunden haben. Vertreten darf auch eine andere Ärztin derselben Praxis. - Der Versand von Blüten an Endverbraucher wäre verboten. Abgegeben werden sie dann nur in der Apotheke, nach Aufklärung und Beratung. - Für Menschen, die nicht mobil sind, bleibt der Botendienst der Apotheke erlaubt. - Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nach der Kurzmeldung des Bundestags dürfte in den drei Quartalen nach einem persönlichen Termin weiter telemedizinisch verschrieben werden. Beide Verbote gelten nur für Blüten, Extrakte, Dronabinol und Fertigarzneimittel sind ausgenommen. ## Warum will die Regierung das Gesetz ändern? Als Begründung nennt die Regierung die Einfuhrzahlen. Vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024 stiegen die Importe von Cannabisblüten um 170 Prozent, die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen im selben Zeitraum nur um 9 Prozent. Sie vermutet, dass vor allem Selbstzahler mit Privatrezepten von Telemedizinplattformen hinter dem Zuwachs stehen, oft ohne jeden persönlichen Kontakt zu einer Ärztin. Fernverschreibung und Versand zu verbieten, hält sie für das mildeste Mittel. Die Alternativen wären laut Entwurf, Cannabis wieder dem Betäubungsmittelrecht zu unterstellen oder es ganz aus der Verschreibungspflicht zu nehmen. Schwer kranke Menschen blieben versorgt, argumentiert die Regierung, denn jede Apotheke kann Blüten beim Großhandel bestellen. ## Wie ist das Verfahren bisher gelaufen? Datum | Schritt | 18. Juni 2025 | Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums | 8. Oktober 2025 | Beschluss im Bundeskabinett | 21. November 2025 | Stellungnahme des Bundesrats im ersten Durchgang | 3. Dezember 2025 | Drucksache 21/3061 im Bundestag | 18. Dezember 2025 | Erste Lesung, Überweisung an den Gesundheitsausschuss | 14. Januar 2026 | Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss | 19. Januar 2026 | Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zum Europarecht | 29. Juli 2026 | Carsten Linnemann (CDU) übernimmt das Gesundheitsministerium von Nina Warken | 15. September 2026 | Linnemann fordert beim Apothekertag, die Verschärfung umzusetzen | 21. Oktober 2026 | Weiter keine Beschlussempfehlung und kein Termin für die abschließenden Lesungen | Die Daten bis zur ersten Lesung stammen aus der Verfahrensübersicht des Ministeriums und der Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf. ## Was wollte der Bundesrat? Die Länder verlangten im November 2025 drei Ergänzungen, zwei davon lehnte die Regierung ab. Abgelehnt wurde der Vorschlag, Rezepte aus anderen Staaten der EU und der Schweiz für Blüten nicht mehr anzuerkennen, weil Apotheken bei ihnen keinen persönlichen Arztkontakt prüfen können. Ein ausdrückliches Werbeverbot nach dem Heilmittelwerbegesetz hielt die Regierung für überflüssig, da es für verschreibungspflichtiges Cannabis ohnehin gilt. Einheitliche Preise über die Arzneimittelpreisverordnung, der dritte Wunsch, will sie prüfen. ## Wer unterstützt die Änderung, wer lehnt sie ab? Bei der Anhörung am 14. Januar 2026 stimmten die meisten Fachverbände dem Ziel zu und verlangten Nachbesserungen. Die Cannabiswirtschaft warnte vor unverhältnismäßigen Regeln. ### Ärzteschaft Die Bundesärztekammer ist für den persönlichen Arztkontakt, weil sich nur im Gespräch Indikation, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen prüfen ließen. Ihre Forderungen reichen weiter als der Entwurf. Für Blüten sieht sie keine wissenschaftliche Evidenz und rät von ihrer Verordnung ab, Medizinalcannabis solle wieder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen will bei der Erstverschreibung einen persönlichen Kontakt, wie bei anderen Mitteln mit Abhängigkeitspotenzial. ### Apotheken Die ABDA hält das Versandverbot für das wirksamste Mittel und verweist auf Beratung vor Ort und Botendienst. Die Regeln sollen aus ihrer Sicht auch für Extrakte gelten, eine unterschiedliche Behandlung sei nicht gerechtfertigt. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken lehnt das Versandverbot ab, weil spezialisierte Apotheken auf dem Land ihre Patienten im Umkreis nicht per Bote erreichen könnten. ### Patientenverbände Der Patientenverband BDCan warnt, Versandverbote schadeten Tausenden, vor allem im ländlichen Raum. In der Anhörung bezeichnete er die Werbung als Hauptproblem. Einen persönlichen Arztbesuch hielt er für belastend, aber vertretbar. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin lehnt das „Doppelverbot“ ab und befürchtet eine schlechtere Versorgung, weil verschreibende Ärzte fehlen. ### Branchenverbände Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hält die Sonderregeln für unverhältnismäßig und für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es gebe keine konkreten Daten zu Missbrauch über Telemedizin, und der Importanstieg gehe auf Nachholeffekte zurück. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen will gezielte Regeln gegen unseriöse Anbieter statt pauschaler Verbote. ## Ist die Änderung mit dem Recht der EU vereinbar? Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten beide Verbote für vereinbar, den Vorschlag des Bundesrats dagegen nicht. In ihrer Ausarbeitung vom 19. Januar 2026 (Aktenzeichen EU 6 3000 002/26) werten sie das Fernverschreibungsverbot als Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit und das Versandverbot als Eingriff in den freien Warenverkehr. Beide Eingriffe seien durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt. Die Gutachter knüpfen das an Bedingungen. Vor Gericht muss der Staat belegen können, dass die Verbote geeignet und verhältnismäßig sind. Gegen die Angemessenheit sprechen längere Wege auf dem Land und die Ungleichbehandlung gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Ausländische Plattformen könnten die Ziele unterlaufen, weil Apotheken Rezepte aus der EU nur formal prüfen. Den Ausschluss solcher Rezepte, wie ihn die Länder wollten, halten die Gutachter für unvereinbar mit der Patientenmobilitätsrichtlinie. Andere Juristen sind skeptischer. Die Rechtsanwältin Franziska Katterbach hält beide Verbote für inkohärent, denn Patienten könnten auf Ärzte im europäischen Ausland ausweichen, und der Gesetzgeber erlaube den kaum kontrollierten Eigenanbau, verbiete aber den Versand ärztlich verordneter Ware. Die Union will nach Angaben ihrer Gesundheitssprecherin Simone Borchardt nur eine Verschärfung, die vor europäischen Gerichten Bestand hat. ## Warum stockt das Verfahren? Die Koalition ist uneins. Die Rechtspolitikerin Carmen Wegge (SPD) nannte den Entwurf nach der Anhörung „nicht zustimmungsfähig“. Ihr Fraktionskollege Matthias Mieves hält einen digitalen Arztkontakt mit Identitätsprüfung für ausreichend, dann spreche auch nichts gegen den Versand. Im September 2026 erklärte Mieves, die Haltung der SPD hänge nicht davon ab, wer Minister ist. Gesundheitsminister Carsten Linnemann, seit 29. Juli 2026 im Amt, drängt auf die Verschärfung. Beim Apothekertag am 15. September 2026 sagte er, der Zugang im Internet über Privatrezepte von oft ausländischen Websites dürfe so nicht weitergehen. Sein Ministerium rechnet für 2026 mit Importen von 300 Tonnen Blüten, dem Zehnfachen von 2023. Das ist eine Prognose. Für 2025 nannte die ABDA rund 201 Tonnen. ## Was gilt bis zur Entscheidung? Bis der Bundestag abstimmt und das Gesetz verkündet ist, gilt das bisherige Medizinalcannabisgesetz, und Ärzte dürfen weiter telemedizinisch verordnen, Apotheken Blüten weiter versenden. Nach dem Stand vom 21. Oktober 2026 hat der Gesundheitsausschuss keine Beschlussempfehlung vorgelegt, einen Termin für die zweite und dritte Lesung gibt es nicht. Schon vor der Sommerpause war die Abstimmung nicht aufgerufen worden. Nach einem Beschluss ginge es schnell, denn das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesgerichtshof am 26. März 2026 entschieden, dass Plattformen bei Laien nicht für Behandlungen mit Medizinalcannabis werben dürfen (Az. I ZR 74/25). Was die geltenden Regeln für Onlinerezepte bedeuten, erklärt der Artikel zu Telemedizin und Onlinerezept. Den Aufbau des Gesetzes beschreibt der Artikel Das Medizinalcannabisgesetz einfach erklärt. ## Häufige Fragen Frage: Ist das Versandverbot für Cannabisblüten schon in Kraft? Antwort: Nein. Der Gesetzentwurf war bis Ende Oktober 2026 nicht beschlossen. Apotheken dürfen Blüten bis zu einer Änderung weiter versenden. Frage: Gilt die geplante Präsenzpflicht auch für Extrakte und Dronabinol? Antwort: Nach dem Entwurf nicht, persönlicher Arztkontakt und Versandverbot betreffen nur Cannabisblüten. Die ABDA fordert allerdings, die Regeln auf Extrakte auszuweiten. Frage: Muss ich nach der Änderung für jedes Rezept in die Praxis? Antwort: Nein. Nach dem Entwurf reicht ein persönlicher Kontakt innerhalb der letzten vier Quartale. Folgerezepte dazwischen wären auch telemedizinisch möglich. Frage: Wie bekommen Menschen, die nicht mobil sind, ihre Blüten? Antwort: Der Botendienst der Apotheke soll erlaubt bleiben. Für die Erstverschreibung sieht der Entwurf den Hausbesuch als Alternative zum Praxisbesuch vor. Frage: Verstößt die Änderung gegen Europarecht? Antwort: Das ist umstritten. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten Fernverschreibungsverbot und Versandverbot für gerechtfertigt, aber nur mit belastbarer Begründung. Andere Juristen erwarten, dass die Verbote vor Gericht scheitern. ## Quellen 1. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061 (3. Dezember 2025), Deutscher Bundestag 2. Strengere Regelungen für Medizinalcannabis, hib 681/2025 (5. Dezember 2025), Deutscher Bundestag 3. Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Stand 18. Dezember 2025), Bundesministerium für Gesundheit 4. Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (31. Juli 2025), Bundesärztekammer 5. Experten für Nachbesserungen am Medizinalcannabis-Gesetzentwurf (14. Januar 2026), Deutscher Bundestag 6. Anhörung im Gesundheitsausschuss: ABDA vs. VCA (14. Januar 2026), apotheke adhoc 7. Anhörung zum Medizinal-Cannabisgesetz: Verbände warnen vor pauschalen Verboten (13. Januar 2026), apotheke adhoc 8. Medizinalcannabis: Ärzteverbände halten Präsenzpflicht von Patienten für richtig (14. Januar 2026), Ärzte Zeitung 9. Unionsrechtliche Vereinbarkeit des Fernverschreibungsverbots und des Versandverbots im Entwurf zur Änderung des MedCanG, EU 6 - 3000 - 002/26 (19. Januar 2026), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Fachbereich Europa 10. MedCanG-Novelle: Gutachten zweifelt an EU-Rechtskonformität (23. Oktober 2026, Verfahrensstand 21. Oktober 2026), Hanf Magazin 11. MedCanG: Zwischen Versorgungsauftrag und Missbrauchsdebatte (24. September 2026), Pharmazeutische Zeitung 12. Regeln für Cannabispatienten: Union will Warkens Gesetz nachjustieren (19. Januar 2026), Legal Tribune Online 13. Carsten Linnemann neuer Gesundheitsminister (29. Juli 2026), Bundesministerium für Gesundheit 14. Linnemann dringt auf strengere Regeln für Medizinal-Cannabis (15. September 2026), Deutsches Ärzteblatt 15. Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis, ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 16. MedCanG-Änderung 2026: Telemedizin-Einschränkung und Versandverbot (Stand 15. September 2026), juravendis 17. BGH: Werbung für Behandlungen mit Cannabis über Onlineportal unzulässig (I ZR 74/25), beck-aktuell --- # Das Medizinalcannabisgesetz einfach erklärt: Was das MedCanG regelt URL: https://cannapharma.org/recht/medizinalcannabisgesetz Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) gilt seit 1. April 2024 und regelt Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, abgeben nur Apotheken. Wer anbaut, herstellt, handelt oder importiert, braucht eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Für den Freizeitkonsum gilt ein eigenes Gesetz, das Konsumcannabisgesetz. Rechtsstand 2026-11-02: Dargestellt ist das MedCanG in der Fassung vom 20. Juni 2024. Ein Änderungsgesetz mit Präsenzpflicht und Versandverbot für Blüten (Bundestagsdrucksache 21/3061) liegt seit Dezember 2025 im Bundestag und war bis Ende Oktober 2026 nicht beschlossen. Das Wichtigste: - Das Medizinalcannabisgesetz ist seit 1. April 2024 in Kraft, zuletzt geändert wurde es im Juni 2024. - Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sind ausgeschlossen; abgegeben wird nur in der Apotheke gegen Rezept. - Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken anbaut, herstellt, handelt oder einführt, braucht eine Erlaubnis des BfArM, für jede Einfuhr zusätzlich eine Genehmigung. - Verstöße können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. - Medizinalcannabis fällt nicht unter das Konsumcannabisgesetz, dessen Besitzgrenzen gelten für Patientinnen und Patienten also nicht. ## Was ist das Medizinalcannabisgesetz? Nach dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wird Cannabis in Deutschland als Arzneimittel verschrieben, hergestellt, gehandelt und überwacht. Es wurde am 27. März 2024 als Teil des Cannabisgesetzes ausgefertigt und gilt seit 1. April 2024. Seitdem wurde es einmal geändert: Ein Gesetz vom 20. Juni 2024 passte die Strafvorschriften an. Bis März 2024 stand Cannabis im Betäubungsmittelgesetz. Zu medizinischen Zwecken ist es seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit eigenem Kontrollgesetz. Patientinnen und Patienten merken das vor allem daran, dass das gelbe Betäubungsmittelrezept entfallen ist. Nur der synthetische Wirkstoff Nabilon braucht es weiter, weil er im Betäubungsmittelgesetz geblieben ist. ## Wie ist das Gesetz aufgebaut? Das MedCanG hat 31 Paragrafen in neun Kapiteln. Kapitel | Inhalt | 1 (§§ 1, 2) | Anwendungsbereich und Begriffe | 2 (§ 3) | Verschreibung und Abgabe | 3 (§§ 4 bis 16) | Erlaubnis, Einfuhr und Ausfuhr, Handel, Aufzeichnungen | 4 (§§ 17 bis 23) | Überwachung und Jahresbericht an die Vereinten Nationen | 5 (§ 24) | Schutz von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum | 6 (§§ 25 bis 27) | Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften | 7 bis 9 (§§ 28 bis 31) | Einziehung, Führungsaufsicht, Abhängigkeit, Übergangsregel | Nach § 2 fallen darunter Pflanzen, Blüten und Pflanzenteile aus staatlich kontrolliertem Anbau zu medizinischen Zwecken, außerdem der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) einschließlich Dronabinol und Zubereitungen daraus. Auch Cannabis für medizinisch wissenschaftliche Zwecke, etwa in klinischen Prüfungen, regelt das Gesetz. ## Wer darf Cannabis verschreiben? Verschreiben, verabreichen oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen dürfen nach § 3 nur Ärztinnen und Ärzte. Zahnärzte und Tierärzte schließt das Gesetz ausdrücklich aus. Für das Rezept gilt die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend, es hat also dieselben Formvorschriften wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel. Eine bestimmte Fachrichtung schreibt das Gesetz nicht vor. Ob die Krankenkasse zahlt, regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch. Wie das abläuft, erklärt der Artikel Cannabis auf Rezept. ## Wo bekommen Patienten ihr Cannabis? An Endverbraucher abgegeben wird Medizinalcannabis nur in einer Apotheke und nur gegen Vorlage der Verschreibung. Eine eigene Erlaubnis des BfArM braucht die Apotheke dafür nicht, im Rahmen ihres Betriebs ist sie von der Erlaubnispflicht befreit. Das gilt auch für Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf Rezept erwerben, einschließlich des persönlichen Reisebedarfs. Arztpraxen und Apotheken überwachen die Landesbehörden. Für Anbau, Herstellung, Großhandel und Außenhandel ist das BfArM zuständig. Was die Apotheke im Einzelnen prüft und herstellt, steht im Artikel zur Rolle der Apotheke. ## Wie funktioniert der Anbau unter Aufsicht des BfArM? Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen, herstellen, damit handeln, es einführen oder ausführen will, braucht nach § 4 eine Erlaubnis des BfArM. Im Antrag sind unter anderem Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen, etwa mit Führungszeugnissen. Das BfArM kann die Erlaubnis befristen, mit Auflagen versehen oder widerrufen. Bis 2024 lief das anders. Der Anbau in Deutschland wurde über Ausschreibungen vergeben, und die Cannabisagentur beim BfArM kaufte die Ernte zentral auf. An die Stelle der Ausschreibung ist mit dem MedCanG ein reines Erlaubnisverfahren getreten: Unternehmen reichen ihre Unterlagen beim BfArM ein und müssen zeigen, dass sie die Voraussetzungen für Anbau, Herstellung und Handel erfüllen. Alle Erlaubnisinhaber müssen über Zugänge und Abgänge Buch führen, die Unterlagen drei Jahre aufbewahren und dem BfArM jedes Jahr bis 31. Januar melden. Nach § 23 schickt Deutschland jedes Jahr einen Bericht an die Vereinten Nationen, wie es die internationalen Suchtstoffübereinkommen verlangen. ## Woher kommt das Cannabis in den Apotheken? Überwiegend aus dem Ausland. Die Anbauflächen in Deutschland wachsen, doch nach einer Analyse der Kanzlei Gleiss Lutz vom April 2025 wird der Großteil des verordneten Medizinalcannabis weiterhin importiert. Für jede einzelne Einfuhr verlangt § 12 neben der Erlaubnis eine Genehmigung des BfArM. Seit 2024 sind die Einfuhrmengen stark gestiegen. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kamen 2023 zusammen 32.493 Kilogramm Blüten und Extrakte ins Land, 2024 waren es 72.850 Kilogramm. Für 2025 rechnet die ABDA mit rund 201.000 Kilogramm. Die Bundesregierung nennt in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG einen Anstieg der Blütenimporte um 170 Prozent vom ersten zum zweiten Halbjahr 2024, während die Kassenverordnungen im selben Zeitraum nur um 9 Prozent zunahmen. Den Unterschied führt sie auf Privatrezepte über Telemedizinplattformen zurück. Welche Konsequenzen sie ziehen will, beschreibt der Artikel zur geplanten Änderung des MedCanG. ## Was war die Begleiterhebung? Die Begleiterhebung ist älter als das MedCanG. Sie begann 2017, als Cannabis erstmals auf Kassenrezept verordnet werden durfte, und verpflichtete Ärztinnen und Ärzte, dem BfArM anonymisierte Daten zu Kassenverordnungen zu melden. Von April 2017 bis März 2022 kamen 16.809 Datensätze zusammen. Den Abschlussbericht veröffentlichte das BfArM am 6. Juli 2022. In 76,4 Prozent der Fälle waren chronische Schmerzen der Grund für die Verordnung, es folgten Spastik mit 9,6 Prozent und Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust mit 5,1 Prozent. Eine Aussage zur Wirksamkeit lässt die Erhebung nicht zu, weil es keine Vergleichsgruppe gab und der Placeboeffekt nicht abgeschätzt werden kann. Auf die Ergebnisse stützte der Gemeinsame Bundesausschuss seine Regeln zur Kassenleistung. Eine neue Begleiterhebung sieht das MedCanG nicht vor, wohl aber Meldepflichten der Unternehmen an das BfArM. ## Welche Strafen sieht das MedCanG vor? Strafbar macht sich nach § 25, wer ohne Erlaubnis anbaut, herstellt, handelt oder einführt, wer sich mit falschen Angaben ein Rezept erschleicht oder wer entgegen den Regeln verschreibt oder abgibt. Darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. - In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder bei einer nicht geringen Menge, drohen drei Monate bis fünf Jahre. - Für bestimmte schwere Taten sieht Absatz 5 mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe vor. - Bei Fahrlässigkeit sind es bis zu ein Jahr oder Geldstrafe. - Ordnungswidrigkeiten kosten bis zu 30.000 Euro oder bis zu 10.000 Euro, je nach Tatbestand (§ 27). Kleine Mengen sind von der Strafbarkeit ausgenommen. Wer ohne Erlaubnis höchstens 30 Gramm außerhalb der Wohnung oder insgesamt 60 Gramm Medizinalcannabis besitzt, höchstens 25 Gramm am Tag oder 50 Gramm im Monat erwirbt oder bis zu drei Pflanzen anbaut, wird nach § 25 Absatz 2 nicht bestraft, kann aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bei Abhängigkeit gilt nach § 30 der Grundsatz Therapie statt Strafe aus dem Betäubungsmittelgesetz. ## Was unterscheidet MedCanG und KCanG? Die beiden Gesetze schließen sich gegenseitig aus. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in der Begriffsbestimmung des Konsumcannabisgesetzes ausdrücklich ausgenommen. Für Medizinalcannabis gelten dessen Grenzen für Besitz und Anbau deshalb nicht, wie viel ein Patient besitzen darf, folgt aus der ärztlichen Verschreibung. | Medizinalcannabisgesetz | Konsumcannabisgesetz | Zweck | Behandlung einer Erkrankung | Freizeitkonsum Volljähriger | Bezug | Apotheke, nur mit Rezept | Eigenanbau oder Anbauvereinigung | Menge | Nach Verschreibung | Bis 25 Gramm unterwegs, 50 Gramm zu Hause, drei Pflanzen | Aufsicht | BfArM und Landesbehörden | Landesbehörden | Straßenverkehr | Ausnahme vom Grenzwert für THC bei bestimmungsgemäßer Einnahme | Grenzwert 3,5 ng/ml im Blutserum | Beim Jugendschutz im öffentlichen Raum laufen beide Gesetze zusammen. Nach § 24 MedCanG gelten die Konsumverbote des KCanG, etwa in Sichtweite von Schulen und Spielplätzen, auch für das Inhalieren von Medizinalcannabis. Im Straßenverkehr stehen Patienten besser da, denn der Grenzwert für THC greift nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels stammt. Wer sich ans Steuer setzt, muss trotzdem fahrtüchtig sein. Die Einzelheiten stehen im Artikel Cannabis und Führerschein, die Regeln für Freizeitkonsum im Artikel zum Konsumcannabisgesetz. ## Häufige Fragen Frage: Seit wann gilt das Medizinalcannabisgesetz? Antwort: Seit 1. April 2024. Als Teil des Cannabisgesetzes hat es die Regeln für medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst. Frage: Brauche ich als Patient eine Erlaubnis des BfArM? Antwort: Nein. Wer Cannabis mit ärztlicher Verschreibung in der Apotheke erwirbt, ist von der Erlaubnispflicht befreit, auch für den persönlichen Reisebedarf. Frage: Gelten für Patienten die 25 oder 50 Gramm aus dem KCanG? Antwort: Nein. Medizinalcannabis fällt nicht unter das Konsumcannabisgesetz, die erlaubte Menge folgt aus der ärztlichen Verschreibung. Frage: Dürfen Zahnärzte Cannabis verschreiben? Antwort: Nein. Das MedCanG erlaubt die Verschreibung nur Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzte und Tierärzte sind ausdrücklich ausgeschlossen. Frage: Wird in Deutschland Medizinalcannabis angebaut? Antwort: Ja, unter Erlaubnis und Aufsicht des BfArM. Der größte Teil des verordneten Cannabis wird aber weiterhin importiert, jede Einfuhr braucht eine eigene Genehmigung. ## Quellen 1. Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vom 27. März 2024, zuletzt geändert am 20. Juni 2024, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 2. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 3. Update Cannabislegalisierung nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen (24. April 2025), Gleiss Lutz 4. Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis, ABDA, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 5. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Drucksache 21/3061 (3. Dezember 2025), Deutscher Bundestag 6. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 7. BfArM-Begleiterhebung, Seite 2: Indikationen und Wirksamkeit (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 8. Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024, Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz 9. Der neue THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht (25. September 2024), Anwaltspraxis Magazin --- # Mit Medizinalcannabis ins Ausland: Was Patienten vor der Reise klären müssen URL: https://cannapharma.org/recht/reisen-mit-medizinalcannabis Rubrik: Recht Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Wer verordnetes Cannabis in einen Schengenstaat mitnimmt, braucht weiterhin eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Ausgefüllt wird sie von der Ärztin, beglaubigt vom Gesundheitsamt, und sie gilt höchstens 30 Tage. Außerhalb des Schengenraums gibt es keine einheitlichen Regeln, dort zählt das Recht des Ziel- und Transitlands. Rechtsstand 2026-11-02: Die Angaben beruhen auf Merkblättern deutscher Gesundheitsämter und Fachberichten bis Juli 2026. Einfuhrregeln anderer Staaten können sich kurzfristig ändern; vor jeder Reise gilt die Auskunft der Botschaft des Ziellands. Das Wichtigste: - Für Reisen in Schengenstaaten bis zu 30 Tagen braucht verordnetes Cannabis weiterhin eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. - Die Ärztin oder der Arzt füllt das Formular aus, beglaubigt wird es von der zuständigen Landesbehörde, meist dem Gesundheitsamt. - Für jedes verordnete Arzneimittel ist eine eigene Bescheinigung nötig. Andere Personen dürfen das Cannabis nicht für Patienten mitführen. - Außerhalb des Schengenraums gibt es keine international einheitlichen Regeln; empfohlen wird eine mehrsprachige, beglaubigte Bescheinigung. - Für Konsumcannabis nach dem Konsumcannabisgesetz stellen die Behörden keine Reisebescheinigung aus. ## Warum brauche ich für Cannabis überhaupt eine Reisebescheinigung? Weil Cannabis im Ausland meist noch als Betäubungsmittel gilt. In Deutschland ist medizinisches Cannabis seit dem 1. April 2024 kein Betäubungsmittel mehr, es fällt seither unter das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG). In den meisten Schengenstaaten und vielen anderen Ländern ist es bei der alten Einstufung geblieben. Nach Auskunft des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die etwa die Stadt Dortmund wiedergibt, ist deshalb bei Reisen im Schengenraum in der Regel weiterhin eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens nötig. Die Bescheinigung gilt nur für Cannabis, das nach dem MedCanG auf Rezept verordnet wurde. Für Konsumcannabis nach dem Konsumcannabisgesetz stellen die Behörden keine Bescheinigung aus. Wer privat erworbenes Cannabis über die Grenze bringt, hat also kein Formular, auf das er sich berufen könnte. Mehr zu den Regeln für den Freizeitkonsum steht im Artikel zum Konsumcannabisgesetz. ## Was gilt bei Reisen in Schengenstaaten? Innerhalb des Schengenraums dürfen Patientinnen und Patienten ihr verordnetes Cannabis bis zu 30 Tage lang mitnehmen, in einer Menge, die zur Reisedauer passt. Die verschreibende Ärztin füllt dafür das Formular nach Artikel 75 aus, und die Reisenden haben es während der ganzen Reise dabei. Die Bescheinigung ist höchstens 30 Tage gültig, und für jedes verordnete Mittel braucht es eine eigene. Mitführen darf das Cannabis nur die Patientin oder der Patient selbst, nicht Angehörige oder andere beauftragte Personen. Umgekehrt gilt das ebenso für Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Schengenstaat, die mit ihren Medikamenten nach Deutschland kommen. Zum Schengenraum gehören neben den meisten Staaten der EU auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 volle Mitglieder. Ältere Merkblätter, in denen die beiden Länder fehlen, sind in diesem Punkt überholt. Ob ein bestimmtes Land dazugehört, sollte man vor der Reise beim Gesundheitsamt erfragen. ## Wer stellt die Bescheinigung aus und wer beglaubigt sie? Ausfüllen muss sie die verschreibende Arztpraxis, beglaubigen die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine Stelle, die sie damit beauftragt hat. Fast überall ist das in der Praxis das örtliche Gesundheitsamt. Das BfArM beglaubigt nicht selbst, sondern stellt das Formular und eine Liste der zuständigen Stellen bereit. Das Verfahren regelt jedes Amt selbst, wie diese Beispiele aus geprüften Merkblättern zeigen. Gesundheitsamt | Was es verlangt | Region Hannover | Formular mindestens eine Woche vor der Reise einreichen; Termin vorab vereinbaren; Gebühr 12 Euro je Bescheinigung | Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen | Unterlagen mindestens 14 Tage vor Abreise; Bescheinigung im Original, letztes Rezept, Ausweis; Gebühr 5 Euro | Dortmund | Termin, Ausweis, vollständig ausgefülltes Formular; Gebühr 15 Euro | Landkreis Pfaffenhofen | Persönliches Erscheinen; zuständig ist das Amt am Praxissitz der verordnenden Ärztin; Gebühr 18 Euro | Die letzte Zeile betrifft Menschen, die ihr Rezept aus einer Videosprechstunde haben. Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen beglaubigt nur für Ärztinnen und Ärzte in seinem Bezirk und lehnt Rezepte telemedizinischer Anbieter aus anderen Bundesländern ausdrücklich ab. Ob andere Ämter es genauso halten, lässt sich nicht pauschal sagen. Nach einer Onlineverordnung lohnt deshalb vorher eine Nachfrage beim eigenen Amt und bei der verordnenden Praxis. Hintergründe zu Onlinerezepten stehen im Artikel Telemedizin und Onlinerezept. Unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Formulare werden nicht beglaubigt. Die Mengenangaben müssen zur Reisedauer passen. Bei knapper Planung kann es passieren, dass man ohne Papiere abreisen muss. ## Was gilt außerhalb des Schengenraums? Außerhalb des Schengenraums gibt es keine international harmonisierten Regeln. Es gilt das Recht des Ziellands und jedes Transitlands. Die Bundesopiumstelle empfiehlt eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung nach dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB). Darin stehen Wirkstoff, Einzel- und Tagesdosis und Reisedauer, und auch sie muss die Landesgesundheitsbehörde beglaubigen. Ein verbindliches Formular gibt es nicht, das BfArM bietet ein Muster an. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung, begrenzen die Menge oder verbieten die Einfuhr ganz. Dort nützt die Schengenbescheinigung nichts, Dortmund etwa weist ausdrücklich darauf hin, dass sie für die Türkei nicht gilt. Zur Gültigkeit der mehrsprachigen Bescheinigung machen die Ämter unterschiedliche Angaben. Hannover nennt in der Regel höchstens 30 Tage, Pfaffenhofen spricht von meist drei Monaten bei einer Verordnung für höchstens 30 Tage. Ist die Mitnahme nicht erlaubt, können Patienten klären, ob sie vor Ort ein Arzneimittel verordnet bekommen. Der andere Weg ist eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung beim BfArM, ein aufwendiges Verfahren, das nur in wenigen Ausnahmefällen genehmigt wird. ## Wie erfahre ich, was im Reiseland gilt? Verlässlich Auskunft geben Botschaft oder Konsulat des Ziellands in Deutschland. Auch das Auswärtige Amt und die Bundesopiumstelle informieren. Am besten fragt man schriftlich und nennt das konkrete Arzneimittel, also Blüten, Extrakt oder einen Wirkstoff wie Dronabinol. Die schriftliche Antwort kann man bei einer Kontrolle vorzeigen. Selbst wo der Freizeitkonsum erlaubt ist, darf man nicht unbedingt einführen. In Kanada, Uruguay und einigen Bundesstaaten der USA ist Konsum legal, die Einfuhr aber nicht. In Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten drohen nach einem Bericht von apotheke adhoc hohe Strafen. Für einzelne Länder nennt dieser Artikel bewusst keine weiteren Regeln, weil sie sich ändern können und wir sie nicht für jedes Land selbst geprüft haben. ## Was gilt im Flugzeug? Arzneimittel, auf die man angewiesen ist, gehören ins Handgepäck, am besten in der Originalverpackung mit Beipackzettel. Für flüssige Arzneimittel gilt die übliche Grenze von 100 Millilitern je Behälter in einem durchsichtigen Beutel von höchstens einem Liter. Für größere Mengen, etwa bei Extrakten oder Dronabinol als Lösung, sollte man ein ärztliches Attest dabeihaben. Auf Inlandsflügen ist es seit 2024 einfacher. Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt teilte mit, dass aus Sicht der Luftsicherheit nichts gegen die Mitnahme von bis zu 25 Gramm Cannabis im Hand- oder Aufgabegepäck spricht. Der Zoll stellte klar, dass Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten und strafbar sind. Beides bezieht sich auf Konsumcannabis. Wer verordnetes Cannabis auf einen Auslandsflug mitnimmt, braucht die oben beschriebenen Bescheinigungen beim Abflug wie bei der Landung. Bei Umsteigeverbindungen zählt auch das Recht des Transitlands. ## Checkliste vor der Abreise - Rechtslage klären. Ziel- und Transitländer prüfen, bei Ländern außerhalb des Schengenraums schriftlich bei der Botschaft anfragen. - Formular besorgen. Für Schengenstaaten das Formular nach Artikel 75, sonst die mehrsprachige Bescheinigung nach dem Muster des BfArM. Viele Gesundheitsämter stellen beide online bereit. - Praxis ausfüllen lassen. Für jedes Arzneimittel ein eigenes Formular, die Menge passend zur Reisedauer. - Beglaubigen lassen. Rechtzeitig beim zuständigen Gesundheitsamt, je nach Amt mit einer bis zwei Wochen Vorlauf. - Richtig packen. Cannabis im Handgepäck, in der Apothekenverpackung, zusammen mit Bescheinigung, Rezeptkopie und Ausweis. ## Häufige Fragen Frage: Brauche ich für Medizinalcannabis im Schengenraum noch eine Bescheinigung? Antwort: In der Regel ja. In Deutschland ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr, in den meisten Schengenstaaten aber schon, deshalb braucht man weiter die Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Frage: Wer beglaubigt die Schengenbescheinigung? Antwort: Die Arztpraxis füllt sie aus, beglaubigt wird sie von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle, meist dem Gesundheitsamt. Viele Ämter verlangen einen Termin und eine bis zwei Wochen Vorlauf. Frage: Wie lange gilt die Bescheinigung? Antwort: Höchstens 30 Tage, und für jedes verordnete Arzneimittel braucht man eine eigene. Frage: Darf ich Konsumcannabis mit ins Ausland nehmen? Antwort: Nein. Für Konsumcannabis gibt es keine Reisebescheinigung, und nach Auskunft des Zolls sind Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und strafbar. Frage: Was mache ich, wenn das Reiseland die Einfuhr verbietet? Antwort: Dann kann man prüfen, ob vor Ort ein Arzneimittel verordnet werden kann. Eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung des BfArM ist aufwendig zu bekommen und wird nur selten erteilt. ## Quellen 1. Reisen mit Betäubungsmitteln (BtM): Schengener Abkommen, Stadt Dortmund, Gesundheitsamt 2. Cannabis auf Reisen nur mit Bescheinigung (17. Juni 2024), apotheke adhoc 3. BtM im Urlaub: Was muss beachtet werden? (18. Juli 2026), apotheke adhoc 4. Auslandsreisen: Mit BtM und Cannabis unterwegs (18. September 2024), Pharmazeutische Zeitung 5. Bulgarien und Rumänien feiern Schengen-Mitgliedschaft (1. Januar 2025), euronews 6. Reisen mit Cannabis und Betäubungsmitteln: Was ist zu beachten? (20. Juni 2024), PTAheute 7. Beglaubigung der Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Region Hannover, Gesundheitsamt 8. Merkblatt Reisen mit Betäubungsmitteln (Stand Januar 2026), Gesundheitsamt Essen für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen 9. Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen (Stand Juli 2025), Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, Gesundheitsamt 10. Reisen mit Medikamenten: Was darf im Flugzeug ins Handgepäck? (27. August 2026), AOK 11. Cannabis darf auf deutschen Inlandsflügen mit an Bord (15. April 2024), aeroTELEGRAPH --- # Das Endocannabinoidsystem: Was gesichert ist und was Hypothese bleibt URL: https://cannapharma.org/wissen/endocannabinoidsystem Rubrik: Wissen Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Das Endocannabinoidsystem ist ein körpereigenes Signalsystem aus Rezeptoren (vor allem CB1 und CB2), Botenstoffen wie Anandamid und Enzymen, die diese bilden und abbauen. Anandamid wurde 1992 entdeckt. Gesichert ist, dass das System an Synapsen die Signalübertragung bremst. Ein "Endocannabinoidmangel" als Ursache von Krankheiten ist dagegen eine unbewiesene Hypothese. Das Wichtigste: - 1988 wiesen Forschende erstmals spezifische Bindungsstellen für Cannabinoide im Gehirn von Ratten nach. - Der Rezeptor CB1 wurde 1990 kloniert, CB2 im Jahr 1993. - Anandamid, der erste bekannte körpereigene Botenstoff des Systems, wurde im Dezember 1992 beschrieben, 2-Arachidonoylglycerol im Jahr 1995. - CB1 sitzt vor allem auf Nervenzellen, CB2 vor allem auf Immunzellen. - Ein klinischer Endocannabinoidmangel ist eine Hypothese ohne Diagnosekriterien und ohne Bestätigung durch klinische Studien. ## Was ist das Endocannabinoidsystem? Das Endocannabinoidsystem ist ein Signalsystem des Körpers, das aus drei Teilen besteht: Rezeptoren, körpereigenen Botenstoffen (Endocannabinoiden) und Enzymen, die diese Botenstoffe herstellen und wieder abbauen. Benannt ist es nach der Cannabispflanze, weil es über deren Wirkstoff THC entdeckt wurde. Die Magdeburger Forschenden Oliver Ullrich und Regine Schneider-Stock beschrieben es 2005 in der Pharmazeutischen Zeitung als lokal wirksames Regulationssystem im Nervensystem und im Immunsystem. Lokal heißt: Die Botenstoffe entstehen dort, wo sie gebraucht werden, und werden rasch wieder inaktiviert. Makrophagen etwa, eine Gruppe von Immunzellen, sind eine wichtige Quelle von Endocannabinoiden und bauen sie zugleich schnell ab. ## Wie wurde das Endocannabinoidsystem entdeckt? Die Entdeckung begann mit der Pflanze. 1964 isolierten Yechiel Gaoni und Raphael Mechoulam das psychoaktive THC und klärten seine Struktur auf. Danach stellte sich die Frage, wo im Körper dieser Stoff angreift. 1988 gab es die ersten eindeutigen Belege für spezifische Bindungsstellen für Cannabinoide im Gehirn von Ratten. 1990 gelang es, den ersten Rezeptor zu klonieren, also seine Bauanleitung zu entschlüsseln: CB1. Drei Jahre später folgte CB2. Wenn der Körper Rezeptoren für einen Pflanzenstoff besitzt, liegt nahe, dass er auch eigene Stoffe bildet, die dort andocken. Diese Suche führte zum ersten Endocannabinoid. Am 18. Dezember 1992 beschrieb eine Arbeitsgruppe um William Devane, Lumír Hanuš und Raphael Mechoulam in der Fachzeitschrift Science einen Stoff aus dem Gehirn von Schweinen, der an den Cannabinoidrezeptor bindet und Wirkungen von THC nachahmt. Sie nannten ihn Anandamid. Die Autoren formulierten damals vorsichtig, er könne als natürlicher Bindungspartner des Rezeptors dienen. 1995 identifizierte das Team um Mechoulam im Darm von Hunden einen zweiten Botenstoff, 2-Arachidonoylglycerol, kurz 2-AG. Er bindet an CB1 und CB2 und löste bei Mäusen die für THC typischen Effekte aus. Jahr | Station | 1964 | THC isoliert und Struktur aufgeklärt | 1988 | Bindungsstellen für Cannabinoide im Rattenhirn nachgewiesen | 1990 | Rezeptor CB1 kloniert | 1992 | Anandamid als erstes Endocannabinoid beschrieben | 1993 | Rezeptor CB2 kloniert | 1995 | 2-Arachidonoylglycerol (2-AG) identifiziert | ## Woraus besteht das Endocannabinoidsystem? ### Rezeptoren Die beiden gut untersuchten Rezeptoren sind CB1 und CB2. Beide sitzen in der Zellmembran und leiten Signale über gekoppelte Signalproteine ins Zellinnere weiter. Dabei hemmen sie ein Enzym, das den Botenstoff cAMP bildet. CB1 findet sich hauptsächlich im zentralen Nervensystem, vor allem auf Nervenzellen in Regionen für Bewegung, Schmerzempfinden und Lernen. CB2 sitzt vor allem auf Zellen des Immunsystems, etwa auf Mastzellen und Lymphozyten. Für Cannabis als Arznei ist bedeutsam, dass die körpereigenen Botenstoffe Anandamid und 2-AG den Rezeptor CB1 voll aktivieren. THC und das chemisch identische Dronabinol sind dort nur Teilagonisten, wirken aber länger. Wie sich THC und CBD an diesen Rezeptoren unterscheiden, erklärt der Beitrag THC und CBD. ### Botenstoffe Anandamid und 2-AG sind beide Abkömmlinge der Arachidonsäure, einer Fettsäure. Sie werden also aus Bausteinen der Zellmembran gebildet. Nach Darstellung von Ullrich und Schneider-Stock wird Anandamid wahrscheinlich nur bei Bedarf hergestellt, während 2-AG ständig im Gewebe vorhanden ist. Neben diesen beiden sind weitere ähnliche Fettsäureverbindungen beschrieben worden, deren Bedeutung weniger klar ist. ### Enzyme Für den schnellen Abbau sorgen zwei Enzyme. Die Fettsäureamidhydrolase (FAAH) spaltet Anandamid, die Monoacylglycerollipase (MAGL) baut 2-AG ab. ## Welche Aufgaben hat das Endocannabinoidsystem? Am besten verstanden ist die Rolle an den Synapsen, den Kontaktstellen zwischen Nervenzellen. Endocannabinoide werden von der empfangenden Zelle freigesetzt und wandern rückwärts zur sendenden Zelle. Dort aktivieren sie CB1 und drosseln die Ausschüttung von Botenstoffen. Diese rückwärts gerichtete (retrograde) Signalübertragung ist gut untersucht und wirkt wie eine Bremse, damit eine Synapse nicht überaktiv wird. Lehrbücher und Nachschlagewerke nennen eine lange Liste weiterer Beteiligungen: Schmerzverarbeitung, Gedächtnis, Bewegungssteuerung, Appetit, Herz und Kreislauf, Immunsystem, Zellwachstum und Hirnentwicklung. Beteiligung heißt allerdings nicht, dass das System diese Vorgänge allein steuert oder dass man sie gezielt über Cannabinoide beeinflussen kann. Für Tumoren, Multiple Sklerose und Schmerz bezeichneten Ullrich und Schneider-Stock die Tierversuchsdaten 2005 als vielversprechend, betonten aber, dass klinische Studien am Menschen weitgehend fehlten. ## Was ist gesichert, was ist Hypothese? Gesichert ist der Aufbau: Es gibt die Rezeptoren CB1 und CB2, die Botenstoffe Anandamid und 2-AG und Enzyme, die beide abbauen. Ebenso gesichert ist die Bremsfunktion an Synapsen, und dass THC über CB1 wirkt, ist gut belegt. Unsicherer wird es bei Aussagen wie "das Endocannabinoidsystem reguliert das Gleichgewicht des ganzen Körpers". Solche Sätze finden sich häufig in Werbetexten. Sie fassen viele einzelne Laborbefunde zu einer Gesamtaussage zusammen, die so nicht untersucht ist. Aussage | Einordnung | CB1 vor allem im Nervensystem, CB2 vor allem im Immunsystem | gesichert | Endocannabinoide bremsen an Synapsen die Signalübertragung | gesichert | THC wirkt psychotrop über CB1 | gesichert | Beteiligung an Schmerz, Appetit, Gedächtnis, Immunabwehr | belegt, Details vielfach offen | Ein Mangel an Endocannabinoiden verursacht Migräne, Fibromyalgie oder Reizdarm | Hypothese | ## Gibt es einen Endocannabinoidmangel? Das ist nicht belegt. Der Arzt und Cannabisforscher Ethan Russo schlug 2001 und 2004 das Konzept eines "klinischen Endocannabinoidmangels" vor. Seine Überlegung: So wie bei Parkinson Dopamin fehlt, könnte bei manchen Menschen zu wenig Endocannabinoid vorhanden sein. Als Kandidaten nannte er Migräne, Fibromyalgie und Reizdarmsyndrom. Das Gesundheitsministerium des Bundesstaats Minnesota in den USA hat die Belege 2017 ausgewertet. Sie kam zu dem Ergebnis, das Konzept "bleibt eine Theorie". Es gibt keine festgelegten Kriterien, nach denen man einen solchen Mangel feststellen könnte. Präklinische Studien zeigen, dass das Endocannabinoidsystem an diesen Erkrankungen beteiligt ist, beweisen aber keinen Mangel. Klinische Studien gibt es kaum, Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften zum Thema fand die Behörde nicht. Befürworter sehen das anders. Eine Übersichtsarbeit von 2014 kam zu dem Schluss, spätere Forschung habe eine Rolle von Endocannabinoiddefiziten bestätigt, forderte aber selbst weitere klinische Studien. Die Arbeit wertete vorhandene Literatur aus und brachte keine eigenen Daten. Russo selbst überschrieb einen Artikel 2016 damit, die aktuelle Forschung stütze die Theorie, spricht im Text aber von einer Basishypothese. Manche Produkte sollen angeblich einen Endocannabinoidmangel ausgleichen. Für einen solchen Mangel gibt es aber weder einen anerkannten Test noch eine anerkannte Diagnose. ## Lassen sich Medikamente am Endocannabinoidsystem entwickeln? Ja, die Forschung versucht das seit Jahren, mit gemischten Erfahrungen. Welche Risiken das birgt, zeigt ein Wirkstoff, der den Rezeptor CB1 blockiert. Er wurde 2006 in der EU zur Gewichtsabnahme zugelassen. Im Oktober 2008 wurde er vorläufig vom Markt genommen, nachdem der Ausschuss für Humanarzneimittel der europäischen Arzneimittelbehörde zu dem Schluss gekommen war, dass die Risiken den Nutzen überwiegen. Psychische Nebenwirkungen wie Depressionen, Schlafstörungen, Angst und Aggression traten etwa doppelt so häufig auf wie unter Placebo. Der Fall zeigt, wie eng das System mit Stimmung und Psyche verknüpft ist. Andere Ansätze zielen darauf, den Abbau von Anandamid durch Hemmung der FAAH zu bremsen, oder setzen gezielt an CB2 an. Eine pharmakologische Übersicht von 2005 hielt solche Stoffe für möglicherweise nützlich, etwa in der Schmerztherapie, stützte sich dabei aber vor allem auf Daten aus dem Labor. Ob daraus Arzneimittel für den Alltag werden, ist offen. ## Häufige Fragen Frage: Hat jeder Mensch ein Endocannabinoidsystem? Antwort: Ja. Rezeptoren, Botenstoffe und Abbauenzyme des Systems kommen bei Menschen und vielen Tieren vor. Anandamid wurde zuerst im Gehirn von Schweinen gefunden. Frage: Wann wurde Anandamid entdeckt? Antwort: Die Entdeckung wurde am 18. Dezember 1992 in der Fachzeitschrift Science veröffentlicht. Beteiligt waren unter anderen William Devane, Lumír Hanuš und Raphael Mechoulam. Frage: Was ist der Unterschied zwischen CB1 und CB2? Antwort: CB1 sitzt vor allem auf Nervenzellen und vermittelt die berauschende Wirkung von THC. CB2 findet sich vor allem auf Zellen des Immunsystems, seine genaue Funktion ist noch nicht vollständig geklärt. Frage: Kann man einen Endocannabinoidmangel testen lassen? Antwort: Nein. Für einen klinischen Endocannabinoidmangel gibt es keine anerkannten Diagnosekriterien. Das Konzept ist eine Hypothese, die nicht durch klinische Studien bestätigt ist. ## Quellen 1. Endocannabinoide können mehr (7. Februar 2005), Pharmazeutische Zeitung 2. CB1-Rezeptor, DocCheck Flexikon 3. Isolation and structure of a brain constituent that binds to the cannabinoid receptor, Science 258 (18. Dezember 1992), Hebräische Universität Jerusalem (Forschungsportal) 4. Identification of an endogenous 2-monoglyceride, present in canine gut, that binds to cannabinoid receptors, Biochemical Pharmacology 50 (1995), Hebräische Universität Jerusalem (Forschungsportal) 5. Dem Entourage-Effekt auf der Spur, Seite 2 (23. Oktober 2025), Pharmazeutische Zeitung 6. Endogenes Cannabinoid-System, DocCheck Flexikon 7. Brief on Clinical Endocannabinoid Deficiency (September 2017), Minnesota Department of Health 8. Clinical endocannabinoid deficiency (CECD) revisited, Neuro Endocrinology Letters 35 (2014), Neuro Endocrinology Letters 9. Clinical Endocannabinoid Deficiency Reconsidered (2016), OmicsDI (Eintrag zu PMC5576607) 10. Endocannabinoid-System, chemie.de Lexikon 11. Rimonabant einstweilig vom Markt genommen (Ausgabe 44/2008), Pharmazeutische Zeitung 12. The endocannabinoid signaling system: pharmacological and therapeutic aspects, Pharmacology Biochemistry and Behavior 81 (2005), PubMed --- # Geschichte von Cannabis als Arznei: Von der Apotheke ins Verbot und zurück URL: https://cannapharma.org/wissen/geschichte-cannabis-medizin Rubrik: Wissen Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Cannabis war im 19. Jahrhundert ein verbreitetes Arzneimittel und verschwand im 20. Jahrhundert weitgehend aus der Medizin. In Deutschland wurde 1998 Dronabinol verschreibungsfähig, 2011 folgten Fertigarzneimittel. Seit 10. März 2017 gibt es Cannabisblüten auf Kassenrezept, seit 1. April 2024 ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Seit 30. Juli 2026 zahlen die Kassen keine Blüten mehr. Rechtsstand 2026-11-02: Seit 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr. Eine Änderung des Medizinalcannabisgesetzes mit Präsenzpflicht und Versandverbot liegt im Bundestag; im September 2026 war sie nicht beschlossen. Das Wichtigste: - 1839 veröffentlichte der Arzt William O'Shaughnessy in Kalkutta Versuche mit Zubereitungen aus Indischem Hanf. - Das deutsche Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 setzte internationale Beschlüsse um und prägte die Drogenpolitik bis 1972. - Dronabinol ist in Deutschland seit 1998 als Betäubungsmittel verschreibungsfähig. - Der Bundestag beschloss das Gesetz "Cannabis als Medizin" am 19. Januar 2017 einstimmig; es trat am 10. März 2017 in Kraft. - Seit 30. Juli 2026 zahlen gesetzliche Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. ## Seit wann wird Cannabis als Arznei genutzt? Medizinisch beschrieben wird die Pflanze seit der Antike. Dioskurides im ersten und Galen im zweiten Jahrhundert nach Christus erwähnen ihre Wirkung in ihren Schriften. Im Mittelalter nennt Hildegard von Bingen (1098 bis 1179) Hanf schmerzstillend und verdauungsfördernd. In die moderne westliche Medizin kam Cannabis über Indien. Der Arzt William Brooke O'Shaughnessy stellte im Oktober 1839 in Kalkutta seine Versuche mit Zubereitungen aus Indischem Hanf vor, Ende 1839 erschien die Arbeit im Journal of the Asiatic Society of Bengal. Er hatte die Mittel erst an Tieren und dann an Patienten getestet, unter anderem bei Rheuma, Cholera und Tetanus. Der Rostocker Pharmakologe Burkhard Hinz fasst die damals beschriebenen Wirkungen als schmerzlindernd, krampflösend und muskelentspannend zusammen. ## Cannabis in den Apotheken des 19. Jahrhunderts In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts boten mehrere große Arzneimittelhersteller in Europa und den USA Fertigpräparate aus Cannabis an, darunter einer aus Darmstadt, der in den 1880er Jahren Cannabistinkturen anbot. In Deutschland unterlag Cannabis seit 1872 der Apothekenpflicht. Cannabistinkturen waren vor allem als Schmerz und Schlafmittel verbreitet, empfohlen wurden sie unter anderem gegen Rheuma, Migräne und Tetanus. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verlor Cannabis an Bedeutung. Der Wirkstoffgehalt der Präparate schwankte stark, und neue synthetische Schmerzmittel waren leichter zu dosieren. ## Wie kam es zum Verbot? Den Ausschlag gaben internationale Verträge. Auf der zweiten Opiumkonferenz des Völkerbunds in Genf wurde Cannabis 1925 neben Heroin und Kokain international geächtet, vor allem auf Drängen Ägyptens und Südafrikas. Wie die Staaten Cannabis im eigenen Land behandelten, blieb ihnen allerdings überlassen. Deutschland setzte die Beschlüsse mit dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln vom 10. Dezember 1929 um, bekannt als Opiumgesetz. Danach durften Erzeugnisse aus Opium, Kokablättern und Hanf nur noch auf Rezept abgegeben werden. Das Opiumgesetz bestimmte die deutsche Drogenpolitik bis 1972 weitgehend unverändert. 1941 verschwanden Cannabisprodukte aus dem amerikanischen Arzneibuch. Das Einheitsabkommen der Vereinten Nationen von 1961 stellte Hanf schließlich mit den Opiaten gleich. Das heutige Betäubungsmittelgesetz stammt vom 28. Juli 1981. Bis 2017 stand Cannabis dort in Anlage I und war damit weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig, abgesehen von den unten beschriebenen Ausnahmen. ## Dronabinol und die Ausnahmen bis 2017 Die Forschung kam in den 1960er Jahren wieder in Gang: 1964 isolierten Yechiel Gaoni und Raphael Mechoulam das THC und klärten seine Struktur auf. Wie der Körper auf diesen Stoff reagiert, beschreibt der Beitrag zum Endocannabinoidsystem. In Deutschland öffnete sich der Rechtsrahmen schrittweise. Schon 1984 nahm eine Verordnung den synthetischen Wirkstoff Nabilon in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes auf. Mit der 10. Betäubungsmitteländerungsverordnung vom 20. Januar 1998 wurde dann Dronabinol, also THC, als verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage III aufgenommen. Ein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel war Dronabinol damit noch nicht, Ärztinnen und Ärzte konnten es aber auf Betäubungsmittelrezept verschreiben. Für Cannabisblüten blieb nur ein Umweg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. Mai 2005, dass die Behandlung einzelner schwer kranker Menschen mit Cannabis im öffentlichen Interesse liegen kann. Danach konnte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ausnahmeerlaubnisse erteilen. Bis Februar 2015 gingen 698 Anträge ein, 424 wurden bewilligt. Am 27. Februar 2015 hatten 382 Menschen eine solche Erlaubnis. Am 6. April 2016 hielt das Bundesverwaltungsgericht in Ausnahmefällen sogar den Eigenanbau zu Therapiezwecken für denkbar. ## Was änderte sich 2011? Die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung vom 11. Mai 2011 trat am 18. Mai 2011 in Kraft. Sie sollte die Entwicklung und Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis ermöglichen. Cannabis wurde dafür in Anlage III aufgenommen, aber nur für zugelassene Fertigarzneimittel. Solche Präparate waren damit sofort verkehrsfähig und verschreibungsfähig, ein zugelassenes gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. Am 1. Juli 2011 folgte die Zulassung eines Mundsprays mit Cannabisextrakt (Wirkstoff Nabiximols) zur Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose. Bis Anfang 2016 blieb es das einzige zugelassene cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland. Seit 1. Oktober 2016 ist außerdem Cannabidiol ausdrücklich verschreibungspflichtig. ## Was brachte das Gesetz "Cannabis als Medizin" 2017? Am 19. Januar 2017 beschloss der Bundestag das Gesetz einstimmig. Verkündet wurde es am 6. März 2017, in Kraft trat es am 10. März 2017. Erstmals konnten Ärztinnen und Ärzte getrocknete Blüten und Extrakte verschreiben, und die gesetzlichen Krankenkassen konnten die Kosten übernehmen, wenn andere Therapien nicht ausreichten. Das BfArM wurde als staatliche Cannabisagentur für den kontrollierten Anbau in Deutschland zuständig, bis dahin sollten Importe die Versorgung sichern. Ärztinnen und Ärzte mussten anonymisierte Behandlungsdaten an das BfArM melden. Der Abschlussbericht dieser Begleiterhebung erschien am 6. Juli 2022. Chronische Schmerzen waren in 76,4 Prozent der Fälle der Grund für die Verordnung. Eine Aussage zur Wirksamkeit lässt die Erhebung nicht zu, weil eine Vergleichsgruppe fehlte. ## Cannabisgesetz 2024 und Neuregelung 2026 Am 23. Februar 2024 beschloss der Bundestag das Cannabisgesetz. Seit 1. April 2024 regelt es den Umgang mit Cannabis in zwei Teilen: dem Konsumcannabisgesetz und dem Medizinalcannabisgesetz. Medizinisches Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und wird seitdem auf normalem Rezept verordnet. Nabilon bleibt die Ausnahme und braucht weiter ein Betäubungsmittelrezept. Seit 17. Oktober 2024 brauchen bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte vor der ersten Verordnung keine Genehmigung der Krankenkasse mehr. Die bisher letzte Änderung kam im Sommer 2026. Seit 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr, auch nicht für laufende Therapien. Extrakte und Dronabinol bleiben erstattungsfähig. Wer neu beginnt, muss zunächst sechs Monate lang ein zugelassenes Fertigarzneimittel versuchen. Parallel berät der Bundestag eine Änderung des Medizinalcannabisgesetzes mit Pflicht zum persönlichen Arztkontakt vor der Erstverordnung und Versandverbot. Der Gesundheitsausschuss hörte dazu am 14. Januar 2026 Sachverständige an. Im September 2026 war das Gesetz noch nicht beschlossen. Den aktuellen Stand verfolgt der Beitrag zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes. ## Zeitstrahl: Cannabis als Arznei in Deutschland Datum | Ereignis | 1839 | O'Shaughnessy veröffentlicht in Kalkutta Versuche mit Indischem Hanf | 1872 | Apothekenpflicht für Cannabis in Deutschland | 2. Hälfte 19. Jahrhundert | Fertigpräparate aus Cannabis, auch von einem deutschen Hersteller | 1925 | Zweite Opiumkonferenz in Genf ächtet Cannabis international | 10. Dezember 1929 | Deutsches Opiumgesetz, Hanferzeugnisse nur noch auf Rezept | 1961 | Einheitsabkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe | 1964 | THC isoliert und Struktur aufgeklärt | 28. Juli 1981 | Betäubungsmittelgesetz erlassen, Cannabis nicht verschreibungsfähig | 1. September 1984 | Nabilon in Anlage III | 20. Januar 1998 | Dronabinol wird verschreibungsfähig (Anlage III) | 19. Mai 2005 | Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für Ausnahmeerlaubnisse | 18. Mai 2011 | Cannabis als zugelassenes Fertigarzneimittel verkehrsfähig | 1. Juli 2011 | Erstes cannabishaltiges Fertigarzneimittel (Nabiximols) zugelassen | 1. Oktober 2016 | Cannabidiol verschreibungspflichtig | 10. März 2017 | Gesetz "Cannabis als Medizin": Blüten und Extrakte auf Kassenrezept | 6. Juli 2022 | Abschlussbericht der Begleiterhebung des BfArM | 1. April 2024 | Cannabisgesetz: Medizinalcannabis kein Betäubungsmittel mehr | 17. Oktober 2024 | Genehmigungsvorbehalt entfällt für bestimmte Fachgruppen | 30. Juli 2026 | Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr | ## Häufige Fragen Frage: Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten? Antwort: Das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929 stellte Erzeugnisse aus Hanf unter Rezeptpflicht. Im Betäubungsmittelgesetz von 1981 stand Cannabis in Anlage I und war damit weder verkehrsfähig noch verschreibungsfähig. Frage: Seit wann gibt es Cannabis auf Rezept? Antwort: Dronabinol ist seit 1998 verschreibungsfähig, zugelassene Fertigarzneimittel seit Mai 2011. Blüten und Extrakte auf Rezept gibt es seit dem 10. März 2017. Frage: Was hat das Cannabisgesetz 2024 für Patienten geändert? Antwort: Seit 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis kein Betäubungsmittel mehr und wird auf normalem Rezept verordnet. Geregelt ist es im Medizinalcannabisgesetz, nur Nabilon braucht weiter ein Betäubungsmittelrezept. Frage: Was gilt seit Juli 2026? Antwort: Seit 30. Juli 2026 zahlen gesetzliche Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Extrakte und Dronabinol bleiben Kassenleistung, neue Patienten versuchen zuerst sechs Monate ein Fertigarzneimittel. ## Quellen 1. Cannabis in der Volksmedizin (12. März 2018), PTAheute 2. W. B. O'Shaughnessy and the Introduction of Cannabis to Modern Western Medicine (19. April 2017), The Public Domain Review 3. Cannabis und Cannabinoide: Pharmakologische und historische Aspekte, Vortrag Prof. Dr. Burkhard Hinz (21. Juni 2016), ABDA, Bundesapothekerkammer 4. Wie ein einziger Mann das weltweite Cannabis-Verbot durchsetzte (20. Oktober 2022), Spektrum der Wissenschaft 5. 10. Dezember 1929: Opiumgesetz, Deutschlandmuseum Berlin 6. Legale Anwendungsmöglichkeiten für Cannabis und Cannabis-Wirkstoffe zu medizinischen Zwecken in Deutschland, WD 9 - 3000 - 004/16 (26. Januar 2016), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 7. Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht, Vortrag Dr. Mustafa Temmuz Oğlakcıoğlu, AWMF, Arbeitskreis Ärzte und Juristen 8. Endocannabinoide können mehr (7. Februar 2005), Pharmazeutische Zeitung 9. Cannabispräparate sind verkehrsfähig (24. Mai 2011), Pharmazeutische Zeitung 10. Die Verwendung von Cannabis zu therapeutischen und anderen Zwecken, WD 9 - 3000 - 041/19 (26. Juni 2019), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 11. Gesetz "Cannabis als Medizin" einstimmig vom Bundestag beschlossen (19. Januar 2017), Bundesministerium für Gesundheit 12. BfArM-Begleiterhebung: Rx-Cannabis wohl auch zum Kiffen auf Rezept missbraucht (6. Juli 2022), Pharmazeutische Zeitung 13. Bundestag beschließt Cannabisgesetz (23. Februar 2024), Pharmazeutische Zeitung 14. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken (2. April 2024), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 15. Erstverordnung von Cannabis: Kein Genehmigungsvorbehalt mehr für bestimmte Fachgruppen (17. Oktober 2024), Kassenärztliche Bundesvereinigung 16. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (19. August 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 17. Wortprotokoll der 25. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, öffentliche Anhörung zur Drucksache 21/3061 (14. Januar 2026), Deutscher Bundestag --- # Terpene und weitere Cannabinoide: Was die Forschung über CBG, CBN, THCV und CBC weiß URL: https://cannapharma.org/wissen/terpene-weitere-cannabinoide Rubrik: Wissen Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Neben THC und CBD enthält Cannabis mehr als 150 weitere Cannabinoide sowie zahlreiche Terpene. Für CBG, CBN, THCV und CBC gibt es vor allem Labor und Tierdaten, kaum Studien am Menschen. Der Entourageeffekt, also eine Verstärkung durch Begleitstoffe, ist klinisch nicht belegt. Das halbsynthetische HHC ist in Deutschland seit 21. Juni 2024 nach dem Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG) verboten. Rechtsstand 2026-11-02: HHC und mehrere Abkömmlinge unterliegen seit 21. Juni 2024 dem Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG). Das Gesetz wird laufend um neue Stoffgruppen erweitert; eine Änderung hat der Bundestag am 13. November 2025 beschlossen. Das Wichtigste: - Cannabis enthält mehr als 150 Nebencannabinoide, die deutlich schlechter erforscht sind als THC und CBD. - CBN entsteht, wenn THC oxidiert, und dient im Labor als Hinweis auf das Alter einer Probe. - In Zellversuchen wirkten fünf häufige Terpene weder an CB1 noch an CB2, mit einer möglichen schwachen Ausnahme bei CB2. - Eine systematische Übersicht von 2024 bewertet eine Verstärkung von Cannabinoiden durch Terpene als nicht belegt. - HHC ist seit 21. Juni 2024 in Deutschland verboten; das Bundesinstitut für Risikobewertung hält es für unzureichend untersucht. ## Welche Inhaltsstoffe hat Cannabis außer THC und CBD? Neben THC und CBD bildet die Pflanze mehr als 150 weitere Cannabinoide, sogenannte Nebencannabinoide. Sie sind deutlich weniger erforscht. Die Forscher Jürg Gertsch und Jörg Huwyler aus Bern beschreiben sie als pharmakologisch vielversprechend, aber noch kaum untersucht. Wie viel von welchem Stoff eine Pflanze enthält, unterscheidet sich von Sorte zu Sorte stark. Fachleute sprechen deshalb von Chemovaren und ordnen sie vor allem nach dem Cannabinoidprofil der weiblichen Blüte. Dazu kommen Terpene, die für den typischen Geruch verantwortlich sind. Die Grundlagen zu den beiden Hauptwirkstoffen stehen im Beitrag THC und CBD. ## Was ist über CBG, CBN, THCV und CBC bekannt? Was über diese vier Stoffe bekannt ist, stammt größtenteils aus dem Labor und aus Tierversuchen. Eine systematische Übersicht im British Journal of Pharmacology wertete 2020 aus 2.341 Treffern 31 Arbeiten zu möglichen Schutzwirkungen auf Nervenzellen aus. Alle Befunde, die das Abstract nennt, stammen aus Tiermodellen, Studien am Menschen kommen dort nicht vor. ### Cannabigerol (CBG) CBG greift unter anderem an Ionenkanälen vom Typ TRP und an bestimmten Rezeptoren für Adrenalin und Noradrenalin an. Möglicherweise wirkt es entzündungshemmend, schützend auf Nervenzellen und angstlösend, berauschend ist es nicht. In Tiermodellen für Chorea Huntington und Epilepsie zeigte es Wirkung. ### Cannabinol (CBN) CBN entsteht, wenn THC oxidiert. Es bindet schwächer an CB1 als THC und wirkt leicht sedierend. In der Analytik dient es als Hinweis darauf, wie lange und wie Cannabis gelagert wurde. Dass CBN als Schlafmittel taugt, ist eine häufige Werbebehauptung, die durch die hier ausgewerteten Quellen nicht gestützt wird. ### Tetrahydrocannabivarin (THCV) THCV unterscheidet sich von THC nur durch eine kürzere Seitenkette, wirkt aber anders. In niedriger Konzentration blockiert es CB1, in hoher aktiviert es den Rezeptor teilweise. Diskutiert werden eine appetitzügelnde, blutzuckerstabilisierende und angstlösende Wirkung. In Tiermodellen für Krampfanfälle, Huntington und Parkinson war THCV vielversprechend. ### Cannabichromen (CBC) CBC zeigte in denselben Tiermodellen ähnliche Hinweise wie THCV. Ein anderes Bild ergab eine Studie an Ratten von 2025. Junge Tiere, die drei Wochen lang CBC bekamen, hatten danach Gedächtnisstörungen und Schäden an Nervenzellen. Auch dieser Tierversuch lässt sich nicht direkt auf Menschen übertragen. Stoff | Berauschend | Stand der Forschung | CBG | nein | Labor und Tierversuche | CBN | schwach an CB1, leicht sedierend | Labor und Tierversuche | THCV | dosisabhängig | Labor und Tierversuche | CBC | nicht beschrieben | Tierversuche, teils widersprüchlich | Als Lebensmittel sind diese Stoffe nicht erlaubt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale gelten neben CBD auch CBDA, CBG, CBN und CBC in der EU als neuartige Lebensmittel, die eine Zulassung bräuchten. ## Was sind Terpene und wie wirken sie? Terpene sind Duftstoffe, die viele Pflanzen bilden. Cannabis enthält überwiegend verbreitete Vertreter, darunter Limonen, Myrcen, Pinen, Linalool und Caryophyllen. Sie und ihre Oxidationsprodukte erzeugen den typischen Cannabisgeruch. Dass Terpene selbst an den Cannabinoidrezeptoren angreifen, ist widerlegt, jedenfalls für die häufigsten. Eine Arbeitsgruppe um Michelle Glass testete 2020 Myrcen, Alpha und Betapinen, Betacaryophyllen und Limonen an Zellen mit CB1 oder CB2, allein, gemischt und zusammen mit THC, CBD oder 2-AG. Die Terpene wirkten an keinem der beiden Rezeptoren und veränderten auch die Bindung von THC und CBD nicht. Einzige mögliche Ausnahme war eine schwache Wirkung von Betacaryophyllen an CB2. Daraus folgt nicht, dass Terpene wirkungslos sind. Eine systematische Übersicht von 2024 fand Hinweise auf einzelne Effekte, etwa eine entzündungshemmende Wirkung von Myrcen auf der Haut. In Kombination mit CBD brachte Myrcen aber keinen zusätzlichen Effekt. Die Autoren halten die Datenlage für explorativ. ## Gibt es den Entourageeffekt? Belegt ist er nicht. Der Begriff stammt aus der Grundlagenforschung: 1998 beschrieben Forschende im European Journal of Pharmacology, dass körpereigene Fettsäureverbindungen, die selbst nicht an Cannabinoidrezeptoren binden, die Wirkung des Endocannabinoids 2-AG verstärken. Diesen Befund nannten sie Entourageeffekt. Mit Pflanzenextrakten hatte das zunächst nichts zu tun. Mehr zu 2-AG im Beitrag zum Endocannabinoidsystem. Heute meint der Begriff meist die Annahme, die Begleitstoffe der Pflanze würden die Wirkung von THC und CBD verändern oder verstärken. In präklinischen Studien gab es teils deutliche Unterschiede zwischen Vollextrakten und isoliertem THC oder CBD. Die klinische Evidenz für einen relevanten Effekt beim Menschen ist nach Einschätzung von Gertsch und Huwyler aber begrenzt. Die Übersicht von 2024 hält es für unbewiesen, dass Terpene Cannabinoide synergistisch oder additiv verstärken, und fordert klinische Studien. Wenn ein Produkt mit dem Entourageeffekt beworben wird, ist das eine Hypothese, kein Wirkungsnachweis. Für die Therapie halten Gertsch und Huwyler standardisierte Extrakte und definierte Stoffkombinationen für einen möglichen Fortschritt gegenüber der Anwendung von Blüten, deren Zusammensetzung schwankt. ## Was ist HHC und warum ist es verboten? Hexahydrocannabinol (HHC) ähnelt THC chemisch stark, ihm fehlt nur eine Doppelbindung. Hergestellt wird es nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vermutlich halbsynthetisch: CBD wird zunächst in THC umgewandelt und dieses dann mit Wasserstoff gesättigt. HHC wirkt berauschend. Eine seiner beiden Formen ähnelt in der Wirkung THC, ist aber wahrscheinlich etwas schwächer. Laut BfR können Fruchtgummis mit 25 Milligramm HHC pro Stück einen Rausch auslösen. Bei größeren Mengen sind schwere Vergiftungen möglich, Kinder sind durch versehentliches Essen besonders gefährdet. Fallberichte beschreiben Beschwerden von leicht bis schwer, darunter Psychosen, viele davon ohne Laborbestätigung. Zur akuten und dauerhaften Giftigkeit fehlen Studien weitgehend, einen gesundheitlichen Richtwert kann das BfR deshalb nicht ableiten. ### Rechtslage Seit 21. Juni 2024 fällt HHC unter das Gesetz über neue psychoaktive Stoffe (NpSG). Herstellung, Handel, Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz sind untersagt, das gilt auch für Zubereitungen. Die zugrunde liegende Verordnung nennt neben HHC ausdrücklich die Abkömmlinge HHC-AC, HHC-H und HHC-P. Erfasst ist eine ganze chemische Stoffgruppe, damit Hersteller nicht auf leicht abgewandelte Moleküle ausweichen können. Begründet wurde das mit der unklaren Zusammensetzung der Produkte, fehlender Qualitätskontrolle und Gefahren für die Gesundheit. Ziel war, den Handel zu stoppen, ohne Konsumierende zu kriminalisieren. Trotz des Verbots sind Produkte mit HHC nach Beobachtung des BfR weiter im Handel, auch als Erzeugnisse, die Lebensmitteln ähneln. Das NpSG wird regelmäßig um neue Stoffe ergänzt. Am 13. November 2025 hat der Bundestag eine weitere Änderung beschlossen, die vor allem Lachgas und Stoffe betrifft, die als Betäubungsmittel bei Straftaten missbraucht werden. ## Wie sollte man Angebote mit Nebencannabinoiden einordnen? Für keinen der hier genannten Stoffe gibt es in Deutschland ein zugelassenes Arzneimittel. Aussagen über Wirkungen beim Menschen beruhen fast immer auf Übertragungen aus Zell und Tierversuchen. Bei halbsynthetischen Cannabinoiden kommt hinzu, dass Herkunft, Reinheit und Gehalt oft unbekannt sind. Wer eine medizinische Behandlung sucht, findet sie bei zugelassenen Arzneimitteln und ärztlich verordneten Cannabisarzneimitteln aus der Apotheke. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag Cannabis auf Rezept. ## Häufige Fragen Frage: Macht CBG oder CBN high? Antwort: CBG wirkt nach heutigem Wissen nicht berauschend. CBN bindet schwächer an den Rezeptor CB1 als THC und wirkt leicht sedierend. Frage: Ist der Entourageeffekt bewiesen? Antwort: Nein. Es gibt Unterschiede zwischen Vollextrakten und Reinstoffen in präklinischen Studien, die klinische Evidenz beim Menschen ist aber begrenzt. Eine systematische Übersicht von 2024 bewertet eine Verstärkung durch Terpene als unbewiesen. Frage: Binden Terpene an Cannabinoidrezeptoren? Antwort: Für fünf häufige Terpene wurde das 2020 im Labor geprüft: Sie wirkten weder an CB1 noch an CB2. Nur bei Betacaryophyllen fand sich ein möglicher schwacher Effekt an CB2. Frage: Ist HHC in Deutschland legal? Antwort: Nein. Seit 21. Juni 2024 sind Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz von HHC nach dem Gesetz über neue psychoaktive Stoffe untersagt. Das gilt auch für Abkömmlinge wie HHC-P. Frage: Warum warnt das BfR vor HHC? Antwort: HHC wirkt berauschend, bei größeren Mengen sind schwere Vergiftungen möglich, besonders bei Kindern. Zur Giftigkeit fehlen Studien weitgehend, deshalb lässt sich keine sichere Menge angeben. ## Quellen 1. Dem Entourage-Effekt auf der Spur (23. Oktober 2025), Pharmazeutische Zeitung 2. A Systematic Review of Minor Phytocannabinoids with Promising Neuroprotective Potential, British Journal of Pharmacology (2020), University of Nottingham (Repositorium) 3. Dem Entourage-Effekt auf der Spur, Seite 2 (23. Oktober 2025), Pharmazeutische Zeitung 4. Investigative assessment of the neuro-modulatory potentials of cannabichromene, Comparative Clinical Pathology 34 (2025), Springer Nature 5. CBD-Öl legal auf dem Markt? (Stand 30. März 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband 6. Dem Entourage-Effekt auf der Spur, Seite 3 (23. Oktober 2025), Pharmazeutische Zeitung 7. Terpenoids From Cannabis Do Not Mediate an Entourage Effect by Acting at Cannabinoid Receptors, Frontiers in Pharmacology 11 (2020), Frontiers in Pharmacology 8. The Entourage Effect in Cannabis Medicinal Products: A Comprehensive Review, Pharmaceuticals 17 (17. November 2024), International Association for the Study of Pain 9. An entourage effect: inactive endogenous fatty acid glycerol esters enhance 2-arachidonoyl-glycerol cannabinoid activity, European Journal of Pharmacology 353 (17. Juli 1998), PubMed 10. Psychoaktive Wirkungen durch den Konsum von Hexahydrocannabinol (HHC)-haltigen Erzeugnissen zu erwarten, Stellungnahme Nr. 019/2025 (4. Juni 2025), Bundesinstitut für Risikobewertung 11. Fünfte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, Drucksache 202/24 (26. April 2024), Bundesrat 12. Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, Drucksache 697/25 (28. November 2025), Bundesrat --- # THC und CBD: Was die beiden Cannabinoide unterscheidet URL: https://cannapharma.org/wissen/thc-cbd-unterschied Rubrik: Wissen Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: THC aktiviert den Cannabinoidrezeptor CB1 im Gehirn teilweise und wirkt dadurch berauschend. CBD bindet nur schwach an diese Rezeptoren und macht nicht high. Medizinisch sind beide verschreibungspflichtig. Als Lebensmittel ist CBD in der EU nicht zugelassen; die EFSA hält seit Februar 2026 vorläufig nur etwa 2 Milligramm pro Tag für Erwachsene für unbedenklich. Rechtsstand 2026-11-02: Die Bewertung von CBD als Lebensmittel durch die EFSA ist nicht abgeschlossen. Eine Zulassung als Novel Food gab es bis zum Redaktionsschluss nicht. Das Wichtigste: - THC ist ein Teilagonist am Rezeptor CB1 und wirkt psychotrop, CBD bindet dort nur schwach und berauscht nicht. - Die häufigste Nebenwirkung von THC in der Therapie ist Müdigkeit, sie betrifft mehr als jeden zehnten Patienten. - CBD hemmt Leberenzyme, die viele Arzneistoffe abbauen; bekannt sind Wechselwirkungen mit 53 in der EU zugelassenen Wirkstoffen. - In Arzneimitteln ist CBD seit 1. Oktober 2016 verschreibungspflichtig, als Lebensmittel ist es nicht zugelassen. - In einer Studie mit 46 Freiwilligen schützte zugesetztes CBD nicht vor den akuten Wirkungen von THC. ## Was sind THC und CBD? THC und CBD sind die beiden bekanntesten Cannabinoide der Hanfpflanze. Beide sind fettlösliche Moleküle, die mit körpereigenen Signalwegen in Kontakt treten. Ihr Verhältnis schwankt je nach Pflanze stark, deshalb unterscheiden sich Cannabisprodukte in ihrer Wirkung so deutlich voneinander. In der Medizin begegnet THC meist als Dronabinol. Das ist halbsynthetisch hergestelltes THC, chemisch identisch mit dem Pflanzenstoff. CBD gibt es als zugelassenes Fertigarzneimittel für bestimmte Epilepsien und als Rezeptursubstanz in der Apotheke. Daneben wird es als Öl, Kosmetik oder Aromaprodukt verkauft, obwohl es als Lebensmittel nicht zugelassen ist. ## Wie wirkt THC im Körper? THC bindet an den Cannabinoidrezeptor CB1 und aktiviert ihn teilweise. Fachleute sprechen von einem Teilagonisten. Die körpereigenen Botenstoffe Anandamid und 2-Arachidonoylglycerol aktivieren denselben Rezeptor dagegen voll, werden aber schnell wieder abgebaut. THC bleibt länger wirksam. CB1 sitzt vor allem im zentralen Nervensystem, auf Nervenzellen in Regionen für Bewegung, Schmerzempfinden und Lernen. Der zweite Rezeptor, CB2, findet sich überwiegend auf Zellen des Immunsystems. Beide wurden Anfang der 1990er Jahre entschlüsselt, CB1 im Jahr 1990, CB2 im Jahr 1993. THC bindet an beide. Wie das System insgesamt aufgebaut ist, erklären wir im Beitrag zum Endocannabinoidsystem. Aus der Wirkung an CB1 ergeben sich die bekannten Effekte: THC wirkt psychotrop, schmerzlindernd, gegen Übelkeit und Erbrechen und appetitanregend. Eingesetzt wird es deshalb unter anderem bei Übelkeit durch Chemotherapie, Appetitverlust mit starkem Gewichtsverlust, Schmerzen und Spastik. ## Wie wirkt CBD? CBD hat eine deutlich geringere Bindungsneigung zu CB1 und CB2 als THC. Nach heutigem Verständnis verändert es den Rezeptor CB1 von einer anderen Stelle aus und dämpft so seine Aktivierung, Pharmakologen nennen das einen negativen allosterischen Modulator. Berauschend wirkt CBD deshalb nicht. In Studien und Übersichten werden CBD angstlösende, entzündungshemmende, neuroprotektive und krampflösende Eigenschaften zugeschrieben. Gut belegt ist beim Menschen vor allem die Wirkung gegen Krampfanfälle bei seltenen schweren Epilepsien. Ob sie über die Cannabinoidrezeptoren zustande kommt oder über andere Angriffspunkte, ist nicht geklärt. | THC | CBD | Wirkung an CB1 | Teilagonist, aktiviert den Rezeptor | schwache Bindung, dämpft die Aktivierung | Berauschend | ja | nein | Häufige Nebenwirkungen | Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit | Schläfrigkeit, Durchfall, weniger Appetit | Wechselwirkungen über Leberenzyme | praktisch vernachlässigbar | zahlreich | Rechtsgrundlage als Arznei | Medizinalcannabisgesetz | Arzneimittelverschreibungsverordnung | ## Welche Nebenwirkungen haben THC und CBD? Mehr als jeder zehnte Patient wird unter einer Therapie mit THC müde. Seltener sind Schwindel, Übelkeit, Mundtrockenheit und Konzentrationsstörungen. Viele dieser Beschwerden gehen vorüber und lassen sich durch eine niedrige Anfangsdosis mit langsamer Steigerung oft vermeiden. THC kann den Blutdruck senken, das Herz reagiert dann mit schnellerem Schlag. Viele Ärztinnen und Ärzte sehen schwere Herzkreislauferkrankungen deshalb als relative Gegenanzeige. Selten kommt es zu Wahnvorstellungen oder Halluzinationen. Eine akute Psychose gilt als absolute Gegenanzeige, ein erhöhtes Risiko haben Menschen mit Schizophrenie oder Psychosen in der Familie. Wer THC regelmäßig nimmt, kann eine Toleranz entwickeln, nach dem Absetzen sind Entzugssymptome möglich. Unter Freizeitkonsumenten entwickeln laut einer Übersicht in PTAheute etwa 22 Prozent eine Cannabiskonsumstörung, bei Patientinnen und Patienten kommt das seltener vor. Mehr dazu in den Beiträgen zu Psychose und Abhängigkeit. Für CBD liefern die Zulassungsstudien des Epilepsiemedikaments die besten Daten. Mehr als jede zehnte behandelte Person bekam dort Schläfrigkeit, verminderten Appetit, Durchfall, Fieber, Müdigkeit oder Erbrechen. Der häufigste Grund für einen Therapieabbruch war ein Anstieg der Leberwerte, weshalb die Leber regelmäßig kontrolliert wird. ## Warum CBD mit anderen Medikamenten wechselwirkt In der Praxis unterscheiden sich beide Stoffe hier deutlich. Das Potenzial von THC, über Leberenzyme den Abbau anderer Arzneistoffe zu verändern, gilt als praktisch vernachlässigbar. CBD hemmt dagegen mehrere Leberenzyme aus der Gruppe Cytochrom P450, darunter CYP3A4. Eine Literaturrecherche fand 53 in der EU zugelassene Wirkstoffe, mit denen CBD wechselwirken kann. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiele Psychopharmaka, Blutverdünner und Antibiotika. Wer regelmäßig Medikamente nimmt und CBD verwenden möchte, sollte das mit Ärztin, Arzt oder Apotheke besprechen. Einzelheiten stehen im Beitrag zu Wechselwirkungen. ## Schützt CBD vor den Wirkungen von THC? Nach einer kontrollierten Studie zu dieser Frage nicht, jedenfalls nicht in den Mengen, die in Cannabis üblich sind. Forschende des King's College London gaben 46 gesunden Freiwilligen in einer doppelblinden Studie jeweils 10 Milligramm THC zum Inhalieren, kombiniert mit 0, 10, 20 oder 30 Milligramm CBD. Weder bei Gedächtnis und Aufmerksamkeit noch bei psychotischen Symptomen oder dem Rauscherleben machte der Anteil an CBD einen messbaren Unterschied. Messbar war nur, dass die Teilnehmenden mit mehr CBD stärker husteten. Die Ergebnisse erschienen im November 2022 in der Fachzeitschrift Neuropsychopharmacology. Die Studie schließt nicht jede Wechselwirkung zwischen beiden Stoffen aus, zeigt aber, dass ein höherer Gehalt an CBD Cannabis nicht automatisch sicherer macht. Ob Begleitstoffe die Wirkung von THC verändern, behandelt der Beitrag zu Terpenen und weiteren Cannabinoiden. ## Was gilt rechtlich für THC und CBD? Medizinisches THC, auch Dronabinol, fällt seit 1. April 2024 unter das Medizinalcannabisgesetz. Es wird auf normalem Rezept verordnet, das Betäubungsmittelrezept ist entfallen. Wie das im Einzelnen abläuft, steht im Beitrag zu Cannabis auf Rezept. CBD ist kein Betäubungsmittel. Seit 1. Oktober 2016 steht es aber ausdrücklich in der Anlage der Arzneimittelverschreibungsverordnung und ist damit als Arzneimittel verschreibungspflichtig. Ein zugelassenes Fertigarzneimittel mit Cannabidiol erhielt am 19. September 2019 die Zulassung in der EU, zur Zusatzbehandlung von Anfällen bei den seltenen Epilepsiesyndromen nach Lennox und Gastaut sowie nach Dravet, ab zwei Jahren. Die gesetzlichen Kassen zahlen es nur in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet. Rezepturen mit CBD fallen nicht unter die Sonderregel für Cannabis in § 31 Absatz 6 SGB V, die Kostenübernahme muss mit der Kasse geklärt werden. ## Ist Öl mit CBD als Lebensmittel erlaubt? Nein. In der EU gelten Extrakte mit Cannabinoiden als neuartige Lebensmittel (Novel Food) und brauchen vor dem Verkauf eine Zulassung. Eine solche Zulassung gibt es für CBD bisher nicht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihre Prüfung im Juni 2022 ausgesetzt, weil Daten fehlten. Im Februar 2026 hat die EFSA eine vorläufige Obergrenze veröffentlicht: 0,0275 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht am Tag, für einen Erwachsenen mit 70 Kilogramm also etwa 2 Milligramm. Sie gilt nur für sehr reines CBD unter bestimmten Herstellungsbedingungen. Für Menschen unter 25 Jahren, Schwangere, Stillende und Personen, die Medikamente einnehmen, sieht die EFSA die Sicherheit als nicht belegt an. Gerichte haben die Linie der Behörden mehrfach bestätigt. Das Verwaltungsgericht Köln stufte im März 2022 als Nahrungsergänzung verkaufte Tropfen mit CBD als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein. Werden solche Öle als Kosmetik oder Aroma deklariert, werten Gerichte das als Versuch, die Regeln zu umgehen. Auch Öle mit CBD können THC enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fand 2024 in 20 von 26 untersuchten Ölen THC, teils mehr als 1.500 Milligramm je Kilogramm. Solche Spuren können zu einem positiven Drogentest führen. ## Häufige Fragen Frage: Macht CBD high? Antwort: Nein. CBD bindet nur schwach an die Cannabinoidrezeptoren und wirkt nicht berauschend. Produkte mit CBD können aber THC enthalten, das dann sehr wohl wirkt. Frage: Ist Dronabinol dasselbe wie THC? Antwort: Ja. Dronabinol ist halbsynthetisch hergestelltes THC und chemisch mit dem Stoff aus der Pflanze identisch. Es wird als Arzneimittel auf Rezept abgegeben. Frage: Darf ich Öl mit CBD als Nahrungsergänzung kaufen? Antwort: Als Lebensmittel ist CBD in der EU nicht zugelassen, Behörden und Gerichte halten solche Produkte für nicht verkehrsfähig. Die EFSA hält vorläufig höchstens etwa 2 Milligramm am Tag für gesunde Erwachsene für unbedenklich. Frage: Verändert CBD die Wirkung anderer Medikamente? Antwort: Das ist möglich. CBD hemmt Leberenzyme, über die viele Arzneistoffe abgebaut werden, bekannt sind Wechselwirkungen mit 53 Wirkstoffen. Vor der Einnahme sollte man mit Arztpraxis oder Apotheke sprechen. Frage: Mildert CBD die Nebenwirkungen von THC? Antwort: In einer kontrollierten Studie mit 46 Freiwilligen schützten zusätzliche 10 bis 30 Milligramm CBD nicht vor den akuten Wirkungen von 10 Milligramm THC. Eine allgemeine Schutzwirkung ist damit nicht belegt. ## Quellen 1. Dem Entourage-Effekt auf der Spur, Seite 2 (23. Oktober 2025), Pharmazeutische Zeitung 2. CB1-Rezeptor, DocCheck Flexikon 3. THC-Nebenwirkungen bei Cannabis-Therapie (20. Dezember 2024), PTAheute 4. Europäischer öffentlicher Beurteilungsbericht (EPAR) zu einem Fertigarzneimittel mit Cannabidiol, Übersicht, Europäische Arzneimittel-Agentur 5. CBD-Öl legal auf dem Markt? (Stand 30. März 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband 6. Cannabis not made safer by increasing its CBD content (16. November 2022), King's College London 7. Seit 1. April 2024 kein BtM-Rezept mehr für Cannabisverordnungen zu medizinischen Zwecken (2. April 2024), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 8. Die Verwendung von Cannabis zu therapeutischen und anderen Zwecken, WD 9 - 3000 - 041/19 (26. Juni 2019), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 9. Was gilt in der Versorgung mit Cannabis? (19. August 2026), Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg 10. Update of the statement on safety of cannabidiol as a novel food (9. Februar 2026), EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (EFSA Journal) --- # Abhängigkeit von Cannabis: wie häufig sie ist und woran man sie erkennt URL: https://cannapharma.org/risiken/abhaengigkeit Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: In Deutschland erfüllen rund 515.000 Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren die Kriterien einer Cannabisabhängigkeit, das ist 1,0 Prozent dieser Altersgruppe (Epidemiologischer Suchtsurvey 2024). Von den regelmäßig Konsumierenden wird nach Angaben der Fachgesellschaften etwa jeder Dritte abhängig. Eine Konsumstörung kann auch bei medizinischer Anwendung entstehen, eine Metaanalyse fand sie bei rund einem Viertel. Das Wichtigste: - 1,0 Prozent der 18 bis 64 Jahre alten Erwachsenen erfüllen die Kriterien einer Cannabisabhängigkeit, weitere 0,5 Prozent die eines Missbrauchs. - Nach Angaben der DGPPN wird bei regelmäßigem Konsum etwa jeder Dritte abhängig. - Eine Metaanalyse fand bei Menschen, die Cannabis medizinisch nutzen, eine Konsumstörung bei 25 Prozent. - Entzugssymptome beginnen meist am ersten oder zweiten Tag und sind nach drei bis vier Wochen weitgehend vorbei. - Ein Medikament gegen Cannabisabhängigkeit ist nicht zugelassen, behandelt wird vor allem mit Gesprächen und Psychotherapie. ## Wie häufig ist eine Cannabisabhängigkeit? Etwa jede hundertste erwachsene Person in Deutschland ist von Cannabis abhängig. Im Epidemiologischen Suchtsurvey 2024 gaben 9,8 Prozent der 18 bis 64 Jahre alten Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben, hochgerechnet 5,1 Millionen Menschen. Die Kriterien einer Abhängigkeit erfüllten 1,0 Prozent dieser Altersgruppe, rund 515.000 Menschen, die eines Missbrauchs weitere 0,5 Prozent. Bei Männern lag der Anteil mit 1,2 Prozent höher als bei Frauen mit 0,7 Prozent. Unter denen, die tatsächlich konsumieren, sind die Anteile deutlich höher. Eine Übersicht im Deutschen Ärzteblatt nannte 2015 ein Lebenszeitrisiko von etwa 9 Prozent für alle Konsumierenden, 17 Prozent bei Beginn im Jugendalter und 25 bis 50 Prozent bei täglichem Gebrauch. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) geht bei regelmäßigem Konsum davon aus, dass jeder Dritte abhängig wird. Die Werte weichen voneinander ab, weil sie verschiedene Gruppen beschreiben, einmal alle, die je probiert haben, einmal nur die regelmäßig Konsumierenden. Nach Alkohol sind cannabinoidbezogene Störungen in der Suchthilfe der zweithäufigste Behandlungsanlass. Im Jahr 2024 betrafen sie 15,8 Prozent der ambulanten und 10,6 Prozent der stationären Fälle. Die Zahl der ambulanten Betreuungen sank von 26.633 im Jahr 2023 auf 22.231, die der stationären stieg von 3.056 auf 3.430. ## Werden auch Patientinnen und Patienten abhängig? Ja, auch ärztlich verordnetes Cannabis kann abhängig machen. Eine Metaanalyse von 2024 wertete 14 Publikationen mit zusammen 3.681 Menschen aus, die Cannabis medizinisch nutzen. Im Schnitt hatten 25 Prozent eine Cannabiskonsumstörung nach dem Diagnosesystem DSM-5 (Spanne des Vertrauensbereichs 18 bis 33 Prozent). Meist war sie leicht, die häufigsten Merkmale waren Toleranz und Entzugssymptome. Belastbar ist die Zahl nur bedingt. Die Studien unterschieden sich stark, acht der Stichproben kamen aus den USA und nur eine aus Deutschland. In den Daten vermischen sich nach Hinweis der Autorinnen und Autoren medizinischer Gebrauch und Freizeitkonsum. Toleranz und Entzugszeichen sind bei Patienten außerdem eine erwartbare Folge der Dauertherapie, und ob man sie mitzählt, verändert das Ergebnis. Je nach Präparat wird das Risiko unterschiedlich eingeschätzt. Die Fachinformation für das Mundspray mit Nabiximols hält eine Abhängigkeit für unwahrscheinlich, weil bei Langzeitanwendung keine Dosissteigerung beobachtet wurde und die berichtete Rauschwirkung gering war. Wer schon früher Suchtmittel missbraucht hat, könnte aber eher zum Missbrauch neigen. Nabilon gilt laut Fachinformation auch in therapeutischer Dosis als potenzielles Suchtmittel, unter anderem wegen möglicher Euphorie. Bei Blüten sah das BfArM in seiner Begleiterhebung ein besonderes Risiko, weil hohe Dosen an THC, ein hoher Männeranteil und ein Durchschnittsalter von 45,5 Jahren zusammenkamen. Ärztinnen und Ärzte sollten bei Blüten auf die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit achten. ## Woran erkennt man eine Abhängigkeit nach ICD-11? Die internationale Klassifikation der Krankheiten in ihrer 11. Fassung (ICD-11) beschreibt eine Abhängigkeit über drei Merkmalspaare, von denen zwei erfüllt sein müssen: - Gestörte Kontrolle über Beginn, Menge, Umstände oder Ende des Konsums, oft verbunden mit starkem Verlangen. - Vorrang des Konsums vor anderen Interessen und Pflichten, häufig trotz Problemen, die er verursacht. - Körperliche Anpassung: Toleranz, also nachlassende Wirkung bei gleicher Menge, Entzugssymptome beim Absetzen oder Konsum, um Entzug zu vermeiden. In der Regel müssen die Merkmale mindestens zwölf Monate bestehen, bei täglichem oder fast täglichem Konsum genügt ein Monat. Die sechs Kriterien der Vorgängerversion hat die ICD-11 so zu drei Paaren zusammengefasst. Viele Studien stützen sich auf das amerikanische System DSM-5. Es zählt elf Merkmale, darunter Craving, aufgegebene Hobbys, Konsum in gefährlichen Situationen, Toleranz und Entzug. Treffen mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten zu, liegt eine Cannabiskonsumstörung vor. Wer bei sich selbst unsicher ist, kann diese Fragen ehrlich für sich beantworten. Die Diagnose stellen aber nur Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen. Toleranz und leichte Entzugszeichen allein beweisen bei Patientinnen und Patienten noch keine Sucht. Hellhörig sollte man werden, wenn die Dosis ohne ärztliche Absprache steigt, wenn Cannabis vor allem zur Entspannung oder für den Rausch genommen wird oder wenn zusätzlich Cannabis aus anderen Quellen dazukommt. ## Wie verläuft der Entzug? Beim Absetzen bekommen etwa neun von zehn Menschen mit Cannabisabhängigkeit ein Entzugssyndrom. Das liegt vor, wenn mindestens drei von sieben Symptomen auftreten: Reizbarkeit, Nervosität oder Angst, Schlafprobleme, verminderter Appetit, Unruhe, gedrückte Stimmung und mindestens ein körperliches Zeichen wie Schwitzen, Zittern oder Kopfschmerzen. Meist beginnen die Beschwerden nach einem Tag, spätestens am zweiten. Schlafprobleme zeigen sich früh, Angst und Reizbarkeit eher später. Bei manchen werden die Symptome in den ersten Tagen stärker und gehen ab dem vierten Tag zurück, bei anderen nehmen sie von Beginn an ab. In beiden Fällen ist der Entzug nach drei bis vier Wochen weitgehend überstanden, auch wenn das Verlangen noch lange zurückkommen kann. Behandlungsbedürftig stark sind die Symptome nur bei einer Minderheit. Wer Cannabis auf Rezept nimmt, sollte das Absetzen mit der behandelnden Praxis absprechen und nicht auf eigene Faust abrupt aufhören. Die Fachinformation für Nabiximols beschreibt nach dem Ende einer Langzeitbehandlung kein einheitliches Entzugsmuster, möglich seien vorübergehende Störungen von Schlaf, Stimmung oder Appetit. ## Welche Behandlung hilft? Seit Dezember 2025 gibt es eine S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen. Federführend waren die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und die DGPPN, beteiligt waren 20 Fachgesellschaften. Für Erwachsene empfiehlt sie motivierende Gespräche, kognitive Verhaltenstherapie und ergänzend Kontingenzmanagement, bei dem Abstinenz belohnt wird. Bei Jugendlichen kommen Familientherapie und digitale Angebote dazu. Zugelassen ist kein Medikament gegen Cannabisabhängigkeit, und für die meisten geprüften Wirkstoffe konnte die Leitlinie keine Empfehlung ableiten. Nur Gabapentin kann bei ausgeprägten Entzugssymptomen vorübergehend angeboten werden. Zur Rückfallverhütung sollen Fertigarzneimittel mit THC oder Cannabidiol nicht eingesetzt werden. Die Qualität der Studien bewerten die Fachleute überwiegend als niedrig oder sehr niedrig. Die Leitliniengruppe warnt, dass sich problematischer Konsum ohne fachliche Hilfe schnell verfestigen kann, und stellt klar, dass eine Abhängigkeit keine moralische Verfehlung ist. Wie Cannabis bei jungen Menschen wirkt, erklärt der Artikel Cannabis bei Jugendlichen. ## Hilfe und Beratung - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf aus Festnetz und Mobilfunk. - Infotelefon zur Suchtvorbeugung des BIÖG 0221 892031: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, zum Preis eines Festnetzgesprächs. Es vermittelt an Beratungsstellen vor Ort. - Online: Chat und verschlüsselte Beratung per E-Mail bei drugcom.de sowie das Onlineprogramm Quit the Shit für den Ausstieg aus dem Cannabiskonsum. Beide stehen auf der Liste der Beratungsangebote des BIÖG. - Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 bei akuten Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten, rund um die Uhr. - Notruf 112 bei akuter Lebensgefahr. ## Häufige Fragen Frage: Wie viele Menschen sind von Cannabis abhängig? Antwort: Laut Epidemiologischem Suchtsurvey 2024 erfüllen 1,0 Prozent der 18 bis 64 Jahre alten Erwachsenen die Kriterien einer Abhängigkeit, rund 515.000 Menschen. Weitere 0,5 Prozent erfüllen die Kriterien eines Missbrauchs. Frage: Kann ich von Cannabis auf Rezept abhängig werden? Antwort: Ja. Eine Metaanalyse von 2024 fand bei 25 Prozent der Menschen, die Cannabis medizinisch nutzen, eine Konsumstörung, meist in leichter Form. Die zugrunde liegenden Studien sind allerdings sehr unterschiedlich und stammen überwiegend aus den USA. Frage: Wie lange dauert ein Cannabisentzug? Antwort: Die Symptome beginnen meist am ersten oder zweiten Tag und sind nach drei bis vier Wochen weitgehend vorbei, das Verlangen kann aber auch danach noch auftreten. Frage: Gibt es Medikamente gegen Cannabisabhängigkeit? Antwort: Zugelassen ist keines. Die S3-Leitlinie empfiehlt vor allem Psychotherapie und motivierende Gespräche; Gabapentin kann bei starken Entzugssymptomen vorübergehend angeboten werden. Frage: Wo bekomme ich Hilfe? Antwort: Bei der Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031, beim Infotelefon des BIÖG unter 0221 892031, online bei drugcom.de und Quit the Shit oder in einer Suchtberatungsstelle vor Ort. ## Quellen 1. Cannabis: Zahlen, Daten, Fakten, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 2. Hoch E et al.: Cannabis, Jahrbuch Sucht 2026, Kapitel 2.6, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 3. Hoch E et al.: Risiken bei nichtmedizinischem Gebrauch von Cannabis (2015), Deutsches Ärzteblatt 4. Was tun bei Cannabis-Konsumstörung? (12. Dezember 2025), Pharmazeutische Zeitung 5. Dawson D et al.: The prevalence of cannabis use disorders in people who use medicinal cannabis, Drug and Alcohol Dependence 2024; 257: 111263, Australian Catholic University (Open Access) 6. Fachinformation Nabiximols, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 7. Fachinformation Nabilon Kapseln, Fachinfo-Service 8. Abschlussbericht der Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln (6. Juli 2022), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 9. Heinz A et al.: ICD-11: Änderungen der Diagnosekriterien der Substanzabhängigkeit, Der Nervenarzt 2021, Der Nervenarzt (über PubMed Central) 10. Bin ich abhängig von Cannabis? (Juni 2024), drugcom.de, BIÖG 11. Ausstieg aus dem Cannabiskonsum: Welche Entzugserscheinungen auftreten können (August 2023), drugcom.de, BIÖG 12. S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen vorgelegt (11. Dezember 2025), Deutsches Ärzteblatt 13. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 14. Infotelefon zur Suchtvorbeugung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 15. Beratungsangebote, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 16. Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung --- # Cannabis bei Jugendlichen: was im Gehirn passiert und was das Gesetz regelt URL: https://cannapharma.org/risiken/jugendliche Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Für Jugendliche ist Cannabis riskanter als für Erwachsene, weil sich ihr Gehirn noch umbaut. In der Drogenaffinitätsstudie 2025 des BIÖG hatten 7,2 Prozent der Jungen und 4,6 Prozent der Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert. Unter 18 Jahren bleibt Cannabis verboten, statt Strafe sieht das Gesetz Frühintervention vor. Rechtsstand 2026-11-02: Das Konsumcannabisgesetz gilt seit 1. April 2024 und wird bis 2028 wissenschaftlich ausgewertet (EKOCAN). Der zweite Zwischenbericht vom 1. April 2026 sieht Mängel bei der Frühintervention. Das Wichtigste: - Im vergangenen Jahr konsumierten 7,2 Prozent der Jungen und 4,6 Prozent der Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren Cannabis (Drogenaffinitätsstudie 2025). - Bei Beginn im Jugendalter wird nach einer Übersicht im Deutschen Ärzteblatt etwa jeder sechste Konsumierende im Laufe des Lebens abhängig. - Jugendliche, die Cannabis konsumierten, erkrankten in einer großen kalifornischen Studie gut doppelt so häufig an einer psychotischen Störung. - Erwischt die Polizei Minderjährige mit Cannabis, muss sie die Eltern informieren; das Jugendamt soll auf Frühintervention hinwirken. - Das Programm FreD richtet sich an 14 bis 21 Jahre alte Menschen und umfasst ein Einzelgespräch und einen Kurs von acht Stunden. ## Warum ist Cannabis für Jugendliche riskanter? Cannabis trifft bei Jugendlichen auf ein Gehirn, das sich noch umbaut. Deshalb hält das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) junge Jugendliche für besonders gefährdet. Nach Einschätzung von Fachleuten greift THC bei ihnen Strukturen an, die noch nicht ausgereift und daher besonders störanfällig sind. Bildgebende Studien geben Hinweise darauf, was im Gehirn passiert. Bei jugendlichen Konsumierenden fanden Forschende eine dickere Hirnrinde im vorderen Stirnhirn, die bei normaler Entwicklung dünner wird, und deuteten das als verlangsamte Reifung. Der Hippocampus, wichtig für das Gedächtnis, war vor allem bei starkem Konsum tendenziell kleiner. In einer Studie aus den USA mit 466 jungen Erwachsenen war die weiße Substanz, also die Nervenbahnen zwischen den Hirnregionen, umso schlechter entwickelt, je jünger jemand beim ersten Konsum war. Am stärksten betraf das Menschen, die mit 14 Jahren oder früher begonnen hatten. Die Unterschiede waren gering, ließen sich aber messen. Ursache und Wirkung beweisen solche Studien nicht, sie zeigen Zusammenhänge. Experimente, in denen Jugendliche gezielt Cannabis bekommen, wären ethisch nicht vertretbar. Ob sich das Gehirn nach einer Pause vollständig erholt, ist nicht abschließend geklärt. ## Welche Risiken zeigen Studien? Am besten belegt ist das höhere Risiko einer Abhängigkeit. Eine Übersicht im Deutschen Ärzteblatt nannte 2015 für alle Konsumierenden ein Lebenszeitrisiko von etwa 9 Prozent, bei Beginn im Jugendalter von 17 Prozent. Die neue S3-Leitlinie schätzt, dass etwa 2,5 Prozent der 12 bis 18 Jahre alten Jugendlichen die Kriterien einer cannabisbezogenen Störung erfüllen. Ein Zusammenhang besteht auch mit psychischen Erkrankungen. Eine Kohortenstudie aus Kalifornien verfolgte 463.396 Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren bis höchstens zum Alter von 25 Jahren. Wer im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert hatte, erkrankte gut doppelt so häufig an einer psychotischen Störung (bereinigtes Risikoverhältnis 2,19) oder einer bipolaren Störung (2,01). Für Depressionen (1,34) und Angststörungen (1,24) war der Zusammenhang schwächer. Frühere psychische Erkrankungen und anderen Substanzkonsum hatten die Forschenden herausgerechnet, den Cannabiskonsum kannten sie aber nur aus eigenen Angaben der Jugendlichen. Mehr dazu im Artikel Psychosen und Cannabis. Hinweise gibt es auch für Leistungsfähigkeit und Bildung. In einer Langzeitstudie aus Neuseeland hatten Menschen, die früh regelmäßig konsumiert hatten, mit 38 Jahren einen um acht Punkte niedrigeren Intelligenzquotienten als mit 13 Jahren. Eine Metaanalyse mit mehr als 6.000 Teilnehmenden fand bei Konsumbeginn vor dem 15. Lebensjahr ein erhöhtes Risiko, die Schule abzubrechen. Gegen die Studie zum Intelligenzquotienten wenden Kritiker ein, sie habe Benachteiligung in Bildung und Umfeld nicht ausreichend berücksichtigt. ## Wie viele Jugendliche konsumieren Cannabis? Für die Drogenaffinitätsstudie befragt das BIÖG regelmäßig junge Menschen, 2025 waren es 7.001 Personen zwischen 12 und 25 Jahren, befragt von April bis Juli. Konsum in den letzten 12 Monaten | 2015 | 2023 | 2025 | Jungen, 12 bis 17 Jahre | 8,1 % | 7,4 % | 7,2 % | Mädchen, 12 bis 17 Jahre | 6,3 % | 6,1 % | 4,6 % | Junge Männer, 18 bis 25 Jahre | 20,6 % | 26,9 % | 31,6 % | Junge Frauen, 18 bis 25 Jahre | 9,7 % | 19,4 % | 18,8 % | Unter Minderjährigen ist der Konsum nicht gestiegen, bei den Mädchen lag er 2025 sogar niedriger als in den Vorjahren. Bei jungen Männern hat er über zehn Jahre deutlich zugenommen. Von den Jugendlichen, die im letzten Jahr konsumiert hatten, konsumierten 10,7 Prozent problematisch, von den jungen Erwachsenen 13,2 Prozent. Bezogen auf alle 12 bis 17 Jahre alten Jugendlichen sind das 0,6 Prozent. Für Minderjährige ist Cannabis nicht signifikant leichter zu bekommen als früher. 12,6 Prozent der Jungen und 9,5 Prozent der Mädchen meinten, sie könnten innerhalb von 24 Stunden welches bekommen. Unter jungen Erwachsenen stieg dieser Anteil deutlich, bei Männern auf 45,8 Prozent. ## Was regelt das Konsumcannabisgesetz zum Jugendschutz? Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt Besitz und Eigenanbau nur Volljährigen. Minderjährigen bleibt der Umgang mit Cannabis verboten. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten außerdem diese Regeln: - In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen darf nicht konsumiert werden. - Verboten ist der Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Sichtweite davon. Außer Sichtweite ist man ab mehr als 100 Metern Abstand. - In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten. - Anbauvereinigungen dürfen Minderjährigen keinen Zutritt gewähren und müssen eine Person für Prävention benennen, die ihre Kenntnisse nachweist. - Junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren dürfen von Anbauvereinigungen nur Cannabis mit höchstens 10 Prozent THC erhalten, und weniger als Ältere. Nach § 7 KCanG müssen Polizei oder Ordnungsamt unverzüglich die Eltern informieren, wenn sie Minderjährige mit Cannabis antreffen. Gibt es gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls, kommt das Jugendamt hinzu und soll darauf hinwirken, dass die Jugendlichen an einem Programm zur Frühintervention teilnehmen. ## Was sagt die Evaluation EKOCAN? Ausgewertet wird das Gesetz von einem Forschungsverbund unter Leitung des Universitätsklinikums Eppendorf in Hamburg (UKE), das Projekt läuft bis April 2028. Nach dem ersten Zwischenbericht vom Herbst 2025 hat sich der Konsum Jugendlicher und Erwachsener kurzfristig nicht signifikant verändert. Zurückgegangen waren suchtbezogene Beratungen Jugendlicher und Meldungen an Jugendämter. Der zweite Zwischenbericht vom 1. April 2026 beschreibt den Konsum Jugendlicher als stabil bis leicht rückläufig. Laut Bericht werden die Maßnahmen zum Jugendschutz aber nicht ausreichend umgesetzt, und junge Menschen nehmen Programme zur Frühintervention seltener in Anspruch. Fachleute erklären das vor allem damit, dass Polizei und Justiz Jugendliche kaum noch in solche Programme vermitteln. Die Suchtforscherin Eva Hoch verweist auf einen Anstieg problematischen Konsums bei 15 und 16 Jahre alten Schülerinnen und Schülern. Mehr steht im Artikel EKOCAN: Was die Evaluation zeigt. ## Wie funktioniert die Frühintervention FreD? FreD steht für Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten. Das Programm gibt es seit 2000, angesiedelt ist es bei der Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbands Westfalen und Lippe (LWL). Es richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, in Einzelfällen bis 25, die wegen Drogen oder Alkohol aufgefallen sind, etwa in der Schule, im Betrieb oder bei der Polizei. Melden können sie sich auch selbst. - Einzelgespräch. Eine Kursleitung klärt mit der jungen Person die Situation und baut Vertrauen auf. - Gruppenkurs. Mit etwa fünf bis zehn anderen geht es acht Stunden lang, verteilt auf zwei bis vier Abende, um den eigenen Konsum. - Bescheinigung. Am Ende gibt es eine Teilnahmebescheinigung. Ob sie an die vermittelnde Stelle geht, wird im Einzelfall entschieden. Die Teilnehmenden sollen ihren Konsum überdenken und verringern. Angeboten wird FreD von Präventions- oder Suchtberatungsstellen vor Ort, eine Standortsuche gibt es auf der Seite des LWL. Eltern, die sich Sorgen machen, müssen nicht auf die Polizei warten. Jugendliche können FreD auch ohne behördliche Auflage besuchen, und das Infotelefon des BIÖG nennt Beratungsstellen in der Nähe. ## Hilfe und Beratung - Infotelefon zur Suchtvorbeugung des BIÖG 0221 892031: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, zum Preis eines Festnetzgesprächs. Es nennt Beratungsstellen vor Ort. - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf. - Online: Chat und Beratung per E-Mail bei drugcom.de sowie das Onlineprogramm Quit the Shit zum Ausstieg aus dem Cannabiskonsum. - Notruf 112 bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfall oder akuter Gefahr. ## Häufige Fragen Frage: Ab welchem Alter ist Cannabis erlaubt? Antwort: Besitz und Eigenanbau sind nach dem Konsumcannabisgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt. Zwischen 18 und 21 Jahren gelten in Anbauvereinigungen strengere Regeln, etwa höchstens 10 Prozent THC. Frage: Was passiert, wenn mein Kind mit Cannabis erwischt wird? Antwort: Polizei oder Ordnungsamt informieren die Eltern. Bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Kindeswohls wird das Jugendamt eingeschaltet, das auf die Teilnahme an einem Frühinterventionsprogramm hinwirken soll. Frage: Schadet Cannabis dem jugendlichen Gehirn? Antwort: Studien finden bei jugendlichen Konsumierenden Veränderungen in Hirnrinde, Hippocampus und weißer Substanz, besonders bei frühem Beginn. Diese Studien zeigen Zusammenhänge. Dass Cannabis die Ursache ist, gilt als wahrscheinlich, bewiesen ist es nicht. Frage: Ist der Cannabiskonsum Jugendlicher seit 2024 gestiegen? Antwort: Bei den 12 bis 17 Jahre alten Jugendlichen nicht. Laut Drogenaffinitätsstudie 2025 lag der Anteil bei Jungen bei 7,2 und bei Mädchen bei 4,6 Prozent, etwas niedriger als 2023. Frage: Was ist FreD? Antwort: Ein Kursprogramm für 14 bis 21 Jahre alte Menschen, die mit Drogen oder Alkohol aufgefallen sind. Es besteht aus einem Einzelgespräch und einem Gruppenkurs von acht Stunden. ## Quellen 1. Cannabiskonsum im Jugendalter: besondere Risiken, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 2. Sonnenmoser M: Cannabiskonsum: Für Jugendliche besonders riskant (2008), Deutsches Ärzteblatt 3. Cannabis stört die Hirnentwicklung Jugendlicher (Januar 2017), drugcom.de, BIÖG 4. Alter beim ersten Cannabiskonsum könnte Hirnentwicklung beeinflussen (21. Oktober 2016), drugcom.de, BIÖG 5. Hoch E et al.: Risiken bei nichtmedizinischem Gebrauch von Cannabis (2015), Deutsches Ärzteblatt 6. S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen vorgelegt (11. Dezember 2025), Deutsches Ärzteblatt 7. Cannabiskonsum bei Jugendlichen: Verdoppelung des Risikos für psychotische und bipolare Störungen (12. Mai 2026), Deutsches Ärzteblatt 8. Drogenaffinitätsstudie 2025: Pressemitteilung (23. September 2025), Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 9. Hoch E et al.: Cannabis, Jahrbuch Sucht 2026, Kapitel 2.6, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 10. Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG), Bundesministerium der Justiz 11. Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN), Bundesministerium für Gesundheit 12. EKOCAN: zweiter Zwischenbericht zur Cannabis-Teillegalisierung (1. April 2026), Science Media Center Germany 13. Was ist FreD?, LWL-Koordinationsstelle Sucht 14. Infotelefon zur Suchtvorbeugung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 15. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 16. Beratungsangebote, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) --- # Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln: was häufig ist und was selten URL: https://cannapharma.org/risiken/nebenwirkungen Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Die häufigste Nebenwirkung von Cannabisarzneimitteln ist Müdigkeit. In der Begleiterhebung des BfArM mit 16.809 vollständigen Datensätzen trat sie bei 14,9 Prozent auf, Schwindel bei 9,8 Prozent. Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Herzrasen sind selten, aber ernst zu nehmen, und hinter wiederkehrendem starkem Erbrechen kann ein Hyperemesissyndrom stecken. Das Wichtigste: - Müdigkeit betraf in der Begleiterhebung des BfArM 14,9 Prozent der Behandelten, Schwindel 9,8 Prozent. - Frauen berichteten Nebenwirkungen häufiger als Männer, Schwindel zum Beispiel bei 12,2 gegenüber 6,9 Prozent. - Etwa ein Drittel brach die Therapie vor Ablauf eines Jahres ab, in 25,9 Prozent dieser Fälle wegen Nebenwirkungen. - Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Suizidgedanken sind selten, gelten aber als besonders bedrohlich. - Das Hyperemesissyndrom mit zyklischem Erbrechen tritt nach langem, regelmäßigem Konsum auf und endet nur durch Verzicht. ## Welche Nebenwirkungen sind am häufigsten? Am häufigsten macht Cannabis müde. Von April 2017 bis März 2022 sammelte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Daten zu Behandlungen, die gesetzliche Kassen bezahlt haben. Ausgewertet wurden 16.809 vollständige von rund 21.000 gemeldeten Fällen. In 14,9 Prozent davon wurde Müdigkeit genannt, sie gilt damit als sehr häufig. Nebenwirkung | Anteil der Fälle | Müdigkeit | 14,9 Prozent | Schwindel | 9,8 Prozent | Schläfrigkeit | 6,0 Prozent | Übelkeit | 4,9 Prozent | Mundtrockenheit | 4,9 Prozent | Aufmerksamkeitsstörungen | 4,3 Prozent | Appetitsteigerung | 4,2 Prozent | Gleichgewichtsstörungen | 3,1 Prozent | Gedächtnisstörungen | 3,0 Prozent | Gewichtszunahme | 2,1 Prozent | Desorientierung | 1,7 Prozent | Euphorische Stimmung | 1,4 Prozent | Depression | 1,2 Prozent | Frauen gaben fast alle Nebenwirkungen häufiger an als Männer. Schwindel meldeten 12,2 Prozent der Frauen und 6,9 Prozent der Männer, Übelkeit 6,3 gegenüber 3,2 Prozent. Den Schweregrad hat die Erhebung nicht erfasst. Weil wenige Behandlungen wegen Nebenwirkungen abgebrochen wurden, schließt das BfArM, dass sie überwiegend nicht schwerwiegend waren. ## Was steht in den Fachinformationen? Im Wesentlichen deckt sich die Begleiterhebung mit den Fachinformationen der zugelassenen Cannabisarzneimittel. Beim Mundspray mit Nabiximols, einem Extrakt mit THC und Cannabidiol, gelten Schwindel und Müdigkeit als sehr häufig, also bei mehr als einer von zehn behandelten Personen. Als häufig gelten unter anderem Desorientiertheit, Gedächtnislücken, verschwommenes Sehen, Übelkeit, Erbrechen, Mundtrockenheit und Schmerzen oder Geschwüre im Mund an der Stelle, an der gesprüht wird. Gelegentlich treten Halluzinationen, Paranoia, Wahnwahrnehmungen, Suizidgedanken, Herzklopfen und Herzrasen auf. Für Nabilon, einen synthetischen Abkömmling von THC, listet die Fachinformation als häufig Benommenheit, Gangunsicherheit, Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen, Euphorie, Schlafstörungen, Sehstörungen, Drehschwindel, niedrigen Blutdruck, Mundtrockenheit und Übelkeit. Selten sind Verwirrtheit, Halluzinationen, Psychosen, Angst und Herzrasen. Anders sieht es bei reinem Cannabidiol aus, das als Fertigarzneimittel gegen bestimmte Formen von Epilepsie zugelassen ist. In den Zulassungsstudien standen Schläfrigkeit (23 Prozent), verminderter Appetit (21 Prozent), Durchfall (20 Prozent) und Fieber (16 Prozent) an der Spitze. Bei 12 Prozent stiegen die Leberwerte auf mehr als das Dreifache der Obergrenze, unter Placebo bei weniger als einem Prozent. Deshalb schreibt die Fachinformation vor, die Leberwerte vor Therapiebeginn und in den ersten Monaten zu kontrollieren. ## Welche seltenen Nebenwirkungen sind gefährlich? Unter den gelegentlichen Nebenwirkungen nennt das BfArM gesondert die, die bedrohlich werden können: Herzklopfen und Herzrasen (je 0,8 Prozent), Halluzinationen (0,7 Prozent), Sinnestäuschungen (0,6 Prozent), Wahnvorstellungen (0,4 Prozent) und Suizidgedanken (0,1 Prozent, 21 Nennungen). Laut Bericht können psychotische Reaktionen schon bei niedriger Dosis auftreten, auch nach längerer Zeit ohne Beschwerden. Mehr dazu im Artikel über Psychosen und Cannabis. THC wirkt auch auf Herz und Kreislauf. Es kann zunächst den Blutdruck senken, worauf das Herz schneller schlägt. Für Menschen mit schweren Herzerkrankungen kann das gefährlich werden, besonders wenn sie hohe Dosen inhalieren. Schwere Herzkreislauferkrankungen und unkontrollierten Bluthochdruck sehen deshalb viele Ärztinnen und Ärzte als Gegenanzeige. Bei schwerer Herzkreislauferkrankung empfiehlt die Fachinformation das Spray mit Nabiximols nicht, sie nennt auch Fälle von Bewusstlosigkeit. Viele Nebenwirkungen beeinträchtigen die Wachheit. Bei älteren Menschen weist das BfArM auf die erhöhte Sturzgefahr hin. Während der Eingewöhnung, nach einem Produktwechsel und nach einer Dosissteigerung sollte niemand Auto fahren. ## Wie oft wird die Therapie wegen Nebenwirkungen beendet? Etwa ein Drittel der erfassten Behandlungen endete vor Ablauf eines Jahres, am häufigsten wegen fehlender Wirkung (38,5 Prozent). Danach folgten Nebenwirkungen (25,9 Prozent) und der Tod der Patientin oder des Patienten (20,2 Prozent). Wer mit Blüten behandelt wurde, meldete seltener Nebenwirkungen, beschrieb aber dreimal so oft eine euphorisierende Wirkung. Im Schnitt war diese Gruppe 45,5 Jahre alt und zu mehr als zwei Dritteln männlich, ihre Tagesdosis an THC lag weit über den sonst üblichen Mengen. Das BfArM rät, bei Blüten die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit im Blick zu behalten. Wie häufig eine Abhängigkeit entsteht, beschreibt der Artikel Abhängigkeit und Cannabiskonsumstörung. Je höher die Dosis an THC, desto mehr unerwünschte Wirkungen, und beim Inhalieren sind sie stärker als bei Tropfen oder Kapseln. Viele mäßige Nebenwirkungen gehen vorüber oder lassen sich vermeiden. Der Grundsatz lautet deshalb, niedrig zu beginnen und langsam unter ärztlicher Begleitung zu steigern. ## Was ist das Hyperemesissyndrom durch Cannabis? Beim Cannabinoidhyperemesissyndrom reagiert der Körper paradox. Cannabis wird gegen Übelkeit eingesetzt, löst aber bei manchen Menschen nach jahrelangem täglichem Konsum heftiges, wiederkehrendes Erbrechen aus. Erstmals beschrieben wurde das Syndrom 2004 in Australien. Betroffene haben Bauchschmerzen und erbrechen massiv in Episoden, oft über Tage. Gegen die Übelkeit wirken übliche Mittel häufig nicht, lange heiße Duschen lindern oft. Gefährlich ist vor allem der Flüssigkeitsverlust. Er kann den Salzhaushalt stören und zu akutem Nierenversagen führen, vereinzelt sind Todesfälle beschrieben. Sicher ist die Diagnose erst im Rückblick, wenn die Beschwerden nach dem Verzicht auf Cannabis verschwinden, der zugleich die einzige ursächliche Behandlung ist. Meist klingen die Beschwerden danach innerhalb von zwei bis vier Tagen ab, nach mehreren Monaten Abstinenz bleibt das Syndrom in der Regel aus. Die neue S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen geht davon aus, dass etwa 0,1 Prozent der Konsumierenden nach langem, regelmäßigem Gebrauch daran erkranken, und empfiehlt Abstinenz. Für Menschen, die Cannabisarzneimittel auf Rezept nehmen, nennen die ausgewerteten Quellen keine Häufigkeit. ## Wann sollte man zum Arzt gehen? Leichte Müdigkeit oder ein trockener Mund in den ersten Tagen können bis zum nächsten Kontrolltermin warten. Sofort ärztlich abklären lassen sollte man diese Beschwerden: - Stimmen hören, Verfolgungsgefühle, starkes Misstrauen oder Verwirrtheit, auch wenn sie nach dem Abklingen der Wirkung bleiben - Gedanken, sich das Leben zu nehmen - Herzrasen, Herzstolpern, Ohnmacht oder Brustschmerzen - Stürze oder deutliche Gangunsicherheit, vor allem im Alter - Erbrechen, das über Tage wiederkehrt, mit wenig Trinken und kaum noch Wasserlassen - Bei Cannabidiol: auffällige Leberwerte bei den vorgeschriebenen Kontrollen Das BfArM rät, psychotische Symptome ernst zu nehmen. Wer neben Cannabis andere Medikamente nimmt, sollte außerdem die Wechselwirkungen prüfen lassen. ## Hilfe und Beratung - Notruf 112 bei Bewusstlosigkeit, Brustschmerzen, Atemnot oder akuter Gefahr für sich oder andere. - Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117: rund um die Uhr erreichbar, für akute, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten. - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf aus Festnetz und Mobilfunk. Ein Angebot der Drogennotrufe aus Frankfurt am Main und München, organisatorisch getragen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). ## Häufige Fragen Frage: Welche Nebenwirkung hat Cannabis als Medizin am häufigsten? Antwort: Müdigkeit, die in der Begleiterhebung des BfArM 14,9 Prozent der Behandelten betraf. Danach folgten Schwindel mit 9,8 Prozent und Schläfrigkeit mit 6,0 Prozent. Frage: Gehen die Nebenwirkungen wieder weg? Antwort: Viele mäßige Nebenwirkungen gehen vorüber. Weil sie mit der Dosis an THC zunehmen, wird langsam und ärztlich begleitet gesteigert. Frage: Kann medizinisches Cannabis eine Psychose auslösen? Antwort: Selten ja. Halluzinationen wurden in der Erhebung des BfArM bei 0,7 Prozent, Wahnvorstellungen bei 0,4 Prozent gemeldet. Solche Symptome sollten sofort ärztlich abgeklärt werden. Frage: Was hilft beim Hyperemesissyndrom durch Cannabis? Antwort: Ursächlich hilft nur der Verzicht auf Cannabis. Akut geht es vor allem darum, Flüssigkeit zu ersetzen, heiße Duschen lindern oft die Beschwerden. Frage: Darf ich mit Cannabis auf Rezept Auto fahren? Antwort: Während der Eingewöhnung, nach einem Produktwechsel und nach einer Dosissteigerung nicht. Wer Schwindel oder Müdigkeit spürt, darf nicht fahren und keine Maschinen bedienen. ## Quellen 1. Abschlussbericht der Begleiterhebung nach § 31 Absatz 6 SGB V zur Verschreibung und Anwendung von Cannabisarzneimitteln (6. Juli 2022), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2. Fachinformation Nabiximols, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 3. Fachinformation Nabilon Kapseln, Fachinfo-Service 4. Fachinformation Cannabidiol 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Stand Juli 2026), Fachinfo-Service 5. THC: Nebenwirkungen bei Cannabis-Therapie (20. Dezember 2024), PTAheute 6. Was ist eigentlich das Cannabis-Hyperemesis-Syndrom? (18. August 2025), PTAheute 7. Eichhorn D et al.: Cannabisassoziierte Notfälle, Dtsch Arztebl Int 2025; 122: 467-471, Deutsches Ärzteblatt 8. Was tun bei Cannabis-Konsumstörung? (12. Dezember 2025), Pharmazeutische Zeitung 9. Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung 10. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) --- # Psychosen und Cannabis: was die Studien über das Risiko sagen URL: https://cannapharma.org/risiken/psychose Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Cannabis erhöht das Risiko einer Psychose, umso mehr, je häufiger jemand konsumiert und je stärker das Cannabis ist. In einer Studie aus Europa und Brasilien hatten Menschen mit täglichem Konsum ein etwa dreifaches, bei täglichem Konsum von Cannabis mit mindestens 10 Prozent THC ein etwa fünffaches Risiko. Bei Psychosen in der eigenen Vorgeschichte oder in der Familie gelten Cannabisarzneimittel als kontraindiziert. Das Wichtigste: - Täglicher Konsum war in einer Studie in elf europäischen und brasilianischen Regionen mit einem etwa dreifachen Psychoserisiko verbunden, täglicher Konsum von hochpotentem Cannabis mit einem etwa fünffachen. - Häufiger Konsum ist laut einer Metaanalyse mit einer Verdopplung des Risikos verbunden (Odds Ratio 2,09). - In Schwaben stieg die Rate stationär behandelter cannabisinduzierter Psychosen nach der Legalisierung von 1,68 auf 3,00 je 100.000 Erwachsene pro Quartal. - In der Erhebung des BfArM zu Cannabisarzneimitteln wurden Halluzinationen bei 0,7 Prozent und Wahnvorstellungen bei 0,4 Prozent gemeldet. - Psychosen in der eigenen oder familiären Vorgeschichte sind eine Gegenanzeige für das Mundspray mit Nabiximols. ## Kann Cannabis eine Psychose auslösen? Ja, Cannabis kann psychotische Symptome auslösen, und regelmäßiger Konsum ist mit einem höheren Risiko für eine dauerhafte psychotische Erkrankung verbunden. In einer Psychose verlieren Menschen den Bezug zur Wirklichkeit. Sie hören Stimmen, fühlen sich verfolgt oder sind von Dingen überzeugt, die nicht stimmen. In einem Experiment von 2014 bekamen Studierende doppelt verblindet entweder THC oder ein Placebo gespritzt. Etwa eine von fünf Testpersonen entwickelte als direkte Folge des Wirkstoffs Verfolgungsgedanken, die meist abklangen, sobald der Wirkstoff den Körper verlassen hatte. Eine Metaanalyse, die im Deutschen Ärzteblatt zitiert wird, kam für häufigen Cannabiskonsum auf ein etwa doppelt so hohes Psychoserisiko (Odds Ratio 2,09). In einer Übersicht zu cannabisbedingten Notfällen von 2025 steht, gestützt auf eine Metaanalyse, ein Wert von 2,47. Ob Cannabis die Ursache ist, lässt sich mit Beobachtungsstudien nicht endgültig beweisen. Möglich ist, dass Gene sowohl das Risiko für Schizophrenie als auch die Neigung zum Konsum erhöhen. In einer Studie aus Deutschland und den Niederlanden über rund zehn Jahre entwickelten allerdings diejenigen häufiger psychotische Symptome, die früher konsumiert hatten, während psychotische Erfahrungen umgekehrt den späteren Konsum nicht förderten. ## Welche Rolle spielen Häufigkeit und Gehalt an THC? Je öfter jemand konsumiert und je stärker das Cannabis, desto höher ist das Risiko. Belegt hat das eine Studie mit Kontrollgruppe unter Leitung von Marta Di Forti vom King's College London, 2019 erschienen in The Lancet Psychiatry. Verglichen wurden 901 Menschen mit einer ersten Psychose mit 1.237 Kontrollpersonen in elf Regionen Europas und Brasiliens. Ergebnis der Studie | Menschen mit Psychose | Kontrollgruppe | Täglicher Konsum | 29,5 Prozent | 6,8 Prozent | Konsum von Cannabis mit hohem Gehalt an THC | 37,1 Prozent | 19,4 Prozent | Wer täglich konsumierte, hatte ein etwa dreimal so hohes Risiko für eine erste Psychose wie Menschen, die nie Cannabis genommen hatten. Bei täglichem Konsum von Cannabis mit hohem Gehalt an THC war es etwa fünfmal so hoch, und etwa jeder fünfte Psychosefall in den Studienregionen hing mit täglichem Konsum zusammen. In Amsterdam wird Cannabis mit bis zu 67 Prozent THC verkauft. Gäbe es dort nur Cannabis unter 10 Prozent THC, sänke die Zahl neuer Psychosen nach der Rechnung der Forschenden von 37,9 auf 18,8 je 100.000 Personenjahre. Diese Werte sind Modellrechnungen, die einen ursächlichen Zusammenhang voraussetzen. Eine Folgeauswertung von 2024 kam zum selben Ergebnis. Täglicher Konsum von Cannabis mit mindestens 10 Prozent THC war mit dem höchsten Risiko verbunden (Odds Ratio 5,09). Genetische Veranlagung für Schizophrenie und Cannabiskonsum wirkten unabhängig voneinander und addieren sich möglicherweise. ## Wie häufig sind cannabisbedingte Psychosen? Verlässliche bundesweite Zahlen gibt es nicht. Eine Auswertung der sechs Bezirkskliniken in Schwaben, die dort die gesamte stationäre Psychiatrie abdecken, verglich zwei Jahre vor und ein Jahr nach der Legalisierung am 1. April 2024. Die Rate der stationär behandelten cannabisinduzierten Psychosen stieg von 1,68 auf 3,00 je 100.000 Erwachsene pro Quartal, ihr Anteil an allen Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis von 4,7 auf 8,2 Prozent. Die übrigen Psychosen gingen leicht zurück. Die Autorinnen und Autoren mahnen zur Vorsicht, denn ein Teil des Anstiegs könne auf eine veränderte Diagnostik zurückgehen, etwa weil Ärztinnen und Ärzte genauer nach Cannabis fragen. Erstaufnahmen und Wiederaufnahmen wurden nicht getrennt, und die Daten stammen aus nur einer Region. Bei Cannabisarzneimitteln sind psychotische Reaktionen selten. In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit 16.809 vollständigen Datensätzen wurden Halluzinationen bei 0,7 Prozent, Sinnestäuschungen bei 0,6 Prozent und Wahnvorstellungen bei 0,4 Prozent gemeldet. Das BfArM warnt, solche Reaktionen seien nicht zu unterschätzen. Sie könnten schon bei niedriger Dosis auftreten, auch nach längerer Zeit ohne Beschwerden. Weitere Nebenwirkungen beschreibt der Artikel Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln. ## Warum ist früher Konsum besonders riskant? Schizophrenie bricht meist zwischen dem 15. und 35. Lebensjahr erstmals aus, und wer früh regelmäßig konsumiert, gilt als gefährdet. Eine Langzeitstudie fand, dass frühe Einsteiger etwa doppelt so häufig an Schizophrenie erkrankten wie Jugendliche ohne Konsum. Ähnlich fiel eine Kohortenstudie aus Kalifornien mit 463.396 Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren aus. Wer im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert hatte, erkrankte bis zum Alter von 25 Jahren gut doppelt so häufig an einer psychotischen Störung (bereinigtes Risikoverhältnis 2,19). Mehr dazu im Artikel Cannabis bei Jugendlichen. ## Welche Warnzeichen sollte man kennen? Einer Psychose gehen oft unspezifische Veränderungen voraus. Als Frühzeichen nennt das Fachportal Neurologen und Psychiater im Netz: - Rückzug aus Freundschaften und Familie - weniger Lebensfreude und Leistungsfähigkeit, Probleme in Ausbildung oder Beruf - Ängste, gedrückte Stimmung, Nervosität und Unruhe Typisch für eine durch Cannabis ausgelöste Psychose sind Misstrauen, das Gefühl, beobachtet oder verfolgt zu werden, Stimmenhören und andere Halluzinationen. Bleiben solche Symptome, wenn die Wirkung vorbei ist, kann eine Schizophrenie dahinterstecken. Schon bei ersten, noch leichten Zeichen sollte man sich an eine Ärztin, einen Arzt oder ein Früherkennungszentrum wenden. ## Wann ist Cannabis als Medizin tabu? Bei einer bekannten oder vermuteten Schizophrenie oder anderen Psychose, auch in der Familie, darf das Mundspray mit Nabiximols nicht angewendet werden. Ausgeschlossen ist es auch bei schweren Persönlichkeitsstörungen und anderen erheblichen psychiatrischen Störungen, ausgenommen eine Depression im Zusammenhang mit der Grunderkrankung. Nach der Fachinformation für Nabilon sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen das Arzneimittel nicht anwenden, ausdrücklich auch bei manisch depressiven Erkrankungen und Depressionen. Eine akute Psychose gilt in der Praxis als absolute Gegenanzeige für jede Therapie mit Cannabis. Vor einer Verordnung sollte die Praxis nach psychischen Erkrankungen fragen, auch bei Eltern und Geschwistern. Zur Risikogruppe gehört auch, wer unter Cannabis schon einmal psychotische Erfahrungen gemacht hat. Menschen mit einer Psychose, die Cannabis konsumieren, brauchen eine Behandlung, die beide Probleme aufeinander abstimmt. Die S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen hat dazu eigene Empfehlungen. ## Hilfe und Beratung - Notruf 112 bei akuter Gefahr für sich oder andere, starker Verwirrtheit oder Suizidgedanken. - Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117: rund um die Uhr, für akute, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten. - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf aus Festnetz und Mobilfunk. - Infotelefon zur Suchtvorbeugung des BIÖG 0221 892031: Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr, vermittelt an Beratungsstellen vor Ort. ## Häufige Fragen Frage: Wie stark erhöht Cannabis das Psychoserisiko? Antwort: In einer großen Studie aus Europa und Brasilien war täglicher Konsum mit einem etwa dreifachen, täglicher Konsum von Cannabis mit hohem Gehalt an THC mit einem etwa fünffachen Risiko verbunden. Bei seltenem Konsum ist das Zusatzrisiko deutlich geringer. Frage: Ist eine Psychose durch Cannabis heilbar? Antwort: Akute psychotische Symptome nach dem Konsum klingen oft ab, sobald die Wirkung vorbei ist. Halten sie an, kann eine Schizophrenie vorliegen, die fachärztlich behandelt werden muss. Frage: Darf ich Cannabis auf Rezept nehmen, wenn in meiner Familie jemand eine Psychose hatte? Antwort: Für das Mundspray mit Nabiximols ist das eine Gegenanzeige. Auch von anderen Cannabisarzneimitteln raten Fachleute dann ab. Die Entscheidung trifft die Ärztin oder der Arzt. Frage: Sind Psychosen seit der Legalisierung häufiger geworden? Antwort: Eine Auswertung aus Schwaben fand mehr stationär behandelte cannabisinduzierte Psychosen, die übrigen Psychosen gingen leicht zurück. Bundesweite Daten fehlen, ein Teil des Anstiegs kann an genauerer Diagnostik liegen. ## Quellen 1. Cannabiskonsum kann psychotische Symptome auslösen (Juni 2021), drugcom.de, BIÖG 2. Hoch E et al.: Risiken bei nichtmedizinischem Gebrauch von Cannabis (2015), Deutsches Ärzteblatt 3. Eichhorn D et al.: Cannabisassoziierte Notfälle, Dtsch Arztebl Int 2025; 122: 467-471, Deutsches Ärzteblatt 4. Neue Studie: Höhere Psychose-Rate bei täglichem Cannabis-Konsum (20. März 2019), Pharmazeutische Zeitung 5. Sucht und Drogen: Cannabiskonsum erhöht Psychoserisiko (13. März 2025), Deutsches Ärzteblatt 6. Greiner SK et al.: Häufigkeit psychotischer Erkrankungen nach der Cannabis-Legalisierung (18. Dezember 2025), Deutsches Ärzteblatt 7. Abschlussbericht der Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln (6. Juli 2022), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 8. Kann man vom Kiffen eine Psychose bekommen? (April 2010), drugcom.de, BIÖG 9. Cannabiskonsum bei Jugendlichen: Verdoppelung des Risikos für psychotische und bipolare Störungen (12. Mai 2026), Deutsches Ärzteblatt 10. Psychose-Frühzeichen (Prodromalsymptome), Neurologen und Psychiater im Netz 11. Fachinformation Nabiximols, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 12. Fachinformation Nabilon Kapseln, Fachinfo-Service 13. THC: Nebenwirkungen bei Cannabis-Therapie (20. Dezember 2024), PTAheute 14. S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen vorgelegt (11. Dezember 2025), Deutsches Ärzteblatt 15. Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung 16. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 17. Infotelefon zur Suchtvorbeugung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) --- # Cannabis in Schwangerschaft und Stillzeit: was bekannt ist und was Fachleute raten URL: https://cannapharma.org/risiken/schwangerschaft-stillzeit Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: Embryotox, das Beratungszentrum der Charité für Arzneimittel in der Schwangerschaft, rät, Cannabis in Schwangerschaft und Stillzeit auch als Therapie zu meiden. Studien geben Hinweise auf ein geringeres Geburtsgewicht und Auffälligkeiten in der Entwicklung der Kinder. Die Fachinformationen der Cannabisarzneimittel raten in der Stillzeit zum Abstillen oder schließen die Anwendung aus. Das Wichtigste: - Embryotox empfiehlt, Cannabis auch in therapeutischer Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit zu meiden. - Studien geben Hinweise auf ein niedrigeres Geburtsgewicht und häufigere intensivmedizinische Überwachung der Neugeborenen. - Das Mundspray mit Nabiximols ist in der Stillzeit kontraindiziert, bei Nabilon soll vor Behandlungsbeginn abgestillt werden. - Frauen und Männer sollen während einer Therapie mit Nabiximols und drei Monate danach zuverlässig verhüten. - Embryotox berät telefonisch unter 030 450525700 zu Arzneimitteln in der Schwangerschaft. ## Darf man in der Schwangerschaft Cannabis nehmen? Nein, Fachleute raten davon ab, auch bei ärztlicher Verordnung. Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie an der Charité in Berlin, kurz Embryotox, empfiehlt, Cannabis auch in therapeutischer Anwendung während Schwangerschaft und Stillzeit zu meiden. Gefördert wird Embryotox vom Bundesministerium für Gesundheit und von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit. In der Arzneimitteldatenbank von Embryotox gibt es keinen eigenen Eintrag zu Cannabis, Dronabinol oder Cannabidiol. Die Empfehlung steht im Kapitel zur Schmerztherapie, das stattdessen auf Wirkstoffe wie Paracetamol und Ibuprofen verweist. Wer eine Einschätzung im Einzelfall braucht, kann die Beratung des Zentrums nutzen. Die Psychiaterin Sarah Kittel-Schneider rät in einer Fortbildung zu Psychopharmaka in der Schwangerschaft Frauen mit Kinderwunsch und Schwangeren dringend von Cannabinoiden und Cannabiskonsum ab. ## Was zeigen Studien zu Risiken für das Kind? Die Studien deuten auf mehrere Risiken hin, sichere Zahlen liefern sie nicht. Kittel-Schneider stützt sich vor allem auf eine Metaanalyse von 2016. Danach haben Kinder von Müttern, die in der Schwangerschaft Cannabis konsumierten, ein höheres Risiko für ein niedriges Geburtsgewicht und müssen häufiger intensivmedizinisch überwacht werden. Die Mütter selbst hatten öfter eine Blutarmut. Im Schulalter fielen bei den Kindern Beeinträchtigungen höherer Hirnfunktionen auf, etwa bei Impulskontrolle, visuellem Gedächtnis und Aufmerksamkeit. Eine kanadische Studie von 2020, die in der Deutschen Hebammen Zeitschrift vorgestellt wurde, betrachtete Frauen, die nach eigenen Angaben in der Schwangerschaft nur Cannabis und keine anderen Drogen genommen hatten. Bei ihren Kindern wurde häufiger eine Autismusspektrumstörung diagnostiziert, mit 4,00 Fällen je 1.000 Personenjahre gegenüber 2,42 bei Kindern ohne Kontakt mit Cannabis. Wie viel die Mütter konsumiert hatten, war allerdings nicht erfasst. Zurückhaltender äußert sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Nach ihrer Darstellung finden einige Studien Hinweise auf ein geringeres Geburtsgewicht und spätere Verhaltensprobleme, andere bestätigen das nicht, und in Joints wird oft Tabak mitgeraucht. Trotzdem rät die DHS, in der Schwangerschaft in jedem Fall auf Cannabis zu verzichten. Fast alle Daten stammen von Frauen, die Cannabis als Rauschmittel konsumiert haben, häufig zusammen mit Tabak oder Alkohol. Wie sich ärztlich verordnete, niedriger dosierte Cannabisarzneimittel auswirken, ist kaum untersucht, und fehlende Daten belegen keine Sicherheit. ## Was steht in den Fachinformationen? Die zugelassenen Cannabisarzneimittel enthalten klare Warnhinweise. Das Mundspray mit Nabiximols, ein Extrakt mit THC und Cannabidiol, soll in der Schwangerschaft nicht angewendet werden, außer der Nutzen für die Mutter überwiegt das mögliche Risiko für das Kind. Frauen und Männer im fortpflanzungsfähigen Alter sollen während der Therapie und noch drei Monate danach zuverlässig verhüten. Nabilon, ein synthetischer Abkömmling von THC, soll in der Schwangerschaft nur bei zwingender klinischer Notwendigkeit eingesetzt werden. Zu reinem Cannabidiol gibt es laut Fachinformation nur sehr begrenzte Daten. Es soll nicht angewendet werden, außer der Nutzen für die Mutter überwiegt eindeutig das Risiko für das Ungeborene. In Tierversuchen zeigte Cannabidiol eine schädliche Wirkung auf die Fortpflanzung. Wirkstoff | Schwangerschaft | Stillzeit | Nabiximols (THC und Cannabidiol) | Nur wenn der Nutzen das Risiko überwiegt | Kontraindiziert | Nabilon | Nur bei zwingender Notwendigkeit | Vor Behandlungsbeginn abstillen | Cannabidiol | Vermeiden, außer bei eindeutig überwiegendem Nutzen | Stillen unterbrechen | Auch die Verhütung ist betroffen. Laut Fachinformation kann das Mundspray mit Nabiximols hormonelle Verhütungsmittel weniger wirksam machen, deshalb wird zusätzlich eine Barrieremethode wie das Kondom empfohlen. Weitere Beispiele stehen im Artikel Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. ## Geht THC in die Muttermilch über? Die Fachinformationen gehen davon aus. Im Tierversuch gingen die Wirkstoffe des Mundsprays mit Nabiximols und ihre Abbauprodukte in die Milch über. Weil ein Risiko für das Kind deshalb nicht auszuschließen ist, ist die Anwendung in der Stillzeit kontraindiziert. Bei Cannabidiol fehlen Daten vom Menschen, die Fachinformation hält einen Übergang in die Muttermilch aber für wahrscheinlich und rät, das Stillen während der Behandlung zu unterbrechen. Wer Nabilon braucht, soll vor Behandlungsbeginn abstillen. Wie viel THC beim Menschen in der Milch ankommt und wie lange es dort nachweisbar bleibt, nennen die von uns ausgewerteten deutschen Quellen nicht. Für Cannabidiol aus frei verkäuflichen Produkten gibt es keine Studien zur Stillzeit; das Verbraucherministerium in Baden-Württemberg rät Schwangeren und Stillenden, darauf zu verzichten. ## Was tun, wenn man mit Cannabis behandelt wird und schwanger werden möchte? Am besten spricht man schon vor der Schwangerschaft mit der behandelnden Praxis. Dort lässt sich klären, ob es für die Grunderkrankung eine besser untersuchte Alternative gibt. Für Schmerzen in der Schwangerschaft stellt Embryotox eigene Informationen zu einzelnen Wirkstoffen bereit. - Früh ansprechen. Den Kinderwunsch in der Praxis nennen, die Cannabis verordnet, und in der gynäkologischen Praxis. - Verhütung prüfen. Bei Nabiximols zusätzlich zur Pille eine Barrieremethode verwenden, bis eine Entscheidung gefallen ist. - Nicht abrupt absetzen. Ein Wechsel oder das Beenden der Therapie sollte ärztlich geplant werden, auch wegen möglicher Entzugssymptome. Mehr dazu im Artikel Abhängigkeit und Entzug. - Embryotox fragen. Wer bereits schwanger ist und Cannabis genommen hat, kann sich dort beraten lassen. Bei einer ungeplanten Schwangerschaft nach Cannabiskonsum sollte man die Ärztin oder den Arzt informieren, damit die weitere Schwangerschaft gut begleitet wird. ## Wie erreicht man die Beratung von Embryotox? Embryotox berät telefonisch unter 030 450525700, Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs nur vormittags. An Feiertagen gibt es keine Sprechzeiten. Vorab bittet das Zentrum um einen ausgefüllten Onlinefragebogen, getrennt nach Kinderwunsch, laufender und zurückliegender Schwangerschaft. Stillende Mütter berät Embryotox aus Kapazitätsgründen nicht persönlich, sondern verweist an die Kinderarztpraxis, die Gynäkologin, die Hebamme, eine Stillberatung oder die Apotheke. ## Hilfe und Beratung - Embryotox 030 450525700: Beratung zu Arzneimitteln in der Schwangerschaft, Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, mittwochs nur vormittags. - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf, wenn es schwerfällt, mit dem Konsum aufzuhören. - Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117: rund um die Uhr bei akuten Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten. - Notruf 112 bei starken Blutungen, Krämpfen oder anderen Notfällen in der Schwangerschaft. ## Häufige Fragen Frage: Ist Cannabis auf Rezept in der Schwangerschaft erlaubt? Antwort: Verboten ist es nicht, aber Embryotox rät, Cannabis auch therapeutisch in Schwangerschaft und Stillzeit zu meiden. Die Fachinformationen erlauben eine Anwendung nur, wenn der Nutzen das Risiko eindeutig überwiegt. Frage: Welche Folgen kann Cannabis für das Baby haben? Antwort: Studien geben Hinweise auf ein geringeres Geburtsgewicht, häufigere intensivmedizinische Überwachung nach der Geburt und Auffälligkeiten in Aufmerksamkeit und Impulskontrolle im Schulalter. Andere Studien bestätigen das nicht, und oft wurde zugleich Tabak geraucht. Frage: Darf ich mit Cannabis stillen? Antwort: Die Fachinformationen raten ab. Bei Nabiximols ist die Stillzeit eine Gegenanzeige, bei Nabilon soll vorher abgestillt und bei Cannabidiol das Stillen unterbrochen werden. Frage: Ist CBD in der Schwangerschaft unbedenklich? Antwort: Das ist nicht belegt. Für Cannabidiol liegen nur sehr begrenzte Daten vor, im Tierversuch schadete es der Fortpflanzung. Die Fachinformation rät, es in der Schwangerschaft zu vermeiden. Frage: Wo bekomme ich eine persönliche Einschätzung? Antwort: Bei Embryotox an der Charité unter 030 450525700, am besten nach Ausfüllen des Onlinefragebogens. Stillende verweist Embryotox an Kinderarzt, Gynäkologin, Hebamme, Stillberatung oder Apotheke. ## Quellen 1. Schmerztherapie in Schwangerschaft und Stillzeit, Embryotox, Charité Universitätsmedizin Berlin 2. Über uns, Embryotox, Charité Universitätsmedizin Berlin 3. Kittel-Schneider S: Psychopharmakologische Behandlung und Substanzmissbrauch in Schwangerschaft und Stillzeit, Psychiatrie + Neurologie 1/2022, Rosenfluh Publikationen 4. Bastigkeit M: Cannabiswirkstoff für Schwangere?, Deutsche Hebammen Zeitschrift 5/2021, Elwin Staude Verlag 5. Basisinformation Cannabis, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen 6. Fachinformation Nabiximols, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 7. Fachinformation Nabilon Kapseln, Fachinfo-Service 8. Fachinformation Cannabidiol 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Stand Juli 2026), Fachinfo-Service 9. Beratung, Embryotox, Charité Universitätsmedizin Berlin 10. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) 11. Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung --- # Wechselwirkungen von Cannabis mit anderen Arzneimitteln URL: https://cannapharma.org/risiken/wechselwirkungen Rubrik: Risiken Stand: 2026-11-02 Kurz gesagt: THC und Cannabidiol werden in der Leber vor allem über die Enzyme CYP3A4, CYP2C9 und CYP2C19 abgebaut. Starke Hemmstoffe von CYP3A4 können die Spiegel deutlich erhöhen, starke Induktoren sie senken. Cannabidiol steigert den Spiegel eines Abbauprodukts von Clobazam um das Drei bis Vierfache. Alkohol oder Schlafmittel verstärken die dämpfende Wirkung. Das Wichtigste: - THC wird vor allem über CYP2C9 und CYP3A4 abgebaut, Cannabidiol über CYP3A4, CYP2C9 und besonders CYP2C19. - Ketoconazol, ein starker Hemmstoff von CYP3A4, erhöhte die Menge eines Abbauprodukts von THC im Blut auf etwa das 3,6fache. - Cannabidiol erhöht den Spiegel von N-Desmethylclobazam um das Drei bis Vierfache, Schläfrigkeit nimmt zu. - Alkohol, Benzodiazepine, Opioide und Schlafmittel verstärken die dämpfende Wirkung von Cannabis. - Die Apotheke kann für Patienten mit Cannabis eine erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation anbieten. ## Wie entstehen Wechselwirkungen mit Cannabis? Die meisten Wechselwirkungen entstehen in der Leber, wo Enzyme der Familie Cytochrom P450 (kurz CYP) Arzneistoffe abbauen. THC wird über CYP2C9 und CYP3A4 zu Hydroxy THC (11 OH THC) umgewandelt, einem Abbauprodukt, das stärker und länger wirkt als THC selbst. Anschließend macht CYP3A4 es unwirksam. Cannabidiol bauen ebenfalls CYP3A4 und CYP2C9 ab, vor allem aber CYP2C19. Wechselwirkungen gibt es deshalb in zwei Richtungen. Bremsen oder beschleunigen andere Medikamente den Abbau der Cannabinoide, spricht man von Cannabis als Opfer. Verändern die Cannabinoide den Abbau anderer Medikamente, sind sie Täter. Nach Einschätzung von Fachleuten sind THC und Cannabidiol in üblicher Dosierung vor allem Opfer, auf andere Arzneistoffe wirken sie erst in Dosen, die deutlich über den meist verordneten liegen. Wie groß das Interaktionspotenzial ist, bewerten Fachleute unterschiedlich. Ein Bericht in PTAheute hält es bei THC auf Ebene der Enzyme für praktisch vernachlässigbar, bei Cannabidiol für relevant, denn es interagiere mit 53 in der EU zugelassenen Wirkstoffen, darunter Immunsuppressiva und Mittel gegen Epilepsie. Andere verweisen darauf, dass THC, Cannabidiol und Cannabinol mehrere Leberenzyme hemmen, darunter CYP3A4, CYP2D6 und CYP2C9, wobei die meisten Daten dazu aus Laborversuchen stammen. ## Was passiert bei Hemmern und Induktoren von CYP3A4? Starke Hemmstoffe von CYP3A4 können die Spiegel der Cannabinoide deutlich erhöhen. Gemessen wurde das für das Mundspray mit Nabiximols, einen Extrakt mit THC und Cannabidiol. Das Pilzmittel Ketoconazol steigerte die Gesamtmenge an THC im Blut um 80 Prozent, die des Abbauprodukts 11 OH THC um etwa 260 Prozent und die von Cannabidiol um etwa 100 Prozent. Starke Hemmer sind auch das Antibiotikum Clarithromycin und Proteasehemmer gegen HIV. Steigen die Spiegel, kann es zu Nebenwirkungen wie starkem Erbrechen kommen. Umgekehrt beschleunigen Induktoren den Abbau. Das Tuberkulosemittel Rifampicin senkte die Menge an 11 OH THC um 87 Prozent und die von Cannabidiol um 60 Prozent. Weitere starke Induktoren wie Carbamazepin, Dexamethason und Johanniskraut können die Cannabinoide so weit absenken, dass sie nicht mehr wirken. Begleitmedikament | Wirkung auf Cannabinoide | Mögliche Folge | Ketoconazol, Clarithromycin, Proteasehemmer (hemmen CYP3A4) | Spiegel steigen | Mehr Nebenwirkungen | Fluconazol (hemmt CYP2C9) | Spiegel von THC steigen um etwa ein Drittel | Klinische Bedeutung unklar | Rifampicin, Carbamazepin, Johanniskraut (Induktoren) | Spiegel sinken | Wirkverlust | Die Zahlen für Fluconazol stammen aus der Fachinformation für Nabiximols, laut der die klinische Relevanz nicht vollständig geklärt ist. Sie empfiehlt, die Dosis anzupassen, wenn ein starker Hemmer begonnen oder beendet wird, und starke Induktoren möglichst zu meiden. ## Welche Rolle spielen CYP2C9 und die Gene? Bei CYP2C9 kommen erbliche Unterschiede hinzu. Wer zwei Kopien einer bestimmten langsamen Genvariante trägt, hatte nach Dronabinol eine dreimal so hohe Konzentration von THC, mit einer Kopie war sie doppelt so hoch. Auch für Nabilon ist CYP2C9 vermutlich das wichtigste Enzym. Hemmstoffe von CYP2C9 wie Fluconazol, Cotrimoxazol, Fluoxetin und Amiodaron können die Belastung mit THC und Cannabidiol erhöhen. ## Welche Kombinationen sind besonders wichtig? ### Clobazam und andere Mittel gegen Epilepsie Am besten untersucht ist Cannabidiol zusammen mit Clobazam, einem Benzodiazepin gegen Krampfanfälle. Laut Fachinformation steigt der Spiegel des wirksamen Abbauprodukts Desmethylclobazam um das Drei bis Vierfache. Umgekehrt steigt auch ein Abbauprodukt von Cannabidiol, um 47 Prozent. Patienten werden schläfriger und stärker sediert, möglicherweise muss die Dosis von Clobazam sinken. Mit Valproat sind die Leberwerte häufiger erhöht, warum, ist unbekannt. Die Belastung mit dem Immunsuppressivum Everolimus stieg etwa auf das 2,5fache. Mehr zum Einsatz bei Epilepsie steht im Artikel Cannabidiol bei Epilepsie. ### Gerinnungshemmer Bei Gerinnungshemmern ist die Datenlage dünn. Gemeldet ist ein Fallbericht, in dem die Dosis von Warfarin bei gleichzeitigem Cannabis um 30 Prozent gesenkt werden musste. Unter Phenprocoumon, einem Gerinnungshemmer aus der Gruppe der Cumarine, kann die Hemmung von CYP2C9 durch Cannabinoide das Blutungsrisiko erhöhen. Bei direkten oralen Antikoagulanzien wie Dabigatran, Rivaroxaban und Apixaban kann die Hemmung eines Transportproteins ihre Verfügbarkeit im Körper steigern. Die Fachinformationen für Nabiximols und Cannabidiol erwähnen Gerinnungshemmer nicht ausdrücklich. In der für Cannabidiol ist bei Tolbutamid, das ebenfalls über CYP2C9 abgebaut wird, keine Veränderung beschrieben. Wer Gerinnungshemmer nimmt, sollte die Kombination vor Beginn mit Praxis und Apotheke besprechen. ### Sedativa, Opioide und Alkohol Alkohol, Benzodiazepine, Opioide und Schlafmittel verstärken die dämpfende Wirkung. Laut Fachinformation für Nabilon wird das zentrale Nervensystem mit Diazepam, Barbituraten, Alkohol und Codein zusätzlich gedämpft. Wer Nabiximols nimmt, soll Alkohol generell meiden, besonders zu Beginn und nach Dosisänderungen, und mit Muskelentspannern wie Baclofen steigt theoretisch das Sturzrisiko. Zusammen mit Cannabidiol kann Alkohol Schläfrigkeit verstärken. ### Hormonelle Verhütung und Rauchen Das Mundspray mit Nabiximols kann die Wirkung hormoneller Verhütungsmittel verringern, empfohlen wird zusätzlich eine Barrieremethode. Wer Cannabis raucht, beschleunigt über das Enzym CYP1A2 den Abbau mancher Medikamente, etwa von Theophyllin, Clozapin, Duloxetin und Olanzapin. Beim Verdampfen entfällt dieser Effekt, weil keine Verbrennungsprodukte entstehen. Mehr zu Risiken in der Schwangerschaft steht im Artikel Schwangerschaft und Stillzeit. ## Wie hilft die Apotheke beim Interaktionscheck? Apotheken prüfen Wechselwirkungen mit einer Datenbank, in der Rezepturen mit Blüten oder Extrakten keinen passenden Eintrag haben. Als Behelf geben Apothekerinnen und Apotheker eines von drei zugelassenen Fertigarzneimitteln ein, je nachdem ob vor allem Cannabidiol, vor allem THC oder beides in ausgewogenem Verhältnis enthalten ist. Meist nehmen Patientinnen und Patienten mit Cannabis mindestens fünf Dauermedikamente, deshalb kann die Apotheke ihnen die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation anbieten. Bei Menschen mit mehreren Erkrankungen raten Fachleute, eine Medikationsanalyse zu erwägen. Manchmal lässt sich die Dosis der Begleitmedikamente, bei Schmerzpatienten etwa der Opioide, sogar verringern. Mehr zur Rolle der Apotheke steht im Artikel Was die Apotheke bei Cannabis leistet. Sagen Sie in der Apotheke und in der Praxis auch, wenn Sie frei verkäufliche Produkte mit Cannabidiol nehmen oder privat Cannabis konsumieren. Viele halten Produkte mit Cannabidiol für Nahrungsergänzung und erwähnen sie deshalb nicht. Ohne Wechselwirkungen gilt für den Start der Grundsatz, niedrig zu beginnen und langsam zu steigern. Bei Hemmstoffen dieser Leberenzyme beginnt man noch niedriger und steigert langsamer. Welche Nebenwirkungen auftreten können, erklärt der Artikel Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln. ## Hilfe und Beratung - Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117: rund um die Uhr, etwa bei ungewöhnlicher Schläfrigkeit, Benommenheit oder auffälligen Blutungen außerhalb der Sprechzeiten. - Notruf 112 bei Bewusstlosigkeit, schwerer Atemnot oder starken Blutungen. - Sucht & Drogen Hotline 01806 313031: täglich von 8 bis 24 Uhr, 0,20 Euro pro Anruf, bei Fragen zu Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Substanzen. ## Häufige Fragen Frage: Darf ich mit Cannabis auf Rezept Alkohol trinken? Antwort: Davon wird abgeraten. Alkohol verstärkt die dämpfende Wirkung, und die Fachinformation für Nabiximols empfiehlt, ihn generell zu meiden, besonders zu Therapiebeginn und nach Dosisänderungen. Frage: Verträgt sich Cannabis mit Gerinnungshemmern? Antwort: Die Datenlage ist dünn. Es gibt einen Fallbericht mit nötiger Dosissenkung von Warfarin, und bei Phenprocoumon kann die Hemmung von CYP2C9 das Blutungsrisiko erhöhen. Die Kombination sollte vor Beginn mit Praxis und Apotheke besprochen werden. Frage: Warum ist Cannabidiol bei Epilepsiemitteln wichtig? Antwort: Cannabidiol erhöht den Spiegel eines Abbauprodukts von Clobazam um das Drei bis Vierfache, was müde machen kann. Mit Valproat steigen häufiger die Leberwerte. Frage: Kann die Apotheke Wechselwirkungen mit Cannabisblüten prüfen? Antwort: Ja, mit einem Behelf. Sie gibt ersatzweise ein zugelassenes Fertigarzneimittel mit ähnlicher Zusammensetzung in die Datenbank ein. Bei vielen Dauermedikamenten kann sie eine erweiterte Medikationsberatung anbieten. ## Quellen 1. Hüttemann D: Vorsicht vor Wechselwirkungen (8. Dezember 2025), Pharmazeutische Zeitung 2. THC: Nebenwirkungen bei Cannabis-Therapie (20. Dezember 2024), PTAheute 3. Schuster N: Cannabis als Interaktionspartner (19. Januar 2022), Pharmazeutische Zeitung 4. Fachinformation Nabiximols, Spray zur Anwendung in der Mundhöhle (Stand April 2026), Fachinfo-Service 5. Petri H: Arzneimitteltherapiesicherheit: Das Interaktionspotenzial der Cannabinoide, Dtsch Arztebl 2018; 115(47), Deutsches Ärzteblatt 6. Fachinformation Cannabidiol 100 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Stand Juli 2026), Fachinfo-Service 7. Wechselwirkungen: Cannabis interagiert mit Herzmedikamenten (22. Januar 2020), Pharmazeutische Zeitung 8. Fachinformation Nabilon Kapseln, Fachinfo-Service 9. Patientenservice 116117, Kassenärztliche Bundesvereinigung 10. Sucht & Drogen Hotline, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)